Bahnfahren wird sicherer

Just zum Beginn des neuen Jahres soll das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln sicherer werden – meint zumindest der Gesetzgeber. Ob die Realität auch hält, was das Gesetz anstrebt, wird sich erst noch zeigen müssen…

Am 1. Januar 2010 ist die Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr (VüV-öV) in Kraft getreten. Ganz neu ist diese allerdings nicht.

Neuer Geltungsbereich

Sie bestand bereits in ähnlicher Form als «Videoüberwachungsverordnung SBB» (VüV-SBB). Wie der alte/neue Name verrät, wurde sie nun auf sämtliche Unternehmen des öffentlichen Verkehrs ausgeweitet. Darunter fallen nebst anderen Bahnen «auch Schiffe sowie Kabinen, Sesselbahnsitze und andere Gehänge von Seilbahnen» (Art. 1 VüV-öV bzw. Art. 2. Abs. 2 Bst b PBG).

(Köstliche Definition: «…andere Gehänge von Seilbahnen» 🙂 .)

Doch nicht nur der Geltungsbereich hat sich geändert. Neu sind auch die Bearbeitungs- und Vernichtungsfristen für Videoaufnahmen.

Längere Fristen

So galt bisher, dass Aufzeichnungen mit Personendaten (also Videoaufnahmen) am nächsten Werktag ausgewertet und in den nachfolgenden 24 Stunden vernichtet werden mussten (Art. 4 Abs. 2 alt-VüV-SBB).

Neu kann die Auswertung innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Sie sind zudem während mindestens 72 Stunden aufzubewahren und spätestens nach 100 Tagen zu vernichten (Art. 4 Abs. 2 und 3 VüV-öV) – ausser sie würden für die Strafverfolgung benötigt.

Unverändert geblieben ist die Forderung nach der Erkennbarkeit der Videoüberwachung für die Überwachten (Reisenden). So gilt nach wie vor:

Art. 3 Abs. 2 VüV-öV:
«Die Videoüberwachung muss erkennbar gemacht werden.»

Abweichung vom Datenschutzgesetz

Allerdings: Die Deklarationspflicht seitens Überwacher wurde aufgeweicht. Der nachfolgende Zusatz zum vorgängig erwähnten Absatz wurde nämlich nicht mehr in die neue Verordnung übernommen:

«Am überwachten Ort sind die verantwortliche Stelle sowie der Zweck der Videoüberwachung und deren Rechtsgrundlagen anzugeben.»

Gemäss Vernehmlassungsbericht sahen es einige Kreise als unverhältnismässig an, an «den überwachten Orten den Zweck der Videoüberwachung und deren Rechtsgrundlage angeben zu müssen (Art. 3 Abs. 2).»

Die Angabepflicht der Rechtsgrundlage ist tatsächlich unüblich und findet sich kaum in anderen Bereichen. Die Angabe des Zwecks hätte jedoch schon sein dürfen, zumal auch das Datenschutzgesetz (DSG) dies vorsieht:

Art. 4 Abs. 4 DSG:
«Die Beschaffung von Personendaten und insbesondere der Zweck ihrer Bearbeitung müssen für die betroffene Person erkennbar sein.»

Damit weicht die VüV-öV in einem wesentlichen Grundsatz des Datenschutzgesetzes von diesem ab.

«Wer hat’s erfunden?»

Bedauerlich ist weiter, dass auch «die verantwortliche Stelle» flöten ging. Insbesondere in «Railcity»-Bahnhöfen ist es nicht immer einfach zu erkennen, wo Private (Datenschutzgesetz und –verordnung) und wo Unternehmen des öffentlichen Verkehrs überwachen (VüV-öV).

