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	<title>Kommentare zu: Schleichwerbung beim Schweizer Fernsehen</title>
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		<title>Von: 6 vor 9: Springer, Autismus, Nachtkritik » medienlese.com</title>
		<link>http://www.augenreiberei.ch/2009/06/04/schleichwerbung-beim-schweizer-fernsehen/comment-page-1/#comment-163</link>
		<dc:creator>6 vor 9: Springer, Autismus, Nachtkritik » medienlese.com</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 06:54:57 +0000</pubDate>
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		<description>[...] 4. &#8220;Schleichwerbung beim Schweizer Fernsehen&#8221; (augenreiberei.ch) Die Augenreiberei macht sich Gedanken über Schleichwerbung im Schweizer Fernsehen und bringt viele verschiedene Beispiele aufs Tapet. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] 4. &#8220;Schleichwerbung beim Schweizer Fernsehen&#8221; (augenreiberei.ch) Die Augenreiberei macht sich Gedanken über Schleichwerbung im Schweizer Fernsehen und bringt viele verschiedene Beispiele aufs Tapet. [...]</p>
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		<title>Von: Titus</title>
		<link>http://www.augenreiberei.ch/2009/06/04/schleichwerbung-beim-schweizer-fernsehen/comment-page-1/#comment-156</link>
		<dc:creator>Titus</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Jun 2009 21:49:45 +0000</pubDate>
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		<description>@ Fahnenflüchtling / Ugugu

Ich zitier&#039; mal den vollständigen &lt;a href=&quot;http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_401/a21.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Art. 21 der RTVV&lt;/a&gt;, welcher sich mit dem Product Placement auseinandersetzt:

&lt;blockquote&gt;1 Waren und Dienstleistungen, die ein Sponsor zur Verfügung stellt, dürfen in die Sendung integriert werden (Produkteplatzierung). Die Produkteplatzierung gilt als Sponsoring. Sie darf keine Werbewirkung für den Sponsor oder für Dritte erzeugen.

2 Sendungen mit Produkteplatzierung müssen am Anfang der Sendung entsprechend gekennzeichnet sein. Insbesondere ist in der Sponsornennung darauf hinzuweisen, welche Produkte die Sponsoren zur Verfügung stellen.

3 In Kindersendungen ist die Produkteplatzierung unzulässig.

&lt;/blockquote&gt;


Das heisst, Fahnenflüchtling, dass Waren oder Dienstleistungen im Spiel sein müssen, um von unerlaubtem Product Placement sprechen zu können. Das ist der Fall bei den Büchern sowie der Harley. In den anderen Fällen geht&#039;s eher um die Marke, also eher um Image-Werbung.

Spannend erscheint mir auch die Aussage «Die Produktplatzierung...darf keine Werbewirkung...erzeugen». Im Vorfeld dieses Artikels hatte ich mir nicht die von Ugugu angesprochene Sendung angeschaut, sondern «al dente». Miele ist da ein Sponsor und ich wollte wissen, ob man denn sieht, dass die Küchengeräte von Miele stammen. Das dürfte nämlich nicht der Fall sein (Waren ja, aber bitte ohne Werbewirkung). Die online angeschaute Sendung war jedoch in einer zu schlechten Qualität, um eine klare Aussage machen zu können. Daher habe ich diesen Aspekt fallen gelassen. Schliesslich suche ich ja nicht auf Teufel-komm-raus nach einem Haar in der Suppe... :-)

Korrekterweise wurde hingegen wie oben erwähnt aufs Sponsoring hingewiesen. Aber, die Sache schien mir ziemlich zweischneidig:

- Wenn ich die Pausen-Taste drücken muss, um die weniger bedeutenden Sponsoren durchlesen zu können, wird dieser Hinweis der Sache sicher nicht gerecht. Oder hat jemand zur Kenntnis genommen, dass Sven Epinay in der letzten Sendung von Lagerfeld eingekleidet wurde?
- Auf der anderen Seite verlangt Absatz 2 nach einer Nennung «am Anfang der Sendung». Ziel dieser gesetzliche Pflicht ist es ja, auf den Umstand «Fremdfinanzierung» hinzuweisen - und nicht daraus noch Kapital zu schlagen. Gezeigt werden jedoch jeweils die Logos der Hauptsponsoren - und dies nicht nur am Anfang, sondern auch am Ende der Sendung. Man nutzt diese Bekanntgabe-Pflicht somit dazu aus, wunderbar die jeweiligen Marken zu präsentieren...

