Harmonische Daten / Teil 2

In Teil 1 von «Harmonische Daten» ging es um die Basisstatistiken der ab diesem Jahr durchgeführten «Volkszählungen». Dieser zweite Teil behandelt die anderen drei Statistik-Arten.

Die Basisstatistiken, wie sie im erste Teil beschrieben wurden, basieren auf Daten, welche vierteljährlich und digital aus verschiedenen Personen- und Gebäuderegistern seitens Gemeinden, Kantonen und Bund ans Bundesamt für Statistik (BfS) übermittelt werden.

Die anderen drei Statistik-Arten werden hingegen «manuell» seitens einer zufälligen Auswahl von Personen erhoben. Zur Erinnerung die Gesamtübersicht:

Strukturerhebung

Die so genannte Strukturerhebung soll ergänzende Informationen zu den Basisstatistiken über die folgenden Bereiche liefern (Art. 6 VZV):

  • Familien und Haushalte
  • Wohnen
  • Arbeit und Erwerb
  • Aus- und Weiterbildung
  • Migration
  • Sprachen
  • Religionen
  • Mobilität und Verkehr

Wonach genau gefragt wird, ist nicht öffentlich ersichtlich.

Die erste Erhebung soll Ende 2010 stattfinden und zwar schriftlich. Betroffen sind 200’000 Personen oder 3,5 % der Personen aus Privathaushalten ab 15 Jahren pro Gemeinde.

Es ist allerdings möglich, dass die Kantone für ihr Gebiet eine Aufstockung der Anzahl befragter Personen wünschen, um sich auf breiter erhobene Angaben abstützen zu können (die Fragen bleiben indes die gleichen). (Art. 8 VZG)

Hierzu gilt allerdings der Grundsatz, dass nicht mehr als 14 Prozent der Personen ab 15 Jahren aus Privathaushalten innerhalb eines bestimmten geografischen Bereichs (Kanton, Bezirk, Gemeinde) befragt werden dürfen.

Thematische Erhebungen

Bei dieser Stichprobenerhebung wird jährlich nach vertiefenden Informationen zu einem von fünf Themenbereichen gefragt. Das heisst, im sechsten Jahr erfolgt erneut eine Befragung zum Bereich des ersten Jahrs.

Die Themenbereiche und die Befragungsjahre präsentieren sich wie folgt:

  • 1. Jahr – 2010: Mobilität und Verkehr
  • 2. Jahr – 2011: Aus- und Weiterbildung
  • 3. Jahr – 2012: Gesundheit
  • 4. Jahr – 2013: Familien und Generationen
  • 5. Jahr – 2014: Sprache, Religion und Kultur
  • 6. Jahr – 2015: Mobilität und Verkehr (wie 1. Jahr)
  • 7. Jahr – 2016: usw. (wie 2. Jahr)

Befragt werden hierzu zwischen 10’000 bis 40’000 Personen telefonisch mittels Telefoninterviews sowie schriftlich.

Weiterhin durchgeführt werden die nachfolgenden, bereits bestehenden Erhebungen, welche zwar nicht unter die Volkszählungsgesetzgebung fallen, aber Teil der thematischen Erhebungen des Systems der Haushalts- und Personenerhebungen sind (SHAPE) :

  • «Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE
    über den Arbeitsmarktstatus, die Erwerbssituation, unbezahlte Arbeit usw. und zwar ab diesem Jahr vierteljährlich mit vier aufeinander folgenden, telefonisch durchgeführten Interviews innerhalb von eineinhalb Jahren bei 21’000 zufällig ausgewählten Personen.
  • «Haushaltsbudgeterhebung (HABE
    über Einnahmen und Ausgaben von privaten Haushalten, Mengenverbrauch ausgewählter Güter, Konsum- und Sparverhalten usw. und zwar telefonisch und schriftlich bei 3000 zufällig ausgewählten Personen.
  • «Einkommen und Lebensbedingungen in der Schweiz (SILC
    über die Einkommen und Vermögen der Haushalte und ihrer Mitglieder, den Lebensbedingungen, Armut und soziale Ausgrenzung usw. und dies mit einem jährlich durchgeführten Interview während vier aufeinander folgenden Jahren bei rund 6’000 zufällig ausgewählten Haushalten mit ca. 11’000 Personen.

Omnibus-Erhebung

Salopp ausgedrückt ist die jährlich durchgeführte Omnibus-Erhebung quasi die «Rampensau» unter den Erhebungen. Hier geht es nicht um Kontinuität bei der Erhebung, sondern um schnelle Ergebnisse zu aktuellen und damit laufend wechselnden Fragen.

