Gibt es Korruption in der Schweiz?

In Griechenland soll die Korruption weit verbreitet sein, was unter anderem auch zur heutigen Krise geführt haben soll. Und wie steht es mit der Korruption in der Schweiz?

«Korruption in der Schweiz? Das gibt es doch nicht!» So in etwa dürfte die erste, spontane Reaktion vieler Schweizerinnen und Schweizer zur eingangs erwähnten Frage ausfallen.

Schweizer «schmieren» auch

Zudem herrscht hierzulande die Meinung vor, dass Korruption etwas sei, das nur in Entwicklungs- und Schwellenländern mit nicht demokratisch gewählten Führern vorkomme. Dort fliesse oben beim Staat viel Geld rein und komme unten beim Volk nie an – dafür aber in den Taschen der staatlichen Angestellten.

Tatsächlich trifft man in ärmeren Ländern Korruption häufig an und diese Länder sind ja weit weg von uns… Doch das Geld, welches da fliesst, kommt nicht ausschliesslich von der lokalen Bevölkerung.

Vielfach sind es international tätige Unternehmen – das können auch Schweizer KMUs sein – welche sich veranlasst sehen, da und dort mit Geld «die Dinge etwas zu beschleunigen».

Gemäss «Bribe Payers Index» (Schmiergeldzahlerindex) aus dem Jahre 2008 von Transparency International gingen nur noch in Belgien und Kanada Unternehmen zurückhaltender mit Schmiergeldern um als in der Schweiz. Auch wenn der dritte Platz nicht schlecht ist, heisst das doch, dass Schweizer Unternehmen im Ausland bestechen…

Sein und Schein

Verschliessen wir dennoch die Augen nicht für die Schweiz: Auch in unseren wohlhabenden Breitengraden herrscht ein Streben nach immer noch mehr «Vorteilen», weshalb selbst bei uns Korruption nicht ausgeschlossen werden kann.

Daran ändert sich auch nichts, dass im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International die Schweiz im 2009 den guten fünften Platz belegte, also im öffentlichen Sektor als wenig korrupt wahrgenommen wird. Doch: Wie der Index schon besagt, geht es hier um die Wahrnehmung.

Unsere Wahrnehmung bezüglich Korruption ist einerseits vom Alltag als Privatperson und andererseits vom beruflichen Alltag geprägt. Im erstgenannten Fall ist Korruption tatsächlich nicht sehr verbreitet (mehr dazu weiter unten).

Und da korrupte Handlungen geheim bleiben sollen, erfahren gegebenenfalls wohl auch nur sehr wenige Berufstätige von derartigen Handlungen.

Korruption betrifft alle

Was versteht man überhaupt unter Korruption? Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) definiert Korruption wie folgt:

Als Korruption gilt jeder Missbrauch einer Vertrauensstellung zur Erlangung eines ungerechtfertigten Vorteils.

Rechtlich wird unterschieden zwischen

  • Amtsträgern im öffentlichen Sektor und
  • Arbeitnehmern der Privatwirtschaft

Für in- und ausländische Amtsträger, darunter fallen Mitglieder einer richterlichen oder anderen Behörde, Beamte, amtlich bestellte Sachverständige, Übersetzer oder Dolmetscher, Schiedsrichter und sogar Angehörige der Armee gilt das Strafgesetzbuch. Bei Arbeitnehmern der Privatwirtschaft kommt hingegen das Bundesgesetz über unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Anwendung.

Egal ob öffentlicher Sektor oder Privatwirtschaft: Bestechung, zum Beispiel in Form von Schmiergeldzahlungen, kann in beiden Bereichen vorkommen.

Von aktiver Bestechung ist dann die Rede, wenn einer Person ein Vorteil angeboten wird, welcher ihr nicht zusteht, damit diese eine pflichtwidrige Handlung vornimmt oder eine bestimmte Handlung unterlässt. Klassisches Beispiel: Ein Richter wird «geschmiert», damit er so-und-so urteilt. Oder: Ein Einkäufer von Büromaterial eines Unternehmens wird «geschmiert», damit er die teureren Büroklammern einkauft. 😉

Bei der passiven Bestechung geht es ums Gegenteil: Eine Person fordert einen Vorteil, damit diese eine pflichtwidrige Handlung vornimmt oder eine bestimmte Handlung unterlässt. Um bei den Beispielen oben zu bleiben: Der Richter verlangt Schmiergeld, damit er so-und-so urteilt. Oder: Der Büromaterialeinkäufer verlangt Schmiergeld, damit er überhaupt die teureren Büroklammern einkauft.

