Kindesentführung: Unbrauchbare Alarmierung?

Innert weniger Tagen kam es gleich zu drei medial bekannt gewordenen Entführungen. Trotz vermeintlichen Anstrengungen im Alarmierungsbereich scheint sich nichts verbessert zu haben – weil sich die Behörden selber im Weg stehen.

Der Fall der damals knapp sechsjährigen Ylenia Lenhard, welche im Sommer 2007 entführt und später tot aufgefunden wurde, dürfte vielen noch in guter Erinnerung sein. Es war der erste Fall, bei dem über einen Offenen Brief im Walliser «Le Nouvelliste» von bekannten Persönlichkeiten die Forderung nach einem Entführungsalarm nach ausländischem Vorbild laut wurde.

Ein langer Weg für nichts?

Genützt hatte es nichts. Der Adressat des offenen Briefs, der damalige Justizminister Christoph Blocher, versicherte zwar, er werde diese Frage mit der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS), mit der Vereinigung der Schweizerischen Kripochefs (VSKC) und mit der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) anschauen, da die Polizeihoheit bei den Kantonen liege.

Trotz dieser unzähligen Klubs kluger Köpfe ist die ganze Sache dann «irgendwie» versandet. Im Dezember 2008 reichte der damalige Ständerat und heutige Bundesrat Didier Burkhalter eine Motion ein um das Thema neu zu lancieren.

Sie kam zum richtigen Zeitpunkt, denn unter dem Eindruck der am 4. März 2009 entführten und später ermordeten, damals 16-jährigen Lucie Trezzini, stimmte der Ständerat am 12. März und der Nationalrat am 27. April 2009 dieser Motion zu – entgegen dem Antrag um Ablehnung durch den Bundesrat.

Da jedoch wie erwähnt die Polizeihoheit bei den Kantonen liegt, konnte der Bund hier nur einen Anstoss geben. Die Umsetzung lag bei den Kantonen. Diesen war das gleiche Anliegen ebenfalls seit dem Fall von Ylenia bekannt, also seit Mitte 2007.

Rund zwei Jahre später, Mitte Oktober 2009, kündigte die KKJPD schliesslich an, dass der neue Entführungsalarm per 1. Januar 2010 bereit stehe. Dieser beinhalte vorerst nur eine Veröffentlichung von Entführungsmeldungen über allgemeine Kanäle wie Radio/TV, Info-Screens an Flughäfen und Bahnhöfen usw., jedoch noch keine Alarmierung via SMS an freiwillig registrierte Benutzer.

Diese SMS-Möglichkeit solle «im Verlauf des Jahres 2010» folgen. Tatsächlich wurde sie aber erst per 1. Februar 2011 in Betrieb genommen.

Ungeachtet dessen gab und gibt es auch die anderen, bereits erwähnten Möglichkeiten der Alarmierung, welche vom technischen Standpunkt her in den folgenden Fällen hätten angewandt werden können und welche sich jüngst zugetragen haben:

  • Am 22. Januar 2011 wurde eine 15-Jährige aus dem Kanton Aargau von einem 31-Jährigen entführt und missbraucht. Er und sein Opfer wurden im Kanton Tessin erkannt und aufgehalten.
  • Am 30. Januar 2011 entführt ein Waadtländer Vater seine beiden siebenjährigen Töchter Alessia und Livia und bringt sich später in Italien um. Was mit den beiden Zwillingen genau geschehen ist, bleibt für den Moment noch unbekannt.
  • Am 8. Februar 2011 entführt ein offensichtlich psychisch verwirrter Vater aus dem Kanton Zug seine beiden 7- und 10-jährigen Jungen aus dem Kanton Zug und strandet schliesslich unversehrt auf einer italienischen Raststätte.

Ein Entführungsalarm wurde in all diesen Fällen keiner ausgelöst. Warum nicht?

Offene europäische Koordination

Es ist allgemein bekannt, dass bei einer Entführung der Zeitfaktor eine wichtige Rolle spielt. Je schneller bekannt ist, dass jemand entführt wurde, desto grösser ist die Chance diese Person nicht nur bloss zu finden, sondern sie auch unversehrt zu finden.

