Videoüberwachung: Häufige Missachtung des Datenschutzgesetzes

Die Überwachung von allem und jedem mittels Videokameras hat – subjektiv empfunden – in den vergangenen Monaten massiv zugenommen. Es scheint das Mittel gegen potentielle Untaten zu sein. Zahlreiche Betreiber dieser Form von Überwachungssystemen missachten dabei das Datenschutzgesetz.

Die SBB haben es vor wenigen Wochen bereits angekündigt: Sie rüsten bei der Videoüberwachung massiv auf und zwar sowohl in den Zügen wie auch in den Bahnhöfen.

Die beiden vor wenigen Wochen bekannt gewordenen Überfälle in Kreuzlingen und Basel, beide im Umfeld des öffentlichen Verkehrs, und die Fahndungserfolge der Polizei nach der Veröffentlichung der Überwachungsvideos scheinen solche Systeme wenigstens in der öffentlichen Wahrnehmung zusätzlich zu legitimieren, obschon die Veröffentlichung dieser Aufnahmen datenschutzrechtlich äusserst fragwürdig ist.

  
Zudem konnten diese Taten trotz Videoüberwachung nicht verhindert werden. Sie erlaubte lediglich, den Tätern «ein Gesicht zu geben» (oder auch nur eine Postur) und zwar zu dem Zeitpunkt, zu welchem der «Schaden» bereits angerichtet war. Das oft gehörte Argument der Prävention ist deshalb nicht über alle Zweifel erhaben.

Jeder darf überwachen – unter gewissen Bedingungen

Die jüngste Praxis der SBB könnte durchaus Signalwirkung auch für andere Unternehmen haben. «Wenn’s die SBB machen, dürfen wir’s auch», werden wohl bald viele andere Unternehmen argumentieren.

Dass dabei jedoch das Datenschutzgesetz (DSG) tangiert wird und somit gewisse Regeln einzuhalten sind, scheinen die SBB wie viele andere grosse Unternehmen entweder nicht zu kennen, zu ignorieren oder vergessen zu haben…

Im Zentrum dieses Vorwurfs steht Artikel 4 des DSG, welcher die Grundsätze zum Datenschutz beinhaltet, und dessen Absatz 4, welcher wie folgt lautet:

«Die Beschaffung von Personendaten und insbesondere der Zweck ihrer Bearbeitung müssen für die betroffene Person erkennbar sein.»

Oder, um es mit den deutlicheren Worten des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten auf seiner Website zu sagen:

«Die für die Videoüberwachung Verantwortlichen müssen alle Personen, die das Aufnahmefeld der Kameras betreten, mit einem gut sichtbaren Hinweisschild über das Überwachungssystem informieren. Sind die aufgenommenen Bilder mit einer Datensammlung verbunden, muss auch angegeben sein, bei wem das Auskunftsrecht geltend gemacht werden kann, falls sich dies nicht aus den Umständen ergibt. (Prinzip von Treu und Glauben sowie Auskunftsrecht)»

Auf den Punkt gebracht stellen sich bei der Videoüberwachung für die Betroffenen respektive «die Gefilmten» somit die folgenden Fragen:

  • Ist erkennbar, dass ich gefilmt werde? (Erkennbarkeit)
  • Weiss ich, wozu ich gefilmt werde? (Zweck)
  • Werden die Videoaufnahmen gespeichert? (Datensammlung)
  • Weiss ich, durch wen ich gefilmt werde (zwecks Auskunftsrecht, Art. 8 DSG)

Nachfolgend wird primär auf die Erkennbarkeit der Videoüberwachung eingegangen, denn wenn diese nicht gegeben ist, stellen sich die weiteren Fragen (und Ansprüche) für die Betroffenen gar nicht erst.

Es gilt zu betonen, dass Artikel 4, Absatz 4 bezüglich Erkennbarkeit in dieser Form seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist. Er wurde aufgrund einer ständerätlichen Motion geschaffen, wonach «mehr Transparenz» bei der Beschaffung von Daten (also auch beim Überwachen oder Filmen) zu schaffen sei. Die Übergangsbestimmungen zu dieser Gesetzesänderung lauten:

«Innert einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes haben die Inhaber der Datensammlungen die notwendigen Massnahmen zur Information der betroffenen Personen nach Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 7a zu ergreifen.»

Somit sollten spätestens seit dem 1. Januar 2009 nun auch jene klar erkennbar über die Videoüberwachung informieren, welche diese Aufnahmen speichern.

Weiter ist zu unterstreichen, dass der Hinweis auf eine Videoüberwachung nur Sinn macht, bevor man das Aufnahmefeld betritt. Nach Auskunft beim eidgenössischen Datenschutzbeauftragten sollte man nämlich die Wahl haben, ob man überwacht werden will oder nicht. Befindet man sich bereits mitten in einem Aufnahmefeld, hat man diese Wahl logischerweise nicht mehr, weshalb dann eine entsprechende Information der Betroffenen zu spät ist.

