Staatsschutzlos ausgeliefert

«Die Fichenaffäre ist nach Berichten von Sonntagsmedien gravierender als bisher angenommen» schreibt SF Tagesschau online. Darüber ist man in der Augenreiberei etwas irritiert, denn der fragliche Bericht, welcher seit vergangenem Mittwoch vorliegt, spricht eigentlich Klartext. Nur müsste man ihn eben von Anfang an genau durchlesen…

Und wieder einmal lieferte uns vergangene Woche die parlamentarische Oberaufsicht ein 75-seitiges Dokument, welches glatt als Krimi fürs Sonnenbaden, vielleicht sogar als Grundlage für einen Film durchginge…

Die Rede ist von der Fichenaffaire 2.0 beziehungsweise vom jüngsten Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) der beiden Eidgenössischen Räte.

Verschlafene GPDel?

Die Aufgabe der GPDel – bestehend aus je drei National- und Ständeräten – ist es, die Tätigkeiten des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste näher zu prüfen. Sie wurde als Folge der Fichenaffäre 1.0 von Ende der 1980er Jahre ins Leben gerufen.

Weil sie primär nur die genannte Aufgabe hat, stellt sich ob dem jüngsten Bericht natürlich die Frage: Hat die GPDel eigentlich «geschlafen», wenn erst jetzt von 120’000 registrierten Personen sowie von 80’000 «Drittpersonen» die Rede ist?

Nein, lautet dazu die Antwort. Allerdings: Sie hat sich lange, vielleicht auch zu lange vom Dienst für Analyse und Prävention (DAP), also dem Inlandgeheimdienst (heute: Nachrichtendienst des Bundes, NDB), hinhalten und vertrösten lassen.

Wie aus dem fraglichen Bericht hervorgeht, war die GPDel bereits seit Mai 2005 an der Sache dran, dies nicht zuletzt auch deshalb, weil im 2004 noch von 60’000 registrierten Personen die Rede war, währenddem diese Zahl anfangs März 2006 bereits mit 100’000 beziffert wurde.

Was war geschehen? Gab es vor fünf Jahren in der Schweiz plötzlich eine Invasion von Terrorverdächtigen oder gewalttätigen Extremisten?

Chaotische Datenmigration

Die Antwort ist viel banaler. So wechselte der DAP per 2005 vom provisorischen (!), seit 1994 gebräuchlichen «ISIS»-System aufs neue «ISIS-NT»-System (ISIS steht für «Informatisiertes Staatsschutzinformationssystem»).

Dazu wurden die Daten aus dem alten ISIS Ende 2004 auf ISIS-NT übertragen. Diese Daten waren im alten System hierarchisch organisiert. Ihre Struktur entsprach deshalb nicht der einer relationalen Datenbank, nach welcher das neue ISIS-NT konzipiert ist.

Nach der Übertragung der Daten stand deshalb noch eine umfangreiche manuelle Anpassung dieser Daten an die Ablagestrukturen von ISIS-NT an. Mit dieser manuellen Anpassung war der DAP aber jahrelang ressourcenmässig überfordert.

Aber nicht nur das: Mit dem neuen System stieg auch noch der Aufwand für die Erfassungen «substanziell». Denn: Sinn und Zweck einer relationalen Datenbank – daher auch der Name – ist es eben, Relationen zu erstellen und zwar zwischen Personen (im Fachjargon «Objekten») und Vorkommnissen («Meldungen»). Dieses Miteinander-in-Bezug-setzen gab es unter dem alten System nicht.

Doch damit nicht genug: Mit diesen Relationen stiegen auch die Anforderungen an die Erfassung. Die GPDel sagt es zwar nicht direkt, doch zwischen den Zeilen kann man auch lesen, dass die erfassenden Mitarbeiter mit dem neuen System überfordert waren.

An dieser Stelle resümieren wir einmal:

  • Es wartet ein grosser Stapel manueller Anpassungen von Einträgen aus dem alten System.
  • Der Zeitaufwand für neue Einträge ist mit dem neuen System gestiegen.
  • Auch die fachlichen Anforderungen sind mit dem neuen System gestiegen.

