Bindet doch Bücher statt Preise!

Mit nur vierzehn Artikeln gehört das «Bundesgesetz über die Buchpreisbindung», über welches das Schweizer Stimmvolk am kommenden 11. März dank ergriffenem Referendum abstimmen wird, zu einem der kürzeren Rechtswerke. Doch die Kürze macht es deswegen nicht automatisch zu einem besseren Werk. Es steckt voller Widersprüche, sodass man sich letzten Endes fragen muss: Worüber stimmen wir da eigentlich ab?

Dass hier schon länger kein neuer Beitrag erschienen ist, hat nicht nur zeitliche, sondern vor allem inhaltliche Gründe: Das Bundesgesetz über die Buchpreisbindung ist dermassen unlogisch, unvollständig und inkonsistent, dass dies etwa der dritte Anlauf ist um es einigermassen anständig abhandeln zu können.

Auch die «Arena»-Sendung vom vergangenen Freitag brachte nicht wirklich Ordnung ins Getümmel, sie bestätigte vielmehr meine bisherige Beurteilung. Nun wurde dieser Beitrag etwas länger, ich bitte um Nachsicht. Auf eine Trennung in zwei Teilen habe ich verzichtet, da ansonsten beim zweiten Teil der Kontext aus dem ersten fehlen würde.

Wenn am Anfang festgelegt wird, was am Ende gilt

Beginnen wir zuerst mit dem, wonach dieses Gesetz benannt wird und was es – entgegen Artikel 1 über den Zweck dieses Gesetzes – tatsächlich bezweckt: Buchpreise binden, ihnen also einen festen Preis verpassen.

Die zentrale Aussage dazu steckt im ersten Absatz des vierten Artikels:

Die Verlegerin, der Verleger, die Importeurin oder der Importeur setzt den End- verkaufspreis für die von ihr oder ihm verlegten oder eingeführten Bücher fest.

Um zu verdeutlichen, was diese Aussage eigentlich besagt, wandeln wir sie einfach einmal auf einen alltäglichen Konsumartikel wie Milch um:

Die Milchbäuerin, der Milchbauer, die Milchimporteurin oder der Milchimporteur setzen den Endverkaufspreis für die von ihr oder ihm produzierten oder eingeführten Milch fest.

Bei dieser Abwandlung setzt somit der Milchbauer den Preis eines Liters Milch in der Migros fest. Dieser «Vergleich» ist vermutlich gar nicht so schlecht, denn nicht der Bauer ist der Hersteller des eigentlichen Guts, sondern die Milchkuh.

Und so ist es denn auch bei den Büchern: Der Buchverlag setzt den Endverkaufspreis fest, also jenen Preis, den die Käufer- oder Leserschaft zu bezahlen hat und nicht etwa der/die Buch schreibende Autor/-in. Behalten Sie sich diese Feststellung im Kopf, denn ich komme später darauf zurück.

Zu wem das Geld fliesst

Behandeln wir zuerst die Aussage von oben und zwar für einmal mit Zahlen, denn davon habe ich ihm Laufe der letzten Debatten noch kaum welche gesehen und dies obwohl es hier um Preise und damit um Zahlen geht. Doch dazu muss ich allerdings etwas ausholen:

Das fragliche Gesetz kennt nur einen «Endverkaufspreis» und definiert diesen so: «Preis, zu dem das Buch den Endabnehmerinnen und Endabnehmern in der Schweiz inklusive Mehrwertsteuer angeboten wird».

Obwohl nur dieser Endverkaufspreis im fraglichen Gesetz festgehalten ist, heisst das aber nicht, dass ein Buch über den gesamten Verkaufsprozess selbst bei einer Buchpreisbindung immer den gleichen Preis haben wird. Ein Buchverlag verkauft somit nicht ein Buch für beispielsweise 50 Franken an einen Buchhändler und dieser hat das gleiche Buch wiederum für 50 Franken weiterzuverkaufen.

Es gibt mindestens noch einen Preis, den ich hier wie folgt bezeichne: Den Anfangsverkaufspreis. Das ist jener Preis, der ein Buchverlag gegenüber der nächsten Instanz innerhalb des Verkaufsprozesses verlangt, also in der Regel gegenüber einem Wiederverkäufer.

Es ist wichtig, das zu verstehen, denn mit der Buchpreisbindung bestimmt ein Buchverlag sowohl den Anfangs- als auch den Endverkaufspreis. Dazu ein Beispiel:

Anfangsverkaufspreis
gegenüber Wiederverkäufern (Buchhandlung)
CHF 30.–
Marge zugunsten der Buchhandlung
(zur Deckung der Kosten + Gewinn)
CHF 20.–
Endverkaufspreis
gegenüber Leserschaft («Endabnehmer/-in»)
CHF 50.–

Das Beispiel oben ist äusserst einfach. Die Realität insbesondere bezüglich Buchhandlungen sieht etwas komplizierter aus, denn es gibt einen Zwischenhandel. Dazu wiederum ein fiktives Beispiel:

