Behinderte Gesetzgebung

Die Eingliederung Invalider ist ein altes politisches Versprechen. Es ist nur deshalb hochaktuell, weil die Invalidenversicherung (IV) Defizite schreibt. Nun soll bei den IV-Leistungen weiter gespart werden und zwar ausgerechnet dort, wo mehr denn je IV-Leistungen gefragt sind: Bei den Jugendlichen und deren Ausbildung. Der «Rohstoff Bildung» hat da plötzlich nur noch monetären Charakter.

Rund ein halbes Jahrhundert alt ist sie, die Invalidenversicherung (IV). Im ersten Jahr, 1960, beliefen sich die Einnahmen noch auf 102,4 Millionen Franken, währenddem die Ausgaben mit 52,7 Millionen in etwa bei der Hälfte der Einnahmen lagen.

Ganz anders das Bild im vergangenen Jahr: 8,2 Milliarden Franken an Einnahmen standen Ausgaben von 9,2 Milliarden gegenüber. Damit wurde das «Loch» in der IV erneut etwas grösser.

Kaum bekannte Zahlen

Das war allerdings nicht immer so. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) spricht vor allem von den Jahren 1991 – 2005 von einem «starken strukturellen Defizit». In dieser Zeitspanne schien nichts zu helfen um die jährlichen Defizite reduzieren zu können.

Als Ursache werden zwei Faktoren angegeben: Das leicht steigende Wachstum der durchschnittlichen Jahresausgaben sowie das gedrosselte Wachstum der Versicherten- und Arbeitgeberbeiträge, welche teilweise auf die (damalige) Wirtschafts- und Finanzkrise (Internet-Blase?) zurückzuführen sei.

Interessant, oder besser gesagt überraschend ist die Tatsache, dass gemäss IV-Statistik von 2010 rund ein Viertel aller 416‘000 Bezüger von IV-Leistungen Personen unter 20 Jahre sind. Das BSV schreibt dazu:

Versicherte unter 20 Jahren sind eine Bevölkerungsgruppe mit einem überdurchschnittlichen Anteil an IV-LeistungsbezügerInnen. Bei den individuellen Leistungen verfügt die IV über spezifische Eingliederungsmassnahmen für Minderjährige. Die in dieser Altersklasse zugesprochenen Leistungen entfallen zum grössten Teil auf medizinische Massnahmen infolge von Geburtsgebrechen.

«… zum grössten Teil auf medizinische Massnahmen infolge von Geburtsgebrechen» heisst im Klartext, dass es hier nicht um irgendwelche jugendliche Simulanten geht, wie manche ob des hohen Anteils Jugendlicher vielleicht spontan vermuten würden.

Zu diesen unter 20-Jährigen schreibt das BSV in der IV-Statistik weiter:

Auf der Basis einer Auswertung der Jahrgänge 1983–1987 konnte errechnet werden, dass bis zum 20. Altersjahr mehr als ein Fünftel aller Kinder eines Jahrgangs wegen eines Geburtsgebrechens eine medizinische Leistung der IV in Anspruch genommen hatten.

Unbekannte Hintergründe

Worüber die IV-Statistik keine Auskunft gibt, ist zur Frage, wie es dazu kommt, dass rund ein Fünftel der Jahrgänge unter 20 Jahren die IV in Anspruch nehmen. Wer nun glaubt, das liege an der ausländischen Bevölkerung, welche bekanntlich für fast alles herhalten muss, liegt falsch.

Zwar beziehen tatsächlich verhältnismässig mehr Personen mit ausländischem Pass eine IV-Leistung, dies nicht zuletzt auch weil sie häufig in der verarbeitenden Industrie arbeiten und damit einem höheren Risiko ausgesetzt sind.

Schaut man sich jedoch die Anzahl Geburtsgebrechen nach Nationalität an, so sind davon ausländische Kinder nicht häufiger betroffen als Schweizer Kinder. An der Nationalität kann es also nicht liegen.

Möglich wäre hingegen – und das wäre äusserst beunruhigend – dass irgendwelche Umwelteinflüsse zu mehr Geburtsgebrechen führten. Das bleibt aber so lange eine Vermutung, wie niemand sich nach den genauen Hintergründen erkundigt. Es ist eben einfacher, IV-Bezüger als Simulanten oder wehleidige Personen hinzustellen statt nach den tatsächlichen Ursachen zu fragen…

Eine weitere Möglichkeit besteht in der höheren Sensibilität der Bevölkerung. Das heisst, wo früher das soziale Umfeld, insbesondere die Familie bemüht wurden, Hilfe zu leisten – sofern sie es sich leisten konnte – wird heute vermehrt nach der IV gerufen.

Vielleicht ganz «normal»?