Soweit die Theorie. Die Praxis sieht jedoch anders aus, wie ein entsprechender Test der Augenreiberei zeigt.

«Nächster Halt: Bern»

So passieren täglich Tausende von Reisenden den zweitgrössten Bahnhof der Schweiz, den Bahnhof Bern. Doch kaum jemand, der in Bern aussteigt, ist sich bewusst, dass er eben gerade in jenes Aufnahmefeld getreten ist, von welchem der Datenschutzbeauftragte weiter oben sprach. Ein gut sichtbares Hinweisschild sucht man auf den Perrons vergeblich.

Bahnhof Bern am 24.04.2009

Das harmlose Bild (vom 24.04.2009) täuscht: Wer in Bern aussteigt, befindet sich bereits inmitten des Aufnahmefeldes verschiedener Überwachungskameras. Sehen Sie die Kameras und vor allem: Sehen Sie einen Hinweis auf die Videoüberwachung? (zum Vergrössern anklicken, gilt auch für die nachfolgenden Fotos)

Zwar befindet sich auf einigen Perrons im Sektor C eine «Überwachungsstation». Daran könnte erkannt werden, dass man sich im Aufnahmefeld befindet. Regelmässige Reisende sind jedoch Gewohnheitstiere, sodass diejenigen, welche immer am gleichen Ort ein- und aussteigen, diese Bildschirme noch gar nie gesehen haben.

Monitore im Bahnhof Bern

Sinnvolle 14 (!) Monitore mit «Live»-Bildern fürs Zugsperson aufgrund der gekrümmten Gleisanlagen im Bahnhof Bern. Doch wer weiss davon und wer weiss, ob es nur bei «Live»-Bildern bleibt (also ohne Abspeicherung)?

Videokamera Banhhof Bern

Eine jener Kameras, welche die Bilder für die Perron-Überwachung liefert.

Zudem scheinen diese Bildschirme nur dann aktiv zu sein, wenn eine Zugseinfahrt oder –abfahrt ansteht. Dies lässt vermuten, dass die Kameras dem Zweck der Zugsabfertigung fürs begleitende Personal dienen. Doch ob die gleichen Kameras ausserhalb der Ein- und Abfahrten nicht doch auch aktiv sind, bleibt offen.

Auch weder in der Unterführung noch bei der Überführung («die Welle von Bern») findet sich irgend ein gut sichtbarer Hinweis auf die Videoüberwachung. Das Gleiche gilt für die Bahnhofseingänge. Dabei ist der Bahnhof Bern inzwischen geradezu «übersäht» mit Videokameras – sofern man das Auge dafür hat, sie zu sehen und sich nicht vom Deckenlicht (siehe erstes Bild oben) oder anderen Ablenkungen blenden lässt.

Videokamera, Unterführung Bahnhof Bern

Dieses graue Kästchen an der Decke in der Unterführung im Bahnhof Bern wirkt normalerweise eher unscheinbar. Erst der Blitz des Fotoapparats lässt die Videokamera erkennen.

Videokamera Bahnhof Bern, Ausgang West

Diese Videokamera beim Ausgang/Eingang West («Welle von Bern») befindet sich hinter dem roten SBB-Logo. Wer den Bahnhof betritt, sieht sie kaum. Ein Hinweis zur Videoüberwachung konnte  nicht gefunden werden.

Videokameras,

Die vorgängig erwähnte Kamera befindet sich auf diesem Bild ganz hinten und ist offensichtlich nicht die Einzige…

Videokameras,

…sondern ist Teil von insgesamt mindestens sechs Kameras, wie hier die andere Hälfte der «Welle von Bern» zeigt.

Videokameras, vor Haupthalle, Bahnhof Bern

 Wer den Bahnhof Bern über die Haupthalle verlässt, soll in Zukunft bitte lächeln…

Videokamera, Bahnhof Bern, Haupthalle

…und damit nicht aufhören, bis man wieder im Freien ist.

Videokamera, Bahnhof Bern, Haupthalle

Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Frisur auch von oben gut aussieht…

 
Übers Ziel hinaus

Dabei kann es schon mal «passieren», dass die eine oder andere Kamera ein Aufnahmefeld abdeckt, welches sie nicht sollte. Dies betrifft im Speziellen jene Kameras, welche sich in den Eingangs- oder Zugangsbereichen befinden. Ein «Klassiker» dafür ist eine Kamera bei der «Welle von Bern», mit welcher man sehr schön auch das Geschehen der nebenan liegenden Stadtbachstrasse beobachten kann.

Videokamera Bahnhof Bern,

Wer da im Postauto sitzt, das gerade an einer Kreuzung warten muss, ahnt wohl nichts über die «benachbarte» Videoüberwachung…

Trotz fehlenden, gut sichtbaren Hinweisen: Es gibt ihn, den Hinweis, aber man muss ihn suchen. Er befindet sich auf der so genannten Bahnhofordnung. Die wenigsten Reisenden dürften allerdings jemals von einer Bahnhofordnung gehört, geschweige denn sie je gesehen haben. Das kommt auch nicht von ungefähr, schliesslich wird diese häufig sehr diskret angebracht.

