Heute vor 60 Jahren, am 12. August 1949, wurden die vier noch heute gültigen Genfer Abkommen unterzeichnet. Die Schweiz spielte damals eine wichtige Rolle. Und heute, heute leistet sich die Schweiz eine fragwürdige Doppelmoral…
In diesem Jahr 2009 wäre der richtige Zeitpunkt, einige wichtige Ereignisse im Zusammenhang mit dem Humanitären Völkerrecht in Erinnerung zu rufen.
So war die äusserst blutige Schlacht von Solferino am 24. Juni 1859, also vor 150 Jahren, der Auslöser dafür, dass es vier Jahre später in Genf zur Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) kam. Schon im darauf folgenden Jahr, 1864, wurde das erste Genfer Abkommen zugunsten der Verwundeten unterzeichnet.
Die wichtige Rolle der Schweiz
Die weitere Entwicklung dieses und die Erstellung der nachfolgenden Abkommen, unter anderem der heute noch gültigen und am 12. August 1949 unterzeichneten vier Abkommen, ist eng mit der Schweiz verbunden. Denn im Laufe der weiteren Entwicklung dieser Abkommen hatte immer wieder der Bundesrat zu den entsprechenden Konferenzen eingeladen. Als Depositärstaat der Genfer Abkommen müsste zudem eine allfällige Aufkündigung durch eine Vertragspartei dem schweizerischen Bundesrat angezeigt werden.
Trotz dieser 60 Jahre findet dieses Jubiläum in den Massenmedien kaum Resonanz. Zu selbstverständlich sind die Genfer Konventionen hierzulande wohl geworden, zu sehr ist man mit Bankgeheimnis, Pandemie und Wirtschaftskrise beschäftigt. Dabei ist es wohl dem damaligen zweiten (und seit 1949 dritten) Abkommen zu verdanken, dass Kriegsgefangene im Zweiten Weltkrieg einigermassen «human» behandelt wurden.
Doch trotz dieses Regelwerks, welches für den Fall gelten soll, sobald die ansonsten üblichen Regeln fallen, mangelt es immer wieder an dessen Einhaltung, wie das IKRK laufend zu berichten weiss.
Die Genfer Konventionen sind ein wichtiger Bestandteil des humanitären Völkerrechts und enthalten innerhalb des ersten Zusatzprotokolls von 1977 – ähnlich wie andere internationale Abkommen, namentlich den Haager Abkommen einschliesslich dem Genfer Protokoll von 1925 (Verbot von chemischen und biologischen Waffen) – Einschränkungen bezüglich der für die Kriegsführung zulässigen Materialien und Methoden.
Die andere Rolle der Schweiz
Es gibt somit Regeln, welche Materialien und Methoden im Falle eines Konflikts verwendet werden dürften. Doch man kann es drehen und wenden wie man will: Kriege sind immer eine grausame Sache, egal was dabei für Waffen und Methoden zur Anwendung kommen. Einen «humanen» Krieg gibt es schlichtweg nicht und eine Diskussion darüber, ob etwas grausamer als grausam ist, ist müssig und pietätlos.
Kriegsmaterial dient bekanntlich nicht zur allgemeinen Unterhaltung oder Belustigung, sondern dient primär dazu, andere zu übervorteilen, zu schwächen oder gar zu töten. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich «nur» um ein gepanzertes Fahrzeug, eine Panzerfaust oder um einen Raketenwerfer handelt.
Dabei muss auch die Frage legitim sein, ob man nicht zum Mittäter wird, wenn man derartiges Material entwickelt, produziert und schliesslich auch in alle Herren Länder exportiert.
Im letzten Jahr erreichten die Exporte von Kriegsmaterialien aus der Schweiz an andere Länder den Spitzenwert von 722 Mio. Franken. Darin nicht enthalten sind die «besonderen militärischen Güter», welche nicht unter das Kriegsmaterialgesetz, sondern unter das Güterkontrollgesetz fallen und sowohl für zivile wie für militärische Zwecke verwendet werden können.
