Der Anfang vom gläsernen Steuerzahler

Blindlings in eine Richtung loszurennen um gegen eine «Ungerechtigkeit» zu kämpfen, kann auch dazu führen, dass grundsätzliche Ideale wie die Wahrung der Privatsphäre gegenüber Behörden plötzlich in Frage gestellt werden.

Wir hatten es hier bereits schon einmal zum Steuerabkommen mit Deutschland und der «Drohung» seitens JUSO, das Referendum dagegen zu ergreifen. Ein Punkt wurde dabei bewusst ausgeklammert, welcher hier nun separat behandelt wird.

Transparenz und Transparenz

Konkret: Es geht um die vermeintliche «Alternative» zu diesem (und im Übrigen auch anderen) Steuerabkommen, nämlich dem so genannten automatischen Informationsaustausch.

So schrieb am 15. Juni 2012 die SP Schweiz etwa:

Ausserdem ist aus Sicht der SP absehbar, dass die Realität die Bürgerlichen einholen wird und bis in wenigen Jahren die Schweizer Politik nicht umhin kommt, sich der Diskussion über den automatischen Informationsaustausch zu stellen.

Und aus den Reihen der JUSO ist ein Tag später Ähnliches zu lesen:

Es ist ein Modell, das auf der Anonymität der Bankkunden beruht und dies, obwohl international alles auf einen automatischen Informationsaustausch hinaus läuft.

Sinn und Zweck dieses Informationsaustauschs ist es, Transparenz über die Erträge (und vielleicht sogar auch über die Vermögen) der Steuerpflichtigen zu schaffen. Wenn von Transparenz die Rede ist, ist der Gedanke an etwas, das irgendwo bewusst im Geheimen oder im Dunkeln liegt oder geschieht, nicht weit weg.

Transparenz zu schaffen ist aber nicht automatisch gut. Das wird dann deutlich, wenn wir an unsere Privatsphäre denken. Die geht eigentlich niemanden oder nur sehr wenige etwas an.

Transparenz ist hingegen dann am richtigen Ort, wenn es um eine private, juristische oder staatliche Organisation geht, an welcher mehrere beteiligt sind und dafür gemeinsam die Verantwortung tragen. Ohne volle Transparenz kann man nur schwer Verantwortung wahrnehmen – oder aber man nimmt diese vor einem falschen (weil unbekannten) Hintergrund wahr.

Transparenz gegenüber dem Einzelnen tangiert indes immer dessen Privatsphäre. Wer den automatischen Informationsaustausch befürwortet, der sagt zugleich auch ja zu einem transparenteren, gläserneren Bürger gegenüber den (Steuer-)Behörden.

Im Falle der «Superreichen» mag es störend wirken, wenn diese sich vielleicht hinter dem Argument der Privatsphäre zu verstecken versuchen. Da wir aber alle von den Behörden eine Gleichbehandlung erwarten, kann es auch nicht sein, dass bei den einen alles offen gelegt werden soll, währenddem für die anderen, die weniger reichen, weiterhin die Anonymität gilt.

Das bedeuten, dass entweder von allen Transparenz geschaffen wird, ungeachtet der Höhe der Erträge und des Vermögens, oder von gar niemandem.

Zahlreiche Hindernisse

Wiederum im Sinne der Gleichbehandlung müsste das dann aber nicht nur für ausländische Staatsangehörige mit Vermögen in der Schweiz gelten, sondern auch für uns Schweizer selbst. Es wäre ja nicht sehr logisch, dass man die fragliche Transparenz in Abhängigkeit von der Farbe des Passes schaffen würde.

Technisch sollte dem nur wenig im Wege stehen. Sollte es nämlich gelingen, diesen automatischen Informationsaustausch mit dem Ausland aufzubauen, dürfte es bestimmt nicht sonderlich schwierig sein, ihn auch im Inland anzuwenden.