So überrascht es auch nicht, dass sie sich nicht einmal bei oder neben jedem Bahnhofseingang befindet (zum Beispiel beim Ausgang West, siehe oben). Findet man eine, kann es gut sein, dass sie nur unvollständig lesbar ist. Grosse Bedeutung scheint man dieser somit kaum zu schenken – auch nicht seitens SBB.

Neuer Haupteingang beim Bahnhof Bern

Unverkennbar: Rauchen verboten. Doch sehen Sie auf diesem Bild beim «neuen» Haupteingang des Bahnhofs Bern auch die Bahnhofordnung?

Bahnhof Bern Bahnhofordnung

Diese nur noch teilweise lesbare Bahnhofordnung hinter einer Säule im Erdgeschoss des Bahnhofs Bern weist auf die Videoüberwachung hin. Verdient das das Prädikat «gut sichtbar»?

 

«Prochain arrêt: Lausanne»

Der Bahnhof Bern ist keine Ausnahme, was die seltenen, wenig sichtbaren Hinweise betrifft. In Lausanne findet man zwar im Gegensatz zu Bern keine Kameras auf den Perrons, jedoch im oder am Bahnhof. Auch hier sind die Bahnhofordnungen sehr selten gestreut.

Bahnhofordnung Lausanne

Die einzige Bahnhofordnung in Lausanne fand man neben einer von drei Türen beim Haupteingang. Wer den Bahnhof über einen der beiden Nebeneingänge betritt, welche mittels Unterführungen zu den Gleisen führt (so wie das die Mehrheit der Reisenden tut), sucht dort vergeblich nach einer Bahnhofordnung mit dem «gut sichtbaren Hinweisschild»…

Videokamera Haupthalle Bahnhof Lausanne

Auch in der Haupthalle in Lausanne ist man gut beraten, wenn die Frisur auch von oben gut aussieht…

Bahnhof Lausanne, Durchgang Haupthalle

Wer vom «Nebeneingang» im Osten des Bahnhofs durch diesen Durchgang in die Haupthalle gelangen will, weiss zwar, dass er nicht rauchen darf…

Videokamera, Bahnhof Lausanne

…aber er erfährt nichts darüber, dass er soeben ins Aufnahmefeld der oben gezeigten Kamera tritt (Aufnahme von der anderen Seite des Eingang).

Eine Kamera in Lausanne hat es genauso in sich wie in Bern: Sie hängt über der Unterführung auf der Westseite des Bahnhofs und erlaubt von da aus auch einen Überblick über den gesamten Bahnhofsvorplatz einschliesslich Bahnhofstrasse und damit über weit mehr, als eigentlich bezweckt werden sollte. Dabei dürfte sich wohl kaum jemand auf der gegenüberliegenden Strassenseite bewusst sein, dass er gerade von den SBB gefilmt wird. Und zehn Meter daneben trinken einige im Strassencafé ihr Feierabendbier…

Videokamera Unterführung West Bahnhof Lausanne

Diese Kamera zeigt zwar die Bahnhofsunterführung beim «Nebeneingang» im Westen des Bahnhofs…

Position Videokameras Bahnhof Lausanne

…ihr Aufnahmebereich dürfte aber auch Zonen abdecken, für welche die Bahnhofordnung längst nicht mehr gilt (so zum Beispiel die daneben liegenden Bushaltestellen auf beiden Strassenseiten, siehe die länglichen weissen Dächer). 

«Rückständiges» Fribourg?

Die sichtbaren Kameras im Bahnhof Fribourg scheinen einer älteren Generation anzugehören, genauso wie wohl die dortige Bahnhofordnung. Diese enthält nämlich gar keinen Hinweis auf die Videoüberwachung – weder in der französischen noch in der deutschen Version.

Daneben scheint es in der Eingangshalle auch noch eine «unsichtbare» Kamera zu geben, also eine Kamera, welche als solches nicht einmal erkennbar ist und ein äusserst unauffälliges Erscheinungsbild aufweist. Aufgefallen ist sie eigentlich nur deshalb, weil ein gleiches «Objekt», aber in einem Grauton, auch in der Haupthalle des Bahnhofs Bern hängt.  

 

Videokameras Bahnhof Fribourg

Im Bahnhof Fribourg gibt es «nur» drei sichtbare Videokameras, welche mitten in der Unterführung platziert sind und in drei unterschiedliche Richtungen zeigen.

Bahnhofordnung französisch, Bahnhof Fribourg

An der Sprache liegt’s nicht, denn weder die französische…

Bahnhofordnung deutsch, Bahnhof Fribourg

…noch die deutsche Version der Bahnhofordnung in Fribourg enthält einen Hinweis auf die Videoüberwachung. Es scheint halt noch «die alte Blaue» zu sein…

Videokamera, Bahnhof Fribourg

Moderne Kunst oder Überwachungskamera? Da die gleiche «Kunst» auch im Bahnhof Bern zu sehen ist (kein Foto), dürfte es sich wohl eher um eine gut getarnte Kamera handeln.

