Was unsichtbar bleibt

Wir zivilisierten Menschen haben ein widersprüchliches Verhältnis zu allem, was wir nicht sehen. Einerseits wissen wir alle, dass es mehr gibt als das, was wir sehen. Andererseits bezweifeln wir Dinge, die nicht sichtbar sind.

Ein Leben ohne Emotionen ist wohl undenkbar. Selbst Leute, welche vordergründig emotionslos erscheinen, haben irgendwelche Gefühle. Wir stufen sich vermutlich deshalb als emotionslos ein, weil sie ihre Gefühle nicht überschwänglich zum Ausdruck bringen.

Es gibt aber auch eine Reihe von Gefühlen, welche sich gar nicht überschwänglich äussern müssen. Zuversicht, Mut, Vertrauen, Misstrauen, Sympathie, Neid; sie alle, und noch viele mehr, spielen sich eher im Stillen ab.

Wir kennen alle nicht nachweisbar Unsichtbares

Angst, Wut oder Liebe gehören eher zur anderen «Sorte», also jenen Gefühlen, welche tatsächlich überschwänglich zum Ausdruck gebracht werden – zumindest zu Beginn. Sind diese «grossen» Gefühle einmal etwas abgeklungen, wird mit zumeist physischen «Beweisen» zum Ausdruck gebracht, dass sie noch immer da sind. Ein Strauss roter Rosen ist beispielsweise so ein «Liebesbeweise».

Denn mit den Gefühlen ist das so eine Sache. Sie lassen sich nämlich so gut wie gar nicht nachweisen. Im günstigsten Fall liesse sich insbesondere bei den «grossen» Gefühlen mit viele Aufwand eine hormonelle Veränderung feststellen. Aber eben: Sehr viele Gefühle spielen sich im Stillen ab, führen nicht zu Überschwänglichkeit und können demnach kaum nachgewiesen werden.

Wie also lassen sich so einfache Gefühle wie Zuversicht oder Vertrauen nachweisen?

Beim heutigen Stand der Wissenschaft wohl gar nicht. Gäbe es eine solche Möglichkeit, könnte dies die Welt massgeblich verändern. Manche Lügengeschichte würde dank dem Nachweis bestimmter Gefühle aufgedeckt werden.

Obschon wir heute also keine Beweise für Gefühle vorlegen können, wissen wir doch alle: Es gibt sie. Sie sind da und zwar jeden Tag. Aber man kann diese Gefühle bei anderen bestenfalls nur durch eine physische Äusserung sehen, wie beispielsweise ein Lächeln, Tränen, einen rot angelaufenen Kopf usw. Andere wiederum wissen diese Emotionen gut zu verbergen oder sie kommen gar nicht erst physisch zum Ausdruck.

Es gibt somit Dinge, die nicht sichtbar sind, von denen wir aber alle wissen, dass sie da sind. Das ist ähnlich wie mit unserer Tagesform. Es gibt Tage, da fühlen wir uns ohne ersichtlichen Grund pudelwohl und haben «gute Laune» und es gibt Tage, da geht es uns ebenfalls ohne ersichtlichen Grund schlecht und man geht uns wegen der schlechten Laune wohl eher aus dem Weg.

Glauben tun uns das Gutfühlen oder das Schlechtfühlen nur diejenigen, welche Vertrauen in uns haben, denn an der Farbe der Nase oder an der Länge der Ohren lässt sich die Tagesform nicht nachweisen.

Insbesondere dann, wenn es uns schlecht geht, treten wir in eine Grauzone ein. Heisst «sich schlecht fühlen», dass wir krank sind? Wo beginnt Krank-sein? Etwa erst dann, wenn wir mit dem Fiebermesser eine erhöhte Temperatur nachweisen können, weil dann unser physischer Körper auch einen physischen Eindringling in Form eines Virus‘ zu bekämpfen hat?