Darum kann die Antwort auf die gestellte Frage nicht lauten: Weil sie ins Ausland verschwunden sind oder dahin unterwegs waren. Hätte man schnell genug informiert, dann wären die Entführer mit ihren Opfer vielleicht noch in der Schweiz entdeckt worden.

Der Bundesrat schrieb am 19. Februar 2009 in seiner Begründung zur ablehnenden Haltung gegenüber Burkhalters Motion unter anderem aber auch:

Anlässlich des informellen Treffens der Innenminister vom 15. Januar 2009 teilte der tschechische Ratsvorsitz mit, er werde eine Expertenkonferenz einberufen. Die Experten sollen die besten Praktiken hinsichtlich eines möglichst früh greifenden Kindesentführungs-Alarmsystems erörtern und die Umsetzung und die Funktionalität der nationalen Alarmsysteme diskutieren.

Wie in vielen anderen Bereichen der Verbrechensbekämpfung liegt der Schwerpunkt des Interesses der Schweizer Arbeitsgruppe auf der Kompatibilität mit den Systemen der EU-Mitgliedstaaten und insbesondere mit jenen der angrenzenden Staaten.

Mit anderen Worten: Man ist sich der Problematik bewusst, dass Entführungen sich selten nur auf einen Nationalstaat beschränken. Ob dazu in den letzten zwei Jahren allerdings Fortschritte gemacht wurden, bleibt offen.

Zu restriktive Regeln?

Es gibt allerdings noch anderen «Hindernisse», welche nicht zu einem Alarm geführt haben. So schreibt die KKJPD auf der Website entfuehrungsalarm.ch:

Der Alarm findet in der Regel keine Anwendung bei der Entführung durch einen Elternteil bzw. beim Entziehen von Unmündigen (Art. 220 StGB), da in diesen Fällen normalerweise keine Gefahr für Leib und Leben der entführten Person besteht.

Auch wenn das Schicksal der beiden Zwillinge Alessia und Livia noch unklar ist: Die KKJPD wird diese Regel hoffentlich noch einmal überdenken. Es wäre nicht der erste Fall von Kindesentführung durch ein Elternteil und es wäre auch nicht das erste Mal, dass Täter ihnen nahe stehende Personen aus Gründen wie Eifersucht oder Neid umbringen.

Ein weiterer Grund dafür, warum offensichtlich kein Alarm ausgelöst wurde, findet sich bei dieser Regel:

Ebenso wird der Alarm nicht ausgelöst, wenn minderjährige Personen vermisst werden, ohne dass eine Entführung beobachtet worden wäre oder ein begründeter Verdacht auf eine Entführung besteht.

Diese Definition mutet irgendwie nach Hollywood an: Eine schwarze Limousine nähert sich in hohem Tempo dem Entführungsopfer, bremst neben ihm abrupt ab, es öffnet sich eine Tür, durch welche das Opfer ins Auto gezerrt wird, welches dann mit quietschenden Reifen wieder losfährt…

Die Realität sieht in vielen Fällen «harmloser» aus. Es wird nämlich versucht, das Vertrauen der Minderjährigen zu gewinnen (was im Falle einer Entführung durch ein Elternteil nicht einmal notwendig ist, da Kinder diesen folgen). So muss auch niemand mit Gewalt und gegen dessen Willen in ein Auto gedrängt oder gezerrt werden.

Darum ist der erste Teil dieser Regel eher unnütz. Es bleibt nur noch der «begründete Verdacht». Und auch das wird noch weiter eingeschränkt:

Auch die Erfüllung sämtlicher Kriterien für die Auslösung des Entführungsalarms verpflichtet nicht zur Alarmauslösung, wenn dadurch das Opfer zusätzlich in seiner physischen, sexuellen oder psychischen Integrität gefährdet oder die bereits eingeleiteten Massnahmen zur Befreiung des Opfers behindert werden könnten.