Anfangsverkaufspreis
gegenüber 1. Wiederverkäufern (Buchzentrum Hägendorf)
CHF 30.–
Verkaufspreis des 1. Wiederverkäufers
an 2. Wiederverkäufer (Buchhandlung)
CHF 40.–
Marge zugunsten der Buchhandlung
(zur Deckung der Kosten + Gewinn)
CHF 10.–
Endverkaufspreis
gegenüber Leserschaft («Endabnehmer/-in»)
CHF 50.–

Betrachtet man die beiden Beispiele, hätte ein Buchhändler vordergründig allen Grund, direkt bei einem Buchverlag einzukaufen. Allerdings: Es wäre für einen Buchhändler äusserst müssig, beispielsweise für 15 Buchbestellungen die Kontaktangaben jedes einzelnen Buchverlags herauszusuchen, die Bestellung dann jedem Buchverlag ebenfalls einzeln durchzugeben, diesen dabei auch jedesmal die Liefer- und Verrechnungsadresse anzugeben usw.

Das heisst, bei direkten Bestellungen hätte ein Buchhändler zwar die grösste Marge (im Beispiel oben 20 Franken). Doch sein Aufwand ist auch grösser als wenn er eine Bestellung an einen Zwischenhändler, wie etwa das Buchzentrum in Hägendorf, durchgeben kann.

Welche der beiden Varianten für einen Buchhändler rentabler ist, hängt deshalb auch davon ab, wie viel bei den Zwischenhändlern hängen bleibt beziehungsweise welchen Mehrwert die Zwischenhändler für einen Buchhändler erbringen. Eine Bestellung über einen Zwischenhändler macht für einen Buchhändler nur dann Sinn, wenn die Marge des Zwischenhändlers geringer ist als der Aufwand, den ein Buchhändler bei einer direkten Bestellung hätte (der Buchhändler hat also auch Betriebswirtschafter zu sein).

Vielseitige Buch-Konkurrenz

Soweit, so gut. Nun kommt die gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Entwicklung ins Spiel. Dazu gehört beispielsweise, dass viele auf dem Weg zur Arbeit in den Zügen keine Bücher mehr lesen, sondern Pendlerzeitungen oder dass sie mit Stöpseln in den Ohren Musik hören.

Dazu gehört, dass wir mit TV, Kino, Internet, Computerspielen, Tonträgern, sportlichen und kulturellen Veranstaltungen usw. immer mehr Gelegenheiten haben, uns zu beschäftigen und zu unterhalten. Das Buch ist schon lange nicht mehr das Unterhaltungsmedium Nummer eins. Es steht heute in grosser Konkurrenz zu unzähligen anderen unterhaltenden Medien.

Zu dieser Entwicklung gehört aber auch, dass die Leserschaft Bücher sogar direkt via Internet bei den jeweiligen Buchverlagen bestellen kann. Buchhandlungen sind damit nicht mehr die exklusiven Verkäufer eines Buches, so wie das vielleicht noch in den 1980er Jahren der Fall war.

Das ändert sich auch mit dem Buchpreisbindungsgesetz nicht. Das heisst, Buchverlage dürfen auch weiterhin direkt Bücher verkaufen. Das bedeutet, es fällt zwischen Buchverlag und Leserschaft ein Zwischenhändler weg, nämlich die Buchhandlung.

Die Buchverlage freut‘s, denn bei einer direkten Bestellung durch die Leserschaft gilt im Falle einer Buchpreisbindung das erste Beispiel oben. Konkret: Die Marge von 20 Franken fällt dem Buchverlag zu und versickert nicht irgendwo im Zwischenhandel. Darum sind sie für dieses Gesetz, schliesslich wäre auch der Milchbauer für ein Gesetz, das ihm erlauben würde, den Milchpreis selber festlegen zu können, egal ob er die Milch direkt oder an die Migros verkauft…

Dennoch überrascht im ersten Moment, weshalb sich die Branchenvertreter des Buchhandels für dieses Gesetz aussprechen, schliesslich können sie weiterhin umgangen werden. Der Grund dafür ist aber einfach: Indem für alle die gleichen Preise gelten, werden auf preislicher Ebene gegenüber uns Kunden gleich lange Spiesse geschaffen. Es würde also keine Rolle spielen, ob wir morgen ein Buch direkt bei einem Buchverlag bestellen oder über eine Buchhandlung.

Das freut darum auch die Buchhandlungen. Die Dummen bei diesem Preisspiel sind wir, die «Endabnehmerinnen und Endabnehmer». Heute, ohne Preisbindung, könnte uns nämlich ein Buchverlag ein Buch mit einem Anfangsverkaufspreis von 30 Franken (um beim Beispiel oben zu bleiben) auch zum Preis von 35 Franken verkaufen. Morgen, mit Buchpreisbindung, sind es dann in jedem Fall 50 Franken.

Ein ähnlicher Mechanismus spielt auch bei Online-Anbietern wie exlibris.ch oder amazon.de: Der Zwischenhändler «Buchhandlung» fällt weg. Das ist etwa so, wie wenn das Buchzentrum in Hägendorf den «Endabnehmern» (statt nur den Buchhandlungen) Bücher verkaufen würde.

Der Zweck heiligt nicht die Preisbindung

Bis hierhin habe ich nun viel über Preise und über diejenigen geschrieben, welche davon ein Stück abschneiden möchten. Das hat auch damit zu tun, dass sich 10 der 14 Artikel nur mit den Preisen und deren Einhaltung auseinandersetzen.

