Jährlich werden in der Schweiz mehrere Unterschriftensammlungen zu Volksinitiativen gestartet. Viele dieser Begehren bleiben für die breite Bevölkerung unbekannt, da sie auch kaum mediale Aufmerksamkeit erregen. Und bei anderen stellt sich die Frage, ob sie nicht gar «missbräuchlich» lanciert wurden…
Sie schreckte auf, die Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch». Kurz nach dem Bestehen der formellen Prüfung durch die Bundeskanzlei wurde sie aber auch bereits wieder zurückgezogen.
Es wäre ihnen nur darum gegangen, sich in der breiten Bevölkerung Gehör für ihre Anliegen zu verschaffen, konnte man online für einige Zeit seitens der Initianten lesen. So kam auch in diesem Blog die Frage auf: Haben mit diesem Verhalten die Initianten das Recht für die Lancierung einer Volksinitiative missbraucht?
«Es gibt immer was zu unterschreiben»
Ob es anderen Initianten auch nur darum geht, «sich Gehör zu verschaffen», ist ungewiss. Sicher aber ist, dass viele Unterschriftensammlungen laufen, von denen viele gar nie etwas erfahren.
Das liegt einerseits sicher auch an den Medien, welche «unspektakuläre» Initiativen zum Vornherein ignorieren, andere wie die oben erwähnte jedoch schon zu einem Thema machen, bevor die Unterschriftensammlung überhaupt beginnen kann.
Das liegt andererseits sicher aber auch an der Fülle an Begehren. So sind zurzeit gemäss Bundeskanzlei nicht weniger als 18 Unterschriftensammlungen am Laufen (einschliesslich der oben erwähnten).
Bedenkt man dabei, dass die bekannten 100’000 Unterschriften innert 18 Monaten gesammelt werden müssen, entspricht das einem aktuellen Durchschnitt von einer Initiative beziehungsweise einer Unterschriftensammlung pro Monat!
«Es gibt immer was zu tun unterschreiben», könnte man da in Anlehnung eines Werbeslogans eines grossen, deutsch-stämmigen Baumarkts sagen. Dabei betrifft diese Durchschnittszahl ja erst die Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen auf nationaler Ebene.
Hinzu kommen noch Unterschriftensammlungen für Referenden oder Petitionen auf nationaler Ebene sowie Unterschriftensammlungen auf kantonaler oder kommunaler Ebene für Initiativen, Referenden, Petitionen oder sonstige «Solidaritätsbekundungen» zur Unterstützung irgendeines Anliegens.
Und vergessen wir dabei nicht die weniger formellen, dafür moderneren Formen von «Unterschriftensammlungen» durch den Beitritt zu einer Gruppe «pro» oder «contra» in Facebook & Co.
Ein Kampf um mediale Aufmerksamkeit (?)
Man darf zweifellos sagen, dass wir die Möglichkeit des Mitwirkens mit den klassischen, aber vor allem auch den moderneren Mitteln voll und ganz ausreizen. Bei so vielen Begehren stellt sich natürlich schon auch die Frage: Werden alle diese Begehren nicht vor allem deshalb geäussert, um etwas mediale Aufmerksamkeit zu erheischen und wodurch sie automatisch missbräuchlich motiviert sind?
Gewiss gibt es Anliegen, deren Erfolgschancen ungewiss sind und bei welchen schon die Schnelligkeit, mit welcher die nötigen Unterschriften zusammenkommen, einen ersten Hinweis über die Erfolgschancen liefert.
Doch es gibt auch Begehren, welche mit einer gesunden Portion an Realitätssinn keine Chancen haben. Sie mögen vielleicht in der Sache «richtig» sein, sind jedoch zu technisch und damit für viele nicht verständlich.
Stellen Sie sich beispielsweise einmal vor, es gäbe eine Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens.
Zurzeit haben viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger keine Ahnung, worum es sich überhaupt handelt und wie das funktionieren soll. Ein solches Anliegen ist für sie zu technisch und das Verständnis dafür müsste in diesem Fall zuerst «heranreifen».