Auch vor dem Haupteingang – und damit bevor man das Aufnahmefeld betritt – sucht man in Fribourg vergeblich nach einem sonstigen Hinweisschild. Das Kantonswappen mag schwarz/weiss sein, der Bahnhof des Kantonshauptortes liegt jedoch bezüglich Videoüberwachung in einer ziemlich dunkeln Grauzone…

Auch die Freiburger Transportbetriebe tpf filmen fleissig in ihrem unterirdischen Busbahnhof beim SBB-Bahnhof Fribourg. Ein gut sichtbares Hinweisschild sucht man auch hier umsonst. Und die «Vorschriften für das Verhalten im Bahnhof» wurden auch eher unauffällig angebracht.

Ob all dem ist es aber nicht so, dass die tpf nicht wüssten, was sich gehört. In den Stadtfreiburger Bussen wird die Videoüberwachung sowohl ausserhalb wie auch innerhalb der Busse deklariert, so wie das übrigens auch die SBB und die BLS ausserhalb und innerhalb ihrer Zügen machen.

Videokameras Busbahnhof TPF Fribourg

Im unterirdischen Busbahnhof der tpf finden sich einige Kameras, aber keinen klar erkennbaren Hinweis auf die Videoüberwachung…

Eingang Busbahnhof tpf

Der Eingang zum Busbahnhof der tpf (nur linke Hälfte) lässt nichts erahnen. Immerhin weiss jeder, dass es verboten ist zu rauchen…

Vorschriften tpf, Busbahnhof Fribourg

In den «Vorschriften für das Verhalten im Bahnhof», im Bild oben links an der Türe und wenig sichtbar, steht ganz am Schluss nach einer langen Auflistung dessen, was man alles nicht darf: «…steht dieser Bahnhof unter Videoüberwachung».

Videokamera TPF Fribourg

…und dies obwohl sie es innerhalb und ausserhalb der städtischen Bussen richtig machen (auch hier wird die Kamera dank Blitz sichtbar).

«Meine Damen und Herren:
Wir treffen in Zürich Hauptbahnhof ein»

Eigentlich erübrigt es sich, weitere Beispiele von Bahnhöfen aufzulisten, so auch was den grössten (Umsteige-)Bahnhof der Schweiz betrifft, den Hauptbahnhof Zürich. Es sei jedoch erwähnt, dass auch da Kameras Einzug gehalten haben. Und: Einen Hinweis auf die Videoüberwachung findet man da ebenso wenig wie die Bahnhofordnung…

Videokameras, HB Zürich

Bestimmt von Tausenden von Reisenden unbeachtet geblieben: Die Kameras an einem der zentralsten Orte der Schweiz. Tägliches Zuwinken beim Vorbeigehen verbessert die Beziehung zu den dahinter wachenden Bahnpolizisten 😉

Videokamera, Shopville HB Zürich

Nicht alles, was im schumrigen Shopville des Hauptbahnhofs Zürich von der Decke runterhängt, sind Lampen…

Andere machen’s offensichtlich nicht besser

Transportunternehmen sind jedoch nicht die einzigen, welche es mit der Transparenz gegenüber den unwissenden Filmstars nicht so genau nehmen.

Wer im «Take away» der Migros im Bahnhof Bern ein Sandwich kauft, nimmt ebenfalls die etwa pfirsichgrossen Kameras an der Decke kaum zur Kenntnis. Auch hier fehlt jeglicher Hinweis auf die Videoüberwachung.

 

Eingangsbeschriftung Migros

Beim Eingang des Migros-«Take away» im Bahnhof Bern sucht man vergeblich nach einem Hinweis für das… 

Videokamera Migros Take away, Bahnhof Bern

…was mehrfach und kaum scheinbar an der Decke haftet (man könnte es glatt auch für Feuermelder halten).

 
Den Kunden des Coop Pronto im Bahnhof Biel geht es nicht viel anders. Einen Hinweis auf die Videoüberwachung vor oder beim Betreten des Aufnahmefeldes scheint man auch hier nicht für nötig zu halten. Und: Ähnlich wie in Bern oder Lausanne zeigt jene Kamera beim Eingang sicher nicht nur die eintretenden Kunden, sondern auch jene Passanten, welche lediglich die Unterführung vom oder zum Robert Walser-Platz benützen.

IMG_0398

Da steht alles drauf, was man wissen muss – nur nichts zu dem da oben links.

Bahnhof Biel, Durchgang R. Walser-Platz

Eine andere Perspektive des oben dargestellten Eingangs zeigt, dass die Kamera vom Bild oben mehr erfasst als nur ein- oder austretende Kunden.

Da auch der Coop Pronto in Zürich Altstetten unzählige Kameras ohne einen Hinweis auf die Videoüberwachung enthält, scheint Biel keine Ausnahme zu sein.

Nachfolgend wird’s ziemlich «bielerisch». Doch was in Biel bei national agierenden Unternehmen der Fall ist, dürfte an anderen Orten nicht wesentlich anders aussehen.

