Schmollende BKW

Für viel Neues, was heute von irgend einer Seite her als negativ empfunden wird, kann man dem Internet die Schuld zuschieben. Nur bei der Stromproduktion funktioniert das nicht. Da muss schon ein anderer Sündenbock her.

Viel Neues erwarten in den nächsten Jahren praktisch alle bisherigen Stromproduzenten, darunter auch die BKW, welche mehrheitlich im Besitz des Kantons Berns ist. Die Zeiten, als Unternehmen wie die BKW ein Monopol auf der Produktion von Strom hatten, sind schon lange vorbei. Heute erhalten diese plötzlich Konkurrenz von einfachen Bauern, denen es einfällt, eine Biogas-Anlage auf dem eigenen Hof zu errichten um so auch in Energiebelangen zum Selbstversorger zu werden.

Veränderte Marktbedingungen

Das grösste Schreckensszenario für die Noch-Monopolisten muss wohl ein wilder Haufen von Hauseigentümern sein, welche alle ihre eigenen kleinen Photovoltaik-Kraftwerke auf ihren Dächern betreiben. Darum überrascht es auch nicht, dass eine BKW im Bereich der erneuerbaren Energien vor allem auf Wasserkraftwerke und Windturbinen setzt. Das bindet die Infrastruktur und damit die Stromabnehmer weiterhin an die BKW.

Die politischen Signale stehen auch alle auf grün für dieses Schreckensszenario. Mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) sollen auch Kleinstkraftwerkbetreiber für die Abgabe ihres Stroms ins öffentliche Netz entschädigt werden. Den Netzbetreibern und den anderen, grossen Stromproduzenten bleibt dann die undankbare Aufgabe, die vielfach wetterbedingten Leistungsschwankungen auszugleichen um eine konstante Netzspannung gewährleisten zu können.

In solchen Zeiten der Veränderung wären Innovationen gefragt. Innovationen, die sich nicht gegen neue Produktionsformen und nicht gegen neue Produzenten per se richten, sondern mit denen versucht wird, einen gemeinsamen Kurs zu fahren. Es bedingt aber auch Mut, einen solchen neuen Kurs gemeinsam fahren zu wollen.

Sieht man sich die aktuelle, erweiterte Unternehmensleitung der BKW an, ist mit einem Kurswechsel dank Innovationen und Mut für Neues – also mit frischem Wind – kaum zu rechnen. Mit zwei Ausnahmen waren sie alle einer Entwicklung unterworfen, in welcher staatliche Unternehmen zu privaten Unternehmen wurden und in welcher das «Beamten-Denken» einem flexiblen, ökonomischen Denken weichen musste – wenigstens auf dem Papier.

Ob alle diesen Wandel auch in der Praxis vollständig vollzogen haben, darf bezweifelt werden. So hat sich am Widerstand einer breiten Bevölkerungsschicht gegen Atomenergie kaum etwas verändert. Ein Unbehagen befallen viele beim Gedanken an AKWs und dies obschon hierzulande kaum Zustände wie in Tschernobyl herrschen – um nur das in der Bevölkerung wohl präsenteste Argument (Unfallgefahr) zu nennen.

Dieses Zeichen der Zeit, wie auch andere, hat man bei der BKW offensichtlich noch immer nicht erkannt, denn man hält am Standort Mühleberg für ein neues AKW fest. Andere Zeichen sind beispielsweise die Abstimmung von Ende November des letzten Jahres in der Stadt St. Gallen.

Dort stimmte die Mehrheit der Stimmenden einem Ausstieg aus der Atomenergie bis ins Jahr 2050 zu. Gleichentags stimmte ebenfalls die Mehrheit der Stadtberner Stimmenden einem Atomstrom-Ausstieg sogar schon per 2039 zu.

Auch in anderen Städten wie etwa Zürich, Basel, Lausanne, Genf oder Biel stehen sowohl politisch wie auch seitens der lokalen Energieproduzenten und -lieferanten die Zeichen schon längst auf erneuerbare Energien, also ohne Atomstrom.

«Zunehmender Widerstand»

Am 13. Februar dieses Jahres werden dann auch erstmals die Stimmenden des Kantons Bern, einem AKW-Standortkanton, Stellung nehmen können. Sie stimmen dann darüber ab, ob ein Rahmenkredit für den (vierfach grösseren) Ersatz des bestehenden AKWs in Mühleberg gesprochen werden soll.

