Polemik um Polanski

Mit der Verhaftung Roman Polanskis am vergangenen Samstag am  Flughafen Zürich-Kloten ist seitens gewisser Kulturschaffender sowie seitens französischer Regierung viel Polemik ausgebrochen. Etwas mehr Sachlichkeit täte Not…

Vorab dieser Tagesschau-Bericht vom Schweizer Fernsehen vom 27. September 2009:

Empörung der Filmschaffenden…

Der Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz (ARF/FDS) protestiert gegen die Verhaftung Polanskis auf seiner Website unter anderem mit den folgenden Worten:

Die Verhaftung Polanskis ist nicht nur eine groteske Justizposse, sondern auch ein ungeheuerer Kulturskandal. Die Verhaftung von Roman Polanski, der heute Sonntag am 5. Zurich Film Festival für sein Lebenswerk geehrt werden sollte, ist nicht nur ein juristischer Skandal, der dem Ansehen der Schweiz weltweit immensen Schaden zufügen wird, sondern auch eine Ohrfeige ins Gesicht aller Kulturschaffenden in der Schweiz. Wir Schweizer Filmer und Filmerinnen protestieren scharf und fordern das Bundesamt für Justiz auf, die kulturelle Ehrung eines international anerkannten Filmkünstlers nicht für eine Schweizer Justizposse auszunutzen. Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass die Schweizer Justiz dem Begehren der USA , auf einen amerikanischen Haftbefehl aus dem Jahr 1978 (!) fussend, nachgibt, damit einer der renommiertesten Filmregisseure der Welt wegen einem über dreissig Jahre zurückliegenden Fall verhaftet wird.

…trotz schweren Vorwürfen

Es ist keine Bagatelle, welche Roman Polanski vor über 30 Jahren begangen haben soll: Vergewaltigung einer damals 13-Jährigen (wobei in Kalifornien Sex mit Minderjährigen mit Vergewaltigung gleichgesetzt wird). Obschon es noch zu keiner Urteilsverkündung gekommen ist – und bis dahin gilt er als unschuldig – soll er sich damals für schuldig bekannt haben.

Das anklagende Opfer, Samantha Geimer, äusserte sich am 14. August 2008 dazu wie folgt:

«Meine Mutter hörte, wie ich meinem Freund am Telefon von der Vergewaltigung erzählte, und ging mit mir zur Polizei. Es dauerte nicht lange, da erfuhr die Presse davon. Doch niemand glaubte mir. Es war schlimm genug, dass es passierte, schlimm genug, dass alle davon wussten, aber dass man dann noch sagte, ich hätte es erfunden, war unerträglich. Die ganze Welt diskutierte darüber, ob ich nicht doch einverstanden gewesen sei.»

Diese Schilderung gibt einen knappen Einblick in das, was die klagende Betroffene angeblich durchmachen musste.

Dem gleichen Bericht ist zu entnehmen:

«Nach der Sache hatte ich keine Lust mehr auf das Showbusiness, wo ich immer nur ‚dieses Mädchen‘ geblieben wäre.»

Das heisst auf gut deutsch: Wegen dieses Vorfalls ging eine Schauspieler-Karriere flöten. Und weiter:

«Ich finde, er hat für seine Tat genug gebüßt. Wir haben nie wieder miteinander gesprochen, aber er hat mich wissen lassen, dass es ihm leid tut. Ich hege keinen Groll mehr.»

Eine Ohrfeige – aber nicht für die Kulturschaffenden

Es spielt keine Rolle, ob das Opfer heute keinen Groll mehr gegen Polanski hegt. Der Vorfall vor rund 30 Jahren hat ihr Leben massgeblich verändert, wenn nicht gar verpfuscht.

Warum empören sich heute einige ob dieser Verhaftung und warum empört sich keiner darüber, dass Polanski trotz teilweisem Schuldeingeständnis 30 Jahre lang unbescholten Filme machen konnte?