Hier zeigt sich für mich der grösste Widerspruch dieses Gesetzes, denn Artikel 1, der den Zweck dieses Gesetzes beschreibt, spricht überhaupt nicht von Preisen, sondern von etwas ganz anderem. Hier sei er vollständig wiedergegeben:

Dieses Gesetz soll:
a. die Vielfalt und die Qualität des Kulturgutes Buch fördern;
b. möglichst vielen Leserinnen und Lesern den Zugang zu Büchern zu den bestmöglichen Bedingungen gewährleisten.

Zu all diesen Punkten kann ich grundsätzlich mit dem Kopf zustimmend nicken. Aber wie bitte schön soll mittels Preisfixierung die Vielfalt und die Qualität gefördert und der Zugang zu Büchern für möglichst viele Menschen gewährleistet werden?

Zwischen der Qualität und den Preisen sehe ich durchaus einen Zusammenhang. Gute Qualität ist mit Billigpreisen nicht zu haben. Doch Vorsicht: Hier ist nicht die Qualität des gedruckten Buches gemeint (also dass beim Aufklappen nicht schon die ersten Seiten herausfallen), sondern die inhaltliche Qualität.

Es ist an sich eine tolle Sache, wenn der Gesetzgeber sich um die inhaltliche Qualität von Büchern sorgt und diese darum fördern will. Aber wie will er das machen?

(An dieser Stelle folgt eine grosse, lange Nachdenkpause.)

Ich bin wirklich ratlos, wie der Gesetzgeber die inhaltliche Qualität fördern will. Kein einziger anderer Artikel dieses Gesetzes setzt sich nämlich damit auseinander.

Ich sehe nur darin einen Garanten für eine einigermassen gute Qualität, wenn die Autorinnen und Autoren eine anständige Entschädigung erwarten können, sodass sie sich auch die Zeit für eine qualitativ gute und fundierte Arbeit nehmen können und nicht ein 08/15-Werk abliefern.

Doch wiederum: Kein einziger Gesetzesartikel regelt diesbezüglich irgendetwas. Nun komme ich wieder auf das zurück, was ich oben kurz angesprochen hatte: Der Buchverlag legt morgen den Endverkaufspreis fest – und nicht etwa die Autorin oder der Autor.

Die Autorinnen und Autoren: Nur eine Randerscheinung

Aber nur die Autorin oder der Autor können sagen, wie lange sie an einem Werk gearbeitet hatten und was sie für ihre Arbeit erhalten sollten. Sie entscheiden auch nicht, wann ein Werk vom Markt genommen wird und/oder ob es eine Neuauflage gibt.

Das heisst, diejenigen, welche Kultur schaffen und die eigentliche (intellektuelle) Leistung erbringen, haben gar nichts zu sagen. Das ist heute schon so, ohne Buchpreisbindung, und das wird auch morgen, mit Buchpreisbindung, so sein.

Es ist auch heute schon so, dass es in der Hand der Buchverleger läge, die Autorinnen und Autoren besser zu entschädigen. Das könnte ein Buch verteuern. Aber Hand aufs Herz: Würden Sie ein Buch, das Sie wollen, nicht mehr kaufen, wenn es Sie 52 Franken statt nur 50 Franken kostet?

Die Befürworter der Buchpreisbindung meinen, dass Bücher keine Ware und keine Turnschuhe seien. Dieser Argumentation folgend sind Bücher also nichts für Schnäppchen-Jäger. Und wenn dem so ist, dann dürften die Kunden auch bereit sein, 52 Franken statt nur 50 Franken zu bezahlen (ausser die Buchbranche hat kein Vertrauen in die eigenen Argumente).

Allerdings: Nach dem Lesen dieses Beitrag und der Beispiele oben werden Sie sich nun gewiss fragen, ob – wenn Sie nun zwei Franken mehr bezahlen – nicht einfach mehr in den Zwischenhandel sickert.

Nein, denn der Buchverlag erhebt zwei Franken mehr beim Anfangsverkaufspreis. Dieser läge dann – um weiter beim Beispiel oben zu bleiben – bei 32 statt bei 30 Franken. Darum nochmals: Die Buchverlage haben es in der Hand, mehr für die Autorinnen und Autoren herauszuholen, egal ob mit oder ohne Buchpreisbindung. Und nochmals: Das Gesetz regelt keine Entschädigungsfragen zugunsten der Kulturschaffenden.

Im Gegenteil: Sie scheinen beim Gesetzgeber eher eine untergeordnete Rolle zu spielen.
Verräterisch darüber, welchen Stand sie beim Gesetzgeber tatsächlich haben, ist Artikel 11. Er regelt, welche Organisationen befugt sind, «zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen» Klagen einzureichen. Es folgt die Aufzählung in genau dieser Reihenfolge:

1. Verlegerinnen und Verleger,
2. Importeurinnen und Importeure,
3. Zwischenbuchhändlerinnen und Zwischenbuchhändler,
4. Buchhändlerinnen und Buchhändler,
5. Autorinnen und Autoren;

Die Autorinnen und Autoren wurden da als letzte aufgelistet. Das mag ein Detail sein, doch es zeigt eben auch, dass bei der Ausschaffung dieses Gesetzes nur zuletzt an die Autorinnen und Autoren gedacht wurde. Sowohl inhaltlich (das Kulturgut an sich), als auch vom ganzen Entstehungs- und Verkaufsprozess her wäre es logischer, wenn zuerst die Autorinnen und Autoren genannt worden wären.