Wer den Coop (Supermarkt) in der Nidaugasse in Biel betreten will, wird ganz unterschiedlich informiert. Wer über das Coop Restaurant eintritt, weiss gar nichts von der Videoüberwachung.

Wer ihn über die Nidaugasse betritt, sieht neben dem Eingang ein Symbol, mit welchem die Videoüberwachung gemeint sein könnte. Vielleicht ist das aber auch nur der Eingang für Sehbehinderte… Nachdem man bereits im Aufnahmefeld der Kamera steht, sieht man das, was nach Ansicht der Augenreiberei ein «gut sichtbares Hinweisschild» ist. Leider ist das fünf Schritte zu spät.

Der West-Eingang des gleichen Coop scheint nicht für Sehbehinderte zu sein, zumal hier das «Augensymbol» nicht zu finden ist. Für ein Hinweisschild scheint das Geld nicht gereicht zu haben, jedoch für eine Kamera und einen Bildschirm.

Coop Supermarkt, Biel

Nicht alle Symbole sind selbstredend; die ebenfalls blau/weissen Piktogramme von SBB/BLS zeigen eine Kamera und enthalten das Wort «Video». Bei Coop braucht’s hingegen etwas Fantasie…

Coop Supermarkt, Biel, Hinweistafel Videoüberwachung

Endlich ein «klar sichtbares Hinweisschild» nach dem Betreten des vorgängig gezeigten Eingangs. Schade nur, dass man bereits inmitten des Aufnahmefeldes ist (weshalb sich der Fotograf auf dem Bildschirm auch gleich selbst «verunschärfen» musste).

Coop Supermarkt, Nidaugasse Biel, Eingang West

Das gleiche Geschäft, jedoch von der Westseite: Wird man von dieser Seite her nicht überwacht, da kein «Augensymbol» zu sehen ist?

Die Praxis, im Eingangsbereich einen Monitor mit den eintretenden Kunden zu zeigen ist nicht nur nach Auffassung der Augenreiberei unzureichend was die Informationspflicht an die Betroffenen angeht, sondern auch nach Auffassung des Beratungsdienstes des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Sie suggeriert nämlich, dass wir Dich, Kunde, beim Betreten des Lokals gefilmt haben. Sie sagt jedoch nichts darüber aus, wie es sich drei Schritte nach diesem Bildschirm verhält, denn bei einer nächsten Kamera (sofern es eine solche gibt) hängt kein Bildschirm mehr davor, welcher besagt: Wir filmen Dich weiter.

Das gleiche Prinzip kommt auch bei Coop City in Biel in der gleichen Strasse zur Anwendung. Auch hier sind es nur Bildschirme beim Eingang, die etwas suggerieren ohne wirklich Klarheit zu schaffen. Und: Auch hier deckt das Aufnahmefeld mehr ab als es eigentlich sollte, indem ebenfalls Passanten sichtbar sind.

Coop City, Biel/Bienne

Rechts oben im Bild ist wiederum ein Monitor sichtbar, der irgendetwas zu bedeuten hat… Einen Hinweis dafür findet man bei diesem Eingang in der Nidaugasse nicht.

Coop City, Biel/Bienne

Auch der Nebeneingang im Westen des gleichen Coop City in Biel enthält keinen Hinweis – und zeigt auch noch vorbeigehende, unwissende Passanten.

Bei Manor in Biel, erst im Herbst 2008 eröffnet, sieht’s nicht besser aus. Auch hier befindet sich vor dem Haupteingang an der Zentralstrasse kein Hinweisschild auf die Videoüberwachung. Und auch hier hängt ein Bildschirm von der Decke herunter – sofern man ihn vor lauter Dekoration, welche ebenfalls von der Decke herunterhängt, überhaupt sieht und sofern man nicht anderweitig davon abgelenkt wird (insbesondere der gläsernen, schweren Schwenktüren). Immerhin deckt das Aufnahmefeld kaum öffentlichen Grund ab.

Eingang Ost Manor Biel

Beim Ost-Eingang des Manors in Biel findet man neben der Türe die Öffnungszeiten und viel Werbung für die Manor Card – aber keinen Hinweis zur Videoüberwachung. Hinter dem Betrag «40.-» erkennt man schwach den Monitor bei diesem Eingang.

Eingang Nord Manor Biel

Eingang Zentralstrasse des Manors in Biel: Es ist Ausverkauf – und es gibt eine Zufrieden-oder-Geld-zurück-Garantie. Dass es auch eine Videoüberwachung gibt, bleibt unbekannt.

Monitor Eingang Nord, Manor Biel

Richtig eingestellt: Nur gerade die Füsse von Passanten (oder Fotografen) werden ausserhalb des zulässigen Bereichs aufgenommen. Vielleicht wurde die Kamera aber auch deshalb so weit nach unten gerichtet, um nicht bloss die Dekoration (siehe weisse Teile oben) zu filmen…

Vorbilder – oder beinahe…

Beinahe ein Vorbild und damit eine Ausnahme wäre das neue Einkaufscenter «Westside» in Bern-Brünnen, wird hier doch vor dem Betreten auf die Videoüberwachung klar und deutlich hingewiesen. Das Westside ist jedoch nur deshalb beinahe ein Vorbild, weil man sich beim Lesen des Hinweises ausserhalb des Gebäudes bereits im Aufnahmefeld einer Kamera ausserhalb des Einkaufscenters befindet, welche wiederum den ganzen Vorplatz «ausleuchtet».