Wer sich heute nur über diese Verhaftung empört, der stuft sein Filmschaffen höher ein als seine Tat vor über 30 Jahren und der schafft damit eine neue Rechtsordndung. Dies führt zur grotesken Frage, wie viele Filmpreise man haben muss, damit man fürs Vergehen X oder Y quasi «rein gewaschen» wird…

Von einer Ohrfeige kann zwar gesprochen werden, aber sicher nicht pauschalisierend ins Gesicht der Kulturschaffenden. Wäre er nämlich nicht verhaftet worden, dann wäre das eine Ohrfeige für all jene Opfer gewesen, die darauf hoffen, dass Unrecht verfolgt und Recht gesprochen wird.

Willkür in der US-Justiz: Kein Filmthema

Und wäre Polanski ein unbedeutender Regisseur und Schauspieler geblieben, dann hätte kein Hahn nach ihm gekräht. Das zeigt eben auch, wie heuchlerisch die Empörung über diese Verhaftung ist. Würden die gleichen Kulturschaffenden sich gleich empört über die Verhaftung anderer, weniger erfolgreicher Regisseure oder Schauspieler zeigen, wäre die jetzige Empörungswelle einiges glaubwürdiger.

Gewiss: Polanski floh 1978 deshalb, weil ihn angeblich wegen eines «karrieregeilen» Richters kein fairer Prozess mit entsprechender Strafe erwartet hätte.

Und doch: Trotz möglicher Mängel am US-Justizwesen hat Polanski immer wieder von den USA, namentlich von der US-Filmindustrie profitiert. Muss man nicht auch «B» sagen, nachdem man «A» gesagt hatte?

Wenig verständlich ist es da auch, dass es jene Kulturschaffende, die ein Millionenpublikum in die Kinos zu locken vermögen, das mutmasslich willkürliche US-Justizwesen bis heute nie zum Thema gemacht haben – auch Roman Polanski nicht.

Stattdessen zeigt die gleiche US-Filmindustrie in unzähligen Serien schön artig, wie fleissig in den US-Gerichtssälen die richtigen Urteile gesprochen werden und wie sehr sich Heere von Anwälten um die Verteidigung ihrer Standpunkte kümmern. Ginge es nach diesen Serien, gibt es in den amerikanischen Gerichtssälen keine Willkür. Nur manchmal holt eben die Realität die Fiktion ein…

Grenzenlos und eingrenzend 

Übrigens, am 3. Oktober 2009 sollte ihm der Filmpreis Köln verliehen werden. Es wäre spannend gewesen, ob bei dieser Gelegenheit Deutschland gleich reagiert hätte.

Für die Schweiz haben wir nun (einmal mehr) bestätigt erhalten, dass vor dem Gesetze alle gleich sind, egal ob sie Polanski, Gaddafi oder einfach nur Hugentobler heissen. Nur das Gegenteil wäre ein «juristischer Skandal» gewesen, weil es für Willkür in einem wichtigen staatlichen Bereich gestanden hätte, also für etwas, wovor Polanski eben gerade floh – Ironie des Schicksals nennt man das üblicherweise…

In Zeiten, in denen man an der Rechtschaffenheit der Schweiz vor allem im Ausland zweifelt – auch und besonders in Polanskis heutiger Heimat Frankreich – dürfte diese Verhaftung, nicht wie es der Verband Filmregie und Drehbuch schreibt, der Schweiz schaden, sondern eher nützen. Denn: Das Leben besteht nicht nur aus grenzenloser Kultur, sondern auch aus eingrenzenden gesellschaftlichen Regeln, die alle gleichermassen einzuhalten haben.