Dem steht aber sicher ein Punkt entgegen: Das Prinzip des Vertrauens. Unser Steuersystem, wie auch vieles andere in unserer Gesellschaft, funktioniert heute (nur) dank eines grundsätzlichen gegenseitigen Vertrauens.

Die «Alternative» dazu wäre ein gegenseitiges Misstrauen. Die Steuerbehörden gingen dann grundsätzlich davon aus, dass wir den Staat betrügen wollten, und wir gehen wiederum davon aus, dass die Steuerbehörden uns nicht korrekt veranlagen.

Vertrauen entsteht aber nicht einfach von alleine. Es muss erarbeitet werden und verlangt in einigen Fällen eine Mit- oder Zusammenarbeit von beiden Seiten. Demgegenüber führt Misstrauen zum Gegenteil. Es gilt dann ja das Motto: Wenn ihr mir schon nicht traut, dann schaut selber, wie ihr an die nötigen Informationen gelangt. Damit lässt sich dann wiederum der automatische Informationsaustausch rechtfertigen.

Die Sache hat nur einen Haken: Noch lange nicht alle Vermögenswerte oder erzielten Erträge stehen irgendwo digital und quasi per Knopfdruck zur Verfügung. Das Rennpferd, der Oldtimer oder etwa der Familienschmuck sind wohl nirgendwo digital registriert. Der fragliche Informationsaustausch könnte somit nur ein unvollständiges Bild der Vermögenswerte und Erträge liefern.

Und ob der Oldtimer in der Garage tatsächlich einem selber gehört, kann die Steuerbehörde bestenfalls nur vermuten – sofern sie davon überhaupt Kenntnis hat. Um eben gerade solche Vermögenswerte aufzuspüren, bräuchte es Detektive, schliesslich gilt ja das Motto: Wenn ihr mir schon nicht traut, dann schaut selber, wie ihr an die nötigen Informationen gelangt.

Ob sich dieser Aufwand lohnt, darf bezweifelt werden. Unter dem Strich kommt es vermutlich immer noch «günstiger», wenn da oder dort in Kauf genommen wird, dass nicht alles auf einer Steuererklärung deklariert wird als wenn zusätzliches Personal zwecks Suche nach möglichen (versteckten) Vermögenswerten angestellt werden muss.

Wehret den Anfängen! (?)

Die mögliche zukünftige Bilanz eines ergriffenen Referendums gegen die Steuerabkommen könnte dank JUSO somit so aussehen:

  • Gar kein Steuerabkommen über Jahre hinweg bei Annahme des Referendums, womit wir weiterhin Steueroase für ausländische Staatsangehörige bleiben, oder aber verzögertes Inkrafttreten um mindestens ein Jahr, sofern das Referendum zustande kommt, aber an der Urne abgelehnt wird (für Details siehe diesen Beitrag).
  • Gläserne ausländische Staatsangehörige, egal ob es sich dabei um «Superreiche» handelt oder nur um Grenzgänger oder Handwerker aus dem benachbarten Ausland mit einem Konto in der Schweiz.
  • Indirekte Schaffung der (technischen) Grundlagen für gläsernere Schweizer Staatsangehörige und möglicherweise tatsächliche Einführung des automatischen Informationsaustausches auch im Inland (trotz aktuell gegenteiliger Bekundungen, die morgen auch wieder anders lauten können).
  • Abschaffung des Prinzips des Vertrauens, Angriff auf die (finanzielle) Privatsphäre für alle und Förderung eines unvollständigen Bildes über die nicht monetären Vermögenswerte und -erträge.
  • Personalintensivere Steuerbehörden und damit höhere Kosten für uns alle.

Gegen eine «Ungerechtigkeit» zu kämpfen ist lobenswert. Man sollte bei einem solchen Kampf aber in jedem Fall auch bedenken, was am Schluss herauskommen könnte.