Und: In Artikel 3 dieses Gesetzes wird die Bedeutung verschiedener Begriffe wie «Buch», «Endverkaufspreis» oder  «Buchhändlerin und Buchhändler» erklärt.  «Zwischenbuchhändlerinnen und Zwischenbuchhändler» werden hingegen nicht erklärt. An die hat man zwar bei der Auflistung oben gedacht (die dürfen also klagen), wer oder was sie genau sind, hat der Gesetzgeber aber nicht weiter definiert. Das ist – mit Verlaub – Pfusch.

Buchverlage statt fixe Preise bestimmen über Vielfalt

Doch zurück zum Zweck dieses Gesetzes gemäss Artikel 1. Demnach soll auch die Vielfalt gefördert werden. Wie fördert man die Vielfalt?

(An dieser Stelle folgt wiederum eine grosse, lange Nachdenkpause.)

Mir fällt dazu nur eines ein: Gib möglichst vielen Menschen die Gelegenheit, ein Buch herauszugeben und senke die Hürden, welche es dafür ansonsten zu bewältigen gäbe.

Ob ein Buch erscheint oder nicht, entscheidet in erster Linie ein Buchverlag, mit oder ohne Buchpreisbindung. Damit entscheidet auch ein Buchverlag über die Vielfalt. Der Gesetzgeber macht hierzu aber keine Vorgaben. Da steht nichts, wonach beispielsweise zehn Prozent des Umsatzes zur Förderung neuer Talente eingesetzt werden sollen.

Ohnehin glaube ich nicht daran, dass es heute nicht genügend Schreiberlinge gäbe. Was man immer wieder zu hören bekommt, ist, dass die meisten eingereichten Skripte abgelehnt werden. Konkrete Zahlen oder Gründe lassen sich keine finden. Das wäre aber wichtig um zu wissen, wie die Schreibwilligen gefördert werden könnten und woran es mangelt.

Solange ein entsprechender Passus fehlt, der diejenigen in die «Vielfaltspflicht» nimmt, welche die Endverkaufspreise festlegen um gemäss diesem Gesetz «die Vielfalt zu fördern», kann ich dieser Preisbindung sicher nicht zustimmen.

Abgesehen davon: Mangelt es heute denn tatsächlich an der Vielfalt? Ich glaube nicht an den «Einheitsbrei», von dem die Buchpreisbindungsbefürworter sprechen, er scheint mir herbeigeredet.

Warum ich zu diesem Schluss komme, ist ganz einfach: Regelmässig die gleiche Kost mag niemand zu sich nehmen. Das langweilt. Nur irrtümlich kauft jemand ein Buch, dessen Handlung fast identisch oder zumindest ähnlich ist mit einem bereits gekauften Buch. Der Markt, pardon, die Endabnehmerinnen und Endabnehmer verlangen nach Abwechslung und damit automatisch auch nach Vielfalt.

Und noch was zum Thema Vielfalt: Was bei der Buchhandlung im Regal statt, was beim Online-Anbieter zum Verkauf steht, entscheidet der jeweilige Anbieter. Eine Buchhandlung könnte sich demnach damit begnügen, nur gerade fünf Bücher anzubieten.

Der Gesetzgeber will zwar die Vielfalt fördern, doch er hat es verpasst, hier irgendwelche Vorgaben zu machen, also zum Beispiel eine bestimmte Anzahl Bücher pro Quadratmeter oder Umsatz vorzugeben. Um eine Grössenordnung zu haben: Das Buchzentrum in Hägendorf soll nach eigenen Angaben 300‘000 Titel am Lager haben.

Die Heiligsprechung des Buches – selbst bei Groschenromanen

Unter Buchstabe a von Artikel 1 des Zwecks dieses Gesetzes taucht auch noch der Begriff «Kulturgut Buch» auf. Historisch betrachtet ist das Buch zweifellos ein Kulturgut, beschreiben alte Bücher doch oftmals die Zeiten vor unserer Zeit. Die Befürworter der Buchpreisbindung tragen allerdings etwas gar dick auf wenn sie schreiben:

«Ohne Bücher gibt es keine historische Erinnerung, keine Überlieferung, kein Erzählen der Gegenwart, keine Debatten über die Zukunft.»

Tatsache ist, dass die Schweizerische Nationalbibliothek und zahlreiche andere Institutionen daran sind, historische Bücher (und Zeitungen) zu digitalisieren, weil sie dem Zerfall geweiht sind und dass Steinmalereien länger Bestand haben als Bücher. Wer sich also um die historische Erinnerung und die Überlieferung der Geschichte sorgen macht, der sollte vielleicht mit Pinsel und Farbe die nächste Höhle aufsuchen…

Tatsache ist auch, dass die Gegenwart heute vorwiegend in den alltäglichen Medien erzählt wird und Debatten über die Zukunft in den elektronischen Medien stattfinden. So gab es zwar eine «Arena»-Sendung über dieses Referendum, und auch bei Vimentis kann darüber eifrig diskutiert werden.