Dieses Beispiel ist nicht zufällig gewählt, denn: Es gibt zurzeit tatsächlich eine Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen finanziert durch Energielenkungsabgaben».
Glaubt man der Suchmaschine Google, hat bis anhin darüber aber noch kein grösseres Medium etwas zu berichten gewusst. Doch immerhin läuft die Sammelfrist erst im November des nächsten Jahres ab. Es besteht somit noch die Chance, dass doch noch jemand etwas über diese Initiative und dessen umtriebigen und eigenwilligen Initiator, Pius Lischer, schreibt.
Da es ziemlich aufwändig ist, den Passanten in den Fussgängerzonen oder Einkaufszentren zuerst die Sache erklären zu müssen, um von ihnen eine Unterschrift zu erhoffen, ist kaum damit zu rechnen, dass die 100’000 Unterschriften zusammenkommen werden.
Darum kann der Initiant und seine Mitstreiter auf wohl nicht mehr als etwas mediale Aufmerksamkeit hoffen, um so wenigstens das Thema in einer breiteren Bevölkerungsschicht bekannt zu machen.
Um mehr kann es also auch hier nicht gehen, womit sich erneut die Frage stellt: Wird hier nicht ein Volksrecht missbraucht, wenn die Aussichten auf Erfolg doch so gering sind?
Kein Missbrauch?
Selbst wenn für eine Initiative die nötigen 100’000 Unterschriften zusammenkämmen, ist das noch kein Garant dafür, dass nicht trotzdem von einer missbräuchlichen Verwendung der Volksrechte die Rede sein kann. Sollten nämlich Initiativen dazu lanciert benutzt werden, um in eine bestimmte (parteipolitische) Richtung «Stimmung zu machen», hat das Ganze einen ziemlich zweifelhaften Beigeschmack.
Ein aktuelles Beispiel: Sämtliche Parteien befürworten die Konkordanz und verstehen darunter, dass die stärksten Parteien im Land in der Regierung vertreten sind. Einzig über die Anzahl Sitze ist man sich nicht einig.
Auch die SVP hat sich in jüngster Zeit wiederholt zur Konkordanz bekannt. Das hindert sie allerdings nicht daran, an ihrer Initiative «Volkswahl des Bundesrats» festzuhalten. Bei einer Volkswahl spielt gemäss Initiativtext lediglich die Region, nicht aber die Parteistärke eine Rolle.
Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass – wie das beispielsweise in einigen Kantonen vorkommt – eine starke Partei es mit keinem Kandidaten in die Regierung schafft. Das Ende der Konkordanz wäre damit besiegelt.
Ein anderes aktuelles Beispiel ist die Initiative zum «Schutz vor Raser», für welche zurzeit ebenfalls die Unterschriftensammlung läuft. Bei dieser Initiative macht einem die Liste mit dem Initiativkomitee stutzig.
Dort findet man nämlich National- und Ständeräte aus allen politischen Parteien, von Adrian Amstutz (SVP) über Peter Malama (FDP) und Pius Segmüller (CVP) bis hin zu Chantal Galladé (SP) oder Luc Recordon (Grüne).
Wenn also Vertreter von allen grossen Parteien dabei sind, welche als National- und Ständeräte auch eine gesetzgeberische Funktion inne haben, weshalb erzwingt man dann über eine Volksinitiative eine Verfassungsänderung? Warum beschreiten diese nicht den üblichen Gesetzesweg, um so gegen «Raser» etwas zu unternehmen, zumal einige der Genannten auch keine unbedeutenden Hinterbänkler sind?
Geht es diesen vielleicht auch darum, sich selber öffentlich in ein gutes Licht zu stellen als jemanden, der quasi etwas gegen diese «Asozialen» unternimmt?
Bei eben solchen und unzähligen weiteren Volksinitiativen stellt sich ernsthaft die Frage, ob sie wirklich aus lauteren Absichten und primär zum Wohle aller lanciert werden oder nicht doch auch aus anderen Gründen.
