UBI-Beschwerde abgewiesen

Eine von mir lancierte Beschwerde bei der UBI zu einem «10vor10»-Beitrag über Ökostrom-Projekte wurde abgewiesen. So sehr ich mir Mühe gebe, kann ich diesen Entscheid dennoch nicht nachvollziehen…

Wer mit dem Inhalt einer Radio- oder TV-Sendung nicht einverstanden ist, hat zwei Möglichkeiten: Entweder er macht die Faust im Sack oder er nutzt die zur Verfügung stehenden Mittel um eine unabhängige Beurteilung einer Sendung zu erwirken.

Zuerst die Ombudstelle

Wo immer möglich, vermeide ich es, die Faust im Sack zu machen. So kritisierte ich den nachfolgenden «10vor10»-Beitrag vom 5. April 2011 über Ökostrom-Projekte bereits in diesem Blog-Beitrag:

10vor10 vom 05.04.2011

Doch mit dem Hinausposaunen seiner Unzufriedenheit nur via Blog bewirkt man wenig. Die so veröffentlichte Kritik erlaubt aber wenigstens, vor, aber auch hinter den Kulissen die Temperatur zu messen und dies bevor man sich mit einem Beschwerdeverfahren unnötig ins Abseits befördert, weil man vielleicht kurzzeitig auf einem anderen Planeten lebt.

Das «Temperaturmessen» mündete bei mir schliesslich in einer Beanstandung gegenüber der Ombudsstelle für Radio und Fernsehen. Dieses Verfahren ist relativ einfach, womit ich aber nicht sagen will, man könne «einfach so aus Spass» der Ombudsstelle seine Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen. Wer mutwillig Beschwerde erhebt, riskiert, dass ihm Verfahrenskosten auferlegt werden.

Mein hauptsächlicher Kritikpunkt im obigen Beitrag liegt in der Suggestivwirkung. Er sei nicht sachgerecht und erwecke darum den Eindruck, dass ausschliesslich die Umweltverbände «die Bösen» seien und zu blockierten Ökostrom-Projekten führten. Die Tatsache, dass sehr häufig vor allem Private durch Einsprachen derartige Projekte blockierten, werde nicht erwähnt, so meine Beanstandung.

Dieses «erstinstanzliche» Verfahren via Ombudsstelle ist – auf den Punkt gebracht – ein ziemlicher «Papiertiger». Bei der Bestätigung des Beschwerdeeingangs, als auch bei der abschliessenden Beurteilung durch die Ombudsstelle werden fast alle schriftlich gemachten Aussagen übernommen, sodass man sich selber wiederholt und über mehrere Seiten zu lesen bekommt.

Beim fraglichen Beitrag oben lehnte die Ombudsstelle meine Beschwerde schliesslich ab. Eine solche Abweisung kann man als «Niederlage» werten, muss man aber nicht: Einerseits könnte die Gegenseite (also die Redaktion eines Sendegefässes) einen Punkt einbringen, den man so noch nicht gesehen hat und einen quasi zur Einsicht bringt.

Andererseits kann ja auch nur schon die kritische Auseinandersetzung mit einem Beitrag bei einer Redaktion zu einem Denkprozess oder Denkanstoss und für die Zukunft zu einer Veränderung oder einer Verbesserung führen.

In der Stellungnahme der «10vor10»-Redaktion konnte ich jedoch auch nach dem Ablegen etwelcher ideologischer Scheuklappen keinen Punkt finden, der mir die gewünschte Einsicht gebracht hätte. Ebenso konnte ich von der Gegenseite, der Redaktion, nirgends auch nur andeutungsweise eine Prise Einsicht erkennen. So beschloss ich, diese Beschwerde weiterzuziehen.

Hohe Hürden

Das ist einfacher beschlossen, als umgesetzt. Da ich kein Direktbetroffener bin, da es in diesem Beitrag also nicht um mich ging, konnte ich nur eine sogenannte Popularbeschwerde an die nachfolgende Instanz, die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), einreichen.

Eine solche Beschwerde verlangt 20 Mitunterzeichner. Wäre es darum gegangen, auf einer Strasse von Passanten 20 Unterschriften für oder gegen AKWs zu sammeln, dann wäre das relativ einfach gewesen. Doch wenn es darum geht, einen dreieinhalbminütigen TV-Beitrag, die Vorgeschichte (Ombudsverfahren) und die eigene Meinung zu erklären – und das zwanzig Mal – dann ist das eine aufwändige Sache.