Doch ein Buch dazu gibt es nicht. Der Berner Haupt Verlag hat zwar ein Buch «Buchmarkt und Buchpreisbindung in der Schweiz» herausgegeben. Bei buchhaus.ch gilt es jedoch als «nicht mehr lieferbar, vergriffen», und auf der Website dieses Verlages findet es sich gar nicht. Die «Debatte über die Zukunft» kann also nicht stattfinden… (umgangssprachlich nennt man das auch «ein Eigentor schiessen»).

Bücher sollen zu «Debatten über die Zukunft» beitragen - wenn sie doch bloss nicht vergriffen wären...

Zurück zum «Kulturgut Buch»: Es gehört zur heutigen Zeit als Teil der eingangs erwähnten gesellschaftlichen und technologischen Entwicklung, dass ich nicht mehr in einer gedruckten Brockhaus Enzyklopädie nachschlage, was unter «Kultur» zu verstehen ist, sondern in der Wikipedia:

Kultur (…) ist im weitesten Sinne alles, was der Mensch selbst gestaltend hervorbringt (…).

Somit ist selbst dieser Beitrag Kultur, er gehört zur politischen Diskussionskultur und trägt (im Gegensatz zu vergriffenen, nicht mehr lieferbaren Büchern) ebenfalls zur «Debatte über die Zukunft» bei. Alles, das wir irgendwie umgestalten, ist Kultur.

Nur das Buch soll etwas mehr Kultur sein, indem es gesetzlich als «Kulturgut» bezeichnet wird. Was explizit als Kulturgut bezeichnet wird, ist ein Heiligtum. Vor Heiligtümer hängt per Definition immer das gleiche Schild: Bitte nicht anfassen. Bücher dürfen also nicht angefasst werden.

Die Emporhebung des Buches als Heiligtum ist störend. Das mag für eine alte Bibel aus dem 15. Jahrhundert oder Aufzeichnungen aus dem 12. Jahrhundert gelten. Das sind aber historische Zeitdokumente, welche es ohnehin nicht im Handel zu kaufen gibt.

Selbst unter den Büchern will es mir nicht einleuchten, weshalb man diese per se zu schieren Heiligtümern emporhebt, denn: Weil als Buch «jedes Verlagserzeugnis in gedruckter Form» gilt, fällt selbst ein Groschenroman darunter, den man an jedem Kiosk für sieben Franken fünfzig kaufen kann.

Dieses würde mit diesem Gesetz gleich behandelt wie die 650 Seiten starke Biografie über Ulrich Ochsenbein, dessen Autor fünf Jahre lang an diesem Werk über einen der Gründer der heutigen Schweiz gearbeitet hatte. Eine Differenzierung wäre also wünschenswert, sie vorzunehmen ist aber sicherlich nicht einfach und im fraglichen Gesetz auch nicht vorgesehen.

Zahnlose Worthülsen statt griffige Massnahmen

Kommen wir zu Buchstabe b des ersten Artikels über den Zweck dieses Gesetzes. Hier soll «möglichst vielen Leserinnen und Lesern den Zugang zu Büchern zu den bestmöglichen Bedingungen gewährleistet» werden.

Auch dazu die Frage: Wie soll das geschehen?

(Entschuldigen Sie bitte, wenn an dieser Stelle erneut eine grosse, lange Nachdenkpause folgt.)

Die Definition oben enthält enorm viel Interpretationsspielraum. Was sind «möglichst viele Leserinnen und Leser»? Alle Leserinnen und Leser sind es nicht, denn sonst würde dort «alle» stehen.

Was ist unter den «bestmöglichen Bedingungen» zu verstehen? Kostenlose Zustellung selbst bei klirrender Kälte? Keine Gewinnmarge auf den Buchpreisen? Möglichst günstig?

Verstösst eine Buchhandlung oder eine Bibliothek gegen dieses Gesetz, wenn eine Person wegen schlechtem Benehmen Hausverbot hat und ihr damit der «Zugang zu Büchern» genommen wird?

Heimtückisch ist bei solchen Gesetzestexten manchmal auch, was nicht gesagt wird. So ist bei diesem Passus die Rede von «Zugang zu Büchern». Es ist nicht die Rede von einem Zugang zu allen Büchern. Der Gesetzgeber geht damit davon aus, dass der Zugang auch nur zu einer Auswahl von Büchern zulässig ist. Damit widerspricht er dem anderen Zweck bezüglich Förderung von Vielfalt…

Denkfalle Buchpreisbindung

Abschliessend noch eine Buchempfehlung insbesondere für die Mehrheit des Parlaments, welche diesem Gesetz zustimmte: «Die Kunst des klaren Denkens» von Rolf Dobelli. Auszug aus der Zusammenfassung:

Wer weiß, wie leicht man sich irren kann, ist besser gewappnet: Rolf Dobelli nimmt die tückischsten «Denkfallen» unter die Lupe, in die wir immer wieder tappen. Und so erfahren wir, – warum wir unser eigenes Wissen systematisch überschätzen (und andere für dümmer halten, als sie sind), – warum etwas nicht deshalb richtiger wird, weil Millionen von Menschen es für richtig halten, – warum wir Theorien nachhängen, selbst wenn sie nachweislich falsch sind.