Zur «Gesundheit Sprechstunde»: Ehrlich gesagt habe ich da schon lange resigniert... Diese Sendung ist auch nach meiner Auffassung vollgepumpt mit Schleichwerbung und zwar wegen der wiederholten Nennung von: 
- Medikamenten
- (Privat-)Kliniken
- Fachkräfte (ja, auch zum Beispiel ein Spezialist für Herzchirurgie macht mit seinem Auftritt Werbung für sich selber). 

Werbung für Medikamente resp. Heilmittel ist unter gewissen Bedingungen zulässig, was wiederum im &lt;a href=&quot;http://www.admin.ch/ch/d/sr/812_21/index.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Heilmittelgesetz&lt;/a&gt; (Art. 31 + 32) definiert ist. Allerdings, dieses kommt wohl nicht in Betracht, weil ja nicht geworben wird - eigentlich. 

Vielmehr kann man sich fragen, ob &lt;a href=&quot;http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_40/a4.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Art. 4 des RTVG&lt;/a&gt; erfüllt ist:


&lt;blockquote&gt;Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.
&lt;/blockquote&gt;

Ist es sachgerecht, wenn nur ein Medikament erwähnt wird? Wenn sich ein Arzt zu einem Medikament äussert, kann dann der Zuschauer ausreichend unterscheiden zwischen den fachlichen Aussagen (wirkt so und so) und der persönlichen Meinung/Ansicht des Arztes? Da gibt&#039;s wohl viele Grauzonen...

Alle Nicht-genannten könnten sich im Zweifelfalle an die UBI wenden. Nur werden diese es wohl tunlichst sein lassen, denn in der nächsten Sendung sieht&#039;s vielleicht schon wieder anders aus...

