Von Rüti und Rüti und Rüti

Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass die Schweiz ein Land ist mit unzähligen Ortschaften gleicher Bezeichnung. Nur bei den SBB kommen Zweifel auf, ob man sich dessen bewusst ist…

Es ist immer wieder erstaunlich, worüber die Menschen hinter der Medienstelle der SBB alles Bescheid wissen müssen. Sie müssen Auskunft geben können über Belange vom Lehrling bis zum CEO und vom Problem verursachenden Fahrgestell bis zum Problem lösenden Schienenleger oder DNS-Spezialisten.

Wenn nur zwei Buchstaben fehlen

Ihr Vis-à-vis ist dabei nicht jemand, der einfach alles schluckt, was die Medienstelle intern in einigermassen verständlicher Form in Erfahrung bringen konnte, sondern ein Journalist, der häufig noch bohrende Fragen nachschiebt, nachdem er eine erste Antwort erhalten hat.

Demgegenüber muss es ein Zuckerschlecken sein, einmal etwas über die Öffnungszeiten eines Bahnhofs mitteilen zu können. «Öffnungszeiten», das versteht auf Anhieb jeder. Internes Nachfragen, worum es dabei geht, erübrigt sich.

Trotzdem scheint auch das seine Tücken zu haben, wie die nachfolgende Medienmitteilung zeigt. Sehen Sie es?

Das Ortschaftenverzeichnis des Bundesamts für Statistik (BfS), nicht zu verwechseln mit dem amtlichen Gemeindeverzeichnis (politische Gemeinden), enthält nicht weniger als acht Ortschaften mit der Bezeichnung «Rüti»:

Kanton Ortsbezeichnung Politische Gemeinde
ZH Rüti Rüti (ZH)
GL Rüti Glarus Süd
BE Rüti Ostermundigen
SG Rüti bei Abtwil Gaiserwald
ZH Rüti bei Bülach Winkel
BE Rüti bei Büren Rüti bei Büren
BE Rüti bei Lyssach Rüti bei Lyssach
BE Rüti bei Riggisberg Riggisberg

(Das Rüthi aus dem St. Galler Rheintal wurde hier trotz gleicher Aussprache, aber unterschiedlicher Schreibweise, weggelassen).

Dessen sollte man sich eigentlich auch bei den SBB bewusst sein, schliesslich enthält der SBB-Fahrplan ebenfalls mehrere Rütis. Weil aber jegliche Präzisierung fehlt, wird die oben gezeigte Mitteilung unbrauchbar – oder man setzt nach freiem Ermessen das fehlende Kantonskürzel hinzu… 🙂

ÖV-Benutzer: Vorsicht!

Da dieses Bewusstsein für Ortschaften mit gleicher Bezeichnung offensichtlich fehlt, ist Vorsicht geboten für all jene, die in Aesch, Aeschi, Affoltern, Allmendingen, Altdorf, Altendorf, Alterswil, Andwil, Arni, Arnex, Arolla, Au oder Avry wohnen oder dahin reisen wollen und eine Neuerung über diese Ortschaften mitbekommen haben. Die Betroffenen erkundigen sich mit Vorteil vorher noch bei den SBB, welche Ortschaft denn genau gemeint ist, denn es gibt sie alle mehrfach.

Das Gleiche gilt natürlich auch für alle, die nach Baar, Balm, Baltenswil, Bangerten, Bänikon, Bargen, Beinwil, Bellerive, Belmont, Benken, Berg, Berneck, Bertschikon, Bibern, Biel, Biogno, Bioley, Blatten, Bleiken, Boll, Bosco, Breite, Breiten, Bremgarten, Brienz, Brione, Buch, Buchen, Buchs, Bühl, Büren, Burg, Bürglen, Bussigny, Busswil oder Bussy wollen oder da wohnen, denn auch diese Ortschaften, beginnend mit einem B, gibt es mehrfach.

Auf die mehrfach existierenden Ortschaften ab dem Buchstabe C wird an dieser Stelle verzichtet. Stattdessen sei noch der Hinweis erlaubt, dass Altstetten nichts mit Altstätten zu tun hat. Auch Bibern ist nicht das Gleiche wie Biberen. Zwischen Birmensdorf und Birmenstorf ist der Unterschied ebenfalls äusserst gering, zumindest auf dem Papier. Ähnlich ist es mit Bolligen und Bollingen oder mit Buttikon und Büttikon.