Um das richtig einzuordnen: Wir sprechen hier vom Staatsschutz und nicht von einem x-beliebigen Call Center, das mit einer Schwemme von Anmeldetalons für eine neue Kundenkarte überfordert ist…

Falsche Massnahmen

Es kommt aber noch etwas dicker. Dazu muss man allerdings zuerst verstehen, wie der Ablauf bezüglich Erfassungen und die weitere Bearbeitung der erfassten Daten beim DAP funktioniert:

Gemäss GPDel-Bericht durchlaufen nämlich die so genannten «Meldungen» zuerst die Sektion «Voranalyse». Bei dieser wird entschieden, ob eine Meldung

  • in die Staatsschutz-Datenbank gehört (ISIS01),
  • in einer andere Datensammlung gespeichert wird (zum Beispiel in die Verwaltungsdatenbank ISIS02, in welcher «nur» registriert wird, ob eine Anfrage über jemanden erfolgte) oder ob sie
  • gar nicht erst erfasst werden soll.

Doch erst die nachfolgende Sektion «Qualitätssicherung», anfangs 2006 mit 2,8 Stellen dotiert, entscheidet endgültig, ob eine Meldung staatsschutzrelevant ist oder nicht (also definitiv in ISIS01 gespeichert wird). Ist sie es nicht, sollte sie gelöscht werden.

Aufgrund der oben genannten «Migrationsproblematik» betätigte sich die Qualitätssicherung aber auch mit der Erfassung neuer Daten und der Bereinigung der migrierten Daten. Dadurch sollte der spätere Korrekturaufwand begrenzen werden, hiess es als Begründung.

Damit wurde allerdings das zwei-Phasen-Prinzip mit der Voranalyse und der Qualitätssicherung faktisch aufgehoben, welches gesetzlich so vorgeschrieben ist. Und damit wurde faktisch auch alles Erfasste automatisch als staatsschutzrelevant deklariert …

Vernachlässigte Pflichten

Das Ganze lässt sich aber noch etwas steigern. So sollte eine erstmals registrierte Person innerhalb von fünf Jahren einer neuen Gesamtbeurteilung unterzogen werden, später dann jeweils alle drei Jahre. Sollte eine Person keine «Gefahr» mehr darstellen, ist sie zu löschen.

Weil es aber offensichtlich beim DAP links und rechts an den nötigen Ressourcen fehlte, blieb auch keine Zeit, diese Überprüfungen vorzunehmen. So stieg der Datenberg immer mehr an, denn gelöscht wurde kaum etwas.

Es gab zwar einige Löschungen. Die GPDel spricht von 360 Löschungen pro Jahr, wobei diese mit einigen wenigen Ausnahmen Personen betreffen, welche noch vor der Migration im Dezember 2004 erfasst wurden.

Die Parlamentarier rechnen in ihrem Bericht vor, dass pro Jahr zwischen 36’000 und 60’000 Prüfungen hätten stattfinden sollen. Da erscheint ihnen das Löschen von nur einem Prozent pro Jahr wohl zu Recht als fragwürdig.

Ähnlich erging es ihnen – und wohl nicht nur ihnen – bei verstorbenen Personen, welche zwar als verstorben registriert waren, schliesslich aber doch erst nach 10 Jahren gelöscht wurden. Droht da etwa eine terroristische Gefahr aus dem Grab heraus?

Noch mehr Daten…

Im Zusammenhang mit der periodischen Überprüfung stellte die GPDel zudem fest, dass dort, wo ein Datum der letzten Überprüfung fehlte, im Laufe des Jahres 2008 einfach der 31.12.2004 eingesetzt wurde.

Nur so konnte die Grundlage für eine Neuberechnung des nächsten Überprüfungstermins ab dem (fiktiven) letzten Überprüfungsdatum geschaffen werden. Auf etwas Datenmauschelei kommt es nun ja auch nicht mehr darauf an, oder…?

Und wenn Sie jetzt glauben, wir hätten die Spitze des Eisbergs erreicht, liegen Sie falsch, denn man kann diese Affäre noch steigern – und zwar mit mehr Personal. Es gab nämlich doch noch mehr Angestellte beim chronisch überlasteten DAP. Das führte dann aber zu Folgendem:

Ein Vertreter des DAP kommentierte diesen Anstieg bei den Drittpersonen folgendermassen: Sobald wir mehr Leute haben, wird auch mehr produziert.