Es versteht sich von selbst, dass beide Situationen strafbar sind, auch für denjenigen, welcher einen «Vorteil» anbietet oder liefert. Des Weiteren muss nicht unbedingt die pflichtwidrig handelnde Person von einer bestimmten Handlung profitieren. Es kann sich auch um eine Drittperson handeln.

Begrenzte «Klimapflege»

Amtsträgern, also nicht Personen der Privatwirtschaft, dürften auch ohne Amtshandlung keine unerlaubten Vorteile fordern oder annehmen.

Bei der hier angesprochenen, so genannten «Vorteilsgewährung» beziehungsweise «Vorteilsannahme» wurde zwar seitens Amtsträger (noch) keine pflichtwidrige Handlung vorgenommen.

Doch solche «Geschenke» werden natürlich nicht aus Spass vergeben, sondern in der Hoffnung, der beschenkte Amtsträger möge in Zukunft dem «Schenkenden» in irgendeiner Form entgegenkommen (manche nennen das auch Beziehungspflege…).

Demgegenüber gibt es für Personen der Privatwirtschaft keine Einschränkung. Sie dürfen ohne Gegenleistung alles entgegennehmen, was ihnen unaufgefordert angeboten wird.

Auch nicht strafbar ist die Vetternwirtschaft, obschon sie auch als eine Form von Korruption gilt. Hierbei wird nämlich der Grundsatz der Gleichbehandlung missachtet.

Bezahlte Schmiergelder

Gibt es denn nun Korruption in der Schweiz?

Beim «Global Corruption Barometer» (Globaler Korruptionsindex) aus dem Jahre 2009 wurden weltweit über 73’000 Personen in 69 Ländern befragt. Auf die Frage, ob der Befragte oder jemand in seinem Haushalt in den letzten zwölf Monaten Schmiergelder bezahlt hatte, gaben doch immerhin ein Prozent der Schweizerinnen und Schweizer ein Ja zur Antwort.

Auch wenn das verglichen mit anderen Ländern wenig sein mag, scheinen doch zehn von tausend Personen Schmiergelder zu zahlen. Offen bleibt, wie viele auf diese Frage falsch geantwortet hatten, weil es ihnen zu peinlich war, Schmiergeldzahlungen zuzugeben…

38 Prozent der Befragten gaben übrigens an, dass sie die Privatwirtschaft für am meisten von Korruption betroffen halten, gefolgt von den politischen Parteien (23 %) und den Medien (21 %). Derweil steht mit vier Prozent das Parlament besser da als die Gerichte (5 %). Von den bereits erwähnten Amtsträgern halten 9 Prozent diese von Korruption am meisten betroffen.

Viele Grauzonen

Korruption ist auch deshalb ein vielschichtiges Thema, weil sie sich auf sehr unterschiedliche Art und Weise ausdrücken kann. Immer dann, wenn die Rede ist von «Eine Hand wäscht die andere» oder von «Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft» oder von «Gefälligkeiten», besteht die Möglichkeit, dass unlautere Absichten dahinter stecken.

Und nicht immer ist klar erkennbar, wo die Grenze liegt und ab wann Korruption beginnt. Wenn ein Unternehmen bei einem Angebot «noch eins drauf» geben würde, ist das dann bloss ein «Mengenrabatt» oder unlauterer Wettbewerb?

Wenn ein Peter Spuhler, Verwaltungsratspräsident und CEO der Stadler Rail und zugleich SVP-Nationalrat, beim ausstehenden Entscheid der SBB für neues Rollmaterial von Arbeitsplatzsicherung für die Schweiz spricht, sodass die SBB als «Jobkiller» für die Schweiz gebrandmarkt würden, sollten sie den Zuschlag nicht an Stadler Rail geben, ist das dann nicht auch unlauterer Wettbewerb?