Westside Bern, Eingang Seite Bahnhof Bern-Brünnen

Ein eindeutiges Symbol beim Eingang gegenüber dem Bahnhof Bern-Brünnen, gleich gross wie die anderen Symbole, klärt im Voraus, was Sache ist.

Videokamera Westside vor Bahnhof Bern-Brünnen

Nur schade, dass die hier eingekreiste Kamera neben dem Eingang oben…

Bern-Brünnen, Westside

…etwa dieses Aufnahmefeld mit dem gesamten Vorplatz, Bahnhof, Haltestelle und Strassencafe (links, hier nicht im Bild, siehe rote Sonneschirme oben) abdeckt.

Ebenso beinahe vorbildlich ist auch die Deklaration der Videoüberwachung beim Aperto im Bahnhof Fribourg. Unter dem Monitor beim Eingang wird nicht nur auf die Videoüberwachung im ganzen Lokal hingewiesen, sondern man spricht auch gleich von einem Aufzeichnungssystem (Datensammlung).  Doch in dem Moment, in welchem man diesen Hinweis liest, steht man schon mitten im Aufnahmefeld… 

Im Provisorium des Apertos in Biel (wegen Umbauarbeiten) befindet sich eine Kamera hinter einer Kasse – ohne irgendeinen Hinweis. Folglich wird nicht überall konsequent und richtig informiert. 

Videoüberwachung Aperto Fribourg

Klar deklarierte Videoüberwachung, welche eintretende Kunden allerdings erst sehen, wenn sie schon mitten im Aufnahmefeld stehen. In Biel wird gar nichts angezeigt (kein Bild).

Keine Ausnahmen, eher der Normalfall…

Die hier gezeigten Fälle sind keine gesuchten Ausnahmefälle. Es scheint vielmehr «normal» zu sein, gar nicht, nur teilweise oder kaum sichtbar anzuzeigen, dass ein Videoüberwachungssystem installiert und in Betrieb ist und dies bei einer beliebigen Auswahl schweizweit agierender Unternehmen. Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers respektive des eingangs erwähnten Artikels.

Egal ob man für oder gegen die Videoüberwachung ist, sollte man doch wenigstens erwarten können, korrekt darüber informiert zu werden. 

Denn es gibt immer Situationen in denen man sich (wie bis anhin üblich) unbeobachtet fühlt und Einblicke in Dinge gewährt, welche man wohl eher nicht gewähren würde, wenn man wüsste, dass man beobachtet wird. Das kann zum Beispiel sein, dass Sie in Ihrer Handtasche oder Ihrem Rucksack etwas suchen und dabei nicht wissen, dass eine Kamera über Ihnen auch Einblick in Ihre persönlichen Sachen erhält. Oder Sie haben Ihren Laptop aufgeklappt und eine Kamera hinter oder über Ihnen «liest mit». Oder Sie sitzen im Kino in der hintersten Reihe und sabbern Ihre neue Flamme voll, währenddem eine Videokamera Sie beobachtet… 😉

Selbstverständlich dürfen Aufnahmen mit solchen Einblicken nicht anderweitig verwendet werden. Doch Ihre Handtasche oder Ihre Aktenmappe ist nicht umsonst nicht transparent. Was sich darin befindet, geht niemanden etwas an. Darauf zu achten, dass niemand solche Einblicke hat, obliegt Ihnen – sofern Sie überhaupt wissen, dass man Sie beobachtet.

Unterschiedliche Interpretation, Unwissenheit oder Absicht?

Woran liegt es, dass die Videoüberwachung so mangelhaft deklariert wird?

In der Augenreiberei hegt man den leisen Verdacht, dass dahinter durchaus auch Absicht steckt. Wer die Mittel hat um ein Videoüberwachungssystem aufzubauen, der hat auch die Mittel, dies klar und eindeutig zu deklarieren. Doch – wenn beispielsweise nur für jede dritte Kamera auch ein Hinweisschild angebracht würde, könnte dies zu einem allgemeinen Aufschrei führen, weil sich kaum jemand bewusst ist, wie häufig und intensiv er oder sie heute schon beobachtet wird. Diesen Aufschrei möchte doch lieber jeder Betreiber verhindern, denn schlechte Publizität schätzt niemand.

