Ein wichtiges Prinzip unserer heutigen Gesellschaftsordnung ist die Gleichheit, also die Gleichbehandlung aller Menschen überall dort, wo sich das Handeln auf eine rechtsstaatliche Basis abstützt. Dieses Prinzip ist so selbstverständlich geworden, dass wir es manchmal vergessen und deshalb gelegentlich ziemlich leichtfüssig in Frage stellen.
Die Schweizer, dieses kleine kauzige Bergvölklein inmitten Europas, hatten es nie so besonders mit Kaisern und Königen und der gesamten familiären Hierarchie, welche eine Monarchie mit sich bringt.
Man liess sich nie gerne von Einzelpersonen regieren, weshalb man sich auch vor Jahrhunderten wiederholt von den Habsburgern leidvoll loskämpfte und lossagte. Trotzdem: Ganz ohne Aristokratie ging es auch in der Schweiz nicht. Sie brachte genauso wie eine Monarchie Unterschiede zwischen den Menschen mit sich.
Kampf um Gleichheit
Ungeachtet von Talent, Geschicklichkeit oder Intelligenz waren einige Menschen innerhalb der damaligen Gesellschaftsordnung besser gestellt als andere. Die Herkunft spielte eine zentrale Rolle.
Auch wenn die Gesellschaftsordnung später zwar auf dem Papier änderte, sorgten die zumeist wohlhabenden Familien der Bürgergemeinden im Alltag schon dafür, dass ihresgleichen nicht zu kurz kämen – auch indem sie häufig an den Schalthebeln der Macht sassen. Zuzüger wurden hingegen vielfach wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Einige munkeln, dass dies in kleineren Orten auch heute noch der Fall sei…
Immerhin beschränkte sich dabei der Unterschied zwischen den Menschen auf nur noch zwei Klassen, nämlich den Bürgern mit Heimatrecht innerhalb einer Gemeinde und den «fremden Zuzügern». Wobei – es waren eigentlich drei Klassen, denn die Frauen waren ja bekanntlich bis zum Jahr 1971 auch irgendwie «niederen Ranges», gewährte man(n) ihnen doch erst dann endlich das Stimm- und Wahlrecht.
Erst heute haben wir einigermassen einen Stand an Gleichheit erreicht, bei dem die Herkunft oder das Geschlecht keine wesentliche Rolle mehr spielen. Gewiss, es gibt immer noch Ungleichheiten, insbesondere was beispielsweise die Entlöhnung der Frauen für die gleiche Arbeit anbelangt. Doch dieser Umstand hat weniger mit der gesellschaftlichen Ordnung als vielmehr mit der Wirtschaft zu tun, die damit Kosten drücken will.
Blickt man zum Vergleich in andere Länder ausserhalb der westlichen Industrienationen, dann sieht es dort häufig ganz anders aus. Noch immer spielen dort Scheichs, Stammesführer, Kastenoberhäupter oder wie sie auch immer heissen mögen, eine wichtige Rolle. Und noch immer hängt damit das Schicksal der dort lebenden Menschen von ihrer Herkunft ab.
Da sind vielleicht ganz kluge Köpfe dabei, deren einziger «Fehler» es war, in die falsche Familie hineingeboren worden zu sein, um eine Ausbildung zu erhalten und um gefördert zu werden. Eine gesellschaftliche Ordnung, welche auf der Gleichheit aller Menschen beruht, gibt hingegen allen die gleichen Chancen und die gleichen Möglichkeiten, egal woher man kommt und wer man ist.
Erst dann – und nicht schon mit der Geburt – soll und wird sich herausstellen, wie und womit jemand sein Leben gestalten und bewältigen kann und will. Dies bleibt aber jenen verwehrt, an deren Nabelschnur kein europäischer Pass eingebunden war…
Wir können uns somit glücklich schätzen, gilt dieses Prinzip der Gleichheit in unseren Breitengraden. Es ist eine wichtige Errungenschaft, für welche es eine über 200 jährige, durchaus turbulente Geschichte brauchte und welche in unserem Rechtsstaat auch in der Bundesverfassung niedergeschrieben steht:
Art. 8 Rechtsgleichheit (BV)
1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tat- sächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
Soweit, so gut.
