Uneinsichtigkeit

Von der lokalen bis zur internationalen politischen Bühne wird an internationalem Recht zunehmend «genagt». Diese Errungenschaften früherer Generationen werden ganz direkt als «Einschränkung der Freiheit» empfunden. Ein gefährliches Spiel mit dem Feuer, wie man in der Augenreiberei meint.

Gestern fand in Biel eine von der SVP-Biel organisierten Podiumsdiskussion statt. Auslöser dafür sind die kommenden Wahlen von Parlament und Regierung im Kanton Bern.

Doch weder vom Thema noch von den Podiumsteilnehmern her ging es um den Kanton Bern. Vielmehr diskutierten Christoph Blocher, abgewählter Bundesrat und SVP-Vizepräsident und Hans Stöckli, SP-Nationalrat und Stadtpräsident von Biel über «Demokratie wohin? Elitäre Bevormundung versus Selbstbestimmung».

Typisch schweizerisch

Vom nationalen Standpunkt her brachte die Diskussion inhaltlich nichts Neues, es sei denn, dass der «Club helvétique» nun auch von der SVP wahrgenommen wird. Da bis dato die SVP quasi ein Meinungsmonopol darauf hatte, was typisch schweizerisch sei, versteht es sich von selbst, dass den Vertretern der SVP eine Gegenbewegung nicht genehm ist.

Dementsprechend wird dieser «Geheimbund» (Wortlaut Blocher) aus dreissig Persönlichkeiten auch als elitär empfunden, welcher sich über die Entscheide des Volkes hinwegsetzen wolle.

Letzteres bezog sich denn auch aufs Minarettverbot, den daraufhin aus den Reihen des «Club helvétique» gemachten Vorschlag eines Toleranzartikels in der Verfassung und die Frage des internationalen Völkerrechts. Diesbezüglich kam natürlich auch die Ausschaffungsinitiative zur Sprache.

Wie bereits schon erwähnt, brachte die Diskussion inhaltlich nichts Neues hervor. So bestand Blocher darauf, dass Volksentscheide über dem internationalen Völkerrecht stünden. Er verteufle das Völkerrecht nicht, doch ginge es nicht an, dass man fremdes Recht übernehmen müsse. Für ihn sei Volkesstimme nicht Gottes Stimme (immerhin!), sie stehe jedoch über geltendem Recht.

Völkerrecht: «Ein Hemmschuh»

Langer Rede, kurzer Sinn: Eine Einsicht, dass man bei der Anit-Minarett-Abstimmung gleichzeitig auch über die Europäische Menschenrechtskonvention hätte abstimmen müssen, wie dies von Hans Stöckli vorgeschlagen wurde, bestand nicht.

Stöckli beunruhige, mit welcher Leichtigkeit zunehmend am internationalen Völkerrecht gebohrt werde. So habe erst kürzlich der SVP-Präsident Toni Brunner davon gesprochen, dass mittels einer Volksinitiative sämtliche völkerrechtlichen Schranken aufzuheben seien…

Gerne hätte der Autor dieses Artikels die Frage an den alt-Bundesrat gestellt, ob er es denn in Ordnung fände, dass Libyen sich bezüglich dem noch immer festgehaltenen Schweizer Max Göldi auch nicht an internationales Völkerrecht halte und wo er, Blocher, denn die Grenze ziehe zwischen dem, das einzuhalten sei und dem, das nicht einzuhalten sei. Leider reichte die Zeit dafür nicht mehr…

Öffentliches Interesse vs. Menschenwürde

Machen wir von der Bieler Lokal-Ebene einen Sprung nach Genf. Dort sieht der Chefredaktor der «Tribune de Genève», Pierre Ruetschi, nach wie vor kein Problem darin, illegal erhaltene Polizeifotos von Hannibal Gaddafi veröffentlicht zu haben. Er begründet dies nach wie vor mit dem öffentlichen Interesse.

Was an diesen Bildern so von öffentlichem Interesse sein soll – wer sie sich noch einmal anschauen will, kann das hier tun – ist nur schwer verständlich. Vielmehr unterstreichen sie in den Augen vieler Schweizerinnen und Schweizern jenes «Schurken-Bild», welches bereits bisher in den Medien von Gaddafis Sohn gezeichnet wurde.

Es spielt keine Rolle, ob einem die Visage von Hannibal Gaddafi gefällt oder nicht und wie man zu seinen mutmasslichen Taten steht. Polizeifotos haben per Definition immer etwas Entwürdigendes und unterstehen wohl auch deshalb dem Amtsgeheimnis.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das steht nicht nur in der Schweizerischen Bundesverfassung so, sondern auch in der UN-Menschenrechtscharta. Und das gilt für alle Personen, egal ob sie sich frei bewegen können oder (befristet) festgenommen werden, egal ob es sich um den Sohn des libyschen Herrschers handelt oder nur um die Tochter des Nachbarn von nebenan, egal ob es um diplomatische oder auch nur um administrative Scharmützel geht.

Wasser predigen, Wasser trinken

Wenn wir von anderen erwarten, dass sie sich an internationales Völkerrecht halten sollen, dann dürfen wir nicht Wasser predigen und Wein trinken – auch wenn es einem im Einzelfall schwer fällt, sich an die Grundregeln zu halten. Das gilt für den Einzelfall Hannibal Gaddafi genauso wie für den Einzelfall Max Göldi.

Es gibt auch hier keine Linie, die gezogen werden kann zwischen internationalen Grundrechten, welche man einhalten will und solchen, über welche man hinwegschauen kann.

Das sollte auch ein Chefredaktor wissen, welcher selber davon abhängig ist, dass solches Recht auch bei seinen ausländischen Kollegen eingehalten wird.

