Trennungsängste überwinden

Am kommenden 13. Februar stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» ab. Lesen und hören Sie dazu nachfolgend einige Worte.

Viel zu sagen gibt es zur erwähnten Initiative eigentlich nicht, ausser vielleicht, dass sie harmlos.

Wer den Initiativtext liest, merkt schnell einmal, dass sie niemandem die Waffe wegnimmt, der sie regelmässig braucht: Weder dem Metzger noch dem Polizisten, Jäger, Sportschützen oder Waffenverkäufer.

Eine vernünftige Sache

Wer wann wie eine Waffe erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen oder überlassen darf, regelt das Gesetz, ist also im Detail noch vom Parlament zu bestimmen. Und dass der Bedarf für eine Waffe nachgewiesen werden muss, welche in erster Linie zum Töten geschaffen wurde und nur in zweiter Linie als «Sportgerät» fungiert, ist nichts als vernünftig.

Die Initiative nimmt aber jenen die Waffen weg, welche eine solche nicht regelmässig brauchen. Auch das ist vernünftig. So kommen die, welche unter emotionalem Druck stehen, nicht auf dumme Ideen.

Doch statt hier noch viele Worte zu verlieren und sich weiter über die plumpe Abstimmungskampagne der Initiativgegner zu echauffieren, hören Sie besser dem Flurin Jecker zu, welchen wir bereits von hier kennen.

Mit spitzer Zunge bringt er die Sache wieder einmal treffend auf den Punkt und appelliert dazu, die Trennungsängste vor der Armeewaffe zu überwinden – genauso wie auch ein Sechsjähriger sich dazu überwinden musste, sich von seinem Nuggi zu trennen…:

12 Antworten auf „Trennungsängste überwinden“

  1. Es tut mir ja schon bald Leid, dass ich nicht im Militär war. Die RS und WK Geschichten, das Gewehr streicheln und schliesslich das tränenreiche Abgeben – all das habe ich nicht erlebt. Ich komme mir ja schon fast missgünstig vor, wenn ich solche Initiativen befürworte. Aber Militär ist schliesslich kein Ponyhof, also Ja!

  2. @ tinu
    Ich habe Verständnis dafür, dass Du Dich diskriminiert fühlst. So muss es wohl vielen Frauen ergehen, die gemäss Verteidigungsminister ja keine Ahnung von Waffen haben (wozu sollten sie auch?).

    In Deinem Fall kommt sogar noch erschwerend hinzu, dass Du als „untauglich“ abgestempelt wurdest. Darauf bin ich sogar neidisch, denn es ist mir noch heute ein Rätsel, was ich in der Armee gelernt haben soll und welchen Dienst ich damit dem Vaterland erwiesen habe…

    😉

  3. Man sagt ja, man werde als Kind geboren und sterbe als Kind. Nun, ich bin ja schon recht fortgeschritten auf meinem Weg zum Kind. Und ich habe mich freiwillig seit längerer Zeit von meinem Nuggi getrennt.
    Aber ich bin dagegen, dass sich Armeeangehörige von ihrem Nuggi trennen, weil sie einerseits keine Kinder mehr und andererseits noch keine Kinder sind. Ich bedaure auch, dass die Appenzeller nicht mehr mit dem Degen zur Landsgemeinde gehen.
    Das Ganze Getue um Armeewaffen passt sehr gut in die heutige Entwicklung der Schweiz. Kotau machen vor den Amerikanern und in die Hosen scheissen, wenn eine Grossbank wankt. Das Ganze riecht nach alter und hochentwickelter Kultur, die sich nicht mehr wehren will und nicht mehr zu wehren weiss.

  4. Apropos Armee: Jedes Land hat längerfristig die Armee, die es verdient. Noch sind wir in der glücklichen Lage, selber darüber zu bestimmen, ob dies unsere eigene oder eine fremde Armee sein soll.

    Man mag Waffen toll finden oder nicht. Ich selber bin überhaupt kein Waffennarr und bin stets friedlich, solange man mich lässt. Doch habe ich etwas Mühe damit, wenn wir in Sachen Recht auf Waffenbesitz eine Zweiklassengesellschaft schaffen, das Volk (d.h. uns selber) mit einem weiteren Gesetz bevormunden und eine Mehrheit diskriminieren, weil wir sie auf Waffenmissbrauch pauschalverdächtigen. Wer bestimmt nach welchen Kriterien, ob jemand eine (regelmässig) Waffe braucht?