Sonderbehandlung für Ausländer?
Stellen Sie sich nun einmal vor, jemand würde für zu schnelles Fahren gebüsst und dieser Jemand müsste das Doppelte des ansonsten üblichen Bussengeldes bezahlen, nur weil er französischer Staatsangehöriger ist.
Das passt natürlich auf keine Kuhhaut und schon gar nicht zum oben erwähnten Verfassungsartikel. Warum soll denn ein Franzose das Doppelte für zu schnelles Fahren bezahlen als ein Schweizer? Etwa nur weil er Franzose ist? Gefährdet ein Franzose die anderen Verkehrsteilnehmer mit seinem Verhalten mehr als ein Schweizer? Wohl kaum.
Stellen Sie sich auch einmal vor, ein Italiener würde falsch parkieren und müsste dafür das Dreifache an Bussgeld bezahlen als ein Schweizer, der am gleichen Ort falsch parkiert hätte. Auch da stellen sich die gleichen Fragen wie oben: Warum soll das Vergehen des Italieners ihn teurer zu stehen kommen als wenn es sich um einen Schweizer gehandelt hätte?
Selbstverständlich sind das groteske Vorstellungen, die vorgängig geäussert wurden. Es gibt ja schliesslich keinen ersichtlichen Grund, weshalb der Franzose oder der Italiener für ein Vergehen eine andere Busse begleichen soll als ein Schweizer fürs gleiche Vergehen.
Es würde bedeuten, dass diesen beiden eine Sonderbehandlung zukäme. Das könnte natürlich auch im umgekehrten Sinne gelten: Man könnte ja die Position vertreten, von diesen beiden nur die halbe Busse zu verlangen, damit man sie nicht vergrault und sie der Schweiz nicht für immer den Rücken kehren. Die Proteste ob einer solchen Ungleichbehandlung gegenüber den Schweizern liessen wohl nicht lange auf sich warten…
Natürlich könnte man dieses Gedankenspiel um Sonder- statt Gleichbehandlung bis ins Absurde treiben, auch im Nicht-Bussen-Bereich: Weil die Griechen angeblich katastrophale Automobilisten sein sollen, würde für diese auf den Schweizer Strassen ein separater Fahrstreifen eingerichtet, auf welchem sie immer nur 20 km/h langsamer fahren dürften als auf der Spur links von ihnen und auf dem sie vor jeder Ampel immer als letzte grün bekämen…
Sie merken: Das mit der Sonderbehandlung ist – egal welchen Bereich es betrifft – wohl keine so gute Idee. Je nachdem, wer dabei einen Nachteil erfährt, wird zwangsläufig diskriminiert und zwar ohne ersichtlichen Grund.
Wehret den Anfängen!
Die Volksinitiative der SVP zur Ausschaffung krimineller Ausländer will genau das: Eine Sonderbehandlung für Ausländer. Wer dabei diskriminiert wird, ist wohl jedem klar.
Doch die Sache hat einen Haken: Wo beginnt die Sonderbehandlung und wo endet sie? Wohl auch um die Chance für eine Annahme der Initiative zu erhöhen wurden ganz spezifische, innerhalb der Bevölkerung als besonders schlimm empfundene Straftaten erwähnt: Vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Sozialhilfemissbrauch usw.
Allerdings: Absatz 4 des möglichen neuen Verfassungsartikels 121 enthält auch noch den folgenden Passus:
Der Gesetzgeber (Anm.: Bundesrat und Parlament) umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.
Mit diesem letzten Passus gibt es kein «wo endet die Sonderbehandlung» mehr. Mit diesem Passus beginnt erst recht die Sonderbehandlung von Ausländern. Rein theoretisch wird dadurch nämlich die Grundlage geschaffen, damit ein hier seit 30 Jahren lebender Italiener wegen seines falsch parkierten Autos ausgeschafft werden könnte.