Gemäss Medienberichten wurde im Falle der 15-Jährigen aus dem Kanton Aargau genau aus diesem Grund der Entführungsalarm nicht ausgelöst. Trotzdem: Dieses letzte Kriterium ist so eine Art «Killer-Kriterium» für den Entführungsalarm selbst.

Denn: Wann weiss man schon, wer der Entführer ist und wie (un)berechenbar er ist? Die jüngsten Entführungsfälle durch ein Elternteil machen deutlich, dass selbst dann, wenn man den Täter (oder die Täterin) kennt, nie genau weiss, woran man ist. Keine Mutter und kein Vater würde wohl seine Kinder dem anderen Elternteil anvertrauen, wenn ein «begründeter Verdacht» besteht, dass dieser den Kindern etwas antut.

Was bleiben ob all diesen Regeln denn noch für Fälle übrig, bei denen der Entführungsalarm zur Anwendung kommen kann?

Umsetzungsprobleme liegen andernorts

Didier Burkhalter schrieb im ersten Satz der Begründung zu seiner Motion im Dezember 2008 Folgendes:

Während in andern Ländern, insbesondere in Frankreich, das Entführungsalarmsystem vollständig und zur Zufriedenheit aller funktioniert, kommt das Vorhaben in der Schweiz kaum vom Fleck.

Wenn ein solches System in Frankreich und anderswo offensichtlich gut funktioniert, aber in der Schweiz bei drei Fällen innert 14 Tagen nicht ein einziges Mal ein Alarm ausgelöst wurde, dann muss man sich fragen: Haben wir hier nur zur Beruhigung der politischen und gesellschaftlichen Forderungen ein unnützes, administratives Monster, welches allenfalls auch wegen des Kantönligeists ein «Rohrkrepierer» ist?

In den Klubs der klugen Köpfe sitzen sicherlich unzählige Väter und Mütter. Auch ihnen dürften die eigenen Kinder heilig sein. Darum ist die Ursache dafür, weshalb man sich mit der Alarmierung so schwer tut, wohl anderswo zu suchen.

Verschiedene Indizien sprechen dafür, dass die treibenden politischen Kräfte, allen voran die KKJPD, Mühe bekunden, die technischen Möglichkeiten der jüngeren Kommunikationskanäle richtig zu nutzen.

Das beginnt bei der Website entfuehrungsalarm.ch. Ein solch langer Domain-Name ist ein Unding für eine so wichtige Sache. Hier wäre etwas Kreativität gefragt gewesen um sich einen Namen auszudenken, den man sich merken kann und der vielleicht sogar in allen drei Sprachen der gleiche ist. Das vereinfacht die in diesen Fällen so wichtige Kommunikation ungemein.

Unwissenheit führte offensichtlich auch dazu, dass der Domain-Name entführungsalarm.ch (also mit Umlaut) nicht reserviert wurde. Vorsorglich wurde dies nun durch den Autor dieses Beitrags nachgeholt…

Wirtschaftlicher Profit statt soziales Engagement

Das technische Highlight dieses Alarmsystems ist der SMS-Alarm, welcher nicht wie angekündigt «im Verlauf des Jahres 2010» in Betrieb genommen wurde, sondern erst vor rund 14 Tagen. Auch das deutet darauf hin, dass es eingie «Schwierigkeiten» bei der technischen oder organisatorischen Umsetzung gab (was ist denn das für eine Planung: «im Verlauf des Jahres 2010»?).

Für diesen SMS-Alarm muss sich zuerst jeder Einzelne freiwillig registrieren. Und: Währenddem die Publikation von Entführungsmeldungen in allen anderen Medien den Medienkonsumenten nichts kosten, hat er für jedes SMS 20 Rappen (unabhängig vom jeweiligen Abonnement) zu bezahlen.

Gewiss, das Verschicken von SMS generiert bei den mitmachenden Telekom-Partnern Swisscom, Sunrise und Orange Kosten. Dafür prangert aber deren Logo (kostenlos?) auf der Website von entfuehrungsalarm.ch.

