Guck mal wer da ist!

Der Artikel von letzter Woche über die Deklaration installierter Videoüberwachungssysteme bei verschiedenen national agierenden Unternehmen hat zwar in den Kommentaren keine hohen Wellen geworfen, jedoch bei den Besucherzahlen. Das Thema interessiert, weshalb auch eine Fortsetzung zu diesem Artikel in Vorbereitung ist.

Und: Dieser Artikel hat einen Leser dazu bewogen, die Augenreiberei auf eine Webcam aufmerksam zu machen, welche es einem kalt den Rücken runter laufen lässt. Darum ziehen Sie sich warm an und lassen Sie die Rollläden runter, bevor Sie weiterlesen…

Schwierige Voraussetzungen in besiedeltem Gebiet

Bilder von Webcams ins Internet zu stellen ist nichts Neues und auch nicht verboten. Voraussetzung ist allerdings, dass die im World Wide Web abrufbaren Bilder keine Persönlichkeitsrechte verletzen.

Das ist bei Webcams selten ein Problem, wenn sie irgendein Alpen-Panorama zeigen, da darauf meistens nicht einmal ein Bergsteiger zu erkennen ist. Doch in besiedeltem Gebiet wird es schwieriger…

Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte schreibt auf seiner Website zu Webcams Folgendes:

1. Die Webcam ist so konfiguriert, dass keine Personen (bzw. Gegenstände, durch welche Personen bestimmt werden können) erkannt werden.

2. Falls eine Bestimmbarkeit von Personen möglich ist, 

  • muss dies für die Person, die von der Kamera aufgenommen werden soll, ersichtlich sein.
  • muss der Wille, nicht gefilmt zu werden, jederzeit respektiert werden können.
  • muss eine Einwilligung frei von irgendwelchen Bedingungen verbunden mit einer verständlichen Information erfolgen, bevor der Aufnahmebereich der Kamera betreten wird.

Der oben stehende Punkt 2 hat er noch weiter präzisiert:

«Bestimmbar ist eine Person auch dann, wenn sie zwar durch ihre Daten nicht eindeutig identifiziert wird, aus den Umständen, das heisst aus dem Kontext einer Information (z.B. Gegenstände, Kleidung, Fahrzeuge etc.) aber auf sie geschlossen werden kann.»

Soweit die Theorie. Die Umsetzung in die Praxis ist, wie bereits schon angetönt, äusserst schwierig. Dies zeigt sich sehr gut am Beispiel einer 360-Grad-Webcam, welche in Lyss steht. Nachfolgend einige Ausschnitte:

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Kein Licht: Noch niemand zu Hause? 

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So schönes Wetter und die grillieren heute nicht auf ihrem Balkon?

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Die Giesskannen stehen «Gewehr bei Fuss».

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Spieglein, Spieglein im Bassin, wer ist wohl die Schönste im ganzen WWW?

9

Jetzt, wo die Sonne nicht mehr blendet, könnten die den Rollladen
ja schon wieder ganz hochziehen, gell?

7

Die haben wohl auch schon Feierabernd gemacht,
da man hier niemanden mehr beim Arbeiten sieht…

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Wozu brauchen Sie eigentlich noch Homegate?
(In einer anderen Strasse gäbe es auch noch eine Attika-Wohnung zu vermieten.)

6

Wie viel Rabatt geben die beim Ausverkauf?
(Der Kopf dieser Person wurde «verunschärft»)

2

Ach, die sind auch schon zu Hause…

Die oben gezeigten Bilder sind insofern unproblematisch, als dass sie keine erkennbaren Personen zeigen.

Doch bei diesem Detaillierungsgrad können Sie sich bestimmt sehr gut vorstellen, dass es nicht viel braucht, um Personen auf diesen Bildern zu erkennen, sobald sie ins Aufnahmefeld treten.

Wie eingangs erwähnt, ist eine Person auch aus den Umständen heraus erkennbar. Wenn demnach zum Beispiel zwei Kinder im oben gezeigten Bassin plantschen, dürfte relativ leicht erkennbar sein, um wessen Kinder es sich handelt.

