Wie wird man eine «heisse Kartoffel» wieder los?

Sie haben bald Ferien und suchen noch einen spannenden Krimi für den Strand – oder auch nur für den Balkon? Dann hätte die Augenreiberei eine besondere Empfehlung für ein «Buch», welches auf wahren Tatsachen beruht!

Lesen Sie lieber einen Krimi, ein Drama oder eine Realsatire? Wie wär’s mit einem Agent-Thriller? Oder einem Justiz-Drama? Was immer auch Ihre Präferenz ist, die nachfolgende Empfehlung ist schwer einzuordnen, weil sie von allem etwas enthält…

 

Konkret geht es um diesen Bericht. Es ist ein Meisterstück und beschäftigt sich mit der Frage, was eine «heisse Kartoffel» ist, ob sie im Laufe der Zeit vielleicht von alleine erkaltet und falls nicht, wie man sie wieder los wird.

Eine spezielle «Kartoffelsorte»

Die heisse Kartoffel ist von der Sorte «Kernwaffenbaupläne». Daneben gibt’s noch ein paar lauwarme Rüebli und Kohlräbli. Die Bauernfamilie, welche dieses Gemüse in die Schweiz ein- und vielleicht auch ausgeführt hatte, heisst übrigens Tinner. Das Problem an der Sache ist, dass derartiges Gemüse Ein- und Ausführbeschränkungen unterliegt respektive hierzulande nicht kultiviert werden darf. Deshalb steht diese Familie nun unter dem Verdacht, geltendes Recht missachtet zu haben.

Bereits im 2003 hatte die United Salad Agency (USA) Wind davon bekommen, dass die Bauernfamilie Tinner angeblich heisse Kartoffeln im Ausland kultiviere, worauf sie sechs Vögte in geheimer Mission auf den Hof der Tinners und damit in fremde Lande schickte. Diese hatten dort ziemlich viel Erde umgegraben und einige Stichproben der Anbaupläne genommen. Schliesslich soll der Marco, einer der Hofherren, dazu bewegt worden sein, die USA im Kultivieren heisser Kartoffeln zu unterstützen.

«Staub aufwirbeln ist zu vermeiden»

Den hiesigen Vögten missfielen zwar die Aktivitäten fremder Vögte auf Schweizer Kulturland. Doch da man schon seit 30 Jahren auf die Unterstützung dieser fremden Vögte zählen konnte, sah man von deren strafrechtlichen Verfolgung ab und liess sie von hinnen ziehen. Was wäre das schliesslich für eine Pein gewesen wenn bekannt geworden wäre, dass fremde Vögte in der hiesigen Erde nach verbotenen, heissen Kartoffeln suchten?

Geblieben ist die Anklage gegen die fragliche Familie. Geblieben ist auch die heisse Kartoffel, welche die Schweiz aus «Artenschutzgründen» gar nicht besitzen dürfte. Und geblieben sind auch ein paar lauwarme Rüebli und Kohlräbli.

Dieser Umstand missfiel der Internationalen Agrar-Erdgemüse Organisation (IAEO) und insbesondere der USA (welche solche Kartoffeln kultivieren darf), weshalb beide darauf drängten, die Schweiz möge sich doch dieser heissen Kartoffel entledigen.

Das «Problem» aus der Welt Schweiz schaffen

Gesagt, getan. Nein, falsch. So einfach geht das natürlich bei uns nicht! Um dieses Gemüse artgerecht zu entsorgen wurde eine Task Force ins Leben gerufen, welche im Oktober 2006 ihre Arbeit aufnahm. Es wurde viel abgewogen, unter anderem auch die Frage, ob denn auch die lauwarmen Rübli und Kohlräbli geschält, geviertelt und kompostiert werden müssten. Denn: Wenn dieses Gemüse einmal bis zur Unkenntlichkeit geschreddert ist, fehlen massgebliche Beweise im Prozess gegen die Tinners.

Ohne konkrete Empfehlung seitens Task Force schritt der Bundesrat am 14. November 2007 zur Tat und befahl, man möge alles Gemüse dem Schredder zuführen, ungeachtet dessen Art oder dessen Wärmegrades. In diesem Ratatouille zwischen heisse Kartoffel und anderem Gemüse sei eine Unterscheidung sowieso schwierig, meinte der damalige Vorsteher des EJPD.