Dazu gehört, dass es auf dem Weg zu vermeintlich mehr «Gerechtigkeit» viele Akteure und Etappen gibt, welche allesamt dazu beitragen könnten, dass letzten Endes der Schuss nach hinten losgeht und die hypothetische Bilanz oben Realität wird…

8 Antworten auf „Der Anfang vom gläsernen Steuerzahler“

  1. Ich halte es für übertrieben, an dieser Stelle die Privatsphäre so prominent zu plazieren und von „Abschaffung des Prinzips des Vertrauens“ und „gläserner Bürger“ zu sprechen. Damit Steuerbehörden Steuern erheben können, brauchen sie einen Überblick über die finanzielle Situation eines Bürgers bzw. einer Bürgerin. So gesehen müssen Bürger für das Steueramt „gläsern“ sein… Wenn man sich daran stört, könnte man sich ja auch darüber beschweren, dass man für seinen Arzt in Sachen Krankheiten gläsern ist. – In diesem Zusammenhang (Bankgeheimnis und Datenschutz) ist auch dieses Interview mit dem Zürcher Datenschützer interessant: http://www.woz.ch/-2d2f

    Dass der automatische Informationsaustausch nicht alle Vermögenswerte erfasst, ist wohl wahr. Doch dasselbe Problem hat man mit Quellensteuer und Selbstdeklaration auch.

    Auf längere Sicht sehe ich ein Problem bei der Quellensteuer: mit jedem Staat muss, je nach Besteuerung von Erträgen und Vermögen, ein separates Abkommen ausgehandelt werden. Länder, die gegenüber der Schweiz nicht am längeren Hebel sitzen, werden ihre Interessen nicht durchsetzen können. Damit wird weiterhin Beihilfe zu Steuerbetrug geleistet.

  2. @ Kim
    Es geht ja nicht darum, keinen Überblick mehr über die finanzielle Situation der Bürger zu liefern. Seit Steuern nach Einkommen und Vermögen erhoben werden, geschah das aber immer auf der Grundlage dessen, was der Steuerpflichtige angab. Das setzt ein Vertrauen vom Staat in die Ehrlichkeit der Bürger voraus. Ich halte das für etwas ungeheuer Wichtiges, denn es drückt auch unser Verständnis vom und unser Verhältnis zum Staat aus. Und der Staat sind schliesslich wir alle.

    In der Vergangenheit war dieses Verfahren grundsätzlich auch kein Problem. Aber weil nun einige „Superreiche“ (also solche, denen es materiell ohnehin schon sehr gut geht) glauben, sie müssten ihre finanzielle Situation am Steuervogt vorbeischleusen, soll hier nun dieses wichtige Vertrauensgut aufgegeben werden. Das wäre höchst bedauerlich.

    Zur Privatsphäre gehört auch die finanzielle Situation. Ich würde das nicht unterschätzen, denn die Geldflüsse von uns allen sagen sehr viel über uns und unsere Gewohnheiten aus – gerade weil heute leider alles übers Portemonnaie läuft. Das geht den Staat nichts an – und steht zurzeit auch gar nicht zur Diskussion. Aber wo soll die Grenze gezogen werden, wenn einmal Informationen automatisch fliessen? Baeriswyl hat im Interview zurecht erwähnt: „Der Staat misstraut dem Bürger zunehmend. Leider gibt es dazu keine Grundsatzdebatte. Es geschieht in der Alltagspolitik mit dem Argument: Wir brauchen das, das und das.“

    Was die Quellensteuer anbelangt: Sie ist im Zusammenhang mit den fraglichen Steuerabkommen auch eine Folge der Globalisierung und der zunehmenden Mobilität. Wir arbeiten und leben nicht mehr in einem Umkreis von ein paar Kilometern, wie das vielleicht noch vor 50 Jahren der Fall war. Dementsprechend würde es Sinn machen dieses Thema auf internationaler Ebene zu regeln, sodass dann eben nicht pro Land ein Abkommen geschlossen werden muss. Dazu gibt es zwar Ansätze seitens OECD, aber die sind nicht bindend.