Dagegen ist nichts einzuwenden, denn genau dafür wurde die IV ja geschaffen. Selbst mit IV-Leistungen dürfte das direkte Umfeld etwas tiefer in die Tasche greifen müssen als bei «gesunden» unter 20-Jährigen, weil schliesslich nie jede benötigte Leistung verrechnet wird und verrechnet werden kann.

Wenn es an der höheren Sensibilität liegt, dann heisst das nicht, dass es diese Anzahl Fälle nicht gibt. Sie sind real, bekamen aber vielleicht früher anderweitig Unterstützung.

Das wiederum bedeutet, dass wir trotz gut ausgebautem Gesundheitswesen, trotz tiefer Geburtensterblichkeit, trotz hohen Sicherheitsstandards und trotz hohem Sicherheitsbewusstsein bei Schwangeren nicht tiefere Zahlen bei Geburtsgebrechen «hinkriegen».

Es wäre demnach «normal», dass jedes fünfte Kind bis zum 20. Altersjahr eine IV-Leistung wegen eines Geburtsgebrechens beziehen muss.

Ist sich dessen die Politik bewusst, welche immer mehr in Richtung einer Ökonomisierung der Bildung tendiert und welche immer häufiger Kindern und Jugendlichen als Investitionsgut betrachtet, so als ob es sich um eine Ware handelt und nicht um Menschen? Ist sie sich bewusst, dass dadurch der Graben zwischen vermeintlich «Gesunden» und Invaliden immer grösser wird?

Auf politischer Ebene herrscht wenigstens darüber Einigkeit, dass Invaliden auch einer Arbeit nachgehen können sollen. Die so genannten «Eingliederungsmassnahmen» sind zurzeit auch häufig im Gespräch.

Doch so aktuell das Thema ist: Neu ist es nicht. Bereits in der ersten Fassung des Invalidenversicherungsgesetzes aus dem Jahre 1959 war insbesondere die berufliche Eingliederung ein Thema, wie diese Dokumente verdeutlichen.

Ausgeglichene Kasse wichtiger als Invalide

Trotz fünfzig jähriger Erfahrung tut man sich aber heute noch schwer mit dieser gesetzlichen Anforderung. Politik und Verwaltung haben in den letzten Jahrzehnten geschlafen, vermutlich vor allem weil die boomende Wirtschaft genug Einnahmen in die IV spülten, die IV damit finanziell im Lot war und somit kein Druck bestand, das gesetzliche Versprechen endlich einzulösen.

Es scheint, als ob erst die wiederholten Defizite der IV in den letzten Jahren wieder Schwung in die Sache brachten beziehungsweise darum die Eingliederung wieder aktuell ist. Denn: Wer (wieder) selber einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, benötigt auch tiefere Leistungen durch die IV. Die aktuelle Diskussion dreht sich somit mehr ums Wohl der Kasse der IV als ums Wohl der Invaliden selbst…

So überrascht es auch nicht, dass gemäss bundesrätlichen Absichten ausgerechnet bei der Berufsbildung für jugendliche Invalide, eine der Eingliederungsmöglichkeiten, gespart werden oder diese nur bezahlt werden soll, wenn sich dies auch wirtschaftlich rechnet.

Es ist allgemein bekannt, dass es Jugendliche ohnehin besonders schwer haben, eine Stelle und damit ein regelmässiges Erwerbseinkommen zu bekommen. Für behinderte Jugendliche ist es folglich noch schwerer. Sie können auch nicht einfach die Stelle wechseln, wenn es ihnen an einem Ort nicht gefällt, denn Stellen für Behinderte sind auch fünfzig Jahre nach Einführung der IV äusserst rar.

«Gute Arbeitsplätze» – nur für «Gesunde»?

Diese Entwicklung ist darum bedenklich, weil – wie eingangs erwähnt – ein Fünftel aller Jugendlichen schon vor dem 20. Altersjahr eine IV-Leistung bezog. Auch wenn viele dieser zwanzig Prozent einer normalen Ausbildung nachgehen können, dürfte es auch zahlreiche Jugendliche geben, welche auf eine Unterstützung für eine Ausbildung nicht zuletzt zwecks Eingliederung angewiesen sind.

Wie schreiben doch die FDP.Die Liberalen in ihrem «Faktenblatt» für mehr Arbeitsplätze:

Hier gilt heute in unsere Kinder zu investieren, um ihnen morgen gute Arbeitsplätze zu ermöglichen.

Ob das Behinderte miteinschliesst?

Damit sie jedenfalls nicht vergessen gehen, haben die Behindertenorganisationen mit der vorgestern eingereichten Petition, bei welcher innert nur vier Monaten über 100‘000 Unterschriften zusammenkamen, ein deutliches Zeichen gesetzt.

