Schutzengel sei Dank!

Neue Regeln sollen mehr Verkehrssicherheit bringen. Dabei werden nicht selten selbst die bestehenden Vorgaben nicht eingehalten und durchgesetzt. Auf einer sichereren Seite sind hingegen die Bahn-Benützer.

Die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer ist nicht erst ein Thema, seit gewisse Medien in jüngster Zeit vermehrt über Unfälle an Fussgängerstreifen berichten. Vielmehr ist das Thema ein Dauerbrenner, das uns alle angeht, schliesslich sind wir alle auf die eine oder andere Weise Verkehrsteilnehmer.

Zu viel Multi-tasking am Steuer?

So debattierte der Nationalrat etwa am Dienstag darüber, ob für unter 14-jährige Velofahrer eine Helm-Tragpflicht gelten solle oder nicht. Das dabei geäusserte Argument, weshalb diese Pflicht nur für unter 14-Jährige gelten solle, beinhaltet mehr als einen Funken Wahrheit.

Politik muss allerdings nicht immer logisch sein. Das zeigte sich sehr gut bei einem anderen Thema der gleichen Debatte, nämlich dem Licht-Obligatorium für Autos auch während des Tages.

Ähnlich wie man sich bei den Velofahrern die Frage stellen kann, weshalb die Helm-Tragpflicht nur für unter 14-Jährige hätte gelten sollen (sie kam diesmal nicht durch), kann man sich beim Licht-Obligatorium fragen, weshalb dieses nur für Autos und nicht auch etwa für Velo-, E-Bike- oder Mofafahrer zur Pflicht werden soll.

Wie auch immer: Bevor neue Pflichten oder Verbote eingeführt werden, sollte man wohl eher dafür sorgen, dass die bestehenden eingehalten und/oder angepasst werden. So braucht man heute kein besonders geschultes Auge zu haben um beispielsweise innert Minuten im täglichen Strassenverkehr einhändig telefonierende Autofahrer ausmachen zu können.

Schon längst sind diese Geräte aber nicht nur bloss mobile Telefone. Da wird insbesondere im Stossverkehr gesurft und getwittert, was das Zeug hält. Von Gesetzes wegen ist das nur andeutungsweise untersagt.

Art. 3, Abs. 1 der Verkehrsregelnordnung spricht davon, dass die Aufmerksamkeit der Fahrer «insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt» werden dürfe. Ausschliessen tut das die Verwendung eines Smartphones zu anderen Zwecken als dem Telefonieren aber nicht.

Demgegenüber spricht die Bussenliste der Ordnungsbussenverordnung mit Bezug auf den vorgängigen Gesetzesartikel Klartext: «Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt » kostet 100 Franken.

Aufgrund des Begriffs «Freisprecheinrichtung» lässt sich erahnen, dass der Gesetzgeber diese mobilen Endgeräte bisher aber nur als Telefonapparate betrachtet hatte. Eine Busse «Twittern während der Fahrt» oder – etwas sachlicher ausgedrückt – «Nutzung des Internets während der Fahrt» gibt es im Bussenkatalog jedenfalls noch nicht…

Das ist zwar nicht logisch, aber eben: Politik muss nicht logisch sein. Darum wird über den Bussenkatalog das Telefonieren ohne Freisprechanlage ausdrücklich untersagt, währenddem das Herumhantieren am oder das Auswechseln einer CD beim «Tonwiedergabegerät» kein Problem darstellen.

Verkehrsmittel wechseln!

Nun denn: Der Kluge reist bekanntlich sowieso im Zuge. Und da fährt manchmal auch ein Schutzengel mit. Wer das nicht glaubt, findet nachfolgend den entsprechenden Bild-Beweis:

Sollte Sie Ihr Schutzengel verlassen haben und sollten Sie einen neuen suchen wollen, dann versuchen Sie es doch ganz einfach einmal im Online-Fahrplan der SBB. Sie werden dort ganz bestimmt auf einen «Schutzengel» stossen.

Übrigens, wer die Bahn nutzt, braucht keine Stirnlampe, denn ein Licht-Obligatorium gibt es da nicht. Zudem wird häufig sogar explizit betont, dass man beim Zugfahren seine Aufmerksamkeit anderem als dem (Schienen-)Verkehr zuwenden kann, ganz im Gegensatz zum Strassenverkehr. Sie können sich in einem Zug sogar einen Minutenschlaf erlauben, währenddem beim Autofahren selbst ein Sekundenschlaf tödlich enden könnte.