Mit anderen Worten stieg in ISIS-NT die Anzahl der registrierten Personen, welche potentiell staatschutzrelevant sind, mit der Anzahl der angestellten Mitarbeitenden im DAP.

Am besten wäre es also, gar niemanden mehr für den Staatsschutz zu engagieren, denn je mehr dafür arbeiten, desto grösser die potentielle Gefährdung…

Kantone: Haarsträubende Beurteilung

Für den Vollzug der inneren Sicherheit sind die Kantone zuständig. Darum führt auch jeder Kanton ein Staatsschutzorgan, welches in der Regel innerhalb der jeweiligen kantonalen Polizeibehörde eingegliedert ist.

Dieses Organ ist davon abhängig, über Informationen von «suspekten Personen» zu verfügen. Darum besuchte die GPDel auch das jeweilige Staatsschutzorgan der Kantone Basel-Stadt, Genf und Bern.

Das Urteil dieser Organe zum ISIS-NT ist nicht sehr schmeichelhaft. Der Tenor aus dem Kanton Basel-Stadt lautet wie folgt:

ISIS wird hauptsächlich als Nachschlagewerk verwendet, kann aber nicht die eigene Datenablage ersetzen, ohne welche die Fachgruppe 9 (Anm.: das Staatsschutzorgan des Kantons Basel-Stadt) nach eigenen Angaben gar nicht richtig arbeiten könnte.

Für eine einzige Lagebeurteilung einen Tag lang in ISIS Daten zusammensuchen zu müssen, wird nicht als praktikabel betrachtet. Unter diesen Voraussetzungen kann ISIS nur beschränkt eine schweizweite Vernetzung der Informationen aus verschiedenen Kantonen, die der DAP dort ablegt, unterstützen.

Auch die Aktualität des Datenbestandes war wegen der Rückstände des DAP bei der Erfassung in der Vergangenheit nicht gewährleistet gewesen. Wenn mehrere der erfassten Berichte zur Ansicht geöffnet werden, ist überdies schnell eine Überlastung des Systems festzustellen.

Im Kanton Genf meint man zu ISIS-NT:

Für den Genfer Staatsschutz ist seine Datenbank das zentrale Arbeitsinstrument. Ihre Informationen sind vollständiger als in ISIS, und sie ist einfacher zu bedienen.

ISIS wird als wenig benutzerfreundlich und schwerfällig erlebt. ISIS enthält wegen der Mehrheit der Deutschweizer Kantone viele Informationen, die nur eingeschränkt relevant für die Staatsschutzarbeit in der Westschweiz und speziell in Genf sind.

Ausserdem sind die Informationen auch überwiegend auf deutsch erfasst. Gleichwohl bleibt ISIS ein unabdingbares System für die Arbeit des Staatsschutzes des Kantons Genf.

Aus dem Kanton Bern tönt es ähnlich:

ISIS wird vor allem als Nachschlagewerk für die eigenen Berichte und die Berichte anderer Kantone verwendet. Das System ermöglicht somit die schweizweite Abfrage zu einzelnen BWIS-relevanten Vorgängen oder Personen.

Das System wird jedoch als wenig anwenderfreundlich erlebt. Die Abfragefunktionen des Systems würden es auch nicht erlauben, Auswertungen für bestimmte Kantonsteile vorzunehmen.

Gleichzeitig unterstützt ISIS nur beschränkt das Bedürfnis, kantonsübergreifende Zusammenhänge zu erkennen. Informationen über die Lage in einem Nachbarkanton werden deshalb eher bei der dortigen Staatsschutzstelle eingeholt. Diese kann auch Auskunft über neue Berichte geben, die sie dem DAP geliefert hat und die im ISIS zu finden sind.

Zusammenfassend heisst das:

  • ISIS-NT scheint dermassen benutzerunfreundlich zu sein, dass die Kantone den Zugriff darauf eher vermeiden.
  • Die in ISIS-NT vorhandenen Informationen reichen den Kantonen nicht aus.
  • Darum führen die Kantone selber noch weitere Daten, welche ihnen nützlicher erscheinen…

Abhängigkeit vom DAP

Dass Letzteres geschieht, hat wohl auch mit der Diskrepanz zwischen gesetzlichen Vorgaben und heutiger Praxis zu tun. So heisst es im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), Art. 7 Abs. 2 zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen:

Die Kantone erfüllen die Aufträge nach diesem Gesetz in der Regel selbständig. Müssen mehrere Kantone mitwirken oder ist Gefahr im Verzug, so kann der NDB die Leitung übernehmen.