Woran das wohl liegen mag, dass in so kurzer Zeit so viele Unterschriften zusammenkamen…?

 

9 Antworten auf „Behinderte Gesetzgebung“

  1. Zu den Geburtsgebrechen: die IV hat eine Liste von rund 500 Geburtsgebrechen, bei denen sie die Kosten übernimmt, das sind zb. Operationen bei einen angeborenen Herzfehler, wie auch Therapien bei Sprachstörungen oder auch (allerdings nur in Extremfällen) Zahnkorrekturen und vieles mehr.

    Ich denke die hohe Zahl an unterstützten Kindern ist darauf zurückzuführen, dass es heute medizinisch mehr Möglichkeiten gibt und auch viel mehr Wert auf „Normalisierung“ gelegt wird. Was man früher unkorrigiert und untherapiert liess, oder die Betroffenen gar daran gestorben sind, korrigiert und normalisiert man eben heute soweit medizinisch möglich.

  2. @ Mia
    Yep, ich habe mir die Liste der Geburtsgebrechen angeschaut, allerdings nicht allzu viel davon verstanden…

    In dem Fall bestätigst Du, dass gewisse Gebrechen eigentlich schon früher bestanden hätten und heute „korrigiert“ werden, weil sie korrigiert werden können. Die „hohe“ Anzahl wäre somit „normal“.

    Fraglich ist für mich aber noch, ob das Ästhetik-Empfinden sich auch verändert hat und dies zu einer Praxisänderung geführt hat, das heisst, ob heute auch etwas als Behinderung empfunden wird, mit dem man früher anders umging. Ein entstelltes Gesicht kann ja beispielsweise auch psychisch äusserst belastend sein und wird heute vielleicht operiert und im Rahmen der Früherkennung/-behandlung (psychische Belastung) von der IV getragen (?).

  3. Ich glaub nicht, dass man früher mit Behinderungen generell anders umging, zb. Kinder, welche Stotterten oder Fehlbildungen hatten, wurden sicher gehänselt und heute hat man Möglichkeiten, den betroffenen Kindern zu helfen. In der Regel geht es bei von der IV getragenen Kosten auch nicht um rein kosmetische Massnahmen, sondern es gibt medizinische Indikationen z.B wenn jemand aufgrund von Zahnfehlstellungen gar nicht richtig kauen kann. Aber klar, heute macht man vielleicht (zB bei Gaumen/Lippenspalten) mehrere Operationen als früher, weil einach auch ästhetisch mehr möglich ist. Genau weiss ich es allerdings nicht. Bin ja keine Medizinerin.

    Vielleicht hast du in der Liste auch gesehen, dass die Kosten der Behandlung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 2000g bis sie 3000g erreichen übernommen werden. Früher wären diese Kinder gestorben. Und heute gibts aufgrund der tendenziell älteren Mütter auch mehr Frühgeburten.
    Da spielen also schon auch gesellschaftliche Faktoren mithinein, die sich mit der Zeit verändert haben.

  4. @ Mia
    Kennst Du niemand (ein langjähriger IV-Mitarbeiter), der das einmal aufarbeiten könnte, der also sagen könnte, dass vor x Jahren dieses oder jenes Thema noch gar kein Thema war? Das könnte enorm helfen zu verstehen, weshalb heute mehr IV-Leistungen beansprucht werden.

  5. Ich vermute eher, dass leicht Behinderte früher eher noch eine Arbeit gefunden haben, und sich mit der schlechten Entlöhnung zufriedengegeben haben, und dass Behinderte auch n och mehr von der Familie getragen wurden.

    Ein steiler Anstieg hat damals stattgefunden, als die Arbeitlosenversicherung eingeführt wurde, und die Firmen (bei schlechter konjunktur, z.B. ca.1980) anfingen, Leute hemmungslos zu entsorgen.. Damals war Arbeitslosigkeit noch fast eine Schande, und wer höheren Alters war und keinen Job mehr gefunden hat, hatte bald mal einen Knacks.
    Ich kenne Leute, die dann ihre Rückenschmerzen kaum mehr ertragen konnten, oder nicht mehr sprechen konnten. > IV.

    Und lieber Titus, wir haben auch Immigration …. und es ist ja bekannt, dass diese überproportional vertreten sind.

  6. @ Raffnix
    Siehe Seite 4 der bereits oben verlinkten IV-Statistiken. Da gibt es keinen sprunghaften Anstieg der Ausgaben in den 1980er Jahren.

