Sammeln Sie auch?

Ab dem 1. Januar des nächsten Jahres wird in der Schweiz die Mehrwertsteuer angehoben. Preiserhöhungen sind die logische Folge. Doch nicht jede Preiserhöhung wird logisch sein…

Die IV muss saniert werden. Das Schweizer Stimmvolk sagte darum an der Urne vor rund einem Jahr einer temporären Erhöhung der Mehrwertsteuer (Mwst) während sieben Jahren (2011 – 2017) zu.

Deshalb werden auf Nahrungsmitteln ab dem 1. Januar 2011 neu 2,5 statt 2,4 Prozent und auf den anderen Gütern oder Dienstleistungen 8,0 statt 7,6 Prozent an Mwst eingezogen. Soweit, so gut.

Freipass für Preiserhöhungen

Diese Mwst-Erhöhung hat allerdings etwas Heimtückisches, denn sie ist ein Freipass, auf allen Produkten und Dienstleistungen die Preise oder Tarife «anzupassen». Als Konsument werden darum vielfach die höheren Kosten mehr oder weniger zähneknirschend mit der Mwst-Erhöhung abgetan.

Kaum jemand rechnet jedoch nach, ob es sich bei der fraglichen Erhöhung wirklich nur um 0,1 beziehungsweise 0,4 Prozent handelt.

Hier einige Zahlen um so zu veranschaulichen, um wie viel höher gewisse Artikel oder Dienstleistungen rein rechnerisch ab 2011 wirklich teurer sein dürften (siehe jeweils Spalte «Aufpreis»):

Preis exkl. Mwst Preis inkl. Mwst 2,4 % Preis inkl. Mwst 2,5 % Auf-
preis
Preis inkl. Mwst 7,6 % Preis inkl. Mwst 8,0 % Auf-
preis
1.00 1.024 1.025 0.001 1.076 1.08 0.004
10.00 10.24 10.25 0.01 10.76 10.80 0.04
25.00 25.60 25.625 0.025 26.90 27.00 0.10
50.00 51.20 51.25 0.05 53.80 54.00 0.20
100.00 102.40 102.50 0.10 107.60 108.00 0.40
250.00 256.00 256.25 0.25 269.00 270.00 1.00

(Alle Zahlen in Franken)

Oder in Worte gefasst: Die fragliche Mwst-Erhöhung ist so marginal, dass man erst bei einem heutigen Preis von 250 Franken nur einen einzigen Franken mehr Mwst bezahlen müsste.

Das Wort «müsste» im letzten Satz wurde bewusst gewählt, denn: Einige Anbieter werden die Gelegenheit nutzen, ihre Preise mehr zu erhöhen als wegen der Mwst-Erhöhung erforderlich wäre, um diese nicht selber berappen zu müssen.

«Versteckte» Preiserhöhungen

Das kann auch legitim sein, denn die Erhöhung fällt mit dem Jahreswechsel zusammen. Das heisst, oftmals gelten ab diesem Zeitpunkt für die Anbieter auch höhere Kosten für Versicherungen, Elektrizität, Gehälter usw.

Ebenso steht es in der freien Marktwirtschaft in der Regel jedem Unternehmen zu, seine Preise so festzulegen, wie es ihm gefällt. Diese könnten allerdings höhere Preise auch unter dem Jahr festlegen, was einige auch tun.

Sollte die Öffentlichkeit (im Fachjargon: Der Markt) merken, dass Preise über Gebühr erhöht wurden, sodass ein Anbieter in Erklärungsnot gerät, macht sich das für diesen natürlich nicht besonders gut.

Darum gibt es auch die Anderen, die «Schlaueren», welche noch rasch in diesem Jahr die Preise wegen den zu erwartenden, höheren Kosten fürs nächste Jahr erhöhen. Sie werden sie dann per 1. Januar nochmals erhöhen und zwar höchst korrekt um die 0,1 beziehungsweise um die 0,4 Prozent.

Natürlich gibt es auch noch die andere Variante: Die Preise werden per 1. Januar korrekt um die 0,1 beziehungsweise um die 0,4 Prozent angehoben, dann aber nochmals einige Monate später.

Preiserhöhungen unter dem Jahr sind in jedem Fall suspekt, erhöhen sich doch die wenigsten Kosten unter dem Jahr. Auch werden Preisberechnungen und die Budgetierung in der Regel für ein Jahr, beginnend mit dem 1. Januar, vorgenommen.