Dabei hat der Bundesrat auch «vergessen», die Gemüse-Prüfdelegation (GPDel), zu informieren. Dieses Aufsichtsorgan der eidgenössischen Räte wacht vor allem darüber, dass die bundesbehördlichen Handlungen nicht die hiesigen Kulturen gefährden oder in Frage stellen.

Schredder-Pause

Der Schredder-Beauftragte des Bundes machte sich sodann daran, sämtliches Gemüse bei allen involvierten Stellen einzusammeln, um sie dann gemeinsam dem Schredder unter Aufsicht der IAEO und der USA zuführen zu können.

Doch es kam anders: Die IAEO hatte gemerkt, dass die lauwarmen Rüebli und Kohlräbli noch ganz interessante Eigenschaften beinhalteten und deshalb noch nicht der Kompostierung zugeführt werden sollten. Auch die Justizbehörde bat um Aufschub, um wenigstens das lauwarme Gemüse sichten zu können. Diesen Begehren wurde Folge geleistet, sodass es erst Anfang Juni 2008 zur vollständigen Schredderaktion und Kompostierung kam. Eigentlich.

Denn im Dezember 2008 tauchten plötzlich Ableger jenes Gemüses auf, welches man eigentlich glaubte vernichtet zu haben. Es scheint beinahe so, als ob harmloses Unkraut einfacher zu vernichten wäre als heisse Kartoffeln und lauwarme Rüebli und Kohlräbli…

Und so schreitet die GPDel wieder auf und hält, gut positioniert vor dem Schredder, das Stopp-Schild auf. Der Bundesrat indes wirft die Gemüse-Ableger, inzwischen nicht minder heiss, von der einen Hand in die andere, um sich nicht daran zu verbrennen. Experten der IAEO haben ihm im März dieses Jahres bestätigt, dass einiges davon heiss, anderes weiterhin nur lauwarm ist.

Hartnäckig oder stur?

Deshalb besteht der Bundesrat grundsätzlich auch heute noch aufs sofortige Kompostieren, ist nun jedoch bereit, die heissen Partien der Kartoffel durch «kalte» Platzhalter zu ersetzen (Fachexperten nennen diesen Gesinnungswandel auch «ZickZack-Kurs»). Durch das Ersetzen der heissen Partien, so die Exekutivbehörde, soll es trotzdem möglich sein, der Bauernfamilie Tinner den Prozess machen zu können. Ein etwas selbstherrliches Urteil einer Nicht-Strafverfolgungsbehörde…

Zudem streitet die Landesregierung der GPDel das Recht ab, sie dazu auffordern zu können dieses Gemüse wenigstens bis zum Abschluss der juristischen Verfahren aufzubewahren. Sie widersetzt sich auch einer richterlichen Verfügung (das ist ein Ding, das jeder normale Bürger unbedingt einzuhalten hat, um sich weiteren Ärger mit einer Polizeibehörde zu ersparen) zur Herausgabe der fraglichen Dokumente.

Bei all den Entscheiden seitens Bundesrat sei ein Zitat aus diesem «Buch» der GPDel erwähnt:

«Der Bundesrat beschloss die Aktenvernichtung gestützt auf sein Notverfügungsrecht in der Bundesverfassung (Art. 184 und 185 BV). Diese Rechtsgrundlagen sind nur anwendbar, wenn die beschlossene Massnahme notwendig, zeitlich dringlich, durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig ist. Die GPDel stellt fest, dass der Bundesrat sich erst sechzehn Monate, nachdem das EJPD von der Existenz der Kernwaffenbaupläne erfahren hatte, konkret mit der Frage befasste, welches Risiko diese Pläne für die Schweiz darstellten.»

Unsägliche «Halbzeit»

Artikel 185 der Bundesverfassung befasst sich mit der «Äusseren und inneren Sicherheit». Aufgrund des bisherigen Verhaltnes des Bundesrats geht’s inzwischen aber nicht mehr um die äussere, sondern vielmehr um die innere Sicherheit. Denn: Wer sich so eigenmächtig verhält, stellt den Rechtsstaat an sich in Frage.

Und als ob das nicht genug wäre, ist es nicht der Bundesrat, sondern die GPDel sowie der Ständeratspräsident, welche Auswege aus diesem Schlamassel suchen, weil der Bundesrat bisher offensichtlich weder einen Handlungsbedarf noch ein Unrechtsbewusstsein sieht…

Vielleicht sollte der Bundesrat beim nächsten Bundesratsreisli eher heldenhaft ein paar Radieschen säen…

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