Dieser Betrag ist etwa gleich hoch wie die zweite Stufe der Massnahmen des Bundes zur Stabilisierung der Wirtschaft. Im ersten Halbjahr dieses Jahres liegen die Exporte nach Auskunft des SECO bei 331 Millionen Franken.
Die Schweiz mischt also auch mit beim lukrativen Geschäft mit Kriegsmaterialien. Dabei muss ebenfalls die Frage erlaubt sein, ob es nicht doppelmoralisch ist, vordergründig die Rolle der Vermittlerin und die Verfechterin der Genfer Abkommen zu spielen, welche ständig auf ihre Neutralität pocht, währenddem man «so nebenbei» Güter verkauft, die nur dazu dienen, Kriege zu führen und oftmals eben auch zu einer Verletzung des humanitären Völkerrechts «animieren».
Oder anders ausgedrückt: Vordergründig spricht man davon, auch im Streit anständig miteinander umzugehen und hintergründig verkauft man Baseballschläger an die Konfliktparteien…
Wen kümmert’s schon…
Daran ändert sich auch nichts, indem das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unter dem Titel «Exportkontrollen» sämtliche Exporte fein säuberlich in eine Statistik einträgt. Auch ändert sich daran nichts, dass diese Exporte nur gerade einmal 0.33 % des Gesamtexportvolumens ausmachen.
Ob dieser Doppelmoral darf es in jedem Fall nicht überraschen, wenn uns das Ausland gelegentlich die Leviten liest. Denn das Bild der unschuldigen, ständig rechtschaffenen Schweiz müssen wir uns ob derartigen Widersprüchen wohl definitiv abschminken.
Stossend ist dabei vor allem die Unbekümmertheit, mit welcher wir heute mögliches Leid an Dritten betrachten. So hat nicht nur kaum ein Massenmedium das heutige Jubiläum nicht erwähnt. Auch von Bürgerseite her kommen doch ziemlich grotesk anmutende Vorstösse.
So hatte ein Aargauer eine Petition bei der sicherheitspolitischen Kommission eingereicht, welche verlangt «dass die Schweiz die Rüstungs- und militärische Zusammenarbeit mit den Palästinensern im Nahen Osten intensivieren soll, damit diese eine moderne Verteidigungsarmee nach Schweizer Vorbild aufbauen könnten.»
Die zuständige Kommission hat diese Petition abgelehnt. Die Frage bleibt hingegen offen, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, in eine seit Jahrzehnten instabile Region Kriegsgüter entsenden zu wollen…
Natürlich hat es die Kommission nicht unterlassen, auch gleich noch die gängige Praxis bezüglich Israel zu erwähnen. Sie schreibt dazu unter anderem:
«Die Schweiz bewilligt grundsätzlich keine Exporte von Kriegsmaterial nach Israel. Möglich sind nur temporäre Ausfuhren aus der Schweiz oder Rücksendungen von Waren, die zuvor temporär in die Schweiz eingeführt worden waren. Diese Lieferungen dürfen jedoch weder die israelische Armee noch eine andere Regierungsstelle betreffen.»
Die fraglichen «Rücksendungen» oder Lieferungen an Nicht-Regierungsstellen lagen im 2008 übrigens bei rund 1.7 Millionen Franken.
Viel Interpretationsspielraum
Mit dem Beitritt zum Schengen/Dublin-Abkommen per 12. Dezember 2008 wurde auch die Kriegsmaterialverordnung angepasst. Demnach dürfen Kriegsgüter nicht an Länder ausgeführt werden, wenn diese sich in einem internen oder internationalen Konflikt befinden oder wenn in diesem Menschenrechte schwerwiegend verletzt werden (Art. 5 Abs. 2 lit. a + b KMV).