    Übrigens, die Schweiz hat heute auch Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern wie etwa Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Tadschikistan usw. (die vollständige Liste gibt es hier). Das sind alles Länder, die wohl eher am kürzeren Hebel sitzen…

  3. @Titus: Ich teile Deine Einschätzungen. Die Verhältnismässigkeit muss in jedem Fall gewahrt werden. Fanatikern und Demagogen ist dies jedoch ein Fremdwort. Auf der einen Seite hat natürlich jeder Staat das Recht und die Pflicht, von seinen Bürgern gemäss ihrer Finanzkraft Steuern einzuziehen, um die Gemeinkosten zu finanzieren. Andererseits hat auch jeder ein Anrecht auf Privatsphäre. Und drittens kann es nicht die Aufgabe einer Bank sein, Steuereintreiber oder Finanzspitzel für einen fremden Staat spielen zu müssen.

    Grundsätzlich wäre die Lösung mit der Abgeltungsteuer ein akzeptabler Kompromiss. Der Teufel liegt aber im Detail. Offenbar hat sich kein Politiker jemals über die technische Umsetzung Gedanken gemacht oder einen Informatiker gefragt. Der one-off Teil für den Ablasshandel zu Vergangenheitsbewältigung ist noch relativ einfach realisierbar, da die Steuerberechnung auf Kapitalbasis erfolgt. Die Berechnung der Kapitalgewinnsteuer ab 1.1.2013 ist jedoch die Hölle und technisch gar nicht sauber lösbar: mangelhafte Datenqualität, fehlende Daten, explodierende Datenmengen, nicht abschliessend definierbare Regeln, etc. Soweit mir bekannt ist, stehen alle diese IT-Projekte in jeder Bank auf ROT!

    Bei all diesen Problemen sind manche versucht, den automatischen Informationsaustausch zu fordern. Doch auch da gibt es etliche sowohl technische als auch juristische Detailprobleme bei der Realisierung. Dass solche Sachen in der politischen Diskussion vollständig ausgeklammert werden, finde ich daher höchst grobfahrlässig.

    Steuern zahlen zu müssen, ist völlig in Ordnung. Doch man sollte sich mal fragen, weshalb sich so viele Leute veranlasst sehen, ihre Gewinne und Vermögen am Fiskus vorbei in einer Steueroase zu parkieren. Etwa 70 Prozent aller ausländischen Privatvermögen auf Schweizer Bankkonten sind Schwarzgelder und die Bankauszüge werden banklagernd erstellt. Nur ca. 1.5 % dieser Unterlagen werden von den Kunden bzw. ihrem Treuhänder jemals abgeholt oder vor Ort eingesehen. Wer einmal ein bisschen im deutschen Steuergesetz geschmökert hat, kann verstehen, welche Steuerhölle im grossen Kanton herrscht. Es kann dort durchaus vorkommen, dass für die Versteuerung eines Kapitalgewinns von 2 Euro gut 150 Euro und mehr aufgewendet werden müssen und der Steuerzahler sich rechtlich immer noch auf Glatteis befindet. Die Motivation zur Steuerflucht setzt sich entsprechend zusammen aus Gier und Pragmatismus. Über die Bekämpfung der Ursachen der Steuerflucht scheint sich niemand Gedanken zu machen. Bei der Symptombekämpfung hingegen sind alle Politiker Experten und reden kräftig mit. Ebenso die Medien. Was läuft hier schief?

  4. Wieso gibt es eigentlich kein Steuerabkommen für schweizer Steuerflüchtlinge? Was ist mit den Schwarzgeldkonten in Waldshut, Konstanz, Bregenz, Como, etc.? Anscheinend sind wir auf die Versteuerung dieser Gelder nicht angewiesen.

  5. Von Vertrauen zu sprechen, wenn es um Steuern geht, ist ein Unsinn. Warum auch gerade bei Steuern? Warum nicht im coop, da geht es um kleinere Beträge. Was hat das Fussvolk, das mit dem Lohnausweis antraben muss, von viel Vertrauen? Nichts.