    Man stelle sich vor, die privilegierten Waffenbesitzer (z.B. als Angehöriger einer Volks- oder Privatarmee) missbrauchen ihre Waffen. Wie soll sich da das waffenlose weil entwaffnete Volk zur Wehr setzen? Auch wenn heute in der Schweiz ein solches Szenario (noch) unwahrscheinlich erscheint, könnte das in ein paar Jahren schon ganz anders aussehen. Ein Blick in die Geschichtsbücher gibt Aufschluss darüber. Sollen wir uns wirklich entwaffnen lassen, um mit fragwürdigem Erfolg zu verhindern, dass ein paar psychisch angeschlagene, suizidgefährdete Zeitgenossen ihre Waffe im Affekt gegen sich selber richten? Selbstmord geschieht nicht aus einer Laune heraus, sondern ist in der Regel das Ergebnis eines längeren Prozesses und folglich keine Kurzschlusshandlung. Wer sich umbringen will, findet immer Mittel und Wege. Dagegen hilft auch kein Waffengesetz.

  5. @ LD
    Das Privileg liegt darin, keine Waffe besitzen zu müssen, WEIL wir in einem sicheren Land leben und es liegt nicht darin, eine Waffe besitzen zu dürfen.

    Zu Deinem „Schauer-Szenario“, bei dem Du mir offen gestanden mehr Angst machst als das Szenario selbst: Wo bleibt Dein Vertrauen in die staatlichen Organe? Warum willst Du wie wild und wie ein Cowboy selber in der Gegend herumschiessen dürfen statt die Polizei zu rufen? Und warum hinterfragst Du nicht die staatlichen Organe, solltest Du in diese kein Vertrauen haben?

    Ich habe heute hier Folgendes gelesen, das in etwa in die gleiche Richtung wie Dein Kommentar geht:
    „Mit einer Annahme der Waffeninitiative wird unser Land keinen Deut sicherer. Ganz im Gegenteil. Die Einbrecherbanden werden noch leichteres Spiel haben, denn sie brauchen sich nicht mehr davor zu fürchten, dass jemand zu Hause sein könnte, der eine Waffe hat.“

    Diese Argumentation ist – mit Verlaub – zum Schreien. Vorab: Die Waffenschutz-Initiative beabsichtigt nicht, unser Land sicherer oder unsicherer zu machen. Die Initianten beabsichtigen vor allem, dass nicht unschuldige Angehörige im Affekt mit einer verfügbaren Armee-Waffe getötet werden können.

    Dann: Wer hat denn schon seine Armeewaffe schussbereit neben der Wohnungstüre stehen? Sollen im Kleiderschrank oder auf dem Estrich versorgte Armeewaffen tatsächlich Einbrecher von einem Einbruch abhalten?

    Dann: Kürzlich lass ich in einer Randnotiz, wie ein Solothurner Wirt dafür verurteilt wurde, einen Einbrecher mit seiner Schusswaffe vertrieben zu haben. Oder anders gesagt: Einfach so herumballern geht nicht, das hat auch mit Verhältnismässigkeit zu tun. Leib und Leben müssen schon bedroht sein. Einbrecher legen es auf die Beute ab und nicht aufs Bedrohen oder Töten, denn die wissen auch, dass intensiver nach ihnen gefahndet wird, wenn sie töten als wenn sie nur einbrechen.

  6. Privilegien sind nie von Dauer und mein Vertrauen in staatliche Organe ist verschwindend gering. Erfahrungen prägen und Verhältnisse verändern sich. Doch staatliche Bevormundung werde ich niemals tolerieren.

    Ebenso wenig wie das Gesetz das Land sicherer oder auch unsicherer macht, wird es Selbstmorde oder Tötungen im Affekt verhindern können. Meine Küchenmesser liegen schliesslich viel griffbereiter als es irgendeine Schusswaffe in meinem Haus tun würde. Und einige dieser Messer können leicht Brustkörbe aufschlitzen und Schädel spalten. Davor sollte sich ein Einbrecher viel mehr fürchten. Soll man solche „Hauswaffen“ nun auch verbieten? Ach ja, und in der Garage liegen auch noch eine Axt und eine Motorkettensäge. Und auch mit meinem Auto könnte ich im Affekt meinen Nachbarn oder meine Frau überfahren. Zudem habe ich auch noch zwei volle Benzinkanister und mehrere Gasflaschen …

    Immer wieder kommen irgendwelche klugen Weltverbesserer mit einem ausgeprägten Sendungsbewusstsein auf die Idee, ein neues Gesetz zu machen, das die Welt aus ihrer Sicht besserer, sicherer oder gerechter machen soll. Und aus irgendeiner bestimmten Perspektive haben sie auch immer Recht mit ihren Argumenten. Doch zu 99.99% sind die Gesetze letzten Endes sinn- und wirkungslos, wirbeln aber eine Menge Staub auf und erhitzen die Gemüter. Und vor allem lenken sie von den wirklichen Problemen ab. Hauptsache, die Massenmedien haben immer genügend Futter für ihre Geschichten.