Natürlich erscheint es heute als unwahrscheinlich, dass «der Gesetzgeber» wegen Falschparkierens jemanden ausser Landes schafft. Doch bei anderen Straftatbeständen könnten einige Parlamentarier, insbesondere unter medialem Druck, der Verlockung nicht widerstehen, diesen Katalog zu erweitern. Schliesslich liess sich die Mehrheit dieser Parlamentarier im Rahmen des direkten Gegenvorschlags auch davon überzeugen, dass kriminelle Ausländer nach Verbüssung ihrer Strafe auszuschaffen seien…
Es ist beschämend, wie hier eine Errungenschaft, für welche während über 200 Jahren gekämpft werden musste, so mit Füssen getreten wird. Und es ist bedauerlich, wie die Herkunft eines Menschen nun plötzlich wieder eine Rolle spielen soll.
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- Augenreiberei (25.10.2010):
«Kriminelle Schweizer ausschaffen – aber wohin?»
Wehret den Anfängen, möchte ich auch dir zurufen, wenn du wieder mal die schwärzesten alle schwarzen Aussichten heraufbeschwörst. Sollten tatsächlich ein paar Parlamentarier Ausschaffung bei Falschparkieren verlangen – fänden sie wirklich eine parlamentarische Mehrheit? Gewännen sie auch noch ein eventuelles Referendum? Bei so viel Misstrauen gegenüber den Mitmenschen – getraust du dich überhaupt noch zu Tür hinaus?
Noch eine Kleinigkeit: Die Gleichheit. Ich vermute mal, dass jedes Land auf der Welt zwischen den eigenen Bürgern und Ausländern unterscheidet. Die Bürger haben Stimm- und Wahlrecht und können nicht ausgewiesen werden. Ausländer können hingegen ausgewiesen werden oder ihnen kann die Einreise verweigert werden. Die Bedingungen müssen eines demokratischen Rechtsstaates würdig sein, aber die absolute Gleichheit gibt es nicht.
Die Schweiz ist doch ohnehin nur ein pseudodemokratischer Rechtsstaat, genau so wie die Gleichheit nur eine Pseudogleichheit ist, wer Geld hat ist gleicher auch juristisch wie man ja beim Fall Näf gesehen hat, der sich mit Geld einer Strafverfolgung entziehen konnte.
Also Pseudodemokratie, Pseudorechtsstaat, Pseudogleichheit, Pseudojustiz und weil alles Pseudo ist, ist es dann eben auch eine Pseudosicherheit in die sich die Reichen und Mächtigen wiegen.
Nun wenigstens sind dann die bereits prophezeiten Aufstände und die dabei entstehende Gewalt nicht Pseudo sondern im Gegenteil dann sehr real und ausserordentlich echt, vor allem für diejenigen die sie dann zu spüren bekommen.
Dann sind auch kriminelle Ausländer und vieles andere plötzlich so was von unwichtig, dass wird dann eine loose-loose Situation für alle sein, auch für die Vasellas, die so gelesen meinen „Dann gibt es eben Aufstände…“, da hat einer wohl vergessen das gerade Chemiefabriken dann sehr gut brennen… 😉
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Die-Wut-wird-neopopulistischen-Kraeften-Auftrieb-geben/story/11382675
http://www.rotpunktverlag.ch/cgibib/germinal_shop.exe/VOLL?session_id=1133155&titel_nummer=43121&titel_id=43121&caller=rotpunkt
@ Tinu
Hast Du vielleicht etwas falsch verstanden? Ich erlaube mir, die fragliche Passage nochmals zu wiederholen:
Wie bereits erwähnt, lässt es die Initiative offen, weitere Vergehen zu definieren, welche zur Ausschaffung führen sollen. Und: Ich traue es unserem Parlament durchaus zu, das auch zu machen. Darum stelle ich ja gerade die Frage: Wo beginnt diese Sonderbehandlung und wo soll sie enden?
Zum Stimm- und Wahlrecht: Richtig, Menschen mit ausländischem Pass verfügen heute nicht über dieses Recht und die jüngsten Abstimmungen zu diesem Thema zeigen, dass es wohl noch lange so bleibt. Aber diese Mitbürger, welche sich zum Teil kaum von uns unterscheiden, haben die Möglichkeit, unter gewissen Bedingungen sich dieses Recht zu erwerben, indem sie sich einbürgern lassen.