Auch wenn es sich nur um eine Konsultativabstimmung ohne bindenden Charakter handelt, ist diese Abstimmung doch auch ein wichtiger Gradmesser für die Stimmung in der gesamten schweizerischen Bevölkerung gegenüber Atomstrom.

Die BKW, welche die Ablösung des bestehenden AKWs in Mühleberg in ihrem Leitbild verinnerlicht und online allgegenwärtig mit viel «CO2-frei» ausgeschmückt hat, scheint nervös zu sein. Selten wurde in den letzten Monaten und Wochen so viel PR «Pro AKW» betrieben wie zurzeit, was ihr auch viel Kritik einbrachte.

Dabei schreckt man auch nicht vor unlauter anmutenden Methoden zurück. Dazu gehört die Ankündigung von Montag, wonach die BKW ihre Ausbauziele für 2030 im Bereich der erneuerbaren Energien um 40 Prozent nach unten korrigieren müsse. Diese Ankündigung, zu welcher sachliche Details fehlen, hätte man auch nach der fraglichen Abstimmung machen können – ausser man beabsichtige, die Stimmenden Pro AKW zu beeinflussen…

Begründet wird diese Ziel-Reduktion mit einem «zunehmenden Widerstand», oder wie es Dr. Martin Pfisterer von der BKW schreibt:

Bei diesen geeigneten Standorten – vorab den Jurahöhen (Windenergie) und den Alpenregionen (Kleinwasserkraft) – hat die regionale und nationale Opposition massiv zugenommen. Dazu kommt, dass sich die dreistufigen schweizerischen Planungs- und Bewilligungsverfahren regelmässig als Erschwernis erweisen.

Er schreckte dabei auch nicht vor der Behauptung zurück, dass sich lokale und regionale Oppositionsgruppen «teils auf Aufforderung gesamtschweizerischer Organisationen» formiert hätten. Konkrete Angaben machte er jedoch keine, womit diese Aussage nur eine dumpfe, pauschale Verunglimpfung nationaler Organisationen bleibt.

Goldgräberstimmung

Etwas gemässigter fällt das Referat von Franz Bürgi aus, dem Chef der BKW-Tochter Sol-E-Suisse:

Sehr beunruhigend ist dabei die sich verstärkende gesellschaftliche Opposition, die nun auch zunehmend den Bereich der Windenergie betrifft. Die Ursachen sind grundsätzlicher Natur (Landschafts- und Naturschutz allgemein, Schutz der Jurahöhen, Einflüsse der Windturbinen auf die unmittelbare Umgebung). Vielfach ist sie aber auch getrieben durch die nach wie vor sehr aggressive Standortsicherung. Diese führt zu einer Flut von Projekten (insbesondere im Jurabogen) und zum Teil zu unkontrollierten Auswüchsen, die bei der Bevölkerung verständlicherweise auf Widerstand stossen.

Hierzu muss man sich vor Augen halten, dass es die bereits vorgängig erwähnte kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) erst seit dem Jahr 2010 gibt. Oder etwas salopper ausgedrückt: Jetzt kann man für die Produktion erneuerbarer Energie etwas verdienen.

Es versteht sich von selbst, dass in diesem zukunftsträchtigen Bereich so eine Art Goldgräberstimmung ausbricht und sich die lokale Bevölkerung gegen einen Wildwuchs an Windturbinen wehrt.

Unter diesem Kontext versteht es sich auch von selbst, dass mit «zunehmendem Widerstand» zu rechnen ist. Die Zeiten sind vorbei, als noch einige Idealisten bei den Betroffenen anklopften um ein Windrädchen aufstellen zu dürfen und dabei auf Wohlwollen stiessen.

Ein demokratischer Prozess

Dafür aber der lokalen Bevölkerung die Schuld in die Schuhe zu schieben, ist zu einfach. Gerade bezüglich Windturbinen sind nämlich nun plötzlich raumplanerische Konzepte für Orte gefragt, von welchen man bisher nie dachte, je Raumplanung betreiben zu müssen.

Auch die Klagen betreffend dreistufigem Planungs- und Bewilligungsverfahren (Gemeinde, Kanton, Bund) und der fehlenden Unterstützung durch eine koordinierende Behörde sind etwas zu einfach.

Im Verwaltungsrat der BKW sitzen nämlich gemäss Statuten immer zwei Berner Regierungsräte. An sie hätte man schon längst diese Sorge herantragen können. Barbara Egger-Jenzer (SP), Berner Energieministerin, Befürworterin von erneuerbaren Energien und eines der beiden Verwaltungsratsmitglieder des Kantons Bern, hätte bestimmt die nötigen Hebel in Gang gesetzt.

Zudem gehören derartige Planungs- und Bewilligungsverfahren zu unserem demokratischen System der Mitwirkung. Allen Betroffenen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, Stellung beziehen zu können.

Was dabei nicht ausser acht gelassen werden darf, ist der langfristige Charakter, welche solche Vorhaben mit sich bringen. Hier geht es um Eingriffe in die Natur, welche für die nächsten 30 bis 40 Jahren bestehen bleiben. Darum soll das, was gemacht wird, auch von allen getragen werden können.

Beschwerden mit Mass

Es bleibt noch der Vorwurf an die «nationalen Organisationen», namentlich die Umweltverbände. Das Schweizer Stimmvolk stimmte am 30. November 2008 über eine Volksinitiative ab, welche das Verbandsbeschwerderecht in «Umwelt- und Raumplanungsangelegenheiten» einschränken wollte. Die Initiative wurde zu zwei Dritteln der Stimmenden und in allen Kantonen verworfen.

Dieses Abstimmungsergebnis wäre nicht so deutlich zu Stande gekommen, sollte die Bevölkerung den Eindruck gehabt haben, die Umweltverbände würden übermässig von ihrem Beschwerde- oder auch nur Einspracherecht Gebrauch machen. Schaut man genau hin, kann von einer mutwilligen Beschwerdeflut, wie einem die Kommunikation der BKW glauben lässt, kaum die Rede sein.

So teilte der WWF Schweiz im Mai letzten Jahres mit, dass deren 15 Beschwerden im Jahr 2009 zu über 80 Prozent von Erfolg beschieden waren. Im Leistungsbericht 2009 von Pro Natura wurde auch nur eine von sieben Beschwerden abgewiesen.

Und in der just gestern veröffentlichten Statistik der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz ist von einer knapp 80-prozentigen Erfolgsquote die Rede. Für alle drei Organisationen gilt: Es handelt sich bei weitem nicht nur um Beschwerden im Zusammenhang mit Kleinkraftwerken oder Windturbinen!

Diese hohen Erfolgsquoten beim Verbandsbeschwerderecht sind nicht zufällig. Die Umweltverbände verfügen inzwischen über ein hohes Wissen und viel Erfahrung in Sachen Beschwerden und Einsprachen.

Sie verfügen auch nicht über unbegrenzte Mittel um allzu grosse Risiken eines Misserfolgs eingehen zu können. Es kann darum auch vorkommen, dass diese Verbände bewusst angegangen werden, um spätere Beschwerden oder Einsprachen schon im Vorfeld zu verhindern.

Frischer Wind für die Unternehmensleitung?

Auf der anderen Seite muss man sich auch fragen, ob nicht die BKW etwas falsch macht, wenn sie über «zunehmenden Widerstand» klagt. Schaut man sich einige Fälle etwas genauer an, dann kann man sich ebenfalls fragen, wie so grosse Gesuchssteller wie eine BKW mit hauseigenen Juristen zum Beispiel bekannte Vorgaben missachten können.

Die Vermutung liegt nahe, dass dahinter durchaus auch Absicht steckt, so ganz nach dem Motto: Wir versuchen es einmal, vielleicht merken es die Umweltverbände ja nicht…

Sollte die Abstimmung vom 13. Februar klar gegen eine Erneuerung des AKWs Mühleberg ausfallen, dann wäre ein Wechsel in der Unternehmensleitung angesagt. In diesem Fall kann man nur hoffen, dass eine neue Unternehmensleitung mehr mit statt gegen die Umwelt und die Umweltverbände arbeitet – ganz so wie es im BKW-Verhaltenskodex steht…

Dann klappt das auch besser mit den Projekten und den (alten) Projektzielen in Sachen erneuerbare Energien. Die jetzt von der BKW zu Unrecht eingenommene schmollende Rolle bringt niemandem etwas.

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