Oder wenn in einer Ein-Personen-Wohnung das Licht angeht, dürfte auch erkennbar sein, wer da soeben nach Hause gekommen oder in die Küche getreten ist. Jedem wird es somit möglich, die Gewohnheiten anderer zu beobachten oder gar aufzuzeichnen!

Selbst auferlegte Zensur

Gerne würde die Augenreiberei auch das Bild jenes Haushalts zeigen, in welchem via Grossleinwand fern gesehen wird. Oder das Bild jener Dame, welche in der Küche gerade ihren Abwasch erledigt. Oder (und das ist keine Übertreibung!) jenes Bild, auf welchem eine Frau in ihrem kurzen Nachthemdchen auf ihrem Balkon eine (Gute-Nacht-?)Zigarette raucht…

Doch die Umrisse würden eine Identifikation dieser Personen erlauben, was deren Persönlichkeitsrechte tangiert (darum wird hier auch nicht die Internet-Adresse der fraglichen Webcam bekannt gegeben).

Der Umstand, dass viele abends ihre Vorhänge nicht zuziehen oder die Rollläden nicht herunterlassen macht deutlich, dass sich niemand beobachtet fühlt, weil wohl auch niemand über die fragliche Kamera auf dem Laufenden ist. Zudem ist es auch wenig wahrscheinlich, dass die Lyserinnen und Lysser eine besonders exhibitionistische Veranlagung haben… :-).

Es ist deshalb davon auszugehen, dass niemand der dauerhaft betroffenen Einwohner sein Einverständnis zu dieser «Überwachung» gegeben hat. Zudem gelten die oben erwähnten Grundsätze für alle, welche ins Aufnahmefeld dieser Kamera treten, also auch nur für die Besucherinnen und Besucher von Lyss.

Machtlose Gemeinde?

Die Augenreiberei hatte bei der Gemeindeverwaltung von Lyss nachgefragt, ob man diese Webcam kenne. Diese bejaht, doch man könne nichts dagegen unternehmen, da sie auf privatem Boden stehe…

Darauf zielte die Anfrage allerdings nicht ab. Vielmehr ging es darum zu erfahren, ob diese Webcam, welche einen Grossteil des bewohnten Gebiets von Lyss abdeckt, eventuell von der Gemeinde selber betrieben und dabei allenfalls ein «überwiegend öffentliches Interesse» geltend gemacht würde. Doch dieser Punkt wurde verneint.

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Die fragliche Webcam auf dem Flachdach eines Mehrfamilienhauses in Lyss.

Trotzdem: Es ist hierzulande Usanz, dass man nicht ohne Baubewilligung der jeweiligen Gemeinde irgendeine Installation aufs Flachdach eines mehrstöckigen Gebäudes setzt. Entweder musste dafür eine Baubewilligung bereits erteilt worden sein oder es werden möglicherweise Bauvorschriften verletzt. Lyss hätte somit unter Umständen die Möglichkeit, eine Veränderung dieser Situation aufgrund baurechtlicher Aspekte zu erwirken.

Bis es soweit ist, überlasst die Augenreiberei diesen Fall dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten oder hofft darauf, dass eine Lysserin oder ein Lysser Zivilklage einreicht. Denn sonst macht man als Besucher wohl eher einen Bogen um Lyss…

P.S. Sie können jetzt die Rollläden wieder hochziehen – falls Ihnen noch danach zumute ist und Sie sicher sind, dass Sie niemand beobachtet…

8 Antworten auf „Guck mal wer da ist!“

  1. Gegenüber dem Videoüberwachungsbeitrag, der sich mit der klaren (wenn auch umstrittenen) Argumentation der öffentlichen Sicherheit und Prävention ins Feld zieht, zeigt dieser Beitrag wie sorglos, oder (Achtung satirische Unterstellung!) gezielt private Webcams Privatsphäre verletzend installiert und ausgerichtet werden.
    Ich bin jedenfalls gespannt, wie Herr Hanspeter Thür auf deine Meldung reagiert. Bitte halte uns auf dem Laufenden, denn vorerst lasse ich meine Rolläden geschlossen, obwohl ich noch keinen schwarzen Knubel auf einem Dach in der Nachbarschaft erkennen konnte.