Preisentwicklung selber beobachten

Egal ob nun noch in diesem Jahr oder während des nächsten Jahres möglichst unbemerkt oder ob per 1. Januar die Preise unter dem Vorwand der Mwst-Erhöhung angehoben werden: Es besteht in allen Fällen das Risiko, dass unter dem Strich mehr verlangt wird als unter Berücksichtigung der Mwst-Erhöhung und allfällig höherer Kosten notwendig wäre.

In dieser Situation ist es vielfach schwierig, als einfacher Konsument, welcher nicht über die Möglichkeit eines Preis-Monitorings verfügt, unlauter anmutende Preiserhöhungen anzuprangern, ja sie überhaupt nur schon feststellen und belegen zu können.

Ganz unmöglich ist es allerdings, denn zu fast allen eingekauften Gütern oder Dienstleistungen gibt es hierzulande auch eine Rechnung oder eine Quittung. Leider wandern aber Letztere oftmals unbeachtet in den Müll.

In der Augenreiberei hat man schon seit einigen Wochen begonnen, sämtliche Quittungen zu sammeln. Sie werden im ersten Quartal des nächsten Jahres wieder hervorgeholt, um sie mit solchen des nächsten Jahrs und mit den gleichen eingekauften Artikeln zu vergleichen.

Sollte dann nämlich etwas plötzlich nicht so marginal teurer sein wie in der Tabelle oben aufgezeigt – was insbesondere bei Kleinstartikeln nicht so sehr auffällt – wird der Fall dem Preisüberwacher gemeldet und/oder an dieser Stelle darauf hingewiesen.

Dabei geht es weniger um den einzelnen Rappen. Vielmehr sind solche Fälle ein Indiz dafür, dass diese Form der heimlichen Preiserhöhungen häufiger vorkommen könnte und dabei im Widerspruch zu mancher gegenteiliger Meldung aus der jeweiligen PR-Abteilung stehen könnte.

Machen Sie es doch gleich und sammeln Sie einmal für einige Monate Ihre Rechnungen/Quittungen. Sollten Sie dabei fragwürdige Preiserhöhungen feststellen, können Sie Ihre Belege ebenfalls dem Preisüberwacher zustellen. Denn das Einstreichen von übermässigen Gewinnen (manchen sprechen auch von Abzockerei) kennt viele Formen und muss sich nicht immer nur durch Millionenbeträge im Bankensektor äussern…

3 Antworten auf „Sammeln Sie auch?“

  1. Da bin ich dabei Titus, da mache ich mit.
    Aber erinnerst Du mich im Gegenzug daran, dass ich im 2017 motzen muss, weil ich von Anfang an sagte, dass sobald die Mwst erhöht wird sie nie mehr runterkommt. Gleich der „vorübergehenden“ Autobahnvignette.

    Übrigens, ist zwar off-toppic, aber bezüglich Deiner Reklamation der Werbung im TV. Mein Mann hat auch reklamiert, zwar zu einem anderem Thema. Als ich die Antwort die Du erhalten hast nachlesen durfte, musste ich feststellen, dass ihr beide in etwa die gleiche Antwort bekamt. Vorgefasster Druck? Ich weiss es nicht, aber es sieht so aus.

  2. @ Ate
    Es wird wahrscheinlich im 2015 eine neue Abstimmung darüber geben, ob die nun anstehende Erhöhung ab 2018 für ein Sozialwerk verwendet werden soll. Und hey – warum nicht auch gleich für neue Armeeflugzeuge? 😉

    Zur Schleichwerbung: Die Antworten sind schon individuell, da vieles der eigenen Schreibe eins-zu-eins übernommen wird. Aber es ist klar, dass eine bestimmte Form von «Schleichwerbung» auch immer die gleiche Antwort mit sich bringt. Darum kann es sich lohnen, sich vorgängig in einige ähnliche Fälle «hineinzulesen» um selber urteilen zu können, ob es sich lohnt, den Finger drauf zu halten oder nicht.

  3. Von wegen für neue Armeeflugzeuge! Wir haben noch sehr gut erhaltene Velos in unserer Armee, die mögen fürs Erste mal genügen. Schmunzel.

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