Es wäre nichts als anständig gewesen, wenn sie die paar Rappen pro SMS auf die eigene Kappe genommen oder wenigsten die Gewinnmarge fallen gelassen hätten. Zudem handelt es sich nur um SMS, entgegen dem ursprünglichen Vorstoss Burkhalters, welcher gar MMS vorsah.

Stattdessen sollen nun die SMS einen Link zu einem Bild der entführten Person enthalten. Benutzer von Smartphones dürften auf diesen Link klicken, womit die Telekom-Anbieter (je nach Abonnement) wiederum Geld für die Verbindungskosten einkassieren.

Hier wäre es an der KKJPD gelegen, in Sachen SMS und deren Kosten etwas forscher gegenüber den Telekom-Anbietern aufzutreten. Letztere verlangen schliesslich immer noch Tarife, die um einiges höher liegen als im Ausland. Zudem hätte die KKJPD zu den schönen Worten der Telekom-Anbieter über «Corporate Social Responsibility» und «Jugendschutz» auch Taten einfordern können.

Polizei-Behörden: Null Online-Kompetenz

Daneben gibt es auch technische Mittel, über welche sogar Revolutionen organisiert werden, weil man damit tausende von Benutzern erreichen kann, diese nicht einmal Kompatibilitätsprobleme zwischen den Ländern mit sich bringen und – hélas – sogar noch kostenlos sind. Sie heissen zum Beispiel Facebook und Twitter.

Doch eine Möglichkeit, sich an Entführungsmeldungen via Facebook oder Twitter anzuhängen gibt es heute nicht. Mit etwas technischem Flair wäre eine entsprechende Lösung innert eines Tages umgesetzt.

Dass es eine solche Lösung heute nicht gibt, verwundert nicht wenn man sieht, was für ein Verständnis die hinter dem Entführungsalarm treibenden politischen Kräfte zu Facebook und Twitter haben. So sah kürzlich Karin Keller-Sutter die Ursache für Hasstiraden gegenüber Politikern bei den sozialen Netzwerken. Die St. Galler FDP-Regierungsrätin ist nicht irgendwer. Sie präsidiert die KKJPD, welche die Plattform entfuehrungsalarm.ch betreibt…

Es bleibt zu hoffen, dass sie über ihren eigenen Schatten zu springen vermag um dank einer Erweiterung von entfuehrungsalarm.ch mit Facebook und Twitter auch von den positiven Seiten der sozialen Netzwerke profitieren zu können.

Wie schlimm es um das Verständnis dieser «modernen», technischen Möglichkeiten bei den inter-kantonalen Behörden steht, zeigt sich auch nur schon beim ganz normalen Web-Auftritt aller Polizeikorps unter swisspolice.ch (sie unterstehen den Mitgliedern der KKJPD). Diese vom Bundesamt für Polizei verwaltete, aber von den Polizeikorps inhaltlich gefütterte Website enthält «aktuelle Meldungen» über «derzeitige» Fahndungen, vermisste Personen und offene Straftaten.

Die letzte «aktuelle» Straftat, ein Tötungsdelikt, ist allerdings mit dem 27. November 2009 datiert. Und die älteste «aktuelle» Straftat, ebenfalls ein Tötungsdelikt, reicht bis zum 6. Dezember 1999 zurück. In den anderen Rubriken sieht es nicht viel besser aus. Zudem ist bekannt, dass viele Einträge schon lange veraltet sind und sich darum längst wieder aufgetauchte Personen trotzdem noch immer unter den Vermissten befinden.

Der visuelle Auftritt entspricht einem Niveau, das einem nicht glauben lässt, wer hinter dieser Website steckt. Nicht einmal das Logo «Schweizerische Eidgenossenschaft» kommt ordentlich daher, denn es ist unscharf. Würde jemand versuchen, ein Plagiat dieser Website zu erstellen, hätte er wohl Mühe damit, nicht eine besser aussehende Website zu kreieren.