Die oben erwähnte Fristverlängerung zielt darauf ab, der Strafverfolgung mehr Zeit einzuräumen. Es ist daher schon etwas widersprüchlich, wenn auf der anderen Seite mit dem Herausfinden der «verantwortlichen Stelle» Zeit verloren geht…

Bahnhof Bern Blumen AckermannDiese Überwachungskamera in der Unterführung des Bahnhofs Bern zielte auf den Eingang eines privaten Mieters. Wer war für sie verantwortlich?
Immerhin: Sie wurde inzwischen entfernt…

Apropos Zweck: Dieser wurde erweitert, sodass neu mittels Videoüberwachung auch «Fahrgastzählungen zu Zwecken der Betriebssicherheit» möglich sind.

Papier vs. Praxis

Somit lautet der «Zweck der Videoüberwachung» vollständig neu:

Art. 2 VüV-öV

1 Die Videoüberwachung dient dem Schutz der Reisenden, des Betriebs und der Infrastruktur.

2 Sie soll insbesondere:

a. das Personal, die Reisenden, Kundinnen und Kunden sowie die Besucherinnen und Besucher vor Aggressionen und Belästigungen schützen;
b. Wertgegenstände sichern;
c. Sachbeschädigungen verhindern;
d. Fahrgastzählungen zu Zwecken der Betriebssicherheit ermöglichen.

Und so funktionieren Absatz 2, Buchstabe a und b:

  • Sobald Sie sich in einer prekären Lage befinden, blicken Sie zur Videokamera hoch.
  • Blinzeln Sie dreimal mit dem rechten Auge in die Kamera.
  • Dadurch wird automatisch ein unsichtbarer Schutzschild um Sie herum aktiviert, so wie Sie das vielleicht von Star Trek kennen.
  • Allfällige Aggressionen von aussen bleiben fortan wirkungslos.
  • Neben der Videokamera erscheint eine digitale Anzeige, welche in Prozent den Zustand des Schutzschildes anzeigt (so wie Sie das vielleicht von Star Trek kennen).
  • Bei einer Anzeige von «20 %» sollten Sie sich langsam Gedanken über mögliche Ausweichmanöver machen (so wie Sie das vielleicht von Star Trek kennen).
  • In der Regel reicht der Schutz jedoch aus, bis Bahnpolizisten ins Abteil stürmen und die Aggressoren festnehmen (Sie können dann mit dreimal blinzeln den Schutzschild wieder deaktivieren).

Und nun im Ernst: Eine technische Massnahme wie ein Videoüberwachungssystem schützt und sichert vor gar nichts. Sie suggeriert höchstens eine (falsche) Sicherheit.

Hinter den Videokameras sitzt keine Person, welche aktiv das Geschehen vor der Linse beobachtet und gegebenenfalls Alarm schlägt. Dies trifft erst recht nicht zu in Zügen, in welchen die Videosignale lediglich gespeichert werden.

«Die Videoüberwachung soll…» – tut sie es auch?

Videoüberwachung kann durch deren Existenz höchstens abschreckend für einige Übergriffe und Sachbeschädigungen wirken. Doch das verhindert nicht, dass sich gewisse Aggressoren als Gegenreaktion vermummen, um auf diese Weise eine Straftat zu begehen (übergezogene Kapuzen gehören in diesen Tagen zum üblichen Bild und haben daher nichts Auffälliges an sich).

Wähnen Sie sich deshalb nicht in falscher Sicherheit, nur weil da etwas von wegen Videoüberwachung steht. Wähnen Sie sich auch nicht in  falscher Sicherheit, nur weil der Gesetzgeber von «schützen» und «sichern» spricht.

Er, der Gesetzgeber, aber auch die SBB, bleiben trotz sechsjähriger Erfahrung mit der alten Verordnung den Beweis noch schuldig, wie viel Videoüberwachung tatsächlich bringt.