In diesem Zusammenhang finde ich es noch interessant, dass ich zwar beispielsweise nach Luzern ziehen kann und mich dort sofort politisch betätigen kann, dass jedoch ein dem Pass nach „Ausländer“, der länger in der Schweiz lebt als ich alt bin, dort nichts zu sagen hat, selbst wenn er schon immer in Luzern wohnte. Unschöne Ungleichheit…
@ Chris
Vorab: Es gibt „natürlich“ Ungleichheiten, welche mit dem Einkommen und Vermögen zusammenhängen. Oder andersrum: Einigen ist es möglich, sich eine Sonderbehandlung zu ihren Gunsten zu erkaufen. Das tangiert aber vor allem die privatwirtschaftlichen Bereiche. Ein Millionär hat aber beispielsweise nicht mehr Stimmrechte als jeder andere auch. Und: Es gibt diese Grenzbereiche wieder Privatwirtschaft und staatlichen Institutionen. Anwälte gehören da dazu, weil, wer genug Geld hat, sich quasi jeden Anwalt leisten kann. Oder die Millionen, welche der Privatmann Blocher mutmasslich seiner Partei zukommen lässt.
Ich habe oben bei Tinu geschrieben, dass ich es dem Parlament zutrauen würde, den fraglichen Katalog an Vergehen zu erweitern. Es ist genau diese „Unvernunft“, welche eben auch kantonale oder kommunale Parlamente entscheiden liess, Superreichen eine Sonderbehandlung zukommen zu lassen.
Zudem – und das habe ich oben nicht geschrieben – ist Gleichheit nicht etwas, das einfach so vom Himmel fällt. Wir werden wohl immer wieder daran arbeiten müssen, und die Steuergerechtigkeitsinitiative ist dafür ein gutes Beispiel.
Nur heisst es eben gleiches Recht für alle, wenn sich jedoch jemand mit Geld der Strafverfolgung entziehen kann, dann war das auch nur eine Illusion.
Aber zum Glück gibt wenigstens ein paar universale Gleichheiten, deren sich niemand entziehen kann auch wenn jemand Milliarden hat – so sterben irgendwann alle und alle müssen essen und bei allen kommt es irgendwann wieder auf die mehr oder weniger selbe art und weise raus, es gäbe noch vieles andere.
Doch vieles was als Gleichheit angepriesen wird, ist eben nur eine Illusion und von einer globalen Gleichheit, wie sie eigentlich gelten sollte, sind wir ohnehin noch sehr weit entfernt.
Momentan köchelt leider immer noch jedes Inselchen sein eigenes Süppchen, mal schauen wie lange das noch gut geht.
Ok, „bei anderen Straftatbeständen“, aber der Rest bleibt gleich.
Was das Stimmrecht betrifft: Ich bin durchaus für das Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene, habe auch dafür gestimmt, wenn es aber nicht bewilligt wird, ist das für mich kein „Unrecht“. Im Prinzip gilt auch in meinem Augen, dass, wer in einem Verein mitbestimmen will, ihm auch beitreten muss. Wenn sich jemand nicht einbürgern lässt, dann ist das (meistens) so gewählt und soll nicht beklagt werden. Dass unsere Einbürgerungsverfahren auch nicht über allen Zweifel erhaben sind, steht auf einem anderen Blatt.
@ Tinu
„Der Rest“, falls Du darunter das Falschparkieren verstehst, ist auch nicht relevant. Ich habe dieses Beispiel gewählt, um ein Befremden hervorzurufen: Wohl jedem von uns würde es schon befremdend erscheinen, wenn ein ausländischer Staatsangehöriger fürs Falschparkieren eine andere Busse erhielte als ein Schweizer. Der fragliche Passus in der Initiative würde aber erlauben, sogar noch weiter zu gehen (nämlich die Ausschaffung).
Ob das für diese Bagatelle dann tatsächlich auch gemacht wird oder nicht, ist eine andere Frage. Und wie fürs genannte Beispiel erwähnt, halte ich es selber für unwahrscheinlich, dass es dazu kommt.