18 Antworten auf „Polemik um Polanski“

  1. Was mich an dieser Sache verwundert, sagte nicht die selbe Eveline Widmer Schlumpf die gestern irgendwie das Gegenteil sagte, die Unverjährbarkeit gelte nicht rückwirkend? Komisch das dies nicht für jeden gilt, aber womöglich habe ich mich da ja auch nur verhört,

  2. Gemäss heutigem 10vor10-Beitrag soll die Verjährbarkeit bei diesem Auslieferungsabkommen nicht gelten. Wenn ich’s richtig verstanden habe, geht es um Art. 5 dieses Abkommens:
    «Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die Verfolgung oder der Vollzug der Strafe oder Massnahme durch Verjährung gemäss dem Recht des ersuchenden Staates ausgeschlossen ist.». Da diese Straftat in den USA nicht verjährt, ist die Auslieferung somit zu bewilligen…

  3. Den 10vor10-Beitrag schaue ich heute um 00:05 dann noch auf SFInfo, aber gestern sagte eben Eveline Widmer Schlumpf etwas ala: „..es gäbe in den USA eben keine Verjährung für solche Straftaten und in der Schweiz sei das ja seit kurzen auch nicht mehr der Fall..“ das sie dies nun zu diesem konkreten Fall sagte verwunderte mich eben, zudem stimmt es ja so nicht, denn nur neue Straftaten verjähren nicht, alle anderen verjähren ja sehr wohl, da die Unverjährbarkeit wie sie ja früher selber sagte eben nicht rückwirkend gilt.

    Und dann frage ich mich so ganz nebenbei noch, ob es eine Rolle spielt, dass der Polanski französischer Staatsbürger ist und gar kein US-Bürger, müsste man den eigentlich nicht an Frankreich ausliefern und Frankreich müsste dann entscheiden?

  4. Und gleich noch ein kleiner Nachtrag zu diesem Art.5: „Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die Verfolgung oder der Vollzug der Strafe oder Massnahme durch Verjährung gemäss dem Recht des ersuchenden Staates ausgeschlossen ist.“

    Das verstehe ich nun aber gerade umgekehrt, weil gemäss dem Recht der USA eine Verjährung ausgeschlossen ist, ist die Auslieferung eben nicht zu bewilligen – oder wie jetzt?

  5. Ich weiss was Du meinst, Chris, ich habe diese Aussage auch gesehen. Aber eben, das Abkommen und damit die Frage der Verjährbarkeit bestand schon weitaus vor «unserer» Unverjährbarkeit. Art. 22 besagt zudem: «Dieser Vertrag wird angewendet auf strafbare Handlungen gemäss Artikel 2, welche sowohl vor als auch nach Inkrafttreten dieses Vertrages begangen wurden.» (der Vertrag trat 1997 in Kraft).

    Zur Frage, ob er nicht an Frankreich ausgeliefert werden müsste: Nein, denn er hat die Straftat ja in den USA begangen. Hätte die Schweiz hingegen ein Abkommen mit Frankreich, wonach deren Staatsangehörige nicht an Drittstaaten ausgeliefert werden, dann läge wohl eine ziemlich paradoxe Situation. Aber ich glaube nicht, dass ein solches Abkommen besteht.

    Art. 1 Abs. 1 dieses Abkommens mit den USA besagt: «Die Vertragsparteien verpflichten sich, gemäss den Bestimmungen dieses Vertrages, einander Personen auszuliefern, die die zuständigen Behörden des ersuchenden Staates wegen einer auslieferungsfähigen Straftat verfolgen oder für schuldig befunden haben oder Personen, die zur Vollstreckung einer sichernden Massnahme gesucht werden.»

    Zu Art. 5: Lassen wir einmal weg, was nicht zutrifft und ersetzen wir die neutralisierten Organisationen durch die Ländernamen. Das ergibt dann:
    Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn … der Vollzug der Strafe … durch Verjährung gemäss dem Recht der USA ausgeschlossen ist.

    Ich verstehe daraus: Nur für nicht verjährte Straftaten wird die Auslieferung bewilligt.

  6. Also dieser Satz ist echt „schtruub“ aber denke ich verstehe nun wie es gemeint ist, echt diese Juristen, komplizierter kann man es fast nicht mehr schreiben… 😉

  7. Zur Frage, ob Deutschland genauso gehandelt hätte?
    Polanski hat in diesem Jahr fast 3 Monate in Deutschland zugebracht um seinen Film „The Ghost“ zu drehen. Ist er festgenommen worden?