Vielleicht wäre es sinnvoller, die Investitionen für diese technische Massnahme eher in die Erforschung und Bekämpfung der eigentlichen Ursachen von Gewalt und Vandalismus im öffentlichen (und privaten?) Raum zu investieren…

P. S.: Da das mit dem unsichtbaren Schutzschild nicht so richtig funktionieren wird, versuchen Sie es gegebenenfalls vielleicht besser mit der Telefonnummer 0800 117 117 (Bahnpolizei).

18 Antworten auf „Bahnfahren wird sicherer“

  1. Ich frage mich nur, wieso alle sich so grosse Wirkung von der Videoüberwachung versprechen. In Grossbritannien, eines der stärksten überwachten Länder, hat zwar anfänglich die Anzahl der Straftaten (z.B. Raubüberfälle, u.ä.) abgenommen, ging nachher aber fast wieder auf das ursprüngliche Niveau zurück. Wieso? Die Kriminellen sind nicht ganz so dumm, wie vermutet und nun passieren die Verbrechen statt auf den nun überwachten Plätzen in den unüberwachten kleinen Strassen. Leider finde ich die Studie grad nicht…

    Vom Datenschutz gar nicht zu sprechen. Im Moment rüstet man ja vor allem auch im öV massiv auf. Anonym und ohne, dass die Reise vollständig erfasst würde, lässt es sich offenbar nicht mehr reisen…

  2. Und wann kommen die Nackscaner ? 🙂

    Es gibt zwar Beispiele, wo aufgrund der Videoüberwachung die Täter ausfindig gemacht werden konnten. Bestes Beispiel hierfür die Schläger von Kreuzlingen oder dann in Deutschland gibt es paar Fälle (München etc.)

  3. Meine Rede, Flöschen…

    Ich hatte auch schon Ähnliches gelesen. Was ich eben besonders gefährlich finde, ist, dass man vor allem in der Politik glaubt, diesem gesellschaftlichen Problem mit einer technischen Massnahme Herr zu werden und nun die Hände in den Schoss legt.

    Es gibt manchmal «Auswüchse», welche sich eben nicht isoliert auf einen Bereich lösen lassen. Ich will mich nächstens wieder einmal beim EJPD einlesen um zu schauen, wo das Dossier zum Thema Jugendgewalt steht.

  4. Deshalb am besten Velofahren und im Quartierladen einkaufen. Ist vielleicht etwas teurer, dafür sportlicher und umweltfreundlicher.

  5. @ Dani
    Der Fall von Kreuzlingen ist das beste Beispiel dafür, dass Videoüberwachung Übergriffe nicht immer verhindert… 🙁

    Ich wünsche mir Massnahmen, damit es erst gar nicht zu Übergriffen kommt. Noch vor 30 Jahren war das ja normal, somit erscheint mir das nicht ein Ding der Unmöglichkeit zu sein. Nur sollte man vielleicht zuerst Gewissheit über die Ursachen haben, um auch die richtigen Massnahmen ergreifen zu können (siehe auch Antwort an Flöschen betreffend Jugendgewalt als ein vermuteter und wahrscheinlicher Grund).

    @ Harald Jenk
    Im Nahverkehr ist das sicher sinnvoll (ich habe auch gar kein Auto). Für längere Strecken wird das mit dem Velo etwas schwieriger… 😉

  6. Wenn ich davon schon früher gewusst hätte, hätte ich mir so’n Ding auf Weihnachten gewünscht: Spy Cam Scanner.

    Und dieses Zubehör hätt‘ ich dann auch noch gerne dazu…

    Zugegeben: Es hat vordergründig nur teilweise mit dem Artikel oben zu tun. Hintergründig führen aber «Normalisierungen» wie oben dazu, dass man sich daran «gewöhnt»…

  7. Obwohl ich es nicht will, läuft in mir seit einigen wenigen Jahren folgendes Programm ab:
    Die wollen mit mir nichts zu tun haben, die difamieren mich als Mörder, Fixer.. (Raucher), die mistrauen mir grundsätzlich und überwachen mich…
    Weshalb soll ich mit denen etwas zu tun haben wollen?
    Weshalb soll ich miene Zivilcourage hervorhehmen wenn jemand ein Problem hat und demjenigen helfen?