Die Buchpreisbindung ist auch eine Denkfalle – oder der Gesetzgeber hält uns für dümmer als wir sind. Das entsprechende Gesetz lässt mehr offen als es definiert. Es schiesst am Ziel vorbei, weil mit dem Fixieren von Preisen die hehren Ziele von wegen Förderung der Qualität und Vielfalt und die Gewährleistung des Zugangs zu Büchern nicht erreicht werden. Dafür braucht es mehr, ebenso wie es mehr braucht, um Autorinnen und Autoren korrekter entschädigen zu können als dies heute der Fall ist.

Dieses Gesetz ist vielmehr das Aufbäumen einer Branche, welche an etwas festhalten will, das es nicht mehr gibt: Einen Sonderstatus schaffen für eines von inzwischen unzähligen weiteren Kulturgütern mit einer im Voraus klar kalkulierbaren und auf bestimmte Akteure verteilte Kosten- und Preisstruktur.

Schliesslich bleibt nur der beratende Aspekt von Buchhändlern, zu dem es übrigens ebenfalls keine gesetzliche Vorgaben gibt. Wer beraten werden will, der geht auch morgen noch in eine Buchhandlung und der ist auch morgen noch bereit, etwas mehr für ein Buch zu bezahlen. Und wer diese Beratung nicht braucht, der soll dafür nicht tiefer in die Tasche greifen müssen. Oder gehören etwa nicht nur die Autorinnen und Autoren, sondern auch die Leserinnen und Leser zu den Milchkühen, die man melken kann?

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16 Antworten auf „Bindet doch Bücher statt Preise!“

  1. BINGO!

    Auch ich habe mehrere Anläufe unternommen, mein Nein zur Buchpreisbindung zu begründen und verirrte mich mehrmals in einem endlos langen Blogeintrag. Schlussendlich entschied ich mich für eine Kurzversion. Danke, dass du durchgehalten hast! Danke für diese – absolut treffende – Analyse.

    Herr Ehemann und ich haben versucht zu ergründen, warum AutorInnen und BuchhändlerInnen fast reflexartig mit einem begeisterten JA zur Buchpreisbindung reagieren. Wir sind zum Schluss gekommen, dass die Absicht gut klingt – und sich viele nicht wirklich die Mühe gemacht haben, das Ganze zu Ende zu denken. Denn wir lieben ja Bücher, oder nicht? Aber wer Bücher wirklich liebt, sollte sich auch wirklich ernsthaft mit dieser Abstimmungsvorlage auseinandersetzen.

  2. Und so ist es denn auch bei den Büchern: Der Buchverlag setzt den Endverkaufspreis fest, also jenen Preis, den die Käufer- oder Leserschaft zu bezahlen hat und nicht etwa der/die Buch schreibende Autor/-in.

    … unabhängig von der Buchpreisbindung übrigens – das Recht der Preisfestsetzung behalten sich die Verlage auch heute bereits standardmässig vor. Die meisten Autoren scheinen ihre Verlagsverträge nicht zu lesen, was allerdings auch damit zusammenhängt, dass sie froh sein müssen, wenn ihre Werke überhaupt verlegt werden. Das zeigt sich häufig in den Honoraren, die sich üblicherweise im einstelligen Prozentbereich bewegen – falls überhaupt, viele Publikationen erscheinen nur gegen Bezahlung der Autoren und Herausgeber.

  3. @ Alice
    Ja, die Absicht klingt bestechend gut, schliesslich findet das auch noch in einem Kontext statt, in welchem viele den Eindruck haben, es gehe mit der „Kultur“ abwärts, ergo müsse man sie fördern. Vielleicht müssten diese Personen auch einmal klarer definieren, was sie genau unter „Kultur“ verstehen…

    @ Martin Steiger
    Jetzt wären wir wieder bei einer Verständnis- oder Definitionsfrage: Welchen Preis sprichst Du mit „Preisfestsetzung“ an? Wenn Du den von mir oben als „Anfangsverkaufspreis“ bezeichneten Preis meinst (also das, was ein Buchverlag in jedem Fall erhält), dann stimme ich Dir zu. Bei den „Endverkaufspreisen“ sind mir hingegen nur Preisempfehlungen seitens Buchverlage bekannt.

    Letztere scheinen mir vor allem dazu zu dienen, uns zu sagen, um wie viele Prozent günstiger ein Buch verkauft werde… Und: Die Honorare werden in Prozenten in Bezug auf diese Preisempfehlungen festgelegt. Hier habe ich schon mehrfach den Satz von 10 Prozent gehört (was nicht wesentlich mehr als „einstellig“ ist). Wenn Du konkrete Beispiele kennst, würde mich diese sehr interessieren. Sie erlaubten mir, meine eigenen hypothetischen Berechnungen zu überprüfen (das gibt vermutlich noch einen separaten Beitrag).