Art. 10 des gleichen Gesetzes spricht von den «Informationspflichten des NDB und von fedpol»:

Der NDB und fedpol informieren die andern Sicherheitsorgane des Bundes und die Kantone sowie die an sicherheitspolizeilichen Aufgaben mitwirkenden Bundesorgane über alle Vorgänge, welche die innere Sicherheit in ihrem Aufgabenbereich beeinträchtigen können.

Ähnlich klingt es in Art. 4 Abs. 1 im Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes:

Die Dienststellen des zivilen Nachrichtendienstes informieren andere Stellen des Bundes und der Kantone über alle Vorgänge, welche die gesetzlichen Aufgaben dieser Stellen bei der Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit betreffen.

Das heisst, die Kantone, welche eigentlich selbständig die innere Sicherheit gewährleisten sollten, sind gesetzlich auf Gedeih und Verderben auf die Informationen seitens des heutigen NDB und der fedpol angewiesen.

Die Aussagen oben seitens der drei kantonalen Staatsschutzorgane besagen jedoch, dass ISIS-NT ungenügend bis unbrauchbar ist. Da kann es dann auch nicht mehr überraschen, wenn die Kantone eigene Datenbanken anlegen, obschon beispielsweise im Kanton Basel-Stadt kein eigenes Staatsschutzgesetz besteht und im Kanton Bern ein solches erst im Entstehen ist…

IT und Organisation versagen beide

Dem ist noch hinzuzufügen, dass Art. 15 Abs. 3 BWIS vorschreibt:

Der NDB bearbeitet die Daten, welche jederzeit rasch greifbar sein müssen, mit einem elektronischen Informationssystem.

Wenn jedoch von «nicht als praktikabel», «wenig benutzerfreundlich und schwerfällig» und «wenig anwenderfreundlich» die Rede ist, ist wohl «jederzeit rasch greifbar» kaum gegeben. ISIS-NT scheint vielmehr ein IT-Monster zu sein…

Aus den Befragungen der kantonalen Staatsschutzorgane geht aber noch etwas anderes hervor. In Art. 15 Abs. 1 BWIS ist nämlich die Rede von:

Die Sicherheitsorgane bewerten die Informationen nach Richtigkeit und Erheblichkeit. Sie vernichten unrichtige oder nicht notwendige Informationen; sind die Informationen von andern Sicherheitsorganen gemeldet worden, so werden diese benachrichtigt.

Dass das mit dem «unrichtig» und «nicht notwendig» bisher nicht klappte und gewiss auch ein weiterer Grund ist, weshalb die kantonalen Behörden ungerne mit ISIS-NT arbeiten, brauchen wir hier nicht nochmals aufzuwärmen, da dies die zentrale Aussage des Berichts ist.

Vielmehr geht es um den Punkt der Rückmeldung («werden diese benachrichtig»). So ist seitens Genf etwa zu lesen:

Der DAP vermag aber nicht dem Bedürfnis zu entsprechen, auf jeden Bericht eine Rückmeldung über dessen Richtigkeit, Relevanz und seine Aufnahme in ISIS zu liefern.

Und aus Bern heisst es etwa:

Dort besteht deshalb ein Interesse an Rückmeldungen des DAP, nachdem in dessen Auftrag im Kanton Abklärungen vorgenommen und ein Bericht erstellt wurde. In der Regel erfolgen solche Rückmeldungen nicht.

Für die Kantone, welche solche Meldungen machen müssen (Art. 12 BWIS), wäre es bestimmt noch sinnvoll, eine Rückmeldung zu erhalten. Dies würde verhindern, in Zukunft Vorkommnisse zu melden, welche dann doch nur Bagatellen sind und somit den ganzen Betrieb mit unnötigen Meldungen erschweren.

Wer «staatsschutzrelevant» festlegt

Apropos «Meldungen machen müssen»: Was in ISIS-NT landet, ist nicht alleine abhängig von einer allgemeinen Umschreibung im BWIS oder der Beurteilung durch den DAP/NDB. Es ist vor allem das, was die kantonalen Behörden melden – auch auf der Basis von Art. 11 BWIS:

1   Der Bundesrat bestimmt durch Verordnung, welche Vorgänge und Feststellungen die Kantone und die in Artikel 13 genannten Behörden und Amtsstellen unaufgefordert melden müssen. Er umschreibt den Umfang der Informationspflicht und das Verfahren der Auskunftserteilung.