  7. @ LD
    Zum Thema Küchenmesser & Co. hatte ich mich bereits im vorherigen Beitrag geäussert.

    Und wie in den dortigen Kommentaren geäussert, finde ich, sollten wir schon noch unterscheiden zwischen Objekten, die primär zum Schneiden von Gemüse, Fleisch etc. da sind und Objekten, die primär zum Töten da sind.

    Das hat mit Deiner Antwort auf die bisher noch nicht gestellte Frage zu tun, was denn Du verwenden würdest, wenn Du eine Tötungsabsichten hättest… Oder irre ich mich in der Annahme, dass auch Du eine Schusswaffe als sicherer, „sauberer“ und effektiver einstufst als das physisch anstrengend Einstechen in die für die meisten unbekannte Anatomie (Pardon für die so offene, hypothetische Ausdrucksweise).

  8. Zunächst mal bin ich ein grundsätzlich sehr friedliebender Mensch und ich bin der Ansicht, dass kein Instrument „sauber“ ist, wenn man es zum Töten gebraucht. Gewalt und besonders das Töten eines Menschen erachte ich als allerletzte Option, wenn alles andere versagt. Wenn ich denn wirklich eine gezielte Tötungsabsicht hätte und meine Tat planen würde, würde ich jenes Mittel wählen, das mich am allerwenigsten als Täter entlarven würde. Schusswaffen gehören mit Sicherheit nicht dazu. Sollten bei mir irgendeinmal gleich alle Sicherungen durchbrennen und ich im Affekt jemanden umbringen, würde ich zum nächstbesten Instrument greifen. Da eine Schusswaffe, wenn ich eine im Hause hätte, sicher verschlossen, von der Munition getrennt aufbewahrt und nicht so schnell und einfach zur Hand wäre, wäre sie wohl kaum meine erste Wahl.

    Dass Schusswaffen primär zum Töten da sind, wird Dir jeder Polizist klar verneinen, denn er hat den Auftrag, von seiner Waffe nur so Gebrauch zu machen, dass sie den geringstmöglichen Schaden anrichtet. D.h. jemandem möglichst lieber ins Bein zu schiessen, um ihn kampf- oder fluchtunfähig zu machen, als ihm in den Brustkorb oder in den Kopf zu schiessen. Jeder Sportschütze sieht in seiner Schusswaffe primär ein Instrument, mit dem er seine Präzision und Körperbeherrschung unter Beweis stellen kann. Ein solcher dürfte aber auch bei Annahme des Gesetzes seine Waffe unter Umständen behalten, obwohl auch er diese im Affekt zur Tötung einsetzen könnte. Weshalb soll er gleicher als andere sein dürfen? Wie definiert sich übrigens ein „Sportschütze“? Muss er zwingend Mitglied in einem Schiessklub sein oder darf es auch freie Sportschützen geben? Und auch ist Messer nicht gleich Messer. Es gibt Messer, die sind primär für den Kampf und auch zum Töten da. Andere eignen sich nur zum Streichen eines Butterbrotes. Und die Grenzen sind fliessend. Eine scharfe Grenze zu definieren, wäre reine Willkür.

    Dein Artikel „Zwangsjacken für Jugendliche“ gefällt mir, auch wenn ich Deine Ansichten nur zu 99% teile. 😉 Du sagst: „Dabei leuchtet auch jedem sofort ein, dass Sackmesser diesem Verbot nicht unterstehen, denn damit kann man bekanntlich niemanden verletzen. Man kann sich nicht einmal in den eigenen Finger schneiden.“ Das ist nicht richtig. Mit einem Schweizer Sackmesser kannst Du jemandem mit einem einzigen, „sauberen“ Schnitt die Kehle durchschneiden. Du sagst aber auch richtig: „Man kann vieles verbieten. Ein Verbot nützt aber nur so viel, wie es auch eingehalten wird.“ Wenn dieses Gesetz angenommen werden würde und jemand würde sich nicht daran halten, würde er eine Straftat begehen. Wollen wir wirklich jemanden präventiv kriminalisieren und bestrafen, weil er eine Schusswaffe zuhause hat? Täten wir es nicht, wäre das Gesetz völlig sinnlos. Minority Report lässt grüssen.