  8. Ein Bravo dem Bericht!
    Ich bin der gleichen Meinung, vor Gesetz sollte es egal sein wie man heisst oder wie bekannt man ist. Diese Gesetze sind abkommen zwischen den Ländern, was eben verhindert das ein Verbrecher sich in einem anderen Land nicht ungestraft aufhalten kann…
    Eure Diskusion hier iritiert mich… Haarspalterei ob man nun alles richtig verstanden hat mit den Gesetzen oder was jemand gesagt hat…
    Ich denke, den Opfern und ihren Angehörigen ist es das kleinste Problem. Fakt ist: Ein erwachsener Mann hat eine 13 jährige mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und vergewaltigt. Wenn das nun irgend einem aus der Kulturszene oder empörten Polanski-Fans seiner Tochter passiert wäre, hoffe und glaube ich nicht das ihre Reaktion die gleiche wäre…

  9. Besten Dank für die Blumen, Michael.

    Bei der „Haarspalterei“ geht es im Grunde um die Frage, ob es ein „juristisches Hintertürchen“ aufgrund einer möglichen Verjährung gibt. Ich denke diese Frage ist für Opfer schon relevant.

    Die Empörung aus der Kulturszene kann ich auch nicht verstehen.

  10. Mich interessiert es eben gerade als Opfer, weshalb hier soviel Aufwand betrieben wurde und dann auch noch extra darauf hingewiesen wurde, dass diese Straftaten in den USA unverjährbar seien und dann auch noch so demonstrativ gesagt wird, in der Schweiz sei das ja nun auch so… Aber dann in der Schweiz selber eben meist nicht all zu viel geschieht und die Unverjährbarkeit nicht einmal rückwirkend gilt… Sieht für mich alles nach Arschkriecherei vor den USA aus… Zudem sind die Verhältnisse in der Schweiz ja bei weitem nicht mit den USA zu vergleichen, so gibt es für solche Straftaten in den USA locker mal 50! Jahre Gefängnis, in der Schweiz jedoch kommen „solche“ wenn sie denn überhaupt verfolgt und bestraft werden meist bedingte Geldstrafen oder wenn es hoch kommt 1-2 Jahre Gefängnis, ist ja wohl nicht zu vergleichen… Generell finde ich, sind Opfer in den USA besser dran als in der Schweiz, auch oder vor allem was die Summen der Genugtuungen betrifft… Und eben, wenn in der Schweiz bei jedem Fall einen solchen Aufwand und eine solche Berichtserstattung stattfinden würde wie in diesem Fall, aber die Realität sieht eben anders aus, von den meisten wird man nie was hören, die Täter werden meist gar nicht verfolgt geschweige den bestraft und die Opfer bekommen wenn überhaupt lächerliche Entschädigungen… Meiner Meinung nach, sollten echt zuerst mal im eigenen Land schauen!

  11. Gemäss der Westschweizer Zeitung „Le Matin“ wurde er deshalb verhaftet, weil „man“ sich angeblich bei der Zürcher KaPo danach erkundigte, was es für Massnahmen zu seiner Sicherheit bräuchte… Die NZZ schreibt heute in diesem Artikel etwas Ähnliches.