2   Das VBS hält in einer vertraulichen Liste fest:

a.  die Vorgänge, die dem NDB zu melden sind, jedoch aus Geheimhaltungsgründen nicht veröffentlicht werden dürfen;

b.  die Organisationen und Gruppierungen, über deren Tätigkeit und deren Exponenten alle Wahrnehmungen zu melden sind, weil der konkrete Verdacht besteht, dass sie die innere oder die äussere Sicherheit gefährden.

3   Das VBS unterbreitet die Liste jährlich dem Bundesrat zur Genehmigung und anschliessend der Geschäftsprüfungsdelegation zur Kenntnisnahme.

Wenn somit beklagt wird, dass der damalige DAP zu viel gespeichert haben soll, dann muss sicher auch diese vertrauliche Liste überprüft und die Meldepraxis der Kantone angeschaut werden, wobei letztere wie bereits erwähnt bis heute kaum Rückmeldung über die Relevanz ihrer Meldungen erhielten.

Kantonal unbeaufsichtigter Staatsschutz

Stirnrunzeln verursacht auch die Oberaufsicht der kantonalen Staatsschutzorgane, welche offensichtlich so gut wie gar nicht besteht. So heisst es bezüglich Basel-Stadt:

Für eine systematische Aufsicht über den kantonalen Staatsschutz, so wurde der GPDel erklärt, könne der Zugang zu den Staatsschutzakten allein jedoch nicht genügen. Die kantonale Aufsicht müsste die Aufträge des DAP und auch den Inhalt der vertraulichen Beobachtungsliste des Bundesrats kennen, um die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung zu kontrollieren. Erst dann könnte sie einen einzelnen Bericht bewerten.

Zur Aufsicht in Genf schreibt die GPDel:

Eine Aufsicht durch die Exekutive auf Stufe Regierungsrat findet jedoch nicht statt. Dieser kann ohne Genehmigung des DAP auch keine Einsicht in die Staatsschutzdaten nehmen, die im Kanton gestützt auf das BWIS beschafft wurden.

Und zum Kanton Bern ist zu lesen:

Die Exekutive und Legislative des Kantons Bern üben keine regelmässige Aufsicht über den kantonalen Staatschutz aus. Der zuständige Regierungsrat und die kantonale GPK beschränkten sich darauf, den Bericht über die innere Sicherheit zur Kenntnis zu nehmen, der jedes Jahr zuhanden des DAP erstellt wird.

Die GPDel sagt dazu einleitend zu den Befragungen in den Kantonen:

Die Oberaufsicht der GPDel über den Staatsschutz erstreckt sich somit auch auf den Vollzug des BWIS durch die Kantone.

Damit gibt es doch jemand, der die Überwacher überwacht. Doch wer überwacht die Staatsschutzorgane in allen rein kantonalen Tätigkeiten wie eben das Anlegen von zusätzlichen Informationen zum ISIS-NT, egal ob innerhalb einer Datenbank oder nicht?

Wie aus dem Bericht der GPDel auch hervorgeht, wurde vor allem der Kanton Basel-Stadt in Sachen Oberaufsicht aktiv, dies insbesondere deshalb, weil einige Basler Grossräte im ISIS registriert worden waren.

Hätte es jedoch diesen Vorfall nicht gegeben, würden sich die Kantone wohl auch heute noch nicht mit der Frage der Oberaufsicht ihrer Staatsschutzorgane kümmern, obschon sie zu einer Mindestkontrolle verpflichtet wären (Art. 26 Abs. 3 BWIS). Sie könnten sich weiterhin mit dem Argument herausreden, ihnen würde der Zugriff ja ohnehin verweigert.

Anfangs April dieses Jahres hat nun aber die Konferenz der kantonalen Polizei- und Justizdirektoren (KKJPD) einer vorgeschlagenen Regelung zugestimmt, welche es den kantonalen Aufsichtsorganen erlauben sollte, die Arbeit der kantonalen Staatsorgane überprüfen zu können. Wie und ob sie umgesetzt wird, ist nicht ersichtlich.