    Auch Deine folgende Aussage ist völlig korrekt: „Es geht ihr also gar nicht so sehr um die Gefahr von Messern, sondern um einen Vergleich bezüglich Gefährlichkeit. So betrachtet sollte auch der Vergleich zulässig sein, dass weitaus mehr Menschen auf den Schweizer Strassen tödlich oder schwer verunglücken als mit einer Armeewaffen sterben. Also wären Autos zu verbieten, was – wenn man es wie oben bei den Jugendlichen zu Ende denkt – wiederum in einer Zwangsjacke endet.“ Damit hast aber gerade selber Deine eigenen Argumente für ein Schusswaffenverbot widerlegt. Du bezeichnest den Vorstoss von Zisyadis als „genauso dumm wie die Idee des Messer-Verbots, dies nicht zuletzt auch deshalb, weil es wiederum um ein Verbot geht“.

    Bei der „Waffenschutz-Initiative“ geht es rein darum, bei den Stimmbürgern Ängste zu wecken, die sie sonst gar nicht hätten, um ihnen diese dann mit einem Verbots-Gesetz wieder nehmen zu können, damit sich ein paar Politheinis profilieren können. Das finde ich einfach nur pervers und absurd. Ich bin gespannt, wie viele darauf reinfallen …

  9. @ LD
    Um jemanden kampf- und fluchtunfähig zu machen braucht es nicht mehr eine Schusswaffe, es gäbe inzwischen genügend andere Alternativen – ausser es ginge darum, weiterhin eine Waffe zu haben, die im Extremfall auch tötet.

    Zum Sackmesser: Da hast Du offensichtlich die Ironie nicht verstanden bzw. nicht die vollständige (und verlinkte) Aussage zum geforderten Messerverbot nicht mitbekommen: „Geissbühler will auf der Strasse alle Waffen verbieten, mit Ausnahme des Sackmessers.“ (Zitat aus der AZ)

    Deshalb schrieb ich mit einem ironisch gemeinten Unterton, dass man mit Sackmesser bekanntlich niemanden verletzen könne (ich bin davon ausgegangen, dass jedem dieser Unterton ob einer derart falschen Aussage auffiel).

    Dass es den Initianten um Angstmacherei geht, glaube ich nicht. Ganz im Gegenteil: Es sind die Gegner der Initiative, welche doch mit Plakaten à la „Waffenmonopol für Verbrecher?“ Angst machen wollen und dabei noch das Bild suggerieren, man könne seine Armeewaffe zum Vertreiben von Verbrechnern verwenden… Ich schliesse allerdings nicht aus, dass es einige „Politheinis“ gibt, welche sich mit dieser Initiative profilieren wollen – wie das in unzähligen anderen Fällen auch schon so war (etwa bei der Abzocker- und der Verwahrungsinitiative).

    Ich bleibe dabei: Alles, was verfügbar ist, verlockt dazu, bei „Bedarf“ auch gebraucht zu werden. Und die Verfügbarkeit von Waffen ist in der Schweiz durch die Abgabe der Armeewaffe entsprechend hoch. Reduziert man deren Verfügbarkeit, reduziert man auch das Risiko, dass sie verwendet werden.

    Ist das ein Widerspruch zu meinem Anti-Verbot-Plädoyer?

    Ich finde nicht, und zwar deshalb nicht, weil es mir nicht ums Verbot, sondern um die Verfügbarkeit geht. Nicht alles, was ein Mensch besitzen kann, muss er haben, weil dessen Besitz nicht immer in allen Händen sinnvoll ist. So könnte man genauso gut jedem Armeeangehörigen nicht eine Schusswaffe, sondern eine Mini-Atombombe mit nach Hause geben. Sinnvoll ist das allerdings nicht.

    Worin liegt der Unterschied zur Schusswaffe? Natürlich in der Schwere der Folgen bei deren missbräuchlichen Verwendung. Aber wo ziehen wir da die Linie? Würden Mini-Atombomben abgegeben, würdest Du dann das Nicht-Mehr-Abgeben auch als Verbot und damit als Einschränkung Deiner persönlichen Freiheit erachten?

  10. @Titus: Hallo Nachtschwärmer!

    Der Armee steht es frei, Waffen an ihre Wehrmänner abzugeben. Sie erachtet es für den Fall einer Mobilmachung einfacher, wenn jeder bereits mit seiner Waffe einrücken kann. Das ist ein Frage der Logistik. Darüber kann man natürlich auch anderer Meinung sein und könnte das auch ändern.