Gegenmittel

Das beste Mittel gegen Korruption ist Transparenz. Wenn transparent ist oder wird, weshalb ein Entscheid so-und-so ausgefallen ist, mag man zwar die Gewichtung der einzelnen Kriterien bemängeln, die zu diesem Entscheid geführt haben. Trotzdem ist für alle nachvollziehbar, wie es zu einem Entscheid kam.

Da sich viele bezüglich ihren Entscheiden nicht gerne in die Karten blicken lassen, fehlt es oftmals an der gewünschten Transparenz. Ein wichtiges «Hilfsmittel» hierbei wären so genannte «Hinweisgeber», besser bekannt als «Wistleblower». Dank deren Hinweise könnten Unregelmässigkeiten in einem Unternehmen aufgedeckt werden.

Im 2003 gab der Basler Remo Gysin, damaliger SP-Nationalrat, eine Motion ein, welche Wistleblower besser vor ungerechtfertigter Entlassung oder weiterer Diskriminierungen schützen sollten. Die gute Nachricht ist, dass diese Motion angenommen wurde und noch immer aktuell ist.

Die schlechte Nachricht ist, dass die Mühlen der Gesetzgebung langsam arbeiten. So erschien erst Ende 2009 der Bericht über die Vernehmlassung zu den beabsichtigten Änderungen im Arbeitsrecht (Obligationenrecht).

In «Kürze» dürfte die Justizministerin die definitive Vorlage dem Parlament überweisen. Das heisst, zuerst werden die jeweiligen Kommissionen darüber befinden, bevor die beiden Kammern über die Vorlage befinden…

Begrenzter politischer Wille

Die Vorlage an sich entspricht gemäss Begleitbericht eher einer «Minimalvariante» (so steht das natürlich nicht im Bericht), indem nur Art. 321a über die Sorgfalts- und Treupflicht mit einem Abschnitt über «Meldung von Missständen» erweitert wird. Dies deckt nur Mitarbeiter des Privatrechts ab, nicht aber Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen. Von einer Regelung für diese wurde verzichtet, obschon die Motion Gysin auch diese einschloss.

Zudem wurde davon abgesehen, die Arbeitgeber zu verpflichten, ein internes Meldeverfahren einzurichten. Ein solches Meldeverfahren ist zwar nicht Teil der fraglichen Motion, es hätte aber für die Arbeitnehmer klare Verhältnisse geschaffen, sollte dabei beispielsweise eine neutrale Stelle (zum Beispiel ein Treuhänder) vom Arbeitgeber festgelegt werden müssen.

Die vorgeschlagene Regelung sieht nur vor, dass der Arbeitnehmer Missstände dem Arbeitgeber melden könne. Wem soll man das melden? Etwa dem korrupten Vorgesetzten oder dessen Vorgesetzten, welcher eigentlich eine Aufsichtspflicht über den Vorgesetzten hat und vielleicht auch Teil der Korruption ist?

Schliesslich erachtet es das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) auch als ausreichend, dass eine Kündigung im Rahmen des bestehenden Schutzes über missbräuchliche Kündigungen abgewickelt wird. Das heisst, im Falle einer (missbräuchlichen) Kündigung wegen einer berechtigten «Unregelmässigkeit» hat der entsprechende Mitarbeiter Anspruch auf maximal sechs Monatslöhne.

In diesem Zusammenhang ist auch der Bericht zur Vernehmlassung interessant. Einige der angefragten Organisationen (Kantone, Verbände, Parteien usw.) sind der Ansicht, dass sechs Monate zu wenig «Strafe» sei beziehungsweise Unternehmen zu wenig davon abhalte, jeglicher Form von Korruption abzuschwören.

Demgegenüber ist auch interessant, dass der Wirtschaftsdachverband economiesuisse jegliche Form von Regelung zugunsten von Wistleblowers als unnötig erachtet…

Wer nicht mitmacht…

Korruption gibt es auch in der Schweiz, auch wenn die Zahlen über die Wahrnehmung eine andere Sprache sprechen. Denn erstens handelt es sich nur um die Wahrnehmung.

Zweitens dürfte die Dunkelziffer um ein x-faches höher sein als effektive Zahlen aussagen. Und drittens ist man in der Schweiz vielleicht einfach nur cleverer, Unregelmässigkeiten unter dem Deckel zu halten oder von diesen abzulenken.