Doppelt gemoppelt

Währenddem die Aufsicht des Staatsschutzes auf kantonaler Ebene bisher eher stiefmütterlich behandelt und angegangen wurde, besteht auf nationaler Ebene eine doppelte Aufsicht.

So übt eine interne Amtsstelle innerhalb des Departements Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die so genannten «Verwaltungskontrolle» durch (vormals beim EJPD), mit welcher die Tätigkeiten des NDB auf Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit überprüft.

Die GPDel übt auf der anderen Seite die parlamentarische Kontrolle aus. Das mutet alles in allem etwas merkwürdig an.

Darunter ist zu verstehen, dass die besagte Verwaltungskontrolle zum VBS gehört – genauso wie der heutige NDB auch. Kann und darf es sein, dass die eine interne Amtsstelle eines Departements eine andere Amtsstelle des gleichen Departements kontrolliert?

Es kommt noch hinzu, dass das VBS selber einer der grössten «Kunden» der Nachrichtendienste ist. Auch das lässt an der Unabhängigkeit des heutigen NDB etwas zweifeln.

Ähnlich wie der Preisüberwacher oder der eidgenössische Datenschutzbeauftragte gehört die Aufsicht der Nachrichtendienste eigentlich in professionelle, unabhängige Hände. Eine solche unabhängige Stelle sollte dem Bundesrat und der GPDel Bericht über die Tätigkeiten des NDB erstatten.

Merkwürdig mutet aber auch an, dass es beim Staatsschutz ja darum geht, den Staat zu schützen. Die dafür verantwortliche Organisation, der damalige DAP oder der heutige NDB, handeln somit eigentlich «in guter Absicht».

Wozu braucht es dann gleich zwei Aufsichtsorgane, wenn es doch eigentlich um eine gute Sache geht? Gewiss, die Schweiz ist seit der Fichenaffäre 1.0 ein gebranntes Kind. Und dieser jüngste Vorfall zeigt, dass es weiterhin eine strikte Aufsicht braucht, welche sogar noch strikter sein müsste.

Zwei Aufsichtsorgane brauchten schliesslich aber Jahre, um die Vernachlässigungen im ehemaligen DAP zu einem so wichtigen Thema wie Staatssicherheit aufzudecken.

Was läuft schief, damit es für eine an sich gute und wichtige Sache gleich zwei Aufsichtsorgane braucht und selbst diese dann den Nachrichtendienst nicht ausreichend zu kontrollieren vermögen?

Viel Schein, aber wenig sein

Betrachtet man alle von der GPDel bemängelten Punkte – sie gibt in ihrem Bericht nicht weniger als 17 Empfehlungen ab – dann erscheint einem der Staatsschutz in der Schweiz wie eine Lachnummer.

An Daten mangelt es ihm nicht. Es mangelt aber an aktuellen und vor allem an relevanten Daten. Und es mangelte bisher am Willen und/oder an den Ressourcen, endlich Ordnung in die Datenschwemme zu bringen.

Beim DAP hätte man schon längst selber Alarm schlagen sollen. Die einzige plausible Begründung, weshalb man dies nicht getan hatte, liegt darin, dass einige Verantwortliche beim DAP ihren eigenen Kopf retten wollten.

Wie erklärt man denn, dass die eingesetzten Mittel keinen effizienten Staatsschutz erlauben? Für die DAP-Verantwortlichen, offensichtlich gefangen in ihrer Unfähigkeit, gibt es dafür keine Erklärung, sondern nur der Versuch, die Sache zu vertuschen.

Einen effizienten Staatsschutz haben wir trotz dieses GPDel-Bericht immer noch nicht und dies schon seit Jahren. Wir sind den Bösewichten dieser Welt praktisch schutzlos ausgeliefert…

Braucht es da überhaupt noch einen Staatsschutz oder wüsste Google nicht besser, schneller, aktueller und günstiger Bescheid als der NDB? Diese Frage ist vielleicht nicht so banal, wie sie anfänglich erscheint…

Vielleicht sollte der Bund im Rahmen der kommenden Sparmassnahmen nicht jenes Nationalgestüt in Frage stellen, welches die Pferdehaltung unterstützt und den Bestand gewisser Rassen sichert.