Immer häufiger, aber nicht erfolgreicher
Diese Frage stellt sich besonders dann, wenn man einen Blick in die Vergangenheit wirft und sich dabei die Volksinitiativen anschaut, welche zustande kamen und über welche bisher abgestimmt wurde.
Die erste Volksinitiative kam 1893 vors Volk und wurde vom Stimmvolk prompt angenommen. Zwei weitere Volksinitiativen im gleichen Jahrzehnt hatten hingegen keine Chancen.
In den folgenden beiden Jahrzehnten gab es jeweils drei beziehungsweise zwei Volksinitiativen, wovon jeweils eine angenommen wurde. Somit gab es bis dahin rund alle drei Jahre eine Abstimmung zu einer Initiative, wovon jeweils mindestens jede Dritte angenommen wurde.
In den 1920er Jahren explodierte die Anzahl Volksinitiativen. Das Stimmvolk hatte damals über 14 Initiativen abzustimmen, wovon jedoch nur drei angenommen wurden.
Während den folgenden vier Jahrzehnten, von 1930 bis 1969, ging die Anzahl Volksinitiativen wieder zurück. Von den insgesamt 27 Volksbegehren wurde nur gerade eines angenommen.
In den 1970er Jahren explodierte die Anzahl Volksinitiativen erneut. 23mal, also fast so häufig wie vorher in vier Jahrzehnten zusammen, hatte sich das Stimmvolk damals zu äussern. Chancen hatte hingegen keine einzige Initiative.
Erst in den 1980er Jahren schafften es zwei von 24 und im folgenden Jahrzehnt drei von 29 Initiativen.
Das letzte Jahrzehnt hat bezüglich Anzahl alle bisherigen Rekorde gebrochen: 44mal hatten sich die Stimmbürger zu einer Volksinitiative zu äussern (oder im Durchschnitt rund viermal pro Jahr), geschafft haben es jedoch nur fünf davon.
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Inflationär verwendetes Initiativrecht
Die Tendenz ist also eindeutig: Wir haben immer über mehr Volksinitiativen abzustimmen. Gleichzeitig ist aber keine höhere Erfolgsquote feststellbar. Eher das Gegenteil ist der Fall: Wurde bis in die 1920er Jahre jede zweite bis jede fünfte Initiative angenommen, war es in den letzten drei Jahrzehnten lediglich jede zehnte.
Es scheint somit, dass das Initiativrecht ziemlich «inflationär» verwendet wird und dies obschon bekannt ist, dass die Erfolgsaussichten relativ gering sind.
Zudem ist auch keine Trendwende in Sicht: Wie bereits anfangs erwähnt, sind zurzeit 18 Initiativen im Unterschriftenstadium. Bei einigen von ihnen wird sicher die nötige Anzahl Unterschriften rechtzeitig zusammenkommen.
Weiter sind zurzeit vier zustande gekommenen Initiativen beim Bundesrat hängig und ganze zwölf beim Parlament. In den nächsten zwei bis drei Jahren erwarten uns somit erneut (durchschnittlich) vier bis fünf Volksinitiativen pro Jahr.
Bemerkenswert ist dabei auch, dass man trotz geringen Erfolgschancen bereit ist, die Kosten für die Lancierung und den Abstimmungskampf einer Volksinitiative in Kauf zu nehmen. Gerade auch deshalb sind Zweifel darüber angebracht, ob es wirklich nur um das Anliegen gemäss Initiativtext geht oder ob man eine Initiative eben nicht doch auch aus politischen Profilierungs- oder PR-Gründen lanciert und dies wenigstens in den Köpfen auch unter «PR» verbucht.
Einen Missbrauch der Volksrechte im juristischen Sinne gibt es heute nicht oder er wird im Rahmen der bereits bestehenden Vorprüfung durch die Bundeskanzlei verhindert (so darf zum Beispiel der Titel keine kommerzielle oder persönliche Werbung enthalten).