  6. @Titus
    Finde ich alles einleuchtend. Aber ich würde auf meinem Standpunkt beharren: Ich finde es okay, dass klar begrenzte (!) Informationen über meine Finanzen direkt an die Steuerbehörde (!) fliessen. Die sollen ja dorthin. Klar gibt es Gefahren. Meine Geldflüsse haben dort nichts zu suchen.
    Schlussendlich ist es eine Frage der Gewichtung: Steuergerechtigkeit halte ich für wichtiger als allen eventuellen zu weit gehenden Eingriffen in die Privatsphäre vorzubeugen. Denn momentan wird unter dem Deckmäntelchen von „Vertrauen“ und „Privatsphäre“ immer noch munter Steuerbetrug begangen. (Wobei ich es auch für eine seltsame Art von „Vertrauen“ halte, wenn hintenrum ein komplizierter Mechanismus installiert wird, der einen zur Selbstdeklaration bringen soll…)
    Und ich muss gestehen, für eine weiterführende Diskussion blicke ich zu wenig durch, z.B. in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen…

  7. @ Raffnix
    Auch im Coop gibt es das Prinzip Vertrauen. Du nimmst etwas aus dem Regal und Coop geht grundsätzlich davon aus, dass Du das dann auch aufs Laufband legst (und nicht einfach einsteckst).

    Der Lohnausweis ist heute nichts weiter als ein bedrucktes Stück Blatt A4. Es gibt da nicht einmal einen Stempel des Arbeitsgebers drauf. Das Papier enthält auch kein Sicherheitselement wie etwa einen Silberfaden, sodass eigentlich jeder hingehen und dieses Dokument fälschen könnte… Auch zeugt von einem gewissen Vertrauen in dieses von Dir angelieferte Dokument. Im Übrigen vergisst Du, dass Du es bist, der Angaben über Deine Vermögenswerte macht. Du könntest ja auch einfach ein, zwei Bankkonten nicht angeben. Es würde niemand merken… Was Dich davon allenfalls zurückhält, sind die 35 % Verrechnungssteuer, die Du gerne von der Steuerverwaltung zurückhaben möchtest.

    @ Kim
    Ich kann Dir zwar folgen, allerdings zweifle ich an der Wirksamkeit. Ich denke nämlich, dass die, welche der Steuergerechtigkeit entgehen wollen (weil sie ein paar Millionen haben), Mittel und Wege finden, dem weiterhin zu entgehen. Das kann z. B. sein, indem Du einfach Dein Geld irgendwo im Ausland anlegst (z. B. in der Karibik…). Genauso wie ein Doppelbesteuerungsabkommen mit jedem Land geschlossen werden muss, müsste dann folglich auch ein automatischer Informationsaustausch mit jedem Land erfolgen, sonst bringt die ganze Übung nicht.

    Darum denke ich, dass ein automatischer Informationsaustausch vor allem wieder einmal die Kleinen trifft, währenddem die Anderen mit allen Wassern gewaschen schon wissen, wie sie ihre Vermögenswerte ausser Reichweite der Steuervögte bringen können…

  8. @Titus
    Du hast ja eine seltsame Ansicht von Vertrauen! meine Daten (Lohnausweis ohne Stempel) sind einfach nachprüfbar, und an der Kasse im coop ist alles ersichtlich oder es kann Einblick in die Tasche verlangt werden.
    Hingegen können Selbständigerwerbende so ziemlich alles (zum Teil legal) an der Steuerbehörde vorbeischleusen. Und was z.B. bei PK-Verwalter usw. möglich ist, lesen wir täglich.
    Es sind nicht nur die Deutschen, deren geklaute Daten auf CD’s ans Licht kommen. Ich warte täglich darauf, dass es Schweizer auf CD’s gibt. Man wird noch drüber staunen, was da alles zum Vorschein kommt, und wie die Ausreden lauten. Wie sagte doch Gloor: Es war keine Bestechung, es waren Geschenke ….

Kommentare sind geschlossen.