Alles, was zu mehr Transparenz führt, ist zu unterstützen. Das können Mitarbeiter sein, welche dank einem besseren Schutz eher dazu motiviert werden, über Unregelmässigkeiten intern wie extern (ultima ratio) zu berichten.

Das können bei der Vergabe von Arbeiten im öffentlichen Raum – und an Baustellen mangelt es da zurzeit nicht – klare Kriterien und eine transparente Beurteilung sein.

Das können aber auch noch weitere Vorgaben für Unternehmen, Organisationen wie beispielsweise Parteien oder amtliche Stellen sein. Es wird Zeit, dass im Land des Bankgeheimnisses die Geheimniskrämereien abgelegt werden und zugunsten von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft mit offenen Karten gespielt wird.

Wer sich dem widersetzt, macht sich selber verdächtig…

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11 Antworten auf „Gibt es Korruption in der Schweiz?“

  1. Bei uns gibt es den Filz, die Ignoranz und das Egoistentum in den Ämter, das ist schon schlimm genug, ob es auch Korruption in dem Sinne von Geld gegen Gefälligkeiten gibt weiss ich nicht, doch es gab ja schon Fälle die an die Öffentlichkeit kamen also ist die Dunkelziffer da wohl auch gross…

    Und wenn es um das Vertrauen geht, es wird letztens dauernd davon gesprochen, dass man verhindern müsse das die Leute das Vertrauen in die Justiz und die Regierung verlieren, dann sage ich dazu nur, das Vertrauen ist bei mir schon längst gestorben… Schuld daran ist die Ignoranz und Dummheit und ein Stückweit auch der Filz, bei mir hat die Justiz aber vor allem die Opferhilfe versagt und ist dafür verantwortlich das das Vertrauen auf Dauer weg ist…

    Wer weiss, womöglich spielte da ja auch Korruption mit, gerade was das Departement des Innern betrifft, könnte ich mir das noch vorstellen, denn immerhin hatte der Vorgesetzte ja keinerlei Interesse daran Dinge aufzudecken sonder hatte nur ein Interesse daran mich so schnell wie möglich loszuwerden… Aber eben schlussendlich ist es egal, denn wenn das Vertrauen mal weg ist, ist es eben weg!

  2. Schmieren und Korrumpieren sind in der Schweiz weit verbreitet. Und wie im Bankensektor, sind die Verschleierungs-Strategien sehr subtil.

    Ich kenne „nur“ das Medizin-Business und das ist sehr effizient. Wenn es denn so etwas gäbe, fände man die Schweiz im Guiness-Buch der Rekorde.
    Da gibt es diesen, durch die Industrie gesponserten, Schweizer-Lehrstuhl an einer der bekanntesten Unis im Osten der USA, wo potentielle Kunden gratis ein Weiterbildungskürslein besuchen und sich danach ein Diplom dieser rennomierten Uni ins Wartezimmer hängen können.
    Oder das Gourmet-Weekend zusammen mit GemahlIin bei Bocuse in Lyon. Beteiligungen in Form von Aktien gegen wissenschaftl. und/oder klinische Daten.
    Auch das Verrechnen zu doppeltem Preis (eine Rg zum Normalenpreis, die andere zum doppelten Betrag, wobei der Differenzbetrag mittels Kreditkarte im Land bezogen werden kann) notabene nach Griechenland.

    Bezahlt wird das Ganze dann über Produkte und höhere KK Prämien.

  3. @ André
    Besten Dank für den Hinweis. Mark Pieth ist auch Stiftungsratspräsident des Basel Institut on Governance, einem Zentrum das sich auch gegen die Korruption einsetzt.

    @ Chris
    Ich würde bewusste Ignoranz und/oder Vertuschung auch zur Korruption zählen, zumindest passt das zur Definition oben, welche sich ja nicht ausschliesslich auf Geld bezieht. Es ist ein Missbrauch einer Vertrauensstellung und man erlangt damit einen ungerechtfertigten Vorteil (indem es nicht angeprangert oder gar angeklagt wird).

    @ Dan
    Du sprichst die Medizinaltechnik an?