Das klingt gut. Doch was ist ein «interner Konflikt»? Wie soll zudem von der sicheren Schweiz aus beurteilt werden können, ob in einem von Propaganda und Gegenpropaganda gezeichneten Konflikt keine Menschenrechte verletzt werden?
Und vor allem: Wie wird sichergestellt, dass diese Kriegsgüter nicht zu einem späteren Zeitpunkt in falsche Hände gelangen, ja womöglich noch gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden, was gemäss der gleichen Verordnung auch ein Ausschlusskriterium für deren Handel ist (Art. 5 Abs. 2 lit. d + e KMV)?
Die Geschichte sollte uns ausreichend gelehrt haben, dass einmal aus Eigeninteresse und ideologischen Gründen gelieferte Waffen durchaus auch in falsche Hände gelangen können (Irak, Afghanistan, …). Darum ist es lobenswert, dass die oben erwähnte Petition abgelehnt wurde, denn schliesslich wurde auch eine Hamas – wie terroristisch sie auch immer sein möge – demokratisch gewählt.
Darum ist es aber auch beängstigend zu sehen, wie zum Beispiel letztes Jahr Kriegsgüter für knapp 110 Millionen an Pakistan exportiert wurden. Die Machtverhältnisse in Pakistan sind bekanntlich nicht besonders stabil und mit der Demokratie hapert es auch.
Wieviel kostet eigentlich ein Menschenleben?
Aber eben, wen kümmert es schon, was mit diesen Gütern geschieht? Wir werden erst dann hellhörig, wenn jene rund 5000 Arbeitsplätze gefährdet werden, die heute von diesem Industriesektor betroffen sind.
Dies könnte auch schon bald der Fall sein, denn in Kürze hat das Schweizer Stimmvolk über die Volkinitiative «für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» abzustimmen (Datum noch nicht festgelegt). Im Abstimmungskampf werden uns dann diese 5000 Arbeitsplätze um die Ohren geschlagen. Und sie werden in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten beim einen oder anderen sicher Anklang finden.
Das SECO hat sogar eine «Analyse der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines Exportverbots für Rüstungsgüter» in Auftrag gegeben. Auf 42 Seiten rechnet das BAK Basel mit vielen Vorbehalten vor, dass ein Ausstieg aus diesem Sektor die Schweiz während den ersten 10 Jahren eine halbe Milliarde kosten würde. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil die Initiative vorsieht, die betroffenen Unternehmen und Regionen während den folgenden zehn Jahren finanziell zu unterstützen.
Was jedoch nicht vorgerechnet wird, ist das Leid, welches Kriegsgüter «Made in Switzerland» während ihrer gesamten Lebensdauer anrichten. Eben, wen kümmert das schon…
An Glaubwürdigkeit gewinnen
Natürlich wäre es naiv zu glauben, es gäbe dauerhaften Weltfrieden, sollte die Schweiz aus diesem Sektor aussteigen. Es werden andere Hersteller dankbar in die Lücke springen.
Doch zumindest müssten wir, als Depositärstaat der Genfer Abkommen, uns im Falle einer Annahme der Initiative nicht vorwerfen lassen, an unseren Händen würde Blut kleben.
Die offiziell äusserst innovative Schweiz wird Mittel und Wege finden, die fraglichen Arbeitsplätze anderweitig innerhalb dieser zehn Jahre zu kompensieren.
Und: Die «neutrale» Schweiz würde bei ihrem Engagement zugunsten des humanitären Völkerrechts markant an Glaubwürdigkeit gewinnen, sollte sie sich aus diesem zweifelhaften Bereich, gestützt auf einen Volksentscheid, zurückziehen…
Das wäre doch wieder einmal ein positives Zeichen der Schweiz an die Weltgemeinschaft.
In der Tat, es wäre an der Zeit, dass sich die Schweiz auf ihre humanitäre Tradition besänne, und dem Geschäft mit dem Tod endlich ein Ende setzen würde!