    Das Schöne ist, das wir in einem trotz aller seiner Mängel demokratischen Rechtsstaat leben, wo wir auch bei Meinungsunterschieden friedlich miteinander leben können. Deshalb hoffe ich, ich werde nicht gleich erschossen, wenn ich mit Nein stimme und damit (hoffentlich) zur Mehrheit gehöre.

  11. Hallo LD und Titus

    Danke für Euren Argumentationsaustausch. Ich finde diesen äusserst erfrischend – im Gegensatz zur emotional geführten Diskussion.

    Allerdings stimme ich mit dem Einführungstext nicht überein. Selbstverständlich sind Sportschützen, Jäger und Waffensammler betroffen. Glaubt ihr wirklich, dass es nur um die Armeewaffen geht? Das ist doch reine Augenwischerei.

    Ein Beispiel: Ich bin Schütze (Faustfeuerwaffen) in einem Schiess-Sportverein. Dieser Verein ist wie so viele nicht im Schweizerischen Schiesssport Verband (SSV) angeschlossen. Denn, jeder Verband hat das Gefühl, dass er bestimmen darf, wie, was und wo geschossen werden soll(Traditionelle vs. moderne Schützen). Und nur der Verband darf „Lizenzen“ erteilen.

    Das heisst, ich bin kein „lizenzierter Schütze“ – was auch immer das bedeuten mag.

    Und dies, obwohl sich mein Schiessverein an die Gesetze hält. Jedes Neumitglied wird einer Prüfung bezüglich Waffenhandhabung (psychisch und physisch) unterzogen und, wenn nicht genügend, muss er entsprechende Kurse besuchen. Dazu kommen noch die üblichen administrativen und gesetzlichen Bestimmungen. Trotzdem wird das bei einer Annahme der Initiave nicht genügen.

    Mit anderen Worten: Bei Annahme der Initiative kann ich ausrechnen, wie lange mein Verein noch existieren wird und ich meinen Sport nicht mehr ausüben kann; oder wenn, nur noch illegal im Steinbruch oder Wald. Super! Von den Angestellten in meinem Schiessverein, die sich einen neuen Job suchen dürfen, möchte ich schon gar erst nicht reden.

    Um doch noch ein wenig emotional zu werden: Wie kommen wildfremde Menschen dazu, mich als potentiellen (Selbst-)Mörder zu defamieren?

    Also lasst mir meine Waffen und Sport und ich lasse euch das Monopoly (schliesslich lernt man mit diesem Spiel, wie ich eine Weltwirtschaft samt Länder in die Knie zwinge ;-))

  12. @ Roland
    Eigentlich wollte ich darauf verzichten, den Initiativtext hier noch im Detail auszubreiten (ich habe ihn oben ja bereits verlinkt), nun scheint es mir aber notwendig. So heisst es darin unter anderem:

    Wer Feuerwaffen und Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen oder überlassen will, muss den Bedarf dafür nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen. Das Gesetz regelt die Anforderungen und die Einzelheiten, insbesondere für:

    a. Berufe, bei denen sich der Bedarf aus der Aufgabe ergibt;
    b. den gewerbsmässigen Handel mit Waffen;
    c. das Sportschützenwesen;
    d. die Jagd;
    e. das Sammeln von Waffen.

    Da steht nichts von einem Verbot, entgegen dem weit verbreiteten Begriff „Waffenverbotsinitiative“.

    Da steht nur, dass „das Gesetz“ die Anforderungen und Einzelheiten regle, dass also der Gesetzgeber (National-/Ständerat) erst noch ein Gesetz erlassen müssen, welches dann genauer bestimmt, wer unter welchen Umständen eine Waffe (Faustfeuerwaffen eingeschlossen) verwenden darf.

    Nun haben wir ein bürgerlich dominiertes Parlament. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Gesetzesvorlage mehrheitsfähig sein wird, welche den oben aufgeführten Interessengruppen ihre Waffe gleich ganz wegnehmen will. Da gemäss Deiner Aussage viele Vereine nicht beim SSV sind, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es eine Pflicht geben wird, diesem angehören zu müssen um den angesprochenen „Nachweis“ erbringen zu können. Ich kann mir hingegen gut vorstellen, dass es unabhängige Experten gibt, welche ihrerseits beispielsweise vom SSV für ihre Expertentätigkeit (Abnahme einer Prüfung) geschult werden.

    Gerade weil die Initiative so viel offen lässt, hatte ich oben geschrieben, dass ich sie für harmlos halte. Ich kann allerdings auch verstehen, dass, gerade weil noch viel offen ist, Unsicherheiten bei den Betroffenen entstehen.

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