  2. Vorab, da Du zweimal fast den gleichen Kommentar abgeschickt hast, habe ich nur den ersten und längeren freigeschaltet.

    Ich vermute, es ist schlichtweg Unwissenheit, welche diesen Betreiber (wer es auch immer ist) diese Kamera aufstellen liess…

    Was wir wiederum nicht wissen, ist, wieviele Webcams heute installiert sind, deren Bilder nicht öffentlich zugänglich sind, aber mit denen wir trotzdem – wenn auch in sehr eingeschränktem Kreis – beobachtet werden (können). Das ist zwar verboten, aber wenn man nichts darüber weiss…

    Ich will nicht dramatisieren, aber wir leben in einem Zeitalter, wo solche technischen «Gadgets» einfach «geil» sind und es «Spass macht», ein möglichst attraktives Ziel zu beobachten, gerade wenn dieses davon nichts weiss und egal, ob es sich nur um ein paar «Spitzbuben» handelt, die hier «etwas ausprobieren».

    Das führt uns entweder dahin, eine Registrierungspflicht für Webcams einzuführen (wohl kaum kontrollier- und umsetzbar) oder wir müssen uns sowohl auf öffentlichem Grund wie auch in den eigenen vier Wänden zunehmend unkenntlich zeigen…

    Statt Offenheit ist dann Verschlossenheit angesagt 🙁

    Noch was: Dass Kameras immer kleiner und unkenntlicher werden, können wir ja an unseren Handys erkennen. Der «schwarze Knubel», den Du in Deiner Nachbarschaft suchst, kann auch seeerhr klein sein. Die in meinem Laptop eingebaute Kamera ist nicht einmal fünf Millimeter gross…

    Ob und wie der EDÖB reagiert, kann ich nicht sagen. Aber ich lasse es Euch sicher wissen, damit andere auch sehen, was in so einem Fall herauskommt.

  3. gleich zu anfang, es ist die problematik der steuerbaren webcams durch den user. hier wird dem webseiten besucher schlicht und einfach die cam überlassen, und somit sicher auch die verantwortung.
    im fall von der lysser cam möchte ich erwähnen, das sie eine der wenigen ist,die kräftig ins detail geht.
    nicht nur, dass solche installationen und deren nutzung ungenau geregelt ist, es ist auch eine fehlende kategorisierung.
    ich meine, eine wettercam, mit blick auf den oeschinensee ist harmlos und lässt nur jemanden erkennen, wenn der betrachter genau weiss, die person ist zZ dort, wo möglich winkt sie sogar in die richtung der cam .
    etwas anders sind die überwachenden, frei zugänglichen streamenden cams, , wie die zB in zollikofen (http://81.221.123.70/view/index.shtml) oder jene mit relativem häufigen reload(/update wie eine weiter in lyss (http://users.quick-line.ch/roma-lyss/axis-lyss2.html) oder ( http://www.baerenplatz.be/html/webcam.html) hier sind einzelne klar erkennbar, jedoch nicht ansteuer-/verfolg-bar.
    nach meinem dafürhalten sind sie aber schon sehr hart an der grenze des tolleriebaren einer störung der persönlichkeitssphäre.
    wer per zufall bei den obenerwähnten wettercams rein latscht, nun, das ist eben pech oder zufall, wenn er sich da wiederfindet. (http://www.kaikowetter.ch/berneroberland.html)
    schlussendlich möchte ich noch die spottercams erwähnen, diejenigen kameras, die irgend wo in einem sich vorwärtsbewegenden verkehrsteil befinden und im net öffentlich zugänglich sind (taxi, camion, zug, schiff etc )da scheint mir das gleiche problem zu sein, wie schon vorgängig beim bericht der sbb gezeigt wurde,meist keinen oder nur ganz kleiner hinweis.
    man sieht hier also, mit etwas geschick und kenntniss kann jemand mittels internet und webcams schon ganz schöne bewegungs profile erstellen .

