Sich besser gleich einbürgern lassen

Das Jahr 2011 ist ein Jubiläumsjahr in Sachen Frauenrechte. Trotzdem steht noch vieles im Argen. Derweil hat auch eine andere grosse Bevölkerungsgruppen immer noch nicht die gleichen Rechte wie Herr und Frau Schweizer.

100 Jahre internationaler Frauentag, 40 Jahre Stimm- und Wahlrecht für die Frauen, 30 Jahre Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung und 10 Jahre Frauenstreiktag: In Sachen Frauenrechte und Gleichstellung an sich gibt es dieses Jahr wirklich viel zu feiern.

Der ausgegrenzte Fünftel der Schweiz

Allzu frenetisch dürften diese Feiern allerdings nicht ausfallen, denn in der Praxis herrscht noch zu oft das klassische Mann-Frau-Bild vor. Die Gleichstellung hat noch nicht in allen Köpfen stattgefunden. Immerhin arbeitet die Zeit eher für als gegen die Frauen, sodass mit jeder neuen Generation die Gleichstellung auch immer stärker in den Köpfen verankert sein wird.

Mit der rechtlichen Gleichstellung der Frauen wurden automatisch rund fünfzig Prozent der Bevölkerung nicht mehr länger von politischen Entscheiden ausgegrenzt – sofern sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen. Frauen wie Männer mit ausländischem Pass – sie machen hierzulande rund einen Fünftel oder 22 Prozent aus – werden rechtlich hingegen immer noch systematisch anders behandelt.

Viele unterscheiden sich kaum von Bürgern mit Schweizer Bürgerrecht. Sie gehen Aktivitäten nach, kaufen, konsumieren oder zahlen Steuern genauso wie die «Einheimischen».

Die ganz Reichen mit ausländischem Pass erhalten in vielen Kantonen dank Pauschalbesteuerung sogar noch Steuergeschenke. Mitreden in politischen Angelegenheiten dürfen sie trotzdem nicht. Steuerliche Privilegierung da, politische Ausgrenzung dort.

Die in der Bundesverfassung festgehaltenen Grundrechte besagen, dass niemand – auch nicht wegen des sozialen Status – diskriminiert werden dürfe (Art. 8). Steuerliche Privilegierung scheint aber offensichtlich die Nichtprivilegierten nicht zu diskriminieren…

Die gleichen Grundrechte besagen auch, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien. Das gilt allerdings nur bis Artikel 136 der Bundesverfassung, welcher lediglich Schweizerinnen und Schweizern die politischen Rechte zugesteht.

EU: Nur kommunal

Ähnliche Widersprüche kennt man allerdings auch im Ausland, wo die Situation betreffend Stimm- und Wahlrecht für Ausländer nicht wesentlich besser aussieht.

Zwar räumt der «Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union» (AEUV) allen EU-Bürgern in allen Mitgliedstaaten das aktive wie auch das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen ein (jeder kann demnach wählen gehen oder gewählt werden). Allerdings geht das wie erwähnt nicht über die kommunale Ebene hinaus.

Dass das nicht weiter geht, überrascht in zweifacher Hinsicht: Einerseits kennt die EU wie auch die Schweiz das Subsidiaritätsprinzip, wonach zuerst die unterste politische Ebene, die Gemeinden, die anstehenden staatlichen Aufgaben wahrnimmt. Erst wenn diese sozusagen überfordert ist, wird eine Aufgabe auf einer höheren politischen Ebene gelöst. Die Gemeinden sind somit die primären «Problemlöser».

Andererseits sind es aber oftmals alle Staats- und Regierungschefs der EU, welche über übergeordnete Aufgaben gemeinsam entscheiden. Das heisst, auf der obersten Ebene sind es quasi «Ausländer», welche gleichermassen mitreden. Der polnische Ausländer Regierungschef, um ein Beispiel zu nennen, kann in seiner Argumentation für oder gegen seine Sache so überzeugend sein, dass ihm alle anderen folgen.