    Weshalb soll ich überhaupt noch etwas für diese Gesellschaft tun?

    Das dieses Programm in meinem Kopf abläuft passt mir nicht.
    Wie lange kann ich mich noch wehren, bevor mir das Schicksal einzelner und die ganze Gesellschaft am Arsch vorbeigeht.
    Ist es das, was sie wollen?

  8. Die= die anderen, die Gesellschaft

    Es ist nich so, dass ich damit michts zu tun haben will, im Gegenteil
    Es fällt einfach nicht mehr ganz so leicht wie früher.

  9. Es ist wie flöschen sagt. Der Kriminalität wird nicht präventiv begegnet, sie wird einfach in unüberwachte Gebiete verdrängt.
    Auch nachzulesen im schon etwas älteren Bericht von Leon Hempel auf Telepolis zur mobilen Videoüberwachung in Deutschland.
    Ähnelt dem Verdrängen von Randständigen. Keine Sitzgelegenheiten im Bahnhof, und – zack – ist das Obdachlosen-Problem gelöst.

  10. Im Scherz
    Allen Ernstes habe ich gestern festgestellt, dass ich nur mit dem linken Auge blinzeln kann. Damit kommen für mich weder das Installieren noch Deinstallieren des Schutzschildes in Frage. Ich werde also diskriminiert, im Gegensatz zu den Rechtsblinzlern, allen Gefahren voll ausgesetzt und vom Recht her «ungleich» behandelt. Solche Zustände schreien nach dem Lancieren von Initiativen vieler Arten wie: «Kirchturmspitzen mit einer Höhe grösser 20 cm sollen geköpft werden».

    Im Ernst
    Es ist allgemein bekannt, dass Video-Überwachung eine gegen NULL tendierende präventive Wirkung besitzt. Einzig NACH einem Delikt können die Daten – so sie denn zuverlässig gespeichert und noch nicht gelöscht wurden – eine Untersuchung positiv beeinflussen. Das bedeutet: Alle werden überwacht zugunsten der Untersuchungsergebnisse eines Einzelnen, dem der Geldbeutel im Zugabteil geklaut wurde …

    Die «Fahrgastzählung» (samt Anordnung der Fahrgäste) kann nach einem grossen Einsenbahnunglück sehr wichtig sein: Identifizierung im Brandfall, Flucht vom Unfallort (Umherirren der Geschockten) etc. In den seltensten Fällen (mir ist kein schweizerischer bekannt) tragen jedoch die Fahrgäste die Verantwortung für ein grosses Zugunglück !

    Die Bahn möchte sich u. a. auch gerne verkaufen mit «Unbeschwertem Reisen als besonderes Erlebnis», «Romantischen Fahrten», «Geniessen …», «Gemütlicher Zugfahrt» etc.

    Menschen, die unter konstanter Bewachung stehen, verhalten sich nicht mehr spontan, überkontrollieren sich und sind stets auf ihre Wirkung bedacht. Von Genuss oder Gemütlichkeit kann so keine Rede mehr sein – ausser die Video-Überwachung wird nach wenigen Augenblicken «vergessen» bzw. verdrängt. Damit wäre denn wahrscheinlich auch das «vermeintliche Sicherheitsgefühl» verschwunden.

    Doch: Die Bahn legt sich sicherlich selber kein Ei, sie arbeitet in die eigene Kasse.

    Schlagsatz gegen das DSG
    «Würde das DSG in jedem Fall vollkommen angewendet, würde der Staat lahmgelegt.»