    Demzufolge wurde gar nicht viel Aufwand betrieben. Es ist für Polanski, wie die NZZ den oben verlinkten Artikel betitelt, einfach nur „dumm gelaufen“…

  12. Ich meine das mit dem Aufwand ja auch eher im übertragenen Sinne… Und er hatte ja ohnehin ein Haus in Gstaad, war regelmässig in der Schweiz, man wusste auch sonst jeweils wann er so da war, also warum gerade jetzt und so? Ich vermute eben stark, es war irgendeine US Bitte und die Schweiz hat einen „Liebesdienst“ geleistet, auch das stand irgendwo in einer Zeitung, weiss nur nicht mehr welche… Nunja, man wird sehen was nun läuft, anscheinend sind die juristischen Dinge ja noch länger nicht gelaufen und er kann diverse Einsprachen und Beschwerden machen bis vor das Bundesgericht… Und ich weiss ja selber wie lange so was dauern kann, je nach dem wird die Sache gut 1-2 Jahre dauern, bis dann mal ein endgültiger Entscheid da ist, also lassen wir uns einfach mal überraschen… 😉

  13. @ Frau Zappadong & Chris
    Lest doch mal den im vorherigen Kommentar verlinkten NZZ-Artikel. Das Umfeld des ZFF hat demnach mit seiner Nachfrage bezüglich notwendigen Sicherheitsmassnahmen für Polanski alles ins Rollen gebracht…

  14. Ich glaube nicht an ein „dumm gelaufen“.

    Da macht einer jahrelang völlig unbehelligt in der Schweiz Ferien (die Polizei ist nicht so doof, das nicht zu wissen, genauso wenig wie sie zu doof ist, nicht vom Haftbefehl zu wissen) … und wird genau jetzt verhaftet? Nein, das ist mir zu viel „Zufall“ und schreit nach Kalkül.

    @titus: Dies festzustellen heisst noch lange nicht, die Tat von Polanski gutzuheissen. Ich rede nur vom ZEITPUNKT der Verhaftung – und sehe dahinter so viel Kalkül, dass mir übel wird. Noch übler wird mir nur bei der scheinheiligen Erklärung, warum gerade jetzt.

    Die Tat und ihre Folgen sind eine andere Geschichte.

  15. Eben genau weil er jetzt verhaftet wurde, glaube ich nicht an Kalkül. Bundesrat und Bundesverwaltung sind sich der turbulenten Zeiten mit allerlei fragwürdigen und übereilten Aktionen sehr wohl bewusst und setzen alles daran, nicht noch mehr Staub aufzuwirbeln. Sollte das Ganze tatsächlich vorbereitet worden sein, wäre man wohl eher mit der typisch schweizerischen Diskretion vorgegangen und hätte ihn allenfalls in Gstaad aufgesucht, fernab der erhöhten, medialen Aufmerksamkeit eines Film Festivals.

    Ich sehe auch nicht wirklich einen Vorteil in seiner Verhaftung gegenüber den USA. Die wollen US-Steuersünder sehen und keinen 76-jährigen, weltweit anerkannten und gefeierten, gut vernetzten Filmemacher und Oscar-Preisträger, dessen Straftat von vor über 30 Jahren ihm viel vergeben haben (siehe Hysterie um seine Verhaftung), einschliesslich dem Opfer. Oder die USA suchen «Abnehmer» von Guantanamo-Häftlingen. Beides Möglichkeiten, die in den USA bestimmt mehr geschätzt werden als Polanski, bei dem sie nun alten Kaffee aufwärmen müssen. Darum denke ich wirklich, dass hier Kommissar Zufall eine Rolle spielte – zumindest nach aktuellem Stand. Wir werden bestimmt bald mehr erfahren…

  16. Heute nachgelesen in meiner Tageszeitung:

    Polanski zahlt seit 2005 Steuern in Gstaad. Seit 2005 gibt’s den internationalen Haftbefehl. öhm ….

  17. Nun, das wird jenen Aufschub liefern, die nach einem Zusammenschluss der verschiedenen Datenbanken rufen (Stichwort: Der gläserne Bürger). Oder andersrum: Das ist der Preis, den wir für etwas weniger «Durchsichtigkeit» zahlen müssen…

    Ich habe aber auch noch ein Öhm, denn gemäss Deiner Info ist somit Polanski «auch noch so einer», der in Frankreich vor den dortigen Steuervögten flüchtete…

    Der Film «Auf der Flucht» müsste eigentlich von ihm sein… 😉

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