Vorsätzliche Täuschung

Das höchste christliche Fest animiert wieder einmal dazu, mindestens subjektiv empfundenen Etikettenschwindel zu betreiben. Ein Beispiel dazu.

Stellen Sie sich vor, es ist kurz vor Weihnachten. Überall werden nun Weihnachtsbäume feil geboten. Man bekommt sie unter dem Jahr nicht, sondern nur während ganz wenigen Tagen im Dezember.

Und dann das Überraschende: Einer der Bäume, welchen sie vorher noch nie gesehen haben, ist mit «Aktion» angeschrieben. Aber wie kann etwas «Aktion» sein, dass man davor oder danach gar nie zum normalen Preis bekam?

Noch einen draufgesetzt

Dieses «Spielchen», umgangssprachlich «Etikettenschwindel» genannt, findet fast vor jedem Feiertag statt. So sieht man unmittelbar vor dem Nationalfeiertag Teetassen mit einem Schweizerkreuz darauf, die nun plötzlich «Aktion» sein sollen, die man aber das ganze Jahr über nie findet, wenn man genau nach ihnen sucht oder sogar noch nachfragt.

Ostern stehen vor der Tür und so überrascht es nicht, dass man auch da den Konsumenten ein A für ein B vormachen will. Das sieht bei der Migros dann so aus:

Doch der orange Riese setzt im Fall oben noch einen drauf: Diese ei-förmige «Milchschokolade mit Haselnusscremefüllung» ist auch noch «NEU». Kann etwas «Aktion» sein, das neu ist?

Dass ein neuer Artikel während der Einführung günstiger angeboten wird, kommt häufig vor. Dann spricht man von einem «Einführungsangebot» oder einem «Einführungsrabatt».

Irreführend ohne Gerichtsurteil

Doch davon ist oben nicht die Rede. Vielmehr verwendet man die bei der Migros die bekannte Bezeichnung «Action», welche den Kunden suggeriert, dass hier etwas temporär günstiger sei, das bisher teurer angeboten wurde. Ein «Bisher» gibt es aber nicht (sonst könnte dieser Artikel ja nicht neu sein), weshalb diese Etikettierung irreführend ist.

Ob damit das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verletzt wird, kann wohl nur ein Jurist und schliesslich ein Gericht definitiv beantworten. So genau weiss man das vermutlich nicht einmal bei der Migros, denn dort könnte die Devise lauten, es einfach einmal darauf ankommen zu lassen…

Als Konsument ist das Urteil jedenfalls schon längst gefällt. Offen bleibt nur noch die Frage: Wann wird uns auch unter dem Jahr etwas absichtlich vorgetäuscht?

 

7 Antworten auf „Vorsätzliche Täuschung“

  1. Oh, zum Glück habe ich heute beim Ostereinkauf in der Migros diese Schoggieilein nicht gesehen,
    lieber Titus,
    ich bin nämlich s.e.h.r anfällig und lasse mich subito vereinnahmen von solchen Aktionen… ehm Angeboten ;-O

    Frohe Ostern
    wünscht Hausfrau Hanna

  2. Ai, Titus, machst du mich am Karfreitag noch das Obligationenrecht hervorholen 😉
    Aber auf die Schnelle habe ich nichts gefunden, was meine Vermutung stärkt, dass der Begriff „Aktion“ wohl gar keine gesetzliche Aussage hat. Wahrscheinlich kann man alles als Aktion anbieten, denn schlussendlich muss der Kunde ja wissen was er zu welchem Preis zu kaufen bereit ist.
    Das erinnert mich an die Braderieware, die auch unter dem Jahr billig eingekauft wird und dann als Braderieaktion in den Ständen hängt. Solange das nicht als Ausverkauf deklariert wird, ist alles wohl rechtens.

  3. @ Hausfrau Hanna
    Und was tut frau, wenn nach Ostern die Aktion der Aktion läuft um die überschüssig produzierte Ware baldmöglichst wieder loswerden zu können? 🙄

    @ Tinu
    Ich hoffe sehr, dass auch die Wirtschaft frei in der Nutzung irgendwelcher Begriffe ist, denn alles andere käme ja einer Art Zensur gleich. Darum wird sich dieser Begriff an sich und dessen Bedeutung kaum irgendwo in einem Gesetzestexte wiederfinden.

    Relevant scheint mir das, was die Konsumenten nicht zuletzt aufgrund einer jahrelangen, von der Migros gelebten Praxis unter diesem Begriff verstehen. Von dieser Gewohnheit abzuweichen ist nicht per se verboten, aber in Sinne des Grundsatzes von Treu und Glauben halte ich es für notwendig, auf die abweichende Bedeutung hinzuweisen. Alles andere käme einer (gewollten oder ungewollten) Täuschung gleich.

    Zur Braderieware: Das nennt man dann einfach „Top-Angebot“… 😉

  4. Hmm, also Action kenne ich sonst nur bei Actionfilmen, wo ist denn die Action bei diesen Schoggidingern? Ahh, doch, wie ich sehe spielt da ja Gia Nova mit, dann sind es entweder Horror-Schoggi-Eier oder Porno-Schoggi-Eier, da ist dann also die Action! *lol*

  5. Es handelt sich auf jeden Fall um „Ettikettenschwindel“. Denn wie man auf der M-Homepage zur neuen Marke „M-Classic“ lesen kann:

    Das einheitliche Verpackungsdesign sorgt für Übersicht am Regal und dient Ihnen als Orientierungs- und Entscheidungshilfe. Hinter der Marke stehen keine neuen Produkte. M-Classic umfasst vielmehr bewährte Migros-Artikel des täglichen Bedarfs, die bislang unter ganz verschiedenen Markennamen geführt wurden. Diese Produkte erhalten nun unter dem Namen M-Classic ein einheitliches, modernes und frisches Aussehen.

    Also ist nicht das Produkt neu, sondern nur die Verpackung. Klare Täuschung. Alter Wein im neuen Actionsschlauch, Konsument sei wachsam!

  6. @ Bobsmile
    Danke Dir für den Hinweis. Man merkt schon, dass Du häufiger dort einkehrst als ich… 🙂

    In den Aktionen, welche online für die vergangene Woche für die Migros Aare galten, wurde dieser Artikel auch nicht aufgeführt. Aber es gibt ihn doch immerhin in der Migipedia – wenn auch „nur“ plattgedrückt in Tafel-Form. Mit „neu“ meinen die demnach, dass jemand die einzelnen Tafel-Stücke zu ei-förmigen Kugeln gerollt hat… 😉

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