  4. Besten Dank, Hans Grünambärg.

    Soweit ich das DSG und die Worte des EDÖB verstehe, steht im Vordergrund immer die Frage der Erkennbarkeit von Personen, ungeachtet der technischen Steuerungsmöglichkeiten. So könnte es ja auch eine Zoom-Funktion geben, mit welcher man trotzdem nicht erkennen kann, wer auf den Bildern ist, weil auch diese nur einen relativ vagen Ein- oder Ausblick erlauben. Allerdings ist klar, dass derartige Steuerungselement eher zu einer Erkennbarkeit von Personen beitragen.

    Die Webcam vom Bärenplatz in Bern ist nach meiner Auffassung sicher am unproblematischsten. Sie zeigt ein Standbild zu jeder neuen Minute und dies aus einer Entfernung, aus welcher kaum jemanden identifiziert werden kann.

    Die in Zollikofen zeigt relativ unscharfe Bilder und kann nicht ohne Eingabe von Benutzername/Passwort gesteuert werden.

    Jene in Lyss schien mir im ersten Moment harmlos. Doch sie zeigt Standbilder in einer Schärfe, die im Moment der Aufnahme sehr wohl Personen erkennen lässt, welche auf den Trottoiren links und rechts vorbeiziehen.

    In allen drei Fällen bleibt offen, ob der Betreiber selber nicht doch auch in Bereiche vordringen und Dinge in einer sehr guten Qualität sehen kann, von welchen die Betroffenen nichts wissen…

  5. mein lieber Mann!!! Da hast Du aber einen saftigen Knüller. Gratuliere. Diese Webcam-aufstellen-ist-doch-lustig-Szene habe ich gar nicht gekannt.

  6. Ja, diese «Szene» war mir bisher auch nicht so bewusst. Der Fall oben ist deshalb auch interessant, weil er für einmal die andere Seite der Kamera zeigt.

    Übrigens, bon retablissement!

  7. Ich schulde hierzu noch eine Antwort, nämlich jene seitens EDÖB. Einer seiner Mitarbeiter hatte mir am 13.08.2009 aufgrund meiner Meldung via deren Website-Formular Folgendes geschrieben:

    Wir nehmen Bezug auf Ihren Hinweis auf die Webcam in Lyss und danken Ihnen bestens. Wir sind immer auf Hinweise von Betroffenen angewiesen, um Datenschutzprobleme frühzeitig zu erkennen und unsere Prioritäten richtig zu setzen. Daher ist Ihre Meldung für uns sehr wertvoll, und wir werden die Sache im Auge behalten.

    Unser Merkblatt zum Thema Webcams ist Ihnen bereits bekannt. Betroffene Personen, die sich durch eine Webcam in ihrer Persönlichkeit verletzt sehen, können sich zivilrechtlich (Art. 15 des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 19. Juni 1992, DSG; SR 235.1) zur Wehr setzen.

    Vor der Einleitung rechtlicher Schritte empfehlen wir, sich zuvor von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten zu lassen. In den meisten Kantonen betreiben die kantonalen Anwaltsverbände Rechtsauskunftsstellen; die Mitglieder erteilen unentgeltlich oder gegen Entrichtung einer bescheidenen Gebühr Rechtsberatung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Schweizerischen Anwaltsverbandes: http://www.swisslawyers.com/ge/home/home .

    Umfangreiche Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Website http://www.derbeauftragte.ch

    Auf meine Rückfrage, ob denn nun der EDÖB in dieser Sache aktiv werde, habe ich bis dato keine Antwort erhalten. Ich denke, es hat – verglichen mit Google Street View – einfach zu wenig Betroffene, obschon jeder, welcher ins Aufnahmefeld dieser Kamera tritt, Zivilklage einreichen könnte.

    Allerdings: Obschon die Kamera immer noch in Betrieb ist, wurde (wenigstens für den Moment) die Zoom-Funktion eingeschränkt. «Nahaufnahmen» wie oben gezeigt sind nun nicht mehr möglich. Trotzdem ist es natürlich insbesondere nachts immer noch möglich zu sehen, wer wann nach Hause kommt oder bereits zu Hause ist…

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