Die Volksabstimmung über die Initiative für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten wird am 29. November 2009 zur Abstimmung kommen. Um der geballten Finanzmacht der Waffenindustrie Paroli bieten zu können, braucht es jedoch das Engagement eines jeden und einer jeden. Es gibt viel zu tun! [1]
Noch ein Detail: «Besondere militärischen Güter» haben per Definition keinen zivilen Nutzen. Güter, welche sowohl zivil als auch militärisch genutzt werde können, fallen unter den Begriff der «Dual Use-Güter». Die Initiative umfasst nur Kriegsmaterial und besondere militärische Güter, jedoch nicht Dual Use-Güter. [2]
Ein «interner bewaffneter Konflikt» ist im internationalen Recht sehr klar definiert. Es ist eindeutig, dass derzeit im Irak und in Afghanistan solche Konflikte herrschen und dass die USA oder auch Deutschland in diese Konflikte involviert sind. Gemäss der seit letztem Dezember gültigen Kriegsmaterial-Verordnung wären solche Exporte ganz klar verboten. Aber der Bundesrat foutiert sich offensichtlich darum… [3]
[1] http://www.kriegsmaterial.ch
[2] http://www.kriegsmaterial.ch/site/Die-Initiative/Initiativtext/Initiativtext-mit-Erklaerungen.html
[3] http://www.kriegsmaterial.ch/site/2009/05/13/Kriegsmaterialexporte-1-Quartal-2009-Bundesrat-missachtet-die-Verordnung.html
Besten Dank, aw.
Den Termin hatte ich auf der Website der Bundeskanzlei noch nicht gefunden. Aber da das Parlament die Initiative ja am 12. Juni verabschiedete, hatte ich diesen letzten Termin fürs 2009 vermutet.
Richtig, es geht nur ums Kriegsmaterial, nichts ums Sackmesser, mit dem man ja auch noch anderes anstellen könnte als Cervelats fürs Grillieren vorzubereiten 😉 Ich werde wohl noch zu einem späteren Zeitpunkt im Detail auf diese Initiative zurückkommen.
Zum «internen bewaffneten Konflikt»: Klar ist, was bewaffnet ist. Doch wann von einem internen Konflikt gesprochen werden kann, bleibt für mich unklar. Befindet sich zum Beispiel Spanien bezüglich ETA auch in einem solchen? Im «Kampf gegen den Terrorismus» verwässern sich da eben die Grenzen…
Hallo Titus,
Merci für die Ausführungen. Auch die „internen bewaffneten Konflikte“ sind recht genau definiert – denn diese Frage entscheidet darüber, welche Teile der Genfer Konventionen zur Anwendung kommen. Mehr zu dem Thema findest Du zB hier:
– http://www.kriegsmaterial.ch/site/2009/05/13/Kriegsmaterialexporte-1-Quartal-2009-Bundesrat-missachtet-die-Verordnung.html
– Ab Seite 19 von http://www.trial-ch.org/fileadmin/user_upload/documents/BI/JdT_N_19_Web_D.pdf
Für Spanien und die ETA würde gelten: Die Intensität des Konfliktes ist zu tief, um als bewaffneter Konflikt zu gelten. Ich zweifle auch, dass die ETA als genügend militärisch organisiert gelten würde, um für sich die Rechte und Pflichten einer Konfliktpartei im Sinne des internationalen Rechts geltend machen zu können.
Allerdings ist Spanien eventuell tatsächlich an einem Konflikt beteiligt, nämlich in Afghanistan. Wie intensiv die spanischen Truppen in die Kampfhandlungen involviert sind, weiss ich allerdings nicht.
Eine ausführliche Liste, wo gerade welche bewaffneten Konflikte im Gang sind, führt die Académie de droit international humanitaire et des droit humains in Genf:
http://www.adh-geneva.ch/RULAC/qualification_of_armed_conflict.php