    Ich denke, wir befinden uns in einer Übergangsphase, das immense Bedürfnis nach Sicherheit der «zivilisierten» Welt zu befriedigen. Dazu kommt, dass der Begriff der «Privatheit» kulturabhängig ist und die Tatsache, dass es sich bei diesem Begriff um etwas sehr Zerrissenes handelt:

    Einerseits fotografieren Menschen ihre Geschlechtsteile und senden sie über Netze an ihnen teilweise Unbekannte, anderseits fühlen sich Bahnfahrer in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, wenn sie vollumfänglich für einige Zeit gefilmt werden.

    DSG und Persönlichkeitsprofil
    Das DSG in Einzelteilen anzuwenden ist sicherlich nützlich um sich dem Schutz von Persönlichkeitsrechten möglichst anzunähern. Blosse «Filme aus einer gewissen Öffentlichkeit» als Abbilder des Verhaltens von Personen werden hingegen erst so richtig prekär, wenn sie verknüpft werden mit anderen Daten im Hinblick auf das Erstellen von Persönlichkeitsprofilen.

    Der absolute Horror entstünde beispielsweise beim Verknüpfen von Datenbanken des Gesundheitswesens, der SBB, der Versicherungen, der Kundenkarten etc. D. h. das Verknüpfen / Vermischen von schlichten Personendaten mit hoch sensiblen Daten (besonders schützenswerten) zu Zwecken, die der betroffenen Person verheimlicht werden.

    Dazu kommen die Datenbank-Integrität, die wegen Erheben etlicher falscher Daten nicht gewährleistet ist, das falsche Verknüpfen von Daten und deren vorsätzlicher Missbrauch, der natürlich erst bewiesen werden müsste …

    Keine Problemlösung
    Ich kenne keine Lösung.
    Im Fall der SBB ist ersichtlich, dass Videoüberwachung eher zugunsten der SBB, also deren Entlastung stattfindet, als der Sicherheit der Fahrgäste dient. Sicherheit wird den Fahrgästen also vorgegaukelt, die korrekte Verarbeitung der erhobenen Daten ist und bleibt Vertrauenssache. Dabei geht verschütt, dass dieses erzwungene Vertrauen NULL Wert besitzt.

    Die Einzelperson als beobachteter Fahrgast wird sich der «Macht des Beobachters» unterwerfen müssen, möchte sie nicht auf das Bahnfahren verzichten.

    Die aktuellen Ereignisse der Welt weisen sehr auf das Unterwerfen unter jeweils höhere Einheiten hin:

    ex_1 – Staaten unterwerfen sich der Macht globalisierter Themen und Gesetze (Klima, Terrorismus, Sicherheit, Wirtschaft und deren Krisen).
    ex_2 – Individuen verlieren an Autonomie und Freiheitsrechten zugunsten auch nichtstaatlicher höherer Einheiten.

    Die Entwicklung wird einen «neuen Menschen» hervorbringen, der eine andere Auffassung seiner Privatheit und Sicherheit besitzt.

  11. Mit der Videoüberwachung wird a priori jeder Schweizer unter Generalverdacht gestellt und diese Tatsache scheint niemanden zu stören.

    Wer in London wohnt und dort auch arbeitet, wird nach offiziellen Angaben im Schnitt mindestens 300 mal täglich von einer Kamera erfasst.

    Ich hätte hier in den Kommentaren etwas mehr Entrüstung erwartet. Aber Totale Überwachung scheint eher sogar erwünscht zu sein – Wie einst an Mamas Rockzipfel zu hängen um vermeintliche Sicherheit zu spüren. tz tz tz

    Beste Grüße
    Carolus Magnus

  12. Ich kenne nur ein Rezept: Zurück zur Präsenz. Als Beispiel füge ich gerne einmal mehr die Bahnhofspaten in Zappadong-Hausen an:

    http://www.wundo.ch/News/News/Details.aspx?id=5789

    Dann wäre es halt auch gut, wenn man sich die guten alten Kondukteure wieder leisten würde – auf allen Zügen.