Immerhin lesen einige der Mitunterzeichner hier auch regelmässig mit, sodass es in diesen Fällen dank oben erwähntem Blog-Beitrag etwas leichter war. Zudem gibt es heute das Videoportal, auf dem nachträglich die meisten Beiträge nochmals angeschaut werden können, sodass das Erklären des Inhalts eines Beitrags entfällt.

Das Verfahren bei der UBI ist eine eigenartige Sache, mit Betonung auf eigen-artig. Die «Anhörung» von Beschwerdeführer (also von mir) und Beschwerdegegner (SRG SSR) findet ausschliesslich auf dem schriftlichen Weg statt. Dementsprechend werden zuerst auf dem Postweg (immer via UBI) Argumente und Gegenargumente in Stellungnahmen von Stellungnahmen abgegeben. Wer dabei den Überblick nicht verliert, hat gewonnen… 😉

Anschliessend beraten, verhandeln und entscheiden die UBI-Mitglieder darüber in der Regel öffentlich. Einen Einwand, ein Argument oder eine sonstige Wortmeldung kann man während der (öffentlichen) Verhandlung nicht einbringen – sofern man überhaupt daran teilnimmt. Erforderlich ist die Teilnahme heute nämlich nicht.

Das ist – diese Kritik sei mir erlaubt – der schwächste Punkt in diesem Verfahren: Man sitzt quasi mit einem Maulkorb da und kann nichts entgegnen. Das betrifft natürlich sowohl nicht behandelte Argumente, aus der einen oder anderen Sicht zu wenig beachtete oder gewichtete Argumente oder auch falsch verstandene Argumente (die Rede ist von den Argumenten, welche im Rahmen des Schriftverkehrs genannt wurden).

Bei diesem Mangel an (mündlichem) Gehör wird deutlich, dass die UBI eben nur gerichtsähnlich funktioniert, aber kein Gericht ist. Ähnlich ist das beim vorausgehenden Schriftverkehr: Ich, nur ein einfacher TV-Zuschauer ohne juristischen Hintergrund, verfüge über keinen Rechtsbeistand, schliesslich geht es hier nicht um eine Gerichtsverhandlung oder eine Anklage.

Dennoch sah ich mich nicht nur mit Stellungnahmen aus der Redaktion, sondern auch aus der medienrechtlich erfahrenen Rechtsabteilung der gebührenfinanzierten SRG SSR konfrontiert. Das nennt man ungleich lange Spiesse…

So hatte ich die Wahl, ob dem mächtigen Wissens- und Erfahrungsvorsprung der Gegnerin wie das Kaninchen vor der Schlange zu erzittern oder mich von meinen Sinn dafür, was ich für richtig oder falsch halte, leiten zu lassen. Ich entschied mich natürlich für letzteres.

Warten auf den schriftlichen Entscheid

Doch zurück zur öffentlichen Verhandlung der UBI. Diese fand bereits am 2. Dezember des vergangenen Jahres statt. Dabei wurde meine Beschwerde abgewiesen.

Da die mündliche Begründung anlässlich der Verhandlung bei mir nicht zur Einsicht führte, wollte ich zuerst die schriftliche Begründung abwarten, bevor ich mich dazu weiter äussere. Diese liegt nun seit zwei Woche vor. Einsicht will bei mir dennoch nicht aufkommen…

Auszug aus dem Entscheid der UBI zu meinem bereits oben erwähnten Hauptkritikpunkt (aus Gründen der besseren Lesbarkeit der zum Teil langen, verschachtelten Sätze wurden der gesamte Absatz nachfolgend in einzelne Absätze unterteilt):

Die Information, dass namentlich auch Privatpersonen Einsprachen gegen Projekte zum Ausbau von Wind- und Wasserkraftwerken erheben, war für die Meinungsbildung des Publikums nicht relevant.

 

Die hohe Zahl entsprechender Einsprachen und wer im Einzelnen für diese verantwortlich ist, bildeten nicht Thema des beanstandeten Beitrags. Dieser beschäftigt sich vielmehr mit einer aktuellen politischen Debatte im Nachgang zur Atomkatastrophe in Fukushima.