  4. Der Übergang von Vitamin B über Vetterliwirtschaft zum Schmieren bis zur Korruption ist eben vielfach fliessend und manchmal ist es ein und das selbe…

    Und ja stimmt, bewusste Ignoranz und Vertuschung ist an sich das selbe, wobei eben vielfach nur gesagt wird man habe ja gar nicht gewusst oder das habe man ja gar nicht bekommen, beides meist nur billige Ausreden und schwer als Vertuschung zu beweisen…

    Was für mich in die gleiche Kategorie geht ist, Akten gar nicht oder nur halbpatzig zu lesen um/und dann billige Gründe konstruieren um Beschwerden möglichst schnell und billig abzuweisen, damit man sich erst gar nicht richtig damit auseinandersetzen muss – genau das hat die kantonale Opferhilfestelle versucht, ist aber zum Glück voll reingelaufen!

    Denn die fehlende Unmittelbarkeit hat dieses mal mal mir geholfen und nicht denen, da diese nämlich zwischen dem Bundesgerichtsentscheid und der ersten möglichen Replik auf die von der 2. Instanz (Sozialversicherungsgericht) verordnete Stellungnahme der 1. Instanz (kantonale Opferhilfestelle), gut 1 Jahr verstreichen liessen und ich während diesem Jahr ganze Ordner an Akten gesammelt hatte, konnte ich sämtliche Lügen, Falschaussagen und aus oberflächlich gelesenen Akten erfolgten Falschinterpretationen von denen mit einer einzigen Replik vernichten!

    Dabei kam dann der Anwalt selber zu Schluss, dass die kantonale Opferhilfestelle hier versuche mich für Dumm zu verkaufen und wohl dachte sie könnte den Fall auf billige Weise abweisen ohne auch nur einer der Vorgaben des Bundesgerichtes einzuhalten – nun haben wir diese Vorgaben erfüllt und alles bewiesen, obwohl die das eigentlich hätten tun müssen… So gab es dann auch gleich noch ne juristische Ohrfeige, denn es war aus deren Verfügung ans Gericht klar zu sehen, dass sie meine Akten gar nicht gelesen hatten und einige davon so krass oberflächlich gelesen haben mussten, dass es eine Frechheit ist und es so interpretiert werden könne, dass man mich bewusst kränken wolle…

    Das alles ist natürlich positiv denn nun wird es ein Gerichtsgutachten geben und die Kosten dafür müssen die übernehmen…

    Dennoch stinkt es für mich eben gewaltig und egal wie es am Ende ausgeht der Gestank wird für mich bis in alle Ewigkeit bleiben…

    Man könnte da nun auch von bewusster Ignoranz und gar Korruption sprechen, doch das interessiert ja niemanden… Es ist einfach ein Hohn das eine Behörde die „Opferhilfe“ in ihrem Namen trägt, so arbeitet und mit allen erdenklichen Mitteln versucht die Opfer schlecht und fertig zu machen, nur damit sie ja nichts zahlen müssen!

    Und gerade in meinem Fall, wo in Vergangenheit eine andere kantonale Behörde massgeblich an der Vertuschung und der Nicht-Hilfe beteilligt war, gegen die ich einzeln auch eine Strafanzeige gemacht habe, hinterlässt so ein tun einer anderen Behörde, die eigentlich erst noch Interesse an der Aufdeckung haben sollte, ein gar nicht gutes Bild vom Kanton und schlussendlich der ganzen Opferhilfe in der Schweiz…

    Aber mal sehen was nun passiert, immerhin wurden nun auch erstmals meine Eltern als Zeugen für die Vertuschung damals benannt, denn diese können immerhin bezeugen, dass sie es gemeldet haben und es eine Sitzung gab wo man danach versprach das „so was“ nicht wieder vor käme?! Das Problem nur, es blieb bei den Versprechen, es wurde nämlich gar nichts gemacht und nun will man nicht mal mehr von der Sitzung was gewusst haben, geschweige den von den Vorfällen – das ist dann effektiv Vertuschung pur!

    Ich vermute es liegt wohl daran, dass sie damals verantwortliche Person heute an oberster Position der damals zuständigen Behörde sitzt, klar das man da nicht gerne mit so krassen Vorfällen der Vergangenheit konfrontiert wird, da ist es natürlich einfach einfach zu schweigen und alles abzustreiten… Doch auf lange Sicht gesehen, wäre es wohl besser man hätte sich darum gekümmert, denn die Wahrheit wird rauskommen und dann wird unweigerlich auch rauskommen, dass man aktiv und bewusst versucht hat alles zu vertuschen, was dann sicherlich ungesünder ist als wenn man sich sofort darum gekümmert hätte!

    Aber eben, ich bin beharrlich und ein Kämpfer und jeder Tag in den letzten 2.5 Jahren ist ein neuer Kampf, andere sind keine Kämpfer, weniger beharrlich haben womöglich gar nicht die Kraft dazu – was machen denn die letzteren in solchen Situationen, wenn man dann sogar gegen die Behörden die für diese kämpfen sollten kämpfen muss weil diese auch korrupt sind?! So was dürfte es einfach nicht geben, so was ist kriminell!

    Und in Anbetracht solcher Zustände haben ich dann durchaus Verständnis für solche die irgendwann in eine solche korrupte Behörden marschieren und …

  5. Ich kenne Dein Schicksal zwar nicht, aber wenn ich obiges lese, so muss ich sagen „endlich, endlich tut sich mal was“ und scheinbar nur dank Deiner Beharrlichkeit und Kämpfernatur.

    Leben wir denn wirklich in einer Gesellschaft in der das Opfer zum Täter gemacht wird? Das sich das Opfer gefälligst selbst aus dem Schlamassel ziehen muss?

    Ich hoffe, dass es gut für Dich ausgehen wird, aber eben wie Du schreibst, der Gestank wird Dich lebenslang begleiten.

  6. Anvisieren Sie einmal die Rechtsanwaltsverbände, besonders wenn es um Zulassungsprüfungen geht. Bereits die archaischen Verfahrensregeln, besonders in den wirtschaftlich bedeutendsten Kantonen (!), lassen erahnen, dass Vetternwirtschaft und Korruption die Regel sind. Das will niemand wahrhaben, ist aber traurige Realität und wird weder von Gerichten noch Medien und Politikern zur Kenntnis genommen (wohl weil die Verbände zu viel Macht und Einfluss haben und sich niemand getraut, an die Öffentlichkeit zu gehen). Die Anwälte, welche den Prüfungskommissionen angehören selektieren potentielle Konkurrenz schamlos aus, und lassen sich in Rankings um Megadeals als Könige der Anwalts- und Unternehmerszene feiern. Es wird auch in gerichtlichen Verfahren nicht davor zurückgescheut, Tatsachen so zu verdrehen, dass das System seinen „unbefleckten“ Ruf behält und die Anwaltszene in der Wahrnehmung der breiten Öffentlichkeit „qualitativ hochstehend“ sei. Die archaischen Regeln werden schliesslich auch von Gerichten (in deren Entscheidungsgremien dieselben Personen Einsitz nehmen) geschützt. Kein Wunder hat man in den letzten Jahrzehnten die Schweiz so fast in den Niedergang geritten. Wenn man angesichts dessen behauptet, die Schweiz stehe in Sachen Korruption gut da, dann ist dies ein Witz! Hier liegen die wahren Aufgaben, welche anzugehen sind. Sie sind schmerzhaft und kosten Opfer, aber nur sie bringen echte und nachhaltige Verbesserungen für das ganze Land. Ein Verein wie Ihrer sollte sich dies zuoberst auf die Prioritätenliste schreiben.

  7. «Korruption in der Schweiz? Das gibt es doch nicht!» So in etwa dürfte die erste, spontane Reaktion vieler Schweizerinnen und Schweizer zur eingangs erwähnten Frage ausfallen.

    Korruption gibt es selbstverständlich auch in der Schweiz. Bislang allerdings zum Glück in einer Form, die nicht den Alltag bestimmt – ich hatte beispielsweise bislang noch nie das Gefühl, einen Schweizer Staatsangestellten bestechen zu müssen um ihn zur ordnungsgemässen Erledigung seiner Aufgaben zu bewegen … ich hoffe, es bleibt noch lange so.

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