    Kürzlich erlebt: Mein „Turbo“ stand auf dem Gleis und fuhr nicht ab. Der Lokführer sprintete nach ganz hinten und ein paar Minuten später nach ganz vorne. Dort machte er eine Durchsage: „Wegen technischer Schwierigkeiten blablabla…“ Dann raste er wieder den ganzen Turbo durch nach hinten, flickte das Dingens höchstselbst und raste wieder nach vorn. Wir fuhren mit ziemlicher Verspätung ab und die älteren Leute mir gegenüber schoben Panik – sie hatten sich nur einen Online-Fahrplan ausgedruckt. Ich konnte ihnen dann sagen, welchen Zug sie als Alternative nehmen konnten. Auskunftspersonen auf dem Zug, die gleichzeitig auch schwierige Situationen entschärfen könnten, gibt es nicht mehr (ich kann von Zappadong-Hausen aus eine Stunde lang nach St. Gallen fahren ohne ein einziges Mal einen Vertreter der SBB zu sehen – und ich werde mich hüten, diesen Zug nach 21.00 Uhr am Abend zu nehmen!)

    Wenn man den öffentlichen Raum sich selbst überlässt, muss man sich nicht wundern, dass das, was man gemeinhin soziale Kontrolle nennt, nicht mehr funktioniert. Videokameras sind ein schäbiger Ersatz – sie werden NACHHER (wenn das Opfer verprügelt ist) ausgewertet. Wie wäre es mit guter, positiver Präsenz VORHER. Aber eben, das kostet.

    Ich habe mich über die Feiertage ein wenig mit der Post beschäftigt (gibt dann einen Blogeintrag) – wenn man sieht, wie dort die SEKUNDEN gezählt werden, die der einzelne Arbeitnehmer für seine Arbeit zur Verfügung hat, muss man sich nicht wundern, wenn alles anonymer wird – und damit zur Einladung für jene, die sich im Recht des Stärkeren glauben.

  13. @ Alle
    Quantensprung hat die beiden zentralen Stichworte bereits erwähnt: Es geht ums «alte» Spiel von Sicherheit und Angst. Beides sind keine Dinge, die man anfassen kann, sondern es sind Gefühle.

    Heutzutage, wo nicht mehr hinter jedem Busch ein gefährliches Tier lauert, hätten wir eigentlich keinen Grund mehr, dieses uralte Gefühl von Angst zu haben, welches uns eben vor solchen Gefahren schützen soll.

    Der Punkt ist jedoch der, dass wer Angst hat, Dinge tut, die er nicht tun würde, hätte er keine Angst. Darum werden häufig auch bewusst Ängste geschürt, um uns eben zu Dingen zu bewegen, die wir normalerweise gar nicht tun würden.

    Hätte jemand beispielsweise die Wahl, ob er bei einem Auto Airbags und Seitenaufprallschutz haben möchte, dann würde er dies bejahen – wegen der Angst vor einem möglichen Unfall. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Unfalls ist jedoch verschwindend klein. Ebenso gut könnte es ihn treffen, weil er eine Treppe runterstürzt – nur gibt es da (noch) keine Airbags und Seitenaufprallschutz…

    Es gibt hierzu noch einen anderen, interessanten Aspekt: Je sicherer wir uns fühlen, deste wagemutiger werden wir. Das führt dann dazu, dass potentiell tiefere Opferzahlen durch die höhere Risikobereitschaft wieder aufgehoben werden.

    Die hier angesprochene Videoüberwachung geht für mich auch in diese Richtung: Es ist ja eine Videoüberwachung vorhanden, ergo muss ich mich abends nicht mehr nach «dunklen Gestalten» umschauen… Auf der anderen Seite ist noch lange nicht jeder, den wir als «dunkle Gestalt» taxieren, auch ein potentieller Straftäter.