Fieber lässt sich mit den heutigen Medikament relativ rasch senken, wir fühlen uns deswegen aber nicht gleich schnell wieder gesund. Und wie lässt sich erklären, dass uns der geistige Antrieb fehlt, nur weil unser Immunsystem im Falle einer Vireninfektion Anti-Körper produziert? Da wir diese Anti-Körper-Produktion nicht mental anstossen, sollte das doch unsere «Rechenleistung» im Kopf nicht beeinflussen, oder?

Wir wissen alle, dass es mit dem Krank-sein nicht so einfach ist. Auch lässt sich keine klare Linie zwischen Krank-sein oder «sich schlecht fühlen» ziehen. Und noch weniger lässt sich unser gefühlter Zustand in irgendeiner Form nachweisen – organische Gründe ausgenommen – um so dem Vorgesetzten auch dann einen Beweis fürs Fernbleiben vom Arbeitsplatz liefern zu können, wenn der Fiebermesser nur gerade die üblichen 36,5 Grad anzeigt.

Immer die Schein-Invaliden

Nicht therapierbaren, extrem gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern sieht man auch nicht an, dass sie eben nicht therapierbar und dass sie extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter sind. Es gibt keinen physischen oder organischen Beweis für ihre Nicht-Therapierbarkeit oder für ihr extremes Gewaltpotential.

Trotzdem gibt es sie. Wir glauben auch daran, dass es sie gibt, denn die Mehrheit des Schweizer Stimmvolks sagte Ja zu einer lebenslange Verwahrung derartiger Täter. Das setzt auch voraus, dass ein Nachweis für ihre Nicht-Therapierbarkeit und für ihr extremes Gewaltpotential erbracht werden kann, obwohl es keinen physisch sichtbaren oder organischen Beweis dafür gibt.

Möglich ist das hingegen dank unzähligen psychologischen Abklärungen durch entsprechende Spezialisten. Auch wer anderweitig psychisch erkrankt ist – und deswegen übrigens noch lange kein Straftäter ist! – kann den Beweis für seine Krankheit nur dank derartigen Abklärungen erbringen. Nur sie erlauben den Betroffenen, auch allfällige Ansprüche an eine Invalidenversicherung (IV) stellen zu können.

Doch damit tun sich einige Parlamentarier nun schwer. Keiner von ihnen streitet wohl ab, dass es Zustände oder Krankheiten gibt, welche sich physisch oder organisch nicht erklären lassen, so wie wir «Gesunden» das zum Beispiel mit dem angesprochenen Unwohlsein kennen. Rolf Schweiger, Zuger FDP-Ständerat, litt selber sogar einmal an einem «Burnout», woraufhin er schon nach kurzer Zeit das FDP-Präsidium an den heutigen FDP-Präsidenten Fulvio Pelli abgeben musste.

Trotzdem traut man der Sache nicht ganz. «Schein-Invalide» ist zu einem Modewort für all jene Invalide geworden, denen kein Bein fehlt, die nicht im Rollstuhl sitzen, die nicht erblindet sind oder die nicht sonstwie einen physischen oder organischen Beweis für ihre Invalidität aufbringen können.

Das hat System, denn der IV geht es nicht gut, weshalb auch sparen und sanieren angesagt ist. Gespart wird allerdings nicht (nur), indem die bestehenden Abläufe rationeller gestaltet werden. Vielmehr scheint man nun bei jenen deren Invalidität in Frage zu stellen, bei welchen weder die Entstehungsgründe noch die Ursachen der psychischen Erkrankung organisch nachgewiesen werden kann.

Deutlich wird dieses In-Frage-stellen an der Schlussbestimmung zur IV-Revision 6a, welche nächste Woche im Ständerat erneut behandelt wird. Diese Bestimmung lautet nach aktueller Fassung wie folgt (zu welcher Aussenstehende nicht Stellung nehmen konnten, weil sie so nicht in die Vernehmlassung geschickt wurde):

Renten, die bei pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage gesprochen wurden, werden innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Änderung überprüft

Das heisst, sämtliche IV-Bezüger, welche psychisch erkrankt sind und keinen organischen Grund vorweisen können, welche aber bereits früher durch psychologische Gutachten den Nachweis ihrer Erkrankung erbracht haben um überhaupt eine IV-Rente verlangen zu können, müssen nun plötzlich noch einmal überprüft werden.