Gewiss interpretieren einige Betriebe die Bekanntgabepflicht auch auf ihre Weise. «Irgendwo» kaum sichtbar auf die Videoüberwachung aufmerksam zu machen kommt dem bekannten «Kleingedruckten» gleich. Das hat schon fast etwas Unlauteres…

Schliesslich dürfte es vor allem bei kleineren privaten Betreibern auch Unwissenheit sein, welche zum Fehlen eines Hinweisschildes führt. Nur: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Datenschutz und Selbstregulierung

Das Datenschutzgesetz verfolgt den Ansatz der Selbstregulierung und gibt dazu den Betroffenen (also Ihnen) die Möglichkeit, nach den sie betreffenden Daten nachzufragen. Das ist schön und gut. Doch ob die allenfalls erfragte Auskunft vollständig und korrekt ist, bleibt ungewiss.

Wer diesen Weg gehen will, findet hier weiterführende Informationen über seine Rechte und hier einen Musterbrief für ein Auskunftsbegehren bezüglich Videoüberwachung.

Ob Videoaufnahmen, sofern sie gespeichert werden, wie vom eidgenössischen Datenschutzbeauftragten empfohlen (und nicht vom Gesetz vorgeschrieben!) nach 24 Stunden tatsächlich gelöscht werden und ob diese intern nicht noch für andere Zwecke (miss-)braucht werden (Schulung, wie reagiert Kunde auf XYZ, usw.), können die Betroffenen nicht kontrollieren. Hier muss man jenen Unternehmen vertrauen, welche es schon mit der Deklarationspflicht der Videoüberwachung nicht so genau nehmen…

Fortsetzung folgt!

 

Korrigenda/Update vom 22.07.2009, 15.00 h

Für die SBB gilt zusätzlich die «Videoüberwachungsverordnung SBB». Sie unterscheidet sich inhaltlich bezüglich Erkennbarkeit der Videoüberwachung nicht wesentlich vom DSG. Eher das Gegenteil ist der Fall, da sie noch detaillierter beschreibt, was sein müsste:

Art. 3, Abs. 2

«Die Videoüberwachung muss erkennbar gemacht werden. Am überwachten Ort sind die verantwortliche Stelle sowie der Zweck der Videoüberwachung und deren Rechtsgrundlagen anzugeben.»

«Am überwachten Ort», also zum Beispiel auf den Perrons, ist nichts angegeben. Und die oben gezeigten Bahnhofordnungen von Bern und Lausanne geben zwar den Zweck an («…zu Ihrer Sicherheit.»).

Ob die verantwortliche Stelle nun aber die SBB, die Securitrans oder RailShop ist (siehe Bild der Bahnhofordnung von Bern), ist nicht klar (oder ist es die «Bahnpolizei», deren Telefonnummer da angeben ist oder ist das das Gleiche wie Securitrans?).

Und: Es fehlt die Angabe der Rechtsgrundlage. Wäre diese Rechtsgrundlage angegeben gewesen, gäbe es nun an dieser Stelle auch kein Korrigenda/Update…

14 Antworten auf „Videoüberwachung: Häufige Missachtung des Datenschutzgesetzes“

  1. Erschreckend, wie lasch die Informationspflicht bei Videoüberwachung eingehalten wird. Denn eine gut erkennbare Information würde doch das von Augenreiberei eingangs erwähnte Argument der Prävention stärken.
    Aber anscheinend möchten die Betreiber lieber heimlich (also gesetzeswidrig) überwachen, ähnlich der Radarfallen im Strassenverkehr. Dort wird meist auch nur (präventiv) informiert, wenn gar keine Radargeräte aufgestellt wurden.

    Chapeaux für diesen gut recherchierten Beitrag!

  2. Besten Dank, Bobsmile.

    Der Punkt bezüglich Prävention ist eben so eine Sache:

    Wer «aus dem Bauch heraus», also aus einer gewissen Emotionalität heraus eine Straftat begeht, der nimmt in dem Moment die Videoüberwachung sowieso nicht wahr. Der hat nur sein Ziel vor Augen und das ist entweder ein Mensch oder eine Sache (die dann meistens beschädigt wird).

    Wer sich der Videoüberwachung bewusst ist, der vermummt sich oder begibt sich an einen Ort ohne Videoüberwachung. Unter dem Strich findet die strafbare Handlung aber trotzdem statt, sie wird einfach nur verlagert. Die Betreiber haben damit das Problem zwar aus ihrer Welt geschafft, nicht aber die Gesellschaft insgesamt…

    Deshalb hatte ich eingangs auch geschrieben, dass das viel gehörte Argument der Präventation nicht ganz über alle Zweifel erhaben ist.

    Mir geht es hierbei vor allem darum, dass wenn wir schon unter Dauerbeobachtung stehen, wir das wenigstens auch wissen…

  3. Auch von mir ein grosses Dankeschön für diesen super recherchierten Bericht. Dies war mir zwar zum grösstenteils bewusst, allerdings nicht in dieser, von dir aufgezeigten massiven Grössenordnung.
    Theoretisch ist es also möglich, der zurückgelegte Weg eines ÖV-Benutzer detailiert zu verfolgen – und dies ganz ohne GPS oder menschlichen Einsatzes.

    Sehr schade dass es so weit gekommen ist und das Volk sich sehr einfach verblenden lassen wollen(!).