Ob es diesen Missbrauch im allgemeinen Rechtsempfinden trotzdem gibt, hat jeder für sich zu beantworten. Zu berücksichtigen wären dabei aber sicher auch Überlegungen wie oben beschrieben, welche auf einen subtileren «Missbrauch» hinweisen, um sich ebenfalls (nur) öffentliches Gehör zu verschaffen…
Die Schweiz ist ohnehin rechtliches Neandertal, da braucht es noch viel mehr Initativen, die Einführung von Sammelklagen wäre zbs. auch noch eine Initiative wert. Und wenn die Politik ihre Arbeit richtig machen würde, bräuchte es wohl viele Initiativen gar nicht erst. Da die ihre Arbeit jedoch nicht macht, wird es noch viele Initiativen geben und ich hoffe sehr es werden viele schmerzhafte Dinge sein die dann durchkommen, denn je schmerzhafter desto eher wird womöglich dann die Politik ihre Arbeit besser machen.
Eine Initiative die ich vorerst sehen will ist, die bedingungslose Rückwirkung der Unverjährbarkeit sowie der Opferhilfe! Das dazu auch wieder erst eine Initiative gemacht werden muss, ist der Beweis der Unfähigkeit der Politik, insbesondere diese Eviline sollte dringend abgewählt oder zu einen Rücktritt gezwungen werden, die schwaffelt nur Schrott und ist Beratungsresistent was die Bedürfnisse von Opfer betrifft und so was ist Justizministerin? Nein, Danke!
Der Gedanke, dass diese «Initiativflut» vor allem daran liegt, dass viele nicht mit der Arbeit von Bund und Parlament zufrieden sind, ging mir anfänglich auch durch den Kopf.
Doch ich denke, das greift zu kurz, vor allem weil die Abstimmungsresultate eine andere Sprache sprechen. Würde beispielsweise jede vierte Volksinitiative angenommen, wäre das ein klares und eindeutiges Indiz dafür, dass «die Politik» ihre Arbeit nicht macht oder am Volk «vorbeipolitisiert». Stattdessen ist es jede zehnte Initiative.
Nebst dem Aspekt der PR-mässigen Lancierung einer Initiative erscheint mir allerdings auch denkbar, dass viele das eigentliche Anliegen nicht verstehen bzw. verstanden haben. Zwei Drittel bleiben den Urnen häufig fern, ein Grossteil davon sicher auch wegen Nicht-Verstehen einer Vorlage. Und die Anderen, die Abstimmenden folgen vielleicht eher der Parole irgendeiner Partei, ohne sich selber und eigenständig mit der Sache auseinanderzusetzen…
@Titus
Die (_deine_) Grafik ist spitze!
Auf die Gefahr hin, nichts Konstruktives zum Artikel beizutragen, möchte ich dir trotzdem einfach mal einen Dank aussprechen für die nimmermüde Recherchearbeit die deinen Artikel immer wieder zugrunde liegt. Solche Arbeiten lässt sich manch einer vergolden, du aber stellst sie service public ins Netz, verständlich und informativ.
Chapeau und weiter so!
Du hast sicher recht, bei etlichen Inititativen geht es vor allem um PR bzw. um Vorwahlkampf. Es gibt aber immer noch zahlreiche Inititativen, welche gestartet wurden, weil man im Parlament keine Mehrheit hat (z.B. die aktuelle Initiative „zäme läbe – zäme schtimme“ oder die Inititatvie „Faire Steuern – Für Familien“ im Kanton Bern.)Es gibt meiner Meinung nach aber noch eine dritte Kategorie: nämlich Initiativen von Verbänden, welche vor allem lanciert werden um den Mitgliedern zu zeigen, dass der Verband etwas macht. Dazu rechne ich zum Beispiel die oben erwähnte Raserinitiative, die dermassen wenig Biss hat, dass sicht selbst bei Annahme bei der Verkehrssicherheit nicht viel ändern würde.