Befragt werden jeweils telefonisch und/oder schriftlich rund 3’000 Personen. Die diesjährige Befragung beschäftigt sich mit dem Thema «Informationsgesellschaft»: Welche Bedeutung haben das Internet und die Mobiltelfonie in der Schweiz?

«Wo steht unser Land in diesem Bereich im Vergleich mit dem Ausland? Ist die schweizerische Bevölkerung genügend ausgebildet, um die Instrumente der Informationsgesellschaft zu beherrschen? Wie entwickelt sich der digitale Graben? Welche wirtschaftliche Bedeutung hat der Sektor der Informations- und Kommunikationstechnologie?»

Wie laufen die Erhebungen ab?

Wer zu einer der genannten, unter das Volkszählungsgesetz fallenden Erhebung ausgewählt wird (siehe oben, ausser SAKE, HABE, SILC), ist auskunftspflichtig, also muss bei einer Befragung mitmachen. (Art. 10 VZG)

Wer dies nicht tut, wird zuerst vom BfS gemahnt und bei einer weiteren Verweigerung gar gebüsst beziehungsweise muss den Aufwand fürs Einholen der Auskünfte berappen (man ist also von der Auskunftspflicht nicht entbunden, ausser man falle unter eine der seltenen Ausnahmen). (Art. 15 + 16 VZV)

Wo oben jeweils von einer «schriftlichen» Befragung die Rede war, kann der Fragebogen sowohl physisch als auch via Internet beantwortet werden.

Die thematischen Erhebungen werden nicht direkt durchs BfS durchgeführt, sondern durchs externe LINK-Institut. Dieses untersteht genauso dem Amtsgeheimnis wie die Bundesstatistiker. (Art. 12, Abs. 6; Art. 5 StatErh-VO)

Gemäss Auskunft des BfS werden sämtliche Erhebungen vom BfS schriftlich angekündigt. Darin soll auch angegeben sein, wer die Erhebung durchführt.

Wer somit einen Anruf erhält um an einer angeblichen BfS-Befragung mitzumachen, welche vorgängig aber nicht angekündigt war, kann damit rechnen, dass es sich sicher nicht um eine Befragung seitens BfS handelt…

Ermittelt werden die Befragten aus den Angaben seitens Einwohnerregister. Die Telekom-Anbieter sind verpflichtet, dem BfS sämtliche Rufnummern inklusive Namen und Adressen mitzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn jemand nicht im Telefonbuch eingetragen ist (also zum Beispiel nur auf der «grünen Liste» eingetragen ist). (Art. 16, Abs. 3; Art. 13b StatErh-VO).

Der nachfolgende Teil 3 beleuchtet kritisch den Statistikerhebungsprozess und zeigt einige Fragezeichen und «Unklarheiten» (oder Ungereimtheiten) auf.

Quellen:

  • Volkszählungsgesetz (inoff. Abkürz.: VZG)
  • Volkszählungsverordnung (inoff. Abkürz.: VZV)
  • Registerharmonisierungsgesetz (RHG)
  • Registerharmonisierungsverordnung (RHV)
  • Statistikerhebungsverordnung (inoff. Akürz.: StatErh-VO)
  • Website des Bundesamts für Statistik (BfS): Registerharmonisierung
  • Website des Bundesamts für Statistik (BfS): Volkszählung

Hier geht’s zum Teil 3.

3 Antworten auf „Harmonische Daten / Teil 2“

  1. Ah, genau, die SAKE war’s! Obwohl jetzt nicht die Rampensau, wurde ich vor ein paar Jahren dazu ausgewählt. Und bei der Wiederholung des Interviews passierte es: „Gemäss erster Erhebung verdienen Sie ihre Brötchen mit dem Bau von Atomkraftwerken“, flötete Frau Link mit freundlicher Stimme. Da ich aber seit Äonen Bit&Byte-Schupser bin, verleidete mir diese Art von Datenerhebung und ich verweigerte jegliche weitere Auskünfte.

    Entweder war ihnen der Fehler zu peinlich, oder meine Koordinaten wurden im Kühlturm versenkt. Jedenfalls wurde ich bis heute vom BfS weder gemahnt, noch erneut für eine kleine Omnibusfahrt angefragt.
    Aber vielleicht bietet Harmonische Daten – Teil 3 dazu einige erhellende Aspekte. 🙂

  2. Die SAKE fällt – wie oben erwähnt – nicht unter das Volkszählungsgesetz, die hierfür geltende Auskunftspflicht ist dem Anhang der Statistikerhebungsverordnung zu entnehmen (siehe hier Punkt 15) und da steht zumindst in der aktuellen Version: Obligatorisch.

    Nur steht da auch etwas von wegen «repräsentativ» und davon kann in Deinem Fall ja nicht mehr die Rede sein… 🙂

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