Angebrachter erscheint es, jenes «Nationalgestüt» zu hinterfragen, welches Staatsschutz betreiben sollte und dies heute auf eine Weise macht, welche der «Sicherung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz sowie dem Schutz der Freiheitsrechte ihrer Bevölkerung» widersprechen (Art. 1 BWIS)…

P.S. Dieser Beitrag landet nun wohl in «ISIS05 News» mit den «staatsschutzrelevanten Pressemeldungen aus dem Internet» (ISV-NDB, Art. 25 Abs.). Ob es der Erste ist?

P.P.S. Man darf gespannt sein auf ISAS, dem Informationssystem Äussere Sicherheit, welches nun im Pilotbetrieb ist  (ISV-NDB, Art. 17 – 24)…

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Weitere Informationen / Quellen

Aktuell:

  • GPDel: Bericht zur Datenbearbeitung im Staatsschutzinformationssystem ISIS
  • BWIS: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit
  • ZNDG: Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ab 01.01.2010)
  • V-NDB: Verordnung über den Nachrichtendienst des Bundes (ab 01.01.2010)
  • ISV-NDB: Verordnung über die Informationssysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (ab 01.01.2010)

Ausser Kraft seit 31.12.2009 (jeweils nur pdf):

  • VWIS: Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit
  • VBS-VND: Verordnung über die Nachrichtendienste im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
  • Janus: Verordnung über das Informationssystem der Bundeskriminalpolizei

6 Antworten auf „Staatsschutzlos ausgeliefert“

  1. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, lieber Titus, ist dein Name auch im ISIS-NT zu finden!
    😉
    Und weiter würde mich nicht wundern, wenn die umstrittene Auftragsvergabe von André Blattmann an diesen Informatiker, für ein weiteres Fichensystem erteilt worden wäre.

    Und war da nicht auch noch ein Problem mit der elektr. Daten-Erfassung der Diensttage der Wehrmänner…

  2. Ich blicke dem positiv entgegen, denn immerhin ist vom NDB bekannt, dass er Informationen sammelt (auch wenn ich nicht unter den staatsschutzrelevanten Daten sein dürfte, Art. 3 Abs. 1 BWIS). Von wie vielen privatrechtlichen Organisationen wissen wir das nicht?

    Zu Blattmann: Das VBS hat ja bekanntlich eh ein «IT-Puff», wofür alt-BR Schmid seinerzeit noch kritisiert wurde. Da reiht sich diese Sache, die eben doch Vetternwirtschaft ist (auch wenn man das wegzureden versucht), einfach ein…

    Schliesslich kann man sich auch noch fragen, welche Rolle der DAP/NDB bei der Libyen-Krise spielte… Vielleicht greift das die GPK bei der Aufarbeitung der ganzen Sache auch auf.

  3. Vielleicht hätte die Proejektleitung von ISIS/ISIS-NewTechnology einfach mal bei Zuckerbergs F****book-Konzept abgucken sollen.
    Da werden jede menge Daten gesammelt und relational vernetzt, „jederzeit rasch greifbar“, ermöglicht durch die automatische Benachrichtigung der „befreundeten“ Stellen.

    „VBS hat Status von NDB kommentiert.“
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    😉

  4. Einfacher Test: Wenn meine Namen nicht im ISIS-NT zu finden ist, dann kann man das System rauchen! 😉

  5. @ Bobsmile
    Yep, und jeder, der mit einer verdächtigen Person «befreundet» ist, gehört dann zu den «Drittpersonen». Ich frag‘ jetzt grad mal alle meine «Freunde», ob sie etwas auf dem Kerbholz haben… 😉

    (Jetzt habe ich aber lange gebraucht, bis ich verstanden habe, was Du mit den letzten zwei Zeilen meintest. Bin halt nicht so ein häufiger Benutzer dieser Plattform, damit sowas bei mir drin bleibt…)

    @ Chris
    So wie ich Dich kenne, bist Du mindestens fünfmal drin. Nur wissen die das noch nicht, weil die Relationen zu Deinen verschiedenen Pseudonymen noch nicht erstellt wurden… 😉

  6. Genau und wenn sie alle Relationen geschafft haben, werden die feststellen, dass die Welt sehr klein ist und jeder mit jedem irgendwie in Relation steht… Es heisst ja, dass man über max. 6 Personen mit jedem in Verbindung steht… 😉

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