    Hier «spielt» man mit uns bzw. unseren Gefühlen, sodass uns diese oftmals einen Streich spielen. Wer «man» oder «die» sind, ist selten klar. Ich würde mal die Vermutung wagen, dass es Menschen sind, die genauso hilflos und/oder unsicher sind wie wir…

    Gibt’s ein Gegenmittel?

    Wir haben alle einen Verstand, der uns rationales Denken erlaubt, anhand welchem wir feststellen können, wo wir «falsch» fühlen. Sind einmal solche Punkte identifiziert, sollten wir uns idealerweise dieser Angst stellen und ihr begegnen, damit Gefühl und Verstand wieder übereinstimmen (ich weiss, das sind schöne Worte, deren Umsetzung nicht so einfach ist…).

    Oder andersrum: Wollen wir vor dem immer davon laufen, das uns Angst macht?

    @ Kikri
    Weshalb Du noch etwas für diese Gesellschaft tun sollst? Weil Du auch zu dieser Gesellschaft gehörst. «Die Gesellschaft» sind wir alle. Und unterschätze Deine Wirkung nicht auf andere. Einer alten Dame beispielsweise Deinen Platz freimachen löst bei den anderen Mitreisenden nicht nichts aus. Sie fühlen sich beschämt, weil sie selber nun Mumm dazu nicht hatten. Und Du fühlst Dich dabei gut. Du würdest Dich aber ziemlich schlecht fühlen, wenn Du keine Zivilcourage an den Tag legst.

    @ Bobsmile
    Danke für den Link.

    @ Quantensprung
    Zwei Einwände oder Ergänzungen:
    1) Ich würde die Signalwirkung nicht unterschätzen. Das heisst, «die SBB machen’s ja auch so», also darf ich doch auch… Dass es dabei auch eine gesetzliche Grundlage zu respektieren gilt, vergessen viele. Das beginnt schon damit, dass viele nicht einmal angeben, dass sie eine Videoüberwachung betreiben. Bei solchen Betreibern habe ich dann meine ernsthafte Zweifel ob der Datensicherheit. Siehe dazu auch die Links zu den technischen Gadgets in meinem Kommentar von gestern, 18.03 h. Gewiss finden es einige «spassig», solche Videosignale auszuhorchen und dann vielleicht noch auf Youtube zu stellen…

    2) Die «Fahrgastzählung» habe ich eher im Sinne von Seilbahnen oder anderen relativ autonom betriebenen Transportmittel verstanden. Da kann es wegen dem Gewicht eine Rolle spielen, wie viele ins Transportmittel steigen.

    Die BLS hat in solchen Triebwagen, von denen kürzlich einer ausbrannte, auch Videoüberwachung. Ich vermute, dass allfällige Aufnahmen dahingeschmolzen sind…

    @ Carolus Magnus
    Was sich schleichend breit macht, darüber entrüsten sich eben leider nur wenige. Man gewöhnt sich dadurch eben langsam an diese «Massnahmen»… 🙁

    @ Frau Zappadong
    Also der Lok-Führer hatte ja schon den Thurbo drauf 😉

    Die guten alten Kondukteure heissen heute auch nicht mehr so, sondern sind jetzt Zugbegleiter. Ich habe den Eindruck, dass die SBB durch zunehmen verwaiste Bahnhöfe und den Personalabbau der letzten Jahre schon auch das ihrige beigetragen hat, dass heute die Situation an den Bahnhöfen und in den Zügen eine andere ist als früher. Ich frage mich dabei, ob die SBB unter dem Strich wirklich günstiger sind…

  14. Ja ganz genau, Gesellschaftlichen Probleme mit technischen Massnahmen zu lösen wird eben nicht klappen! Aber ist schon klar, dass die das so versuchen, weil die denken das man so sparen kann, doch am Ende wird die Rechnung auf keinen Fall aufgehen und die Kosten auf das zehn- bis hundertfache von der ursprünglichen Summe ansteigen mit der man die Probleme vorher noch hätte anders lösen können…

    Und wegen den Daten und so, wenn ich davon ausgehen muss, das meine Daten überall landen, dann gibt es nur eine Lösung –> Desinformation!