Was da noch dazu kommt ist dann, dass die Initiativen nicht richtig, nur teilweise oder Sinnfremd umgesetzt werden. Dass kann dann wiederum zu noch mehr Initiativen führen, die nicht unbedingt mit den nicht richtig umgesetzten aber dennoch deswegen lanciert werden.
Und was das wählen betrifft, gehe ich nur dann wählen wenn es mich auf irgendeiner weise wenigstens ein wenig betrifft, alles andere wandert ohnehin direkt in den Shredder. Und klar desto länger nichts kommt was mich auf irgendeiner weise wenigstens ein wenig betrifft, desto mehr spielt sich dann eine Art In-den-Shredder-damit-Mentalität ein… 😉
Alternativ dazu bietet sich manchmal die Randommethode an, da wählt dann einfach der Zufall(Münze, Würfel und neuerdings die IPhone-App Dice Bag) für mich…
Ja stimmt, die letzten zwei Methoden sind ganz klar Anzeichen von politischer Frustration, woher das wohl kommt?
@ Bobsmile
Vielen Dank! Ich schick‘ Dir einen Einzahlungsschein – oder schick‘ Du mir eine Anti-Augenring-Creme… 😉
@ Harald
Da muss ich wohl präzisieren, um nicht falsch verstanden zu werden: Kantonale und kommunale Begehren kommen zwar noch zu den nationalen hinzu, was für den Einzelnen schliesslich zu einer leicht grösseren Anzahl führt.
Ich erachte sie aber nicht als Problem, weil sie nach meiner Auffassung nicht gleich «inflationär» ergriffen werden wie auf nationaler Ebene. Man könnte daraus auch ableiten, dass auf kommunaler und kantonaler Ebene der Pragmatismus mehr wiegt als der Populismus…
Wir haben nun mal das Initiativrecht und das soll auch so bleiben. Wenn 100’000 Leute das Bedürfnis haben, dass das Volk über einen Quark abstimmt, dann soll das Volk auch dazu Stellung nehmen.
Das ist überhaupt kein Missbrauch, sondern ein Ventil.
Und die Statistik mit den Erfolgen respektive Misserfolgen der Initiativen ist nur die halbe Wahrheit. Eine Initiative erzeugt vielmals einen Gegenvorschlag, und der wird auch eher angenommen als die Initivative. Ausserdem erzeugt eine Initiative Druck auf die Parlamentarier, etwas zu unternehmen. Initiativen dürften mehr Erfolg gehabt haben als die Statistik ausweist.
Auch die Initiative über die Todesstrafe sollte nicht zurückgezogen werden, denn es wäre sehr aufschlussreich zu wissen, wie das Volk wirklich darüber denkt. Hier könnten noch einige Menschrechtler und Journalisten ihr blaues Wunder erleben…
Es geht hier nicht darum, das Initiativrecht in Frage zu stellen. Wenn beispielsweise der Eindruck besteht, in der Schweiz fehle es an einer Regelung für X oder Y, dann kann man es gerne versuchen. Doch häufig geht es heute eben gar nicht um «die Schweiz», sondern man will mit einer Initiative z. B. Publizität erhalten, Parteipolitik betreiben oder einfach nur sagen können «wir haben uns dagegen gewehrt».
Mit dem Initiativrecht halte ich es wie mit dem «normalen» Klagerecht: Man sollte es erst dann in Anspruch nehmen, wenn auch Aussicht auf Erfolg besteht. Alles andere belastet nur unnötig die Institutionen und die Betroffenen.
Ich stimme zu, dass oftmals eine zustande gekommene Initiative schon vor der Abstimmung etwas bewirkt und dass daraus dann manchmal ein direkter oder indirekter Gegenvorschlag entsteht. Mir scheint sogar, dass diese Praxis üblich geworden ist (zumindest dann, wenn man einer Initiativen Chancen zurechnet).
In dem Falle könnten die Initianten ihre Initiative ja auch zurückziehen, was teilweise auch geschieht – aber eben nur teilweise. Darum halte ich es schon für richtig, wenn man diese «verhinderbaren Misserfolge» auch mitzählt.