Und auch eine Helm-Tragpflicht gibt es bei der Bahn nicht. Dafür aber eine Billett-Tragpflicht. Wer sich dennoch nicht daran hält, braucht vor möglichen Billettkontrollen wohl auch einen Schutzengel… 😉

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7 Antworten auf „Schutzengel sei Dank!“

  1. Cool, es gibt tatsächlich eine Haltestelle „Zug, Schutzengel“ (sic!)

    Aber es sind schon schlimme Zeiten, in denen der Samichlaus im Zug reisen und dabei gleich für die neue BillettTicketpolitik werben muss, nur damit er nicht mit seinem Schlitten von bösen Verkehrsschmutzlis über den Haufen gefahren wird.
    😉

    Leider können Gesetzgebung oder auch bauliche Massnahmen das Individuum Mensch da, wo’s gefährlich wird, nur bedingt in seine Schranken weisen.
    Dreht’s dem Fahrer hinterm Steuer durch, oder lässt er seine Aufmerksamkeit länger als 0.73s im Innern seines Fahrzeuges hängen, so hilft meist wirklich nur die Hand des Schutzengels.

    Aprospos, weshalb werden Engel in der Werbung eigentlich immer weiblich dargestellt?
    (Ok, Engel Franky Slow Down bildet da eine Ausnahme und ja, die Frage war rhetorisch.)
    😀

  2. @Bobsmile

    …. weil die Realität die Abbildung in der Bibel zurechtrücken muss …

  3. @ Mia
    Vielen Dank für den Hinweis.. Diese Massnahme kommt ja schon beinahe einer (Internet-)Zensur gleich…

    @ Bobsmile
    Ich dachte immer, die SBB hätten den Samichlaus engagiert, weil dieser dank seinem grossen, schweren Buch auf einen Blick sagen kann, wer schwarz fährt und wen der Schmutzli gleich einpacken und in den dunklen Wald mitnehmen soll – nachdem der säumige „Gast“ sein Busse, pardon, den entsprechenden „Zuschlag“ bezahlt hatte. Bleibt noch die Frage: Bekommt der Samichlaus eine Provision? 😉

    Sind Engel nicht auch immer Kinder mit runden Pfuus-Backen? 🙄

    @ Martin Steiger
    Beim „…kein Problem darstellen…“ habe ich mich tatsächlich etwas weit aus dem Fenster gelehnt.

    Der Punkt ist der, dass Art. 3 VRV äusserst vage formuliert ist und das Ganze schliesslich eine Ermessensfrage ist (seitens Fahrer, seitens Ordnungshüter und schlimmstenfalls auch seitens Richter). So kann beispielsweise für einen Casanova auch eine hübsche Dame auf dem Beifahrersitz dazu führen, dass die Aufmerksamkeit nicht mehr voll und ganz beim Strassenverkehr liegt… Solche Beispiele könnte man endlos aufführen.

    Eigenartig beim Ganzen ist die Tatsache, dass im Bussenkatalog das Telefonieren ohne Freisprechanlage explizit erwähnt ist, währenddem das Mitführen einer hübschen Dame für einen Casanova nicht explizit erwähnt wird. Mit solchen expliziten Erwähnungen wird nach meiner Auffassung Art. 3 VRV relativiert. Was bleibt, ist Verunsicherung darüber, was man am Steuer darf und was nicht…

  4. „Sind Engel nicht auch immer Kinder mit runden Pfuus-Backen?“
    Das sind dann die Putten, sog. Kindesengel. 😉

    „Was bleibt, ist Verunsicherung darüber, was man am Steuer darf und was nicht…“
    Jedenfalls Zeitung lesen ist gemäss Zürcher Obergericht erlaubt (sic!)

  5. @ Bobsmile
    Ja stimmt, die unverdächtigere Variante von Engeln hat eine eigene Bezeichnung… 😉

    Zum verlinkten Beitrag: Daraus geht leider nicht hervor, ob der Mann Löcher in die Zeitung machte, damit er dennoch auf die Strasse blicken kann. Das wäre aber wichtig zu wissen, denn falls Löcher drin waren, fällt das iPad sogleich weg… (oder mach da mal Löcher rein 🙂 )

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