    Die betreibe ich schon länger mit Erfolg, es gibt Firmen die rufen heute noch an weil sie meinen ich sei Milliardär oder weil sie in ihrer Datenbank stehen haben, dass ich Entscheidungsträger bei einem grossen Konzern bin… Es ist jeweils zum Todlachen, die rufen an und wollen mir irgendwelche Produkte verkaufen wo man 50-100 Millionen investieren müsste und ähnliches und meinen dann auch noch, dass ist für sie doch nichts… 😉 So was passiert eben wenn man den Daten im System einfach alles glaubt! Im übrigen weiss ich so jeweils auch genau woher die diese Daten bekommen haben, denn wenn ich Firma A scheisse A erzähle und dann Firma B anruft die scheisse A verwendet, dann ist ja klar das Firma A scheisse A an Firma B weitergegeben hat… Und ich habe ein verdammt gutes Gedächtnis!

  15. @kikri
    Kenne dieses Programm auch, läuft schon länger und wird ständig updatet. Momentaner Status: Erhabene Gleichgültigkeit erreicht! 😉

  16. Irgendwo in diesem äusserst interessanten Blog steht:

    Zitat: „Hinter den Videokameras sitzt keine Person, welche aktiv das Geschehen vor der Linse beobachtet und gegebenenfalls Alarm schlägt. Dies trifft erst recht nicht zu in Zügen, in welchen die Videosignale lediglich gespeichert werden.“ Zitat ende.

    Wie ist denn dass zum Beispiel in den Bussen (z.B. ZVV oder RVB)? Sitzt da jemand dahinter? Oder hat gar der Chauffeur einen Bildschirm? Wenn ja, was kann der erkennen? Wechselnde Bildschirmanzeigen? Würde ihn das denn nicht von seiner eigenlichen Aufgabe ablenken? Ich habe irgendwo gelesen das in Zürcher Tram’s 7″-Bildschirme installiert sein sollen. Ist das wahr? Kann mir jemand diese Fragen beantworten? (Ernsthaft). Und Danke!

  17. Meines Wissens werden die Bilder solcher Überwachungskameras nur gespeichert für den Fall, dass jemand ein Problem meldet. Dabei sind zwei Anwendungsmöglichkeiten denkbar:

    a) Das Transport-Unternehmen klagt selber. Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn der Chauffeur am Ende seiner Tour feststellt, dass zwei Sitze geschlissen wurden. In diesen Fällen dienen die Aufnahmen als Beweis für die Strafanzeige «gegen unbekannt». Doch dann muss man erst noch den oder die Täter finden und das ist nicht Aufgabe des Transport-Unternehmens, sondern der Strafverfolgungsbehörden.

    b) Eine reisende Person reicht Klage ein weil ihr Unrecht widerfahren ist, welches auf den Aufnahmen festgehalten wurde. Sie muss Klage einreichen, da ansonsten das Transport-Unternehmen die Aufnahmen nicht herausgeben darf. Auch in diesem Fall ist der Täter (oder die Täter) noch nicht gefunden…

    Dass in den Zürcher Trams 7“-Bildschirme installiert werden sollen, verstehe ich ähnlich wie die Bildschirme in den Kaufhäusern. Sie sollen vermutlich allen deutlich zeigen, dass man sie filmt, sodass sie dann auch gar nichts Unzulässiges machen…

    Erfahrungsgemäss hat das in der Anfangszeit eine abschreckende Wirkung. Im Laufe der Zeit beziehen Täter die Präsenz von Überwachungskameras jedoch in ihre Tat mit ein (stellen sich vor die Kamera und bedecken ihr Haupt so, dass man es nicht erkennen kann usw.). Konkrete Zahlen über die längerfristige Wirkung solcher Massnahmen gibt es leider von niemandem…

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