Ebenso ratsam wäre es, den Berg nicht mit dem Bach und ähnlichem zu verwechseln. Bleichenberg liegt woanders als Bleichenbach, Breitenbach ist ebenfalls woanders wie Breitenegg. So ist es auch mit Buchberg, Buchegg, Buchholz und Buchrain.

Ja, ob so vielen Ähnlichkeiten sind Schwindelanfälle möglich und man versteht nur noch Bahnhof. Das war vielleicht auch bei der Medienstelle bezüglich Rüti der Fall. Immerhin: Die haben dort nun etwas längere Öffnungszeiten – wo auch immer «dort» liegt… 😉

Nachtrag (19.06.2011, 18.15 h)

«Dort» liegt hier (danke Yves!):

Zum Vergrössern anklicken

7 Antworten auf „Von Rüti und Rüti und Rüti“

  1. Lieber Titus

    Ich glaube, dieser Blogbeitrag ist nun zu viel der Mühe. Denn die Schalteröffnungszeiten eines Bahnhofes interessieren vorwiegend die abgehenden Passagiere, sprich, die Einwohner. Und ich denke nicht, dass irgend ein Einwohner eines anderen Rüti als desjenige in Zürich auf die Idee kommen könnte, ihr Bahnschalter sei jeden Tag und auch am Samstag geöffnet, so dieses Rütis überhaupt einen Bahnhof haben.

  2. @ Bruno
    Vielen Dank für Deine Bemerkungen. Vorab, dieser Beitrag erschien in der Rubrik „Augenzwinker“, ist also nicht zu ernst zu nehmen.

    Dann: Mindestens das glarnerische Rüti liegt an einer Bahnlinie und hat eine Haltestelle. Da es sich um eine Medienmitteilung handelt und da Redaktoren zunehmen von einem zentralen Punkt aus arbeiten, also nicht mehr unbedingt ortskundig sind, wäre eine Präzisierung schon angebracht gewesen – nicht dass die Glarner Rütemer plötzlich noch einen Bahnhof bekommen. 😉

    Und schliesslich war die Erwähnung der anderen Ortschaften ein Wink mit dem Zaunpfahl, sprich: Es gibt hierzulande so viele gleichnamige Ortschaften, dass es sich lohnt, sich zu vergewissern, ob es den Ort X wirklich nur einmal gibt oder nicht.

    Beim nächsten Beitrag, er dreht sich ebenfalls um die SBB, geht’s dann wieder ernsthaft zu und her.

  3. Kürzlich erklärte mir ein Freund, er sei mit dem Velo vom Wankdorf Richtung Rüti gefahren. Er hatte überhaupt kein Verständnis für meine Bemerkung, er müsse doch sagen, dass er die Rüti in Zollikofen meine. Die Rüti in Ostermundigen liege doch überhaupt nicht an seinem Weg, wies er mich zurecht.
    Du siehst: Wie der Stammtisch, so die SBB.

  4. BE im Kanton Bern in der Schweiz oder etwas New Bern in North Carolina?
    Das hätte dann eine andere Postleitzahl, wie die Rütis auch.

  5. Auch schien mir die Medienmitteilung auf den ersten Blick nicht auf dem neusten Stand. So wie es verschiedene Rütis gibt, gibt es nämlich auch die SBB Mobile App inzwischen für alle gängigen mobilen Betriebssysteme (iPhone/Android/WinMob7/Mobiltelefone)

    Allerdings wusste ich nicht, dass das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum den Begriff „iPhone“ zum sogenannte Gemeingut erklärte und somit vom schweizerischen Markenschutz ausgeschlossen hat. (Quelle inside-it.ch: http://tinyurl.com/633nee2)

    Somit ist ein Android von Samsung oder HTC also auch ein iPhone, zumindest in der Schweiz. Damit ist die Medienmeldung ja doch auf dem neusten Stand und ich beende somit meinen sinnlos gewordenen Kommentar.
    😉

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.