    Cheers Sublime

  4. Besten Dank, Sublime.

    Da eine neue Verordnung per 01.01.2010 in Kraft getreten ist, welche auch die Videoüberwachung betrifft, komme ich in Kürze aufs Thema zurück…

  5. Ich schreibe gerade eine Arbeit über Videoüberwachung. Der Blogeintrag hat mir sehr geholfen, vielen Dank dafür!

    Die Augenreiberei ist ab sofort in meinen Bookmarks, scheint mir eine interessante Seite zu sein & ich werd in Zukunft wohl öfters vorbeischauen.

    Ich freue mich schon auf den Beitrag zur neuen Verordnung.

    Grüsse, Nicolas

  6. Das freut mich zu hören, Nicolas.

    Du findest hier noch einen Beitrag mit den Stellungnahmen seitens der betroffenen Unternehmen (quasi die Fortsetzung zu diesem Beitrag hier).

    Und den Beitrag über die neue Verordnung gibt es bereits. Den findest Du hier.

    Hier findest Du schliesslich alle Beiträge zum Thema Videoüberwachung.

    Viel Erfolg für Deine Arbeit!

  7. Für mich ist es sehr fraglich, ob man mit der „totalen“ Überwachung den Zweck der Sicherheit von öffentlichen oder geschäftlichen Räumen erreicht. Gilt es nicht eher eine Gesellschaft in einer trügerischen Form der Sicherheit zu wiegen und gleichzeitig eine Personenüberwachung umzusetzen. Ich komme aus der ehemaligen DDR und das Stichwort „Stasi“ wird Euch sicherlich etwas bekannt vorkommen. Beschreitet man hier nicht Wege, die eigentlich ebenso zu verachten wären? Man schüttelt über den ostdeutschen Überwachungsapparat den Kopf – ist es hier soviel anders? Das mag eine eventuell ketzerische Frage sein und gewiss gibt es gravierende politische Unterschiede. Aber spinnt mal den Faden ein kleinwenig weiter: Formt Überwachung nicht das verstellende Verhalten einer Bevölkerung? Neigen wir so nicht zu einer Gleichmacherei, einer Uniformierung, einer diktatorischen (V)erziehung des Volkes? Naja, ich will ja wirklich nicht übertreiben und gleich alles verdammen… Es ist ja allein schon die abschreckende Wirkung die tatsächlich Diebstähle reduziert. Aber verhindern tut sie dies nicht. Die pädagogische Erziehung findet dadurch nicht statt. Es wird sich dadurch niemand verändern. Nur anders verhalten… Alles in allem wird die Ursache nicht erkannt, verhindert oder aufgehalten. Meint man wirklich einen durchgeknallten Bombenleger aufhalten zu können? Ist es möglich einen schweren Diebstahl so zu verhindern? Eilt man uns durch „Überwachung zu unserer Sicherheit“ schneller zu Hilfe? Hab ein trauriges Gesicht wenn ich da noch länger drüber nachdenke… Gruss von einem, der auch gut 14 Kameras im Geschäft ab und an sichtet…

  8. Vielen Dank, Hans Franz.

    Vorab, der Artikel thematisiert die Deklaration der Videoüberwachung, welche eben häufig mangelhaft ist. Viele, vor allem kleinere Betriebe, sind sich nach meiner Beobachtung gar nicht bewusst, dass sie in der Schweiz eben die Überwachung kennzeichnen müssen – und zwar BEVOR man das Aufnahmefeld betrifft.

    Zur Videoüberwachung an sich: Das hinter Deinem Namen verlinkte Video bringt es auf den Punkt. Diese eher schleichend wahrgenommene Zunahme (und dazu dann häufig noch gesetzeswidrig) hat etwas Beängstigendes… Zum Thema an sich habe ich mich hier schon mehrfach geäussert (Du kannst dazu im Suchfeld mit «Videoüberwachung» suchen). Über den Nutzen habe ich bis dato noch nie etwas gelesen (niemand will Zahlen herausgeben)…

  9. Geht man von der korrekten Anwendung aus, stellt sich die Frage ist doch eher, warum man die Überwachung deklarieren muss.
    Soll sich der Täter noch aussuchen können, wo er unbehelligt seine Tat ausüben kann?
    Stattdessen könnte man ebensogut Wegweiser zu straffreien Zonen machen, wo sich die Täter austoben können. Ob dort jemand hingeht?
    Die Deklaration von Überwachungen ist zudem verlogen, weil ja nicht überall steht, wann die eingeschaltet ist, und wo genau sich die Überwachung befindet.
    Wer Straftaten begeht, muss sich im klaren sein, dass er erwischt wird, so oder so. Muss sich etwa ein Zeuge auch anmelden, bevor er die Augen und Ohren aufmacht?
    Wer Daten widerrechtlich verwendet, wird zudem auch strafrechtlich verfolgt.
    Die Frage stellt sich also letztendlich, ob der Täter oder das Opfer geschützt werden soll.

    Nicht die Überwachung ist beängstigend, sondern die Zunahme der Straftaten.

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