    Zur Immigration: Gerne hätte ich die Anzahl ausländischer IV-Bezüger dem Anteil der ausländischen Bevölkerung gegenüber gestellt um zu sehen, ob es einen Zusammenhang gibt (mehr Immigranten = mehr ausländische IV-Leistungsbezüger?) Leider habe ich nur Zahlen über die letzten zwei Jahre (2009, 2010) gefunden, nicht aber über einen längeren Zeitraum:

    IV-Renten an Ausländer in der Schweiz:
    2009 = 57’286
    2010 = 56’042

    Ausländeranteil:
    2009 = 22,0 %
    2010 = 22,4 %

    Das heisst: Mehr Ausländer, aber weniger IV-Renten. Aufgrund dieser zwei Jahre lässt sich also nicht schlussfolgern, dass mehr Immigration automatisch auch mehr IV-Renten bedeuten. Das hat sicher auch mit der Struktur bzw. dem Bildungsstand der ausländischen Bevölkerung zu tun. Deutsche beispielsweise, welche in die Schweiz umziehen, gelten eher als gut ausgebildet, besetzen also wenig handwerkliche und damit auch risikoärmere Stellen (in Bezug auf Unfälle mit Invaliditätsfolgen). Darum beziehen auch dreimal weniger Deutsche eine IV-Rente als Schweizer (siehe S. 28). Italiener hingegen, welche man selten z. B. in einer Bank antrifft… nun, ich denke, Du kannst Dir den Rest sicher selber ausdenken 😉

    Wie auch immer: Mit der Einwanderung alleine wird jemand nicht behindert. Dass die Schweiz überrannt wird mit Einwanderern, welche schon vor der Einwanderung behindert waren und sich mit der Einwanderung erhoffen, von der IV profitieren zu können, halte ich für wenig wahrscheinlich. Solche Praktiken – gäbe es sie denn – hätten schon längst zu einem Aufschrei geführt. Das heisst, der Ruf nach IV-Leistungen wird erst dann laut, nachdem Ausländer bereits eine Weile bei uns gearbeitet haben. Schliesslich bin ich auch überzeugt, dass die IV-Stellen besonders genau hinschauen, wenn ein kürzlich Zugewanderter schon nach kurzer Zeit irgendwelche IV-Ansprüche geltend macht…

  7. 22% ist an sich schon ein hoher Anteil, da, wie du sagst, unter gutausgebildeten der Anteil kleiner ist.

    Dass der Anteil Frauen fast so hoch ist wie der Anteil Männer, lässt zumindest darauf schliessen, dass nicht nur die Berufsgattung ausschlaggebend ist.

    Nimmt man die Anzahl Ausländer im Ausland dazu, sind es 31.8% !!!

  8. @ Raffnix
    Ich kenne viele, die unter die rund 22 Prozent fallen aber nicht weniger Schweizer sind als die Schweizer. Wenn es nach der FDP ginge, kämen in Zukunft nur gut Ausgebildete in die Schweiz. Ich finde das nicht nur Rosinenpickerei, sondern frage mich vor allem, wer denn morgen am Laufband der liberalen Fabrikherren steht…

    Frauen-/Männer-Verhältnis: Ich denke, man kann nicht unbedingt von Berufsgattung sprechen. Es ist einfach der Bildungsstand einer Volksgruppe allgemein (wohlverstanden: das ist nun sehr pauschalisierend!).

    Zu den von Dir genannten 31,8 Prozent: „Freiwillig bei der IV versichern können sich Bürgerinnen und Bürger der Schweiz, der EU oder von EWR-Staaten, sofern sie ausserhalb dieser Länder wohnen“, heisst es da.

    Somit könnte es sich bei den „Ausländern im Ausland“ auch beispielsweise um einen Schweden handeln, der in Kanada wohnt. Darum darf man den Anteil Ausländer in der Schweiz und jener im Ausland nicht addieren und mit dem hiesigen Ausländeranteil vergleichen.

  9. Ja genau, man kann die Zahlen nicht vergleichen.
    Wir wissen nämlich die Zahl derjenigen Ausländer nicht, die irgendwann mal länger in der Schweiz gearbeitet haben und deshalb theorethisch im Falle eines Falles Anrecht auf IV-Leistungen hätten. Es gibt ja viele, die haben eingezahlt, ziehen wieder weg und beziehen NIE Leistungen.

    Wir wissen nur die Anzahl derer, die Leistungen beziehen, wir wissen aber nicht, welcher Anteil das von ALLEN Ausländern ausmacht, die je eingezahlt haben. Deshalb sagt die Prozentzahl gar nichts aus.
    Ausserdem ist die ausländische Bevölkerung in der CH ist altersmässig anders zusammengesetzt als die schweizerische. Im arbeitsfähigen Alter (und nur die können auch IV beziehen) beträgt der Ausländeranteil aktuell glaube ich etwa 28%).

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.