Übrigens, wie heisst doch gleich wieder dieses Medikament, dass bei einer Ansteckung mit A(H1N1) eingenommen werden sollte? ;-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Fahnenflüchtling / Ugugu</p>
<p>Ich zitier&#8217; mal den vollständigen <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_401/a21.html" rel="nofollow">Art. 21 der RTVV</a>, welcher sich mit dem Product Placement auseinandersetzt:</p>
<blockquote><p>1 Waren und Dienstleistungen, die ein Sponsor zur Verfügung stellt, dürfen in die Sendung integriert werden (Produkteplatzierung). Die Produkteplatzierung gilt als Sponsoring. Sie darf keine Werbewirkung für den Sponsor oder für Dritte erzeugen.</p>
<p>2 Sendungen mit Produkteplatzierung müssen am Anfang der Sendung entsprechend gekennzeichnet sein. Insbesondere ist in der Sponsornennung darauf hinzuweisen, welche Produkte die Sponsoren zur Verfügung stellen.</p>
<p>3 In Kindersendungen ist die Produkteplatzierung unzulässig.</p>
</blockquote>
<p>Das heisst, Fahnenflüchtling, dass Waren oder Dienstleistungen im Spiel sein müssen, um von unerlaubtem Product Placement sprechen zu können. Das ist der Fall bei den Büchern sowie der Harley. In den anderen Fällen geht&#8217;s eher um die Marke, also eher um Image-Werbung.</p>
<p>Spannend erscheint mir auch die Aussage «Die Produktplatzierung&#8230;darf keine Werbewirkung&#8230;erzeugen». Im Vorfeld dieses Artikels hatte ich mir nicht die von Ugugu angesprochene Sendung angeschaut, sondern «al dente». Miele ist da ein Sponsor und ich wollte wissen, ob man denn sieht, dass die Küchengeräte von Miele stammen. Das dürfte nämlich nicht der Fall sein (Waren ja, aber bitte ohne Werbewirkung). Die online angeschaute Sendung war jedoch in einer zu schlechten Qualität, um eine klare Aussage machen zu können. Daher habe ich diesen Aspekt fallen gelassen. Schliesslich suche ich ja nicht auf Teufel-komm-raus nach einem Haar in der Suppe&#8230; <img src='http://www.augenreiberei.ch/WP271/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Korrekterweise wurde hingegen wie oben erwähnt aufs Sponsoring hingewiesen. Aber, die Sache schien mir ziemlich zweischneidig:</p>
<p>- Wenn ich die Pausen-Taste drücken muss, um die weniger bedeutenden Sponsoren durchlesen zu können, wird dieser Hinweis der Sache sicher nicht gerecht. Oder hat jemand zur Kenntnis genommen, dass Sven Epinay in der letzten Sendung von Lagerfeld eingekleidet wurde?<br />
- Auf der anderen Seite verlangt Absatz 2 nach einer Nennung «am Anfang der Sendung». Ziel dieser gesetzliche Pflicht ist es ja, auf den Umstand «Fremdfinanzierung» hinzuweisen &#8211; und nicht daraus noch Kapital zu schlagen. Gezeigt werden jedoch jeweils die Logos der Hauptsponsoren &#8211; und dies nicht nur am Anfang, sondern auch am Ende der Sendung. Man nutzt diese Bekanntgabe-Pflicht somit dazu aus, wunderbar die jeweiligen Marken zu präsentieren&#8230;</p>
<p>Zur «Gesundheit Sprechstunde»: Ehrlich gesagt habe ich da schon lange resigniert&#8230; Diese Sendung ist auch nach meiner Auffassung vollgepumpt mit Schleichwerbung und zwar wegen der wiederholten Nennung von:<br />
- Medikamenten<br />
- (Privat-)Kliniken<br />
- Fachkräfte (ja, auch zum Beispiel ein Spezialist für Herzchirurgie macht mit seinem Auftritt Werbung für sich selber). </p>
<p>Werbung für Medikamente resp. Heilmittel ist unter gewissen Bedingungen zulässig, was wiederum im <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/812_21/index.html" rel="nofollow">Heilmittelgesetz</a> (Art. 31 + 32) definiert ist. Allerdings, dieses kommt wohl nicht in Betracht, weil ja nicht geworben wird &#8211; eigentlich. </p>
<p>Vielmehr kann man sich fragen, ob <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_40/a4.html" rel="nofollow">Art. 4 des RTVG</a> erfüllt ist:</p>
<blockquote><p>Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.
</p></blockquote>
<p>Ist es sachgerecht, wenn nur ein Medikament erwähnt wird? Wenn sich ein Arzt zu einem Medikament äussert, kann dann der Zuschauer ausreichend unterscheiden zwischen den fachlichen Aussagen (wirkt so und so) und der persönlichen Meinung/Ansicht des Arztes? Da gibt&#8217;s wohl viele Grauzonen&#8230;</p>
<p>Alle Nicht-genannten könnten sich im Zweifelfalle an die UBI wenden. Nur werden diese es wohl tunlichst sein lassen, denn in der nächsten Sendung sieht&#8217;s vielleicht schon wieder anders aus&#8230;</p>
<p>Übrigens, wie heisst doch gleich wieder dieses Medikament, dass bei einer Ansteckung mit A(H1N1) eingenommen werden sollte? <img src='http://www.augenreiberei.ch/WP271/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: fahnenfluechtling</title>
		<link>http://www.augenreiberei.ch/2009/06/04/schleichwerbung-beim-schweizer-fernsehen/comment-page-1/#comment-155</link>
		<dc:creator>fahnenfluechtling</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Jun 2009 21:15:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.augenreiberei.ch/?p=825#comment-155</guid>
		<description>Sehr aufschlussreich dieser Beitrag. 

Ist Schleichwerbung also unerlaubtes Product-Placement?! 

Die Amis nehmen das locker :)

&lt;a href=&quot;http://www.frumsatire.net/2008/08/06/product-placement-advertising-comes-to-the-news/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Fox 5 News &amp; McDonalds&lt;/a&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr aufschlussreich dieser Beitrag. </p>
<p>Ist Schleichwerbung also unerlaubtes Product-Placement?! </p>
<p>Die Amis nehmen das locker <img src='http://www.augenreiberei.ch/WP271/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
<p><a href="http://www.frumsatire.net/2008/08/06/product-placement-advertising-comes-to-the-news/" rel="nofollow">Fox 5 News &amp; McDonalds</a></p>
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