Nur zwischendrin, zwischen der untersten Ebene der Kommunen und der obersten Ebene der multistaatlichen Organe gibt es keine Gleichheit. Allerdings ist die heutige EU-Regelung in Sachen Ausländerstimm- und Wahlrecht wenigstens EU-weit einheitlich und damit klar.

Demgegenüber herrscht hierzulande geradezu ein Wildwuchs, da es den Gemeinden oder Kantonen überlassen ist, Ausländern das Stimm- und Wahlrecht einzuräumen.

Kantönligeist

Die Deutschschweizer zeigen sich dabei weniger kulant als die Romands. So kennen einzig die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Basel-Stadt Regelungen, welche es den Gemeinden erlauben würde, der ausländischen Bevölkerung das Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene zu geben, sofern sie davon Gebrauch machen wollen.

Dazu stellen die Kantone Basel-Stadt und Graubünden keine Bedingungen an die Gemeinden. Demgegenüber verlangt der Kanton Appenzell Ausserrhoden, dass Ausländer mindestens seit zehn Jahren in der Schweiz und seit fünf Jahren im Kanton wohnen.

Im Kanton Waadt dürfen Ausländer bei Gemeindeangelegenheiten stimmen und wählen, sofern sie ebenfalls schon zehn Jahre in der Schweiz und drei Jahre davon im Kanton Waadt gewohnt haben. Im Kanton Genf reichen schon acht Jahre, wovon kein einziges Jahr im Kanton Genf verbracht werden musste. Allerdings: Die Genfer gewähren nur das Stimm-, nicht aber das Wahlrecht.

Die Freiburger verlangen für das kommunale Stimm- und Wahlrecht fünf Jahre Wohnsitz im Kanton, aber keine weiteren Jahre anderswo in der Schweiz. Das klingt äusserst kulant, wird aber noch überboten.

So räumt der Kanton Jura den Ausländern das Stimm- und Wahlrecht nicht nur auf Gemeindeebene, sondern auch auf Kantonsebene ein. Hierfür muss man allerdings bereits zehn Jahre lang in der Schweiz leben, davon eines im Kanton Jura und dreissig Tage in der entsprechenden Gemeinde.

Zudem dürfen sie nur wählen, nicht aber gewählt werden (aktives Stimm- und Wahlrecht). Und schliesslich dürfen sie über Verfassungsänderungen nicht abstimmen.

Die Neuenburger sind wohl die Freizügigsten in Sachen Stimm- und Wahlrecht für Ausländer auf Gemeinde- und Kantonsebene. Wer nur schon ein Jahr in einer Gemeinde wohnt, erhält dieses Recht auf Gemeindeebene, nach fünf Jahren im Kanton wird dieses auch auf Kantonsebene gewährt.

Ein gespaltenes Land

Ob so viel Wildwuchs Föderalismus in ein und derselben Angelegenheit werden die individuellen Regelungen ins Lächerliche gezogen. Wie kann man diese ernst nehmen, wenn in den meisten Kantonen noch nicht einmal auf kommunaler Ebene dieses Recht gegenüber den Ausländern eingeräumt wurde, währenddem es andere Kantone nach ganz unterschiedlichen Fristen auf kommunaler oder kommunal-kantonaler Ebene vergeben, manche davon mit weiteren Einschränkungen (aktives/passives Stimm- und Wahlrecht)?

Daneben stellt sich aber auch noch eine ganz andere Frage: Wie gespalten ist ein Land, in welchem weite Teile den Ausländern in unterschiedlicher Ausprägung das Stimm- und Wahlrecht einräumen, in welchem aber auch über die Ausschaffung krimineller Ausländer abgestimmt und dies auch noch angenommen wird?

Immerhin zeigt die Karte mit den Resultaten zur Ausschaffungsinitiative keine markanten Unterschiede zu jenen Kantonen, welche den Ausländern das Stimm- und Wahlrecht wenigstens teilweise zugestehen:

In jenen Kantonen, welche die ausländische Bevölkerung auf kommunaler und/oder kantonaler Ebene gleichstellen mit den Schweizer Bürgern, wurde die Initiative auch abgelehnt.

Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden scheinen dem zwar zu widersprechen. Doch in diesen Kantonen wird das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer im Gegensatz zu den Westschweizer Kantonen nicht kantonal per Gesetz automatisch vergeben, sondern nur dort, wo dies die jeweiligen Gemeinden wünschen.

Widersprüchliche Gründe

Da das Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler und kantonaler Ebene von den Parlamenten der jeweiligen Kantone beschlossen wurde, stellt sich die Frage, wie stark dort die SVP vertreten ist, welche bekanntlich das Thema Ausländer intensiv bewirtschaftet.

Die Karte mit dem Wählerstimmenanteil der SVP im 2008 in den Kantonsparlamenten liefert keine eindeutige Antwort:

Betrachtet man beispielsweise die Kantone Schwyz und Thurgau, so stimmen die hohe Annahme der Ausschaffungsinitiative mit dem hohen Sitzanteil der SVP überein. Es darf darum auch angenommen werden, dass es in diesen Kantonen noch lange dauern wird, bis das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer (wenigstens) auf kommunaler Ebene eingeführt werden wird.

Die Kantone Bern und Zürich liefern hingegen ein anderes Bild. Bei diesen ist die SVP zwar stark vertreten. Trotzdem wurde die Ausschaffungsinitiative nicht so stark angenommen wie dies beispielsweise in den Kantonen Luzern oder Solothurn der Fall war, in denen die SVP weniger stark vertreten ist.

Bern und Zürich sind allerdings auch Kantone mit grossen Städten, weshalb hier höchstwahrscheinlich der bekannte Stadt-Land-Graben eine grössere Rolle spielte als in den Kantonen Luzern oder Solothurn.

Ein Erfordernis in Sachen Stimm- und Wahlrecht für Ausländer sind grosse Städte dennoch nicht. Das zeigt sich deutlich bei den Westschweizer Kantonen Freiburg, Jura und Neuenburg.

Auch eine Garantie sind grosse Städte nicht. Das zeigte sich wiederum bei einer Abstimmung vom letzten Jahr im Kanton Bern über die Einführung dieses Rechts auf kommunaler Ebene: Die entsprechende Initiative wurde mit 27,7 Prozent verworfen, was nicht einmal dem Sitzanteil der linken Parteien im kantonalbernischen Parlament (Grossrat) entspricht. Vielleicht haben es die rechtskonservativen Kräfte auch einfach nur besser geschafft, ihre Anhänger zu mobilisieren.

Volle Rechte erlangen

Im Moment ist ohnehin kaum zu rechnen, dass diesem Fünftel der Schweiz ohne Schweizer Pass politisch mehr Rechte eingeräumt werden. Die Tendenz geht nicht zuletzt wegen der angenommenen Ausschaffungsinitiative eher in eine andere Richtung.

Ob der vielfach pauschalen Hetze gegen Ausländer kann man diesen eigentlich nur empfehlen, sich gleich ganz einbürgern zu lassen. Dafür ist in manchen Fällen nicht nur wenig länger zu warten als aufs Stimm- und Wahlrecht in einigen Kantonen, sondern es findet vor allem auch eine Einzelprüfung des Einbürgerungsgesuchs statt. Wird diesem Folge geleistet, gehören sie dann pauschal zu den Schweizer Bürgern…

2 Antworten auf „Sich besser gleich einbürgern lassen“

  1. Den Vorschlag mit der EInbürgerung finde ich gut, wobei ich vorher noch eine Geschlechtsumwandlung machen sollte damit das Leben für mich perfekt wird. Stellt sich nciht eher die Frage, dass die Gesetze an die Gesellschaft angepasst werden sollten und nicht wir Menschen durch die Einschränkung unseres freien Willen, unsere ganze Persönlichkeit ändern müssen, nur um Rechte zu erlangen.

  2. @ Jasminka B
    Auf nationaler Ebene haben die bürgerlichen (und zweifellos wirtschaftsfreundlichen) Parteien bekanntlich die Mehrheit. Es sind auch diese Parteien, deren Frauenanteil am tiefsten ist, wie dieser Beitrag hier zeigt. Ich fürchte darum, dass sich so schnell leider nichts ändern wird… 🙁

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