  4. Was ist das anderes als ein legalisiertes Kartell?

    Über kurz oder lang schneiden sich die Buchhändler und die Läden ins eigene Fleisch: je grösser die Differenz zum Verkauf online im Ausland, desto weniger Umsatz machen sie.

    Zudem machen sie dann die kleinen Buchhändler kaputt, wenn sie merken, dass sie die Preise wegen Abfliessen gesenkt werden müssen.

    Und am Schluss passiert genau das gleiche wie im Grossverteiler: schlechte Qualität zu möglichst tiefem Preis, dazu ein gestrafftes Produktsortiment. Freut euch.

    Auch im Gesundheitswesen läuft es gleich: Verbietet man Parallelimporte, dann steigen zuerst mal die Preise… und mit ihnen die Krankenkassenprämien.

  5. In Verlagsverträgen behalten sich die Verlage üblicherweise vor, den Listenpreis zu bestimmen.

    Beim Honorar beziehen sich Verlagsverträge normalerweise auf den Netto-Listenpreis (manchmal auch als «Ladenpreis» bezeichnet), das heisst den empfohlener/gebundener Listenpreis minus Umsatzsteuer, oder auf den Einstandspreis des Buchhändlers (empfohlener/gebundener Listenpreis minus Umsatzsteuer minus Buchhandelsrabatt).

    Bei den Belegexemplaren (gängig sind jeweils auch einige Freiexemplare) wird häufig der empfohlene/gebundene Listenpreis minus Autorenrabatt verwendet und der Wiederverkauf durch den Urheber wiederum nur zum Listenpreis erlaubt.

    Seit dem Wegfall der Buchpreisbindung in der Schweiz haben viele Verlage ihre standardmässigen Verträge lediglich dahingehend angepasst, dass sie «gebunden» zu «empfohlen oder gebunden» ergänzt haben.

    Bei Honorar sind 10 Prozent möglich – je nach Urheber, Werkart und so weiter. Ich kenne aber auch Verträge mit tieferen Prozentzahlen. Ein Thema für sich ist die Veröffentlichung im Ausland und in Übersetzungen. Beachten muss man dabei, dass die Tantiemen der Verwertungsgesellschaft meistens über den Verlag abgerechnet werden, das heisst in diesem Honorar schon enthalten sind.

  6. Ich bin als Leser UND „Digital Nativer“ absolut nicht gewillt, künftig mit massiven Aufschlägen auf die Buchpreise im Onlinehandel obsolete Vertriebsstrukturen zwangsmässig zu subventionieren, sollten die Buchpreispolizisten tatsächlich mit ihrer Forderung durchkommen, den Kartellpreis auch den ausländischen Vertrieben aufzuzwingen.

    Dies wird nur die Folge haben, dass langfristig gesehen die Nutzer auf eBooks, bezogen über Filesharing ausweichen werden – nicht ganz legal zwar, aber bei überhöhten Buchpreisen versus DE-Level werden einen dann schnell mal die Skrupel vergehen denn die User werden natürlich online weiterhin die Preise vergleichen können – um dann feststellen zu können, wie schamlos dann Kunden in der CH abgezockt werden dürfen – was bei satten Aufschlägen im zweistelligen Prozentbereich keine unerhebliche Summe zu ungunsten der preisbewussten Nutzer darstellt…!

    Nein, Kulturförderung muss anders erfolgen, nicht indem der Onlinehandel massiv verteuert wird, und so erst recht (potentielle) Leser die Lust am Buchkauf vergehen lässt. Vielleicht wäre da ein Fairtrade-Label für Bücher in der Tat DIE Lösung, wie neulich in der Arena vorgeschlagen; wo selbstgerechte Gutmenschen weiterhin ihre jammernden Buchhändler/Innen unterstützen könnten – schliesslich gehen sie doch davon aus, dass den Lesern das Geld nur so in der Tasche liegt.

  7. @ Martin Steiger
    Vielen Dank für Deine Ausführungen. Habe ich richtig herausgelesen, dass der empfohlene Listenpreis heute schon die MwSt enthält (so wie das auch morgen bei den gebundenen Buchpreisen sein könnte)?

    @ M. Ynona
    Da sprechen Sie einen guten Punkt an. Es ist kaum möglich, dass an der Grenze alle Pakete kontrolliert werden in der Hoffnung, dabei ein im Ausland online gekauftes Buch zu finden. Unsere Behörden dürften (oder sollten) andere Prioritäten haben. Zugleich wäre ein solches Verhalten seitens Kunden aber auch erneut ein Beleg für die Hochpreisinsel Schweiz…

    e-books werden wohl tatsächlich häufiger genutzt werden. Diese werden meiner Meinung nach heute zu teuer verkauft, vermutlich um den Verkauf der gedruckten Variante nicht zu sehr zu konkurrenzieren. Je teurer diese sind, desto grösser die Tendenz, sie sich auf halblegalen Wegen zu beschaffen.

    Übrigens, ein e-book mit dem Nachbarn teilen (es ihm also quasi ausleihen), ist kein legales Problem. Problematischer ist es, wenn es pauschal jedem zugänglich gemacht würde.