 

Nachdem immer mehr politische Parteien den Ausstieg aus der Atomenergie forderten, stellt sich die Frage, ob Landschafts- und Umweltschutzverbände ihre bisher vielfach ablehnende Position gegen den Ausbau von Wind- und Wasserkraftwerken aufgeben würden, um mitzuhelfen, den Ausfall von Atomstrom nach einem Ausstieg zu kompensieren.

 

Aktueller Anlass bildete der Positionswechsel der SP des Kantons Bern hinsichtlich des Ausbaus des Grimsel-Stauwerks. Der «10vor10»-Beitrag fokussiert für das Publikum in klar erkennbarer Weise auf diese politische Fragestellung. Das geht sowohl aus der Anmoderation wie auch aus dem Filmbericht hervor.

 

In letzterem werden die angehörten Vertreter von Pro Natura und Stiftung Landschaftsschutz denn auch mit der Frage konfrontiert, ob bzw. inwieweit diese bereit seien, zu Gunsten eines Atomausstiegs Einsprachen für Projekte zu Gunsten erneuerbarer Energien zurückzuziehen bzw. zukünftig auf solche zu verzichten.

Einseitig, ignorierend, missverstanden (?)

Die UBI folgte damit der Argumentation der SRG SSR, wonach es bei diesem Beitrag nur um die «politische Fragestellung» gegangen sei, inwiefern die Umweltverbände «ihre bisher vielfach ablehnende Position gegen den Ausbau von Wind- und Wasserkraftwerken aufgeben würden.» Dementsprechend vertritt die UBI die Auffassung, dass «die hohe Zahl entsprechender Einsprachen und wer im Einzelnen für diese verantwortlich ist», nicht das Thema dieses Beitrags bildeten.

Würde es sich nicht um die UBI handeln, würde ich nun nachfrage, ob das ironisch gemeint sei, denn die Bilder, welche von Anfang an, wiederholt und unübersehbar auch noch etwas anderes besagen, sind erdrückend:

Meine Kritik zu diesen Zahlen lautete übrigens wie folgt:

Wenn schon so prominent auf die Gesamtzahl blockierter Projekte hingewiesen wird, so meine Einschätzung, dann darf dabei nicht nur ein möglicher Grund – nämlich die Einsprachen seitens der Umweltverbände – erwähnt werden ohne nicht wenigstens anzudeuten, dass es auch noch andere Gründe dafür gibt. Ansonsten fehlen dem Zuschauenden mögliche «Gegenpole», sodass er sich schliesslich nur eine einseitige, verzerrte Meinung bilden kann.

Es ist mir darum ein Rätsel, wie die UBI meine Bemerkungen zu diesen Zahlen völlig ignorieren konnte und vorbehaltslos die Haltung der SRG SSR einnahm, gemäss welcher es bei diesem Beitrag nur um die Frage eines möglichen Positionswechsels seitens der Umweltverbände gegangen sei.

Ja, darum ging es auch, aber eben nicht nur, denn ansonsten machen diese Zahlen keinen Sinn. Und von einem Nebenpunkt kann bei diesen «Aufhängern», welche noch als «10vor10-Recherche» angepriesen wurden, wohl kaum die Rede sein.

Ein weiterer Kritikpunkt meiner Beschwerde lautete wie folgt:

Ebenso bemängle ich die Anmoderation nach dem «Entweder/Oder-Schema», welche tonangebend für diesen Beitrag ist. Ich erachte es als eine Behauptung, dass der Atomausstieg nur mit «Abstrichen beim Umwelt- und Landschaftsschutz» möglich sei. Das ist eine fachliche Auseinandersetzung, welche wohl noch lange nicht abgeschlossen sein wird und auch mögliche Weiterentwicklungen im Bereich alternativer Energien (Photovoltaik, Geothermie, …) aussen vor lässt.

Die UBI schreibt dazu in ihrem Entscheid:

(Der Beschwerdeführer führt an…) Andere Technologien wie etwa Photovoltaik oder Geothermie seien im Beitrag nicht thematisiert worden. Dieser Rüge gilt es entgegen zu halten, dass das Weglassen dieser zusätzlichen Aspekte um erneuerbare Energien den Gesamteindruck der Ausstrahlung ebenfalls nicht verfälscht hat. Im Rahmen der gewählten Fragestellung war es nicht zwingend erforderlich, ausdrücklich noch auf andere Alternativen zum Atomstrom einzugehen.

Mit Verlaub: