Musterknabe Schweiz?

In Sachen Menschenrechte ist die Schweiz ein Musterknabe – gemessen an der Vergangenheit. Inzwischen hinkt sie jedoch bei einigen Menschenrechtsabkommen massiv hinten nach…

Die Genfer Abkommen von 1949 und deren Zusatzprotokolle von 1977 und 2005 entstanden auf Initiative der Schweiz.

Die Schweiz ist denn auch Depositärstaat dieser Abkommen, das heisst, wer diesen Abkommen beitreten oder von ihnen austreten will, muss dies gegenüber dem Schweizerischen Bundesrat ankündigen. So überrascht es auch nicht, dass die Schweiz das erste Land war, welche die vier Abkommen von 1949 vor allen anderen Ländern ratifiziert hatte.

Ein Klischee entsteht

Diese Abkommen sind ein sehr wichtiger Bestandteil des Humanitären Völkerrechts, regeln sie doch den Umgang mit militärischen und zivilen Personen bei internationalen, bewaffneten Konflikten.

Der Einsatz der Schweiz zugunsten von «Minimalrechten» für die betroffenen Menschen in einer äusserst aussergewöhnlichen Situation hinterlässt den Eindruck, die Schweiz wäre ein Musterknabe in Sachen Menschenrechte.

Der Umstand, dass der seit vier Jahren aktive Menschenrechtsrat der UNO sich stark auf einen Schweizer Vorschlag zur Reform der vorgängigen UN-Menschenrechtskommission abstützt, unterstreicht den Eindruck eines Musterknaben.

So dürfte wohl mancher Ureinwohner des Alpenlandes sich etwas düpiert gefühlt haben, als vor einer Woche die USA in ihrem jüngsten Bericht zum Menschenhandel ausgerechnet die Schweiz kritisierte. Hintergrund dafür ist, dass sich in diesem bergigen Land 16- und 17-Jährige prostituieren dürfen, obschon sie rechtlich noch nicht mündig sind.

Doch das Ganze hinterlässt einen zwiespältigen Eindruck. Zum einen stammt die Kritik ausgerechnet aus einem Land, welches seinerzeit nebst Israel, den Marshallinseln und Palau gegen den vorgängig genannten Menschenrechtsrat stimmten.

Staatliche verordnete Meinungsbeeinflussung

Zum anderen kommt diese Kritik quasi zum falschen Zeitpunkt. Diese Gesetzeslücke besteht nämlich schon seit Jahren. Offenkundig wurde sie erst kürzlich, als der Bundesrat beschloss, diese Lücke aufgrund verschiedener parlamentarischer Vorstösse zu schliessen.

Oder anders ausgedrückt: Wenn es erst Medienberichte braucht, damit diese Gesetzeslücke in einem von den USA erstellten Länderbericht auftaucht, dann werden diese Berichte offensichtlicht nicht auf besonders seriöser Basis erstellt…

Was darunter leidet, ist nicht nur die Glaubwürdigkeit derartiger Berichte, sondern vor allem die Sache selbst. Wird nämlich die Botschaft «alles im grünen Bereich» ausgesandt – so wie das für die Schweiz in den letzten Jahren der Fall war – sucht auch niemand nach einer menschenrechtlichen Ungereimtheit. Der Musterknabe wird stattdessen in seiner Rolle bestätigt.

Schliesslich kann man sich auch fragen, weshalb ausgerechnet ein Land wie die USA solche Berichte verfasst. Normalerweise sind es unabhängige Nicht-Regierungsorganisationen (NGO’s) wie Human Rights Watch oder Amnesty International, welche solche Bericht verfassen.

Wenn dies jedoch ein Land tut, welches zumindest in der ausländischen Wahrnehmung über kein Musterknaben-Image verfügt und beim gemeinsamen Menschenrechtsrat nicht mitmachen will, dann kann dahinter eigentlich nur PR stecken, über welche man selber kommuniziert, was richtig und was falsch ist…

Ein echtes Problem

Doch gehen wir nochmals zurück zur angesprochenen Gesetzeslücke. Sie ergibt sich wie folgt:

Artikel 187 des Strafgesetzbuches (StGB) legt das Schutzalter, oder das sexuelle Mündigkeitsalter, bei 16 Jahren fest. Weiter gilt gemäss Artikel 195 StGB zur «Förderung der Prostitution»:

Wer eine unmündige Person der Prostitution zuführt,
(…)
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Oder anders ausgedrückt: Wer sich «freiwillig» prostituiert, aber auch wer die Dienste einer 16- oder 17-jährigen Prostituierten in Anspruch nimmt, macht sich heute nicht strafbar.

Es gibt dabei mindestens zwei Haken: Zum einen kann wohl nie mit Bestimmtheit gesagt werden, ob sich jemand wirklich freiwillig prostituiert. Die Abhängigkeit von anderen Personen ist besonders in diesem Alter (weil ohne berufliche Ausbildung) noch relativ gross.

Zum anderen hat diese Lücke auch etwas «Verführerisches»: Bei welcher anderen Tätigkeit kommen 16- und 17-Jährige so schnell an relativ viel Geld? Dass sie sich dann höchstwahrscheinlich nicht durchsetzen können – in dem Alter suchen viele noch nach ihrer Identität und Rolle – wenn sie einmal etwas nicht mitmachen wollen, daran denken wohl die wenigsten…

Ein langer Weg…

Dieser falsche «Anreiz» wurde schon vor einiger Zeit entdeckt, doch der Weg zu dessen Behebung ist lang. So reichte der Genfer CVP-Nationalrat Luc Barthassat am 16. Dezember 2008 eine von 28 Parlamentariern mitunterzeichnete Motion ein, welche Prostitution von Minderjährigen verbieten und Freier bestrafen sollte. Sie wurde von Bundesrat und Nationalrat abgelehnt.

Mehr Erfolg hatte die Motion der Berner SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen vom 30. April 2009, welche nur Freier bestrafen sollte. Sie wurde vom Bundesrat zwar abgelehnt, vom Nationalrat hingegen angenommen und muss nun vom Ständerat behandelt werden.

Schliesslich reichte auch noch die Walliser CVP-Nationalrätin Viola Amherd am 17. März 2010 eine Motion ein, welche den Bundesrat beauftragen soll, das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu unterzeichnen. Sie wurde von Bundesrat und Nationalrat angenommen und muss nun ebenfalls vom Ständerat behandelt werden.

Die Antwort des Bundesrats um Annahme der letztgenannten Motion stammt vom 19. Mai dieses Jahres. Am 4. Juni kündigte das EJPD in einer Medienmitteilung offiziell an, dass man das fragliche Übereinkommen des Europarats «in Kürze unterzeichnen» werde, welches am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt.

Mit Stand vom 4. Juni hatten dieses Übereinkommen 33 Länder unterzeichnet – inzwischen sind es 34 Länder. 23 Länder hatten dieses Übereinkommen sogar am Zeichnungstag selber, am 25. Oktober 2007 unterzeichnet. Und fünf habe es sogar bereits ratifiziert: Albanien, Dänemark, Griechenland, Niederlande, San Marino.

Musterknabe Schweiz, was ist mit Dir?

Wie kommt es, dass EU-Recht praktisch automatisch übernommen wird, doch für die Ratifizierung einer europäischen Menschenrechtskonvention braucht es (mindestens) drei Anläufe, um Bundesrat und Parlament quasi «weich zu klopfen»?

Kein Einzelfall

Gewiss, in der föderalistisch-demokratischen Schweiz braucht es natürlich noch eine Anhörung der Kantone… Aber ein schnelleres Tempo für eine so bedeutende Sache wäre zweifellos angebracht gewesen.

Doch das oben angesprochene Übereinkommen ist bei weitem nicht das Einzige, das darauf wartet, auch von der Schweiz unterzeichnet und anschliessend ratifiziert zu werden. Die Liste der nicht-ratifizierten UNO- wie auch der europäischen Abkommen ist lange:

  • UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen vom 20. Dezember 2006: Von 83 Staaten unterzeichnet und von 18 bereits ratifiziert. Für die Schweiz sollte diese Konvention ja eigentlich kein Problem darstellen und ist – seit der Libyen-Krise – aktueller denn je… (wenn man schon Musterknabe sein will).
  • UNO-Konvention zum Schutz der Rechte der Behinderten vom 13. Dezember 2006: Diese wurde von der Schweiz noch nicht einmal unterzeichnet und eine entsprechende Motion der Aargauer SP-Nationalrätin (und aktuelle Nationalratspräsidentin) Pascale Bruderer wurde abgeschrieben… (könnte aber wieder aktuell werden).
  • Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (seit dem 23. März 1976 in Kraft): Dieses wurde vom Bundesrat nie ratifiziert (und keine Geschäftsprüfungskommission schreit auf).
  • Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer/innen und ihrer Familienangehörigen vom 18. Dezember 1990: Wurde bisher weder unterzeichnet noch ratifiziert.

Die Liste der nicht-ratifizierten europäischen Menschenrechtsabkommen ist zu lange (es sind zurzeit 14), um sie hier wiederzugeben. Sie können sie sich hier anschauen – und seien Sie nicht überrascht, wenn Sie darunter auch Abkommen aus den 1950er Jahren finden…

Fehlender politischer Wille

Es gibt gewiss einige Abkommen, deren Umsetzung eins-zu-eins nicht möglich ist. Wenn das der Fall ist, könnte man es doch wenigstens sinngemäss versuchen. Der Wille zählt, nicht die Ratifizierungsurkunde.

Wie beim Beispiel oben mit dem Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch werden jedoch viele Abkommen kategorisch abgeblockt, sobald man ein Haar in der rechtlichen Suppe findet, welches nicht ins inzwischen bürokratische, kleinkarierte Schweizer Rechtsschema passt.

Die Schweiz – ein Musterknabe in Sachen Menschenrechte?

Das war vor Jahrzehnten einmal so. Heute fehlt ihr leider vor allem bei der Ratifizierung offensichtlich immer häufiger der politische Wille…

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Weitere Informationen

12 Antworten auf „Musterknabe Schweiz?“

  1. Vielleicht ist das ja nur Zufall. Der „Babystrich“ liegt nur einen Steinwurf hinter dem Parlamentsgebäude (Kleine Schanze) in Bern. Da tummeln sich während der Session auffallend viele Lolitas…

    Es wäre ein leichtes die Mädels (und Jungs) da zu verbannen!

    Soviel zum politischen Willen der Parlamentarier.

  2. Man hat sich mal zu Recht darauf geeinigt, dass einvernehmlicher Sex ab 16 erlaubt ist.
    Plötzlich soll das für bezahlten Sex nicht mehr gelten.
    Wo fängt das Bezahlen an und wo hört es auf?
    Geld ist klar eine Bezahlung, aber
    – teuer Klamotten
    – ein Wochenende auf dem Schiff
    etc.

    Oder ist es einfach so, dass wieder mal eine Gruppe gefunden wurde, die so schwach ist, dass sie des Schutzes bedarf?
    Inkl. dem Feministinnenblödsinn arme Frauen, böse Männer.

  3. @ Dan
    Du weisst aber gut Bescheid… 🙄 Wen hast Du denn da schon gesehen? 😉

    @ Kikri
    Einvernehmlicher Sex wird auch weiterhin ab 16 Jahren erlaubt sein. Dies ist auch bei Jugendlichen unter 16 Jahren weiterhin möglich, sofern der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt.

    Was ändern soll, ist, dass die Freier sich in Zukunft strafbar machen, sollten sie die Dienste einer 16- oder 17-Jährigen gegen Entgelt (das muss nicht zwingend Geld sein) in Anspruch nehmen.

  4. Also doch die bösen Männer, sie sollen sich strafbar machen.
    Müssen Freier also von ihren Geschäftpartnerinnen immer einen Ausweis verlangen.

    1.) die Mädchen kennen ihr Alter, sie wissen was sie dürfen und was nicht.
    2.) ist doch super, wenn Freier den Namen junger Mädchen kennen. sie werden das sicher nie missbrauchen 🙁

    Üblicher subventionierter Gender Mainstreaming: die Männer sind Schuld

  5. Konventionen unterzeichnen kann jeder. Um sich dann nicht daran zu halten. Ist heute ja gang und gäbe. Insofern finde ich es nicht so schlimm, wenn die Schweiz nicht alles ratifiziert hat, was es da zu ratifizieren gibt. Mir wäre es übrigens auch lieber, die Schweiz sässe nicht im Menschenrechtsrat.

    @kikri (Achtung, es folgt etwas nicht ganz ernst Gemeintes, das zwischen Sohnemann und mir zum running Gag geworden ist): Mein Sohn will unbedingt ein T-Shirt mit der Aufschrift: „Meine Mutter ist schuld.“ Weil es immer so ist. Und wenn es mal nicht so ist, ist es trotzdem so. Weil Mütter IMMER an allem schuld sind.

  6. Vielleicht gehörtest auch Du zu jenen, die in diesem Alter die Welt verbessern wollten. Und heute lachst Du darüber oder es ist Dir gar peinlich. Mit «jugendlichem Leichtsinn» tun wir das dann jeweils ab.

    Damit will ich aufzeigen, wie «biegsam» die sich formende Persönlichkeit besonders in diesem jungen Alter noch ist. Und Erwachsene haben in dem Alter einen starken Einfluss, vermutlich sind es aber nicht unbedingt die Eltern. Die Sorge wohl aller Eltern ist es, dass ihre Kinder in dem Alter, wo sie flüge werden, nicht an die falschen Leute gelangen…

    Darum finde ich es fragwürdig, wenn Jugendliche in dem Alter gegen Entgelt dem Willen lustgieriger Erwachsener ausgesetzt sind. Und wer sich auf eine so junge Dame einlässt, der dürfte höchstwahrscheinlich auch bei einem «Nein» keine Skrupel haben… Der Freier geht bei Bezahlung ja schliesslcih davon aus, dass er sich ein gewisses «Nutzungsrecht» erkauft hat…

    Wenn ich nun etwas schwarz male, dann hast Du am Schluss eine geschändete 16-Jährige, welche sich gegen einen 50-jährigen Freier mit Bierbauch nicht durchzusetzen vermochte und davon ihr Leben lang geprägt sein wird, oder welche davon ausgeht, dass die eine oder andere Praktik «eben so ist». Schliesslich hat sie dafür ja Geld erhalten… Das hat nichts mit «Erfahrungen sammeln» zu tun, um seine eigene Sexualität besser kennen zu lernen.

    Wen willst Du nun mittels einer Strafe kriminalisieren: Die jungen Tenies unter 18 Jahren, die Freier oder gleich beide?

    Ich plädiere dafür, die Freier in die Pflicht zu nehmen. Die unmündigen Teenies, welche vermutlich im Irrglauben leben, auf lustvolle Weise leicht und schnell ans grosse Geld zu gelangen, bräuchten wohl eher eine aufklärende Unterstützung über die Gefahren eines solchen Verhaltens, sicher aber nicht eine Kriminalisierung…

  7. Wenn der Staat ein Verbot erlässt, das er nicht durchsetzt bzw. nicht durchsetzbar ist, macht er sich einmal mehr lächerlich.

    Bleibt die Frage, wie so ein Verbot durchgesetzt werden soll.
    Keine Ahnung.
    Da ein 16-jahriges Mädchen Sex mit einem 50-Jährigen haben darf stellt sich die Frage, wie Prostitution bewiesen werden soll.
    Es ist doch der 50-jährige Freund (ist legal), der seiner Freundin Geld gibt, damit sie sich etwas kaufen kann (das ist auch legal)
    Ausreden gibt es genug.

    Mein Einwand „ist doch super, wenn Freier den Namen junger Mädchen kennen. sie werden das sicher nie missbrauchen“ halte ich für sehr diskussionswürdig.
    Du musst jedem Menschen die Chance lassen, sich zu informieren, ob er etwas verbotenes oder erlaubtes tut.
    In diesem Fall geht es nur, wenn sich der Freier den Ausweis zeigen lässt.
    Dort steht, neben dem Geburtsdatum, auch der Name auch der Name drin.
    Wenn man die Mädchen schützen will (das ist doch das Ziel der Aktion) muss man sich eben schon fragen, ob man es nicht eher gefährdet.

    Damit wir uns richtig verstehen: ich bin nicht der Meinung, dass Prostitution ein geeignetes Gewerbe für 16-Jährige ist.

    Ich halte nur für schädlich (für das Ansehen des Staates), undurchsetzbare Verbote zu erlassen.
    Scheinpolitik haben wir z.Zt. mehr als genug

  8. @ Kikri
    Im Vordergrund steht die Strafe und nicht das Verbot. Natürlich impliziert eine Strafe quasi automatisch, dass etwas verboten ist.

    Wem nützt denn eine Erweiterung der heutigen Strafordnung?

    Ich meine, es sind die 16-/17-jährigen «Prostituierten» selbst. Sie werden unter «normalen Umtänden» kaum zur Strafverfolgungsbehörde rennen. Sollte ihnen jedoch einmal etwas Schlimmeres widerfahren, können sie den Freier auch deswegen belasten. Es dürfte das Strafmass erhöhen.

    Umgekehrt würden wohl viele aufschreien, wenn ein Freier beispielsweise nur wegen Körperverletzung zu einigen Monaten bedingt verurteilt würde, nicht aber, dass er mit seinem Verhalten die Prostitution einer Minderjährigen gefördert hatte.

    Die Strafbarkeit hat auch abschreckende Wirkung. Ein Freier kann sich nie sicher sein, ob ihn nicht jemand verpfeift. Darum scheint mir das Ganze schon nicht so wirkungslos zu sein.

    @ Frau Zappadong
    Die Unterzeichnung eines Abkommens ist auch Ausdruck eines politischen Willens, etwas für oder gegen die fragliche Sache zu unternehmen. Natürlich ist das mit einem Fingerschnippen alleine nicht umgesetzt und in der Praxis (sprich: In unseren Köpfen) verankert.

    Mich stört bei der Sache, dass eben nicht einmal der politische Wille da ist. Interessant hierbei ist sicher auch die Frage, weshalb das so ist. Und ich fürchte, dass vielfach Partikularinteressen im Vordergrund stehen… 🙁

  9. Und die Sache mit der Anonymität aufgeben (Ausweis zeigen), die auch andere junge „Berufskolleginnen“ betreffen?

    Oder läuft es auf die zwei, inzwischen normale, politische Handlungsmuster hinaus?
    1.) mir passt etwas nicht, also verbieten
    2.) meine Meinung sagt, das ist gut (vorzugsweise umweltfreundlich) müssen wir fördern.

    Bsp. zu 1.) Rauchverbot, an Nachtruhestörung scheinen die Propagisten nicht gedacht zu haben.

    Bsp. zu 2.) Bioalkohol, dass es zu Monokulturen (Chemieeinsatz) und Regenwaldabholzungen kommt, haben die Propagisten erst zu spät gemerkt. Dass Bioalkohol in Konkurrenz zu Lebensmitteln steht wissen sie noch nicht oder es stört sie nicht.
    Inzwischen wird ja das Elektroauto aus umweltfreundlich propagiert. Wann merken sie, dass es mit Windenergie und Solarstrom nicht reicht ->AKW?

    Was mich wirklich stört: man propagiert xxx, das man unbedingt ändern muss.
    Dass diese Änderung auch andere, ev. unerwünschte Folgen hat, merkt man, wenn es zu spät ist.

  10. Tja, Kikri, damit wären wir bei der Kurzsichtigkeit der heutigen Politik angelangt. Unsere Gesetzgebung erscheint auch mir zunehmend wie ein Flickenteppich, mit dem vordergründige Probleme aus dem Weg geräumt werden.

    Nach den tatsächlichen Ursachen oder Hintergründen fragen viele allerdings nicht. Letzteres herauszufinden braucht eben immer Zeit und kann medial nicht so sehr ausgeschlachtet werden wie das Fordern irgendeiner Massnahme, die auf den ersten Blick – aber eben nur auf den ersten Blick – sinnvoll erscheint…

    Allerdings: Ich meine, auch wir sind gefordert, denn wir können auch selbständig denken. Das zeigt sich gut an Deinem Beispiel mit den Elektroautos bzw. der AKW-Frage, ein Punkt, der mir eben auch nicht aufgeht. Wenn ich sage «wir sind gefordert», dann meine ich damit, dass wir eben eine Wahl trefen, die nicht vom Regen in die Traufe führt…

  11. … und uns eben auch überlegen, was die Folgen sein könnten.
    Vor- und Nachteile einer Handlung bezw. einer neuen Regelung bzw. eines neuen Gesetzes bzw. eines Verboten müssen nachher abgwogen werden.
    Wobei wir wieder beim ursprünglichen Thema wären.

  12. Besonders stossend finde ich auch, dass die Schweiz es noch nicht geschafft hat, die Sozialcharta zu unterschreiben (in der aktuellen Version). Kann man ernsthaft gegen Verbot von Kinderarbeit unter 15, Schutz gegen Armut etc. sein? Aber anscheinend scheint’s jetzt auf dem Weg zu sein, siehe sozialcharta.ch…

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