Die zentrale Aussage ist die, dass mit diesem Passus eine Hintertür geöffnet wird, Ausländer für jegliches Vergehen anders behandeln zu können, egal ob es sich nun ums Falschparkieren, um Steuerhinterziehung oder -betrug, um Vergewaltigung oder was auch immer handelt – sofern es der Gesetzgeber beschliesst. Diese Hintertür zu öffnen, halte ich für einen Rückschritt und sollte daher geschlossen bleiben (darum eben: Wehret den Anfängen!).
Ich hoffe, dass ich damit etwas besser verdeutlichen konnte, dass es mir nicht ums Schwarzmalen geht, sondern ums Fingerdraufhalten auf eine wichtige Errungenschaft, deren Bedeutung wir uns oftmals nicht mehr bewusst sind. Leider ist es in diesen Tagen hierzulande etwas zum Trend geworden, bis anhin Grundsätzliches in Frage zu stellen (abgeschaffte Todesstrafe, Religionsfreiheit, Rechtsgleichheit usw.). Schwarzmalerei wäre es, sich das Gegenteil dieser Errungenschaften vorzustellen, also deren Nicht-mehr-Existenz…
P. S. War ich schuld, dass bei Dir die Beitrag nun auf einem fast schwarzen Hintergrund erscheinen? 😉
@ Tinu / Nachtrag
Vielleicht hast Du gestern diesen 10vor10-Beitrag auch gesehen. Adrian Amstutz spricht genau den oben diskutierten Passus an (das Parlament habe den Katalog zu erweitern…). Und da es ums heikle Thema Raserei geht, besteht auch bereits schon der angesprochene mediale Druck (was für ein empörtes Aufschreien, wenn das Parlament Raser nicht ausschaffen will…).
Um nicht missverstanden zu werden: Raser sollen abgestraft werden. Ich finde sogar, dass die Urteile für den Täter von Schönenwerd immer noch zu milde sind… Aber sie gleich ungeachtet aller Umstände (Familie, hier aufgewachsen ohne Bezug zum „Heimatland“ usw.) auszuschaffen?
«Gleiches gleich, Ungleiches ungleich» – entsprechend gibt es heute schon keine absolute Gleichbehandlung, übrigens nicht nur im Bezug auf Schweizer Bürger und Ausländer (und in diesem Verhältnis werden nicht nur Ausländer bisweilen diskriminiert, es gibt auch umgekehrte Fälle).
@ Martin
Richtig, eine absolute Gleichbehandlung gibt es heute nicht. Aber wir können daran arbeiten oder wenigstens versuchen, nicht noch zusätzliche Ungleichheiten zu schaffen, welche in den letzten Jahrzehnten nicht bestanden.
@Martin @Titus
Das Prinzip heisst meines Wissens: „Gleiches gleich behandeln, Ungleiches – nach Massnahme der Ungleichheit – ungleich.“ Das Mass nehmen der Ungleichheit ist also wichtig. Und das ist halt wieder mal Sache des Rechtssystems und der demokratischen Entscheide … und der Richter.
Ich denke, dass die Richter immer mehr das Mass nehmen vernachlässigt haben und somit die so genannte Kuscheljustiz verursacht haben. Die Ausschaffungsinitiative zwingt solches Mass auf – ein Mass aber, das in seiner Starrheit in Richtung Ungerechtigkeit geht. Darum plädiere ich für den Gegenvorschlag, der nach wie vor die Möglichkeit des Mass Nehmens beinhaltet.
@ Tinu
Vorab: Wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe, ist es die „Ausländerbehörde“, welche das Aufenthaltsrecht entziehen kann und das Bundesamt für Migration, welches eine Einreisesperre verhängen kann (also nicht zwingend ein Richter).
Doch die Frage nach dem Mass bringt mich zu einem anderen Punkt: Stimmt denn das Mass heute nicht (mehr)? Hast Du den Eindruck, dass sich etwas verbessern würde, wenn man kriminelle Ausländer nach Verbüssung ihrer Strafe ausschafft? Wäre es nicht sinnvoller, im Integrationsbereich etwas zu tun, damit es gar nicht erst zu kriminellen Handlungen kommt?