  8. Ein Dankeschön an Dich Titus.
    Bei diesem Thema den Durchblick zu halten war ganz und gar nicht so einfach.

  9. Sehr gute, detaillierte und informative Analyse der Sachlage! Auch ich bin der Meinung, dass die Beweggründe richtig sind, doch das Mittel zu diesem Zwecke (Förderung der Autoren und der Buchvielfalt) total ungeeignet ist. Es geht nicht ansatzweise an die Wurzeln der Problematik. Mehr dazu in meinem Beitrag: http://wildeworte.ch/?p=155

  10. was mich an der ganzen diskussion etwas erschüttert: die buchhändler und verleger handeln ähnlich verzweifelt wie ihre kollegen in der medienszene. sie reagieren auf eine dramatische technische wandlung mit gesetzen, die alte geschäftsmodelle schützen sollen und neue erschweren/verunmöglichen.

    was mir auch etwas auf den kecks geht, ist die ewige leier von der beratung in den buchläden. die mag ja da und dort noch stattfinden, aber ich persönlich hatte selten das vergnügen einer besonders anregenden beratung. im gegenteil, mein buchhändler empfahl mir in den 80ern dauernd zeugs, das ich nicht wollte und was ich wollte, konnte er oft nicht beschaffen. oder wollte. in den 90ern machte er dicht.

    die frage ist doch: wie viele leser lassen sich tatsächlich noch in einer buchhandlung beraten? ich tippe auf eine einstellige prozentzahl. der rest informiert sich im internet oder greift intuitiv im kiosk zu.
    dem gegenüber steht ein unglaublich dilettantischer umgang mit dem internet von fast der gesamten buchbranche.
    ein jammer.

  11. @ Sensor
    Danke fürs Hinzufügen des Links.

    Du sprichst in Deinem Beitrag den Punkt bezüglich Jobs an. Um es mit Bugsierers Worten zu sagen: Diese Leier, insbesondere auch jene bezüglich der verschwundenen Buchhandlungen, geht mir ebenfalls auf den Kecks.

    Natürlich bedaure auch ich jede verlorene Stelle. Aber den Verlust von Stellen oder die Schliessung von Buchhandlungen in den vergangenen Jahren nur dem Wegfall der früheren Buchpreisbindung zuzuschreiben, finde ich schlicht zu einfach.

    Hier findet ein vielschichtiger Strukturwandel statt, den man kaum aufhalten kann. Ein Resultat dieses Wandels ist z. B., dass sich das Leseverhalten eines Grossteils der Bevölkerung verändert hat (wo früher Bücher gelesen wurden, wird heute auf Facebook rumgesurft oder in einer Pendlerzeitung geblättert).

    Dieses veränderte Verhalten ist eine Realität und würde auch dann eine sein, wenn es die Buchpreisbindung noch immer gäbe. Vielleicht würden dann sogar noch weniger noch ein Buch in einem Zug lesen, weil sie für die Lektüre für unterwegs als zu teuer empfunden werden. Und vielleicht leihen sich heute auch ganz einfach mehr Leute ein Buch in einer Bibliothek aus…

    @ Sofia Esteves
    Ebenfalls Danke fürs Hinzufügen des Links. Deine wilden Worte mit der Analogie zum Fast-Food ist treffender als mein Milchbauer 😉

    @ Bugsierer
    Ich wage sogar die Behauptung, dass heute mehr Leute ein Buch in einer Buchhandlung kaufen gehen, weil sie davon von anderen gehört (Mund-zu-Mund-Propaganda) oder gelesen (Feuilletons) oder gesehen (Kultur-Sendungen) haben.

    Die Umkehrung von dem, was Du sagst, würde bedeuten, dass mind. 90 % der Kunden einer Buchhandlung bereits im Voraus wissen, was sie wollen oder sich quasi vor dem Bücherregal entscheiden.

    Was mir bei dieser Beratungsfrage nicht aufgeht, ist die Fülle an Büchern. Wie um Himmels Willen will eine Buchhändlerin mir das „ideale“ Buch empfehlen können, wenn es beim Buchzentrum ganze 300’000 Titel gibt…

  12. Ich will eine Lohnbindung. Und zwar an die Krankenkassenprämien, und an die Löhne der Manager.

    Für jene, die ein Gesetz für eine Preisbindung wollen, empfehle ich zu überlegen, warum es nicht für alle Produkte eine Preisbindung geben sollte. Zum Beispiel für Brot, Schrauben, Autos, Unterhosen usw.

  13. @ Raffnix
    Brot, obwohl es schon so manchen Magen füllte, gilt eben nicht als Kulturgut. Schrauben auch nicht, obschon die Welt auseinanderfallen würde, wenn es sie nicht mehr gäbe usw… 😉

    Aber wie wäre es damit: http://bit.ly/xUmkBD ?

  14. @Raffnix
    Ich nehme an, weil sich damit so schöne Wortspielereien ergeben.
    Birnenpreisbindung, Birnenmarkt (vgl.Binnenmarkt)
    Birne und Buch sind sich phonetisch ähnlich, und so rutschte dem Autor sogar ein Buch zwischen die Birnen.

    „Der Dumpingpreis für eine «Conférence» dient als Lockvogel für den Bucheinkauf.“

    😉

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