Das ist etwa so, wie wenn der Blinde – um ein sichtbareres Beispiel zu nennen – nochmals bei der IV vorbei gehen müsste um zu zeigen, dass er auch wirklich blind ist. Natürlich kann man nun einwenden, dass das doch kein Problem sei, denn dem Blinden würde sein Augenlicht ja weiterhin fehlen, womit auch dessen IV-Rente nicht in Frage gestellt ist.

Nur: Wenn man alle Blinden nochmals «antraben» lässt, dann tut man das in der Absicht, vielleicht doch noch einen Sehenden oder einen teilweise Sehenden unter den Blinden zu finden, obschon alle bisherigen Abklärungen das Gegenteil ergaben.

Sparen auf Kosten der nicht sichtbar Erkrankten?

Und: Man tut es auch in der Absicht, dank veränderter Kriterien weniger IV-Fälle zu haben. Wer 90 Prozent seines Sehvermögens auf beiden Augen verloren hat, muss ja nicht unbedingt eine Vollrente beziehen, schliesslich verfügt er noch über 10 Prozent, nicht wahr…?

Die Absicht hinter dieser Schlussbestimmung ist somit klar. Im Gegensatz zum vorgängigen Beispiel betrifft diese allerdings nicht etwa die Blinden, sondern nur psychisch Erkrankte, bei denen keine organische Ursache nachweisbar ist. Darum ist diese Schlussbestimmung zugleich äusserst diskriminierend und drückt ein pauschales Misstrauen gegenüber psychisch Erkrankten aus.

Wer sich manchmal gewisse Dinge oder Zustände auch nicht erklären kann, weil sie nicht nachweisbar sind, wer aber trotzdem ganz genau weiss, dass sie vorhanden sind – und dazu gehören wir alle – der kann hier etwas dagegen unternehmen.

Eine Antwort auf „Was unsichtbar bleibt“

  1. Ja, diese geplanten und bereits verabschiedeten Sparmassnahmen gehen ganz klar auf Kosten der gesundheitlich beeinträchtigten Bürger. Wobei ich anfügen möchte, dass diese vorgehaltenen Sparmassnahmen kein Sparpotenzial haben, da ohnehin ein Leistungsträger die ausgeschlossenen Menschen mit einer Behinderung finanziell derer Lebensunterhalt wird aufkommen müssen. Was der Steuerzahler offensichtlich immer noch nicht kapiert hat ist, dass er am Ende all diese ausgegrenzten Menschen NOCHMALS finanzieren muss – über seine geleisteten Steuergelder. Anstatt endlich einmal FAKTEN in Form von ZAHLEN (keine Statistik, da jede andere Kriterien berücksichtigt und somit nur einen Schlagabtausch von Statistikbergen bedeutet ohne je ein Resultat erreichen zu können). Zahlen von allen Versicherer, die unmissverständlich klar ihre jährlichen Ausgaben für die Abwehr von Schadenfällen ausweisen. Zudem plant neu der Kanton Solothurn eine 2-jährige „Anti-Depressionskampagne“ zur „Früherkennung“ und einer guten „Familienpolitik“ (was auch immer sich darunter verbirgt). Dass er auch vorsieht die Armut zu bekämpfen ist sicher ein ganz grosser Schritt zur bekämpfung der Depression. Aber: „Früherkennung“ ist definitiv NICHT die Lösung. Die einzig glaubwürdige und vertretaber Lösung liegt in der Analyse der Ursachen und der Erarbeitung eines entsprechenden Massnahmen Katalogs. Alles andere landet in der Buchhaltungsspalte „Verschiedenes“.

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