Und das sollte man insbesondere auch bei den Genfer Untersuchungs- und Polizeibehörden wissen. Der Schaden, den sie dem internationalen Genf als Inbegriff der Verfechtung des Völkerrechts durch das rabiate Vorgehen bei der Verhaftung, durch die Amtsgeheimnisverletzung und schliesslich durch das lange Schweigen zugefügt haben, ist schwer abschätzbar.

Das offizielle Genf zeigte gestern immerhin bezüglich Amtsgeheimnisverletzung Einsicht und ist sogar bereit, Hannibal Gaddafi eine Entschädigung zu entrichten – auch wenn das die Genfer Steuerzahler «wurmen» wird.

Hintertür einbauen

Machen wir schliesslich noch einen Sprung auf die europäische Ebene. Da bestehen nun Bestrebungen seitens Italien, Malta, Spanien und Portugal, die Visa-Beschränkungen für libysche Staatsangehörige, welche von der Schweiz ausgelöst wurden, mittels nationaler Bewilligungen zu unterlaufen. Wie das im Schengen-Raum, in dem es keine Grenzschranken mehr gibt, funktionieren soll, sei dahin gestellt.

Es geht hierbei «nur» um den grenzüberschreitenden Personenverkehr innerhalb des Schengen-Raums. Er gehört nicht zum internationalen Völkerrecht. Trotzdem: Auch hier wird nun junges, europäisches (und damit auch internationales) Recht angegriffen, indem eine «Hintertür» eingebaut wird.

Anzeichen dafür, dass Italien und die anderen Staaten Einsicht für die Aufweichung dieses Rechts zeigen, gibt es noch nicht. Sie kommt vielleicht dann, wenn die Schweiz auch irgendwelche Hintertürchen in Belangen der Steuerpflicht italienischer Staatsangehöriger einbauen will…

Fragliche Rechtssicherheit

Die Tendenz ist in allen drei Fällen klar: Bisher geltendes internationales Recht wird verletzt, untergraben oder zumindest aufgeweicht. In allen drei Fällen beruft man sich auf eine «Einschränkung der Freiheit»:

Der SVP geht es um den «freien Volkswillen», bei der Tribune de Genève geht es um die Pressefreiheit, den Quellenschutz und das angeblich höher stehende öffentliche Interesse und bei den Visa-Beschränkungen geht es nebst der Einschränkung der Flüchtlingsströme auch um die Handelsfreiheit.

Im Sinne der Rechtssicherheit tut man im In- und Ausland gut dran, mittels Dialog Klarheit darüber zu schaffen, was höher wiegt. Dann weiss jeder auch, was man beim Erwerb eines ausländischen Produkts (zum Beispiel für mögliche Menschenrechtsverletzungen) in Kauf nehmen muss oder was einem bei den nächsten Ferien im Ausland erwarten kann…

Wie meinte doch Christoph Blocher an der eingangs erwähnten Podiumsdiskussion: «Wo es gut geht, werden die Leute bequem». Er bezog das auf seine Berner Parteikollegen und den anstehenden kantonalen Wahlkampf.

Doch diese Aussage kann durchaus verallgemeinert werden – auch in Bezug aufs Völkerrecht: Wo es gut geht, werden die Leute bequem. Es geht uns heute gut, denn wir geniessen weltweit mehr denn je eine gewisse Rechtssicherheit.

Damit das aber so bleibt, dürfen wir nicht bequem werden, sondern haben uns weiterhin dafür einzusetzen. Das geschieht auch dadurch, indem wir uns selber an diese rechtlichen Vorgaben halten – und dort einsichtig sind, wo dies nicht der Fall ist.

Denn schlimmer als irgendein Gesicht zu verlieren ist der Verlust dieser internationalen Errungenschaft…

________________________________________________________________________

Empfehlung

  • Bis sich Libyen an internationales Völkerrecht hält, ziehen wohl noch einige Jahre ins Land. Es bleibt einem nur die Möglichkeit, dieses Land mit Bürgeraktionen zu beeindrucken.

    Amnesty International hat darum für Max Göldi eine «Urgent Action» gestartet. Wer dabei mitmachen will, findet hier weitere Informationen.

3 Antworten auf „Uneinsichtigkeit“

  1. @titus:
    bin sicher, du wolltest keine parallele ziehen zwischen dem weltbild eines abgewählten bundesrates und dem eines amtierenden staatschefs — wie dem auch sei, es ist natürlich kein zufall, dass zu autoritärem politisieren tendierende personen sich schon an den allg. bestimmungen des humanitären völkerrechts stossen. regeln engen kurzfristig besehen allenfalls ein, ermöglichen aber à la longue ein friedliches nebeneinander. deshalb sind die attacken auf ihl ebenso heikel wie das konsequente aushebeln der un- organisationen, an und für sich dem einzigen schiedsrichter der weltpolitik (wenngleich nicht immer frei von dünkel). und auch hier gilt: am schärfsten schiessen jene auf die uno, denen die regeln am lästigsten erscheinen

  2. Nein, Parallelen zwischen den unterschiedlichen Persönlichkeiten sollen hier nicht gezogen werden. Es geht einzig darum, dass selbst wir «Westler» – die wir immer glauben, der ganzen Welt Massstab zu sein – uns zunehmend selbst nicht an geltendes Recht halten bzw. dieses aktiv untergraben/aushebeln/nicht anwenden.

    Die Folgen davon sind schwer abschätzbar. Zu einer Verbesserung des IHL und der Rechtssicherheit führt dieses Verhalten auf jeden Fall nicht – ausser man zieht die Lehren rechzeitig daraus…

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.