Ungenutztes Vernetzungspotential

Wohl auch darum überrascht es nicht, dass kaum jemand diese Website kennt. Und wohl auch darum ist das Ranking dieser Website auf alexa.com um ein x-faches schlechter als beispielsweise jenes fürs Blog von Thinkabout

Es ist jämmerlich und ärgerlich zugleich, wie dilettantisch offizielle Behörden mit modernen Kommunikationsmittel umgehen – und sei es nur ein einfacher Web-Auftritt. Was diesbezüglich heute geboten wird, ist eine so schlechte Visitenkarte, dass man in der Folge auch an der Kompetenz dieser Behörden zweifelt, so ganz nach dem Motto: «Wenn die nicht einmal einen vernünftigen Web-Auftritt hinkriegen, wie sieht es dann in anderen Bereichen aus?»

Darum kann es ebenfalls nicht überraschen, dass trotz unserer zunehmenden Vernetzung der Bevölkerung über die heutigen Kommunikationskanäle noch so manches Verbrechen ungeklärt bleibt. Stattdessen müssen private Stiftungen wie SwissMissing.ch in die Lücke springen – und sie machen es um einiges besser.

Man kann nur hoffen, dass trotz dieser Verweigerung zur Nutzung vor allem der Online-Kanäle durch Polizei-Behörden keine Opfer zu beklagen sind, deren Täter früher hätten gefasst werden können und deren Taten vielleicht nie geschehen wären, hätte man diese Medien genutzt…

P.S. Der Inhaber des Domain Namens «entführungsalarm.ch» ist gerne bereit, diesen an die KKJPD abzutreten. Der Preis ist Verhandlungssache und kommt in jedem Fall der Stiftung SwissMissing.ch zugute.

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Eine Antwort auf „Kindesentführung: Unbrauchbare Alarmierung?“

  1. Guten Tag
    Der obenstehende Text „Kindesentführung: Unbrauchbare Alarmierung“ ist absolute Spitze! Es ist tatsächlich zwingend nötig, dass wir Schweizer ein ebensolches Alarmierungssystem im Zusammenhang mit Kindsentführungen haben sollten wie die besten der weltweiten Länder! Ich bin sogar der Meinung, dass ein solches Alarmierungssystem europaweit oder gar weltweit koordiniert vernetzt werden sollte, um tatsächlich erfolgreich zu sein. Vermisste Kinder werden häufig nicht bloss interkontinental innerhalb verschiedenster Länder verschoben, sondern sogar auch von einem Kontinent zum andern. Da ich mich seit Jahren bereits weltweit in viele Fällen vermisster Kinder intensiv einarbeitete und mich an der Suche auch selber beteiligte und in diesem Zusammenhang auch häufig intensiv mit der jeweiligen, ermittelnden Polizei der jeweiligen Länder zusammenarbeitete, sehe ich ausserordentlich grosse Unterschiede in den einzelnen Ländern weltweit, auch sehr viele, sehr unterschiedliche Vorurteile seitens Sicherheitsbehörden usw. Dies darf zugunsten des Opfers/der Opfer und ihrer verzweifelten Angehörigen auf diese Weise nicht weiter geschehen. Eine internationale, verlässliche Vernetzung wäre deshalb unbedingt nötig, aber auch das Melden, welche der Vermissten nach erfolgreicher Suche oder nach eigenständiger Rückkehr der Abgängigen nicht mehr vermisst werden, denn gerade dies müsste ebenfalls laufend den Fakten entsprechen, dass Listen von Vermissten auch verlässlich aktualisiert sind. Solltet Ihr meine Erfahrungen in diesem hier diskutierten Thema benötigen, um schlagkräftiger auch gegenüber den Behörden oder aber anderweitig agieren zu können, stelle ich mich gerne jederzeit zur Verfügung. Schreibt mir hier auf dieser Plattform, da ich anderweitig im Internet nicht aufzufinden bin. Ich werde solche Kommentare hier jedenfalls sehen und mir sodann überlegen, auf welche Weise ich mit den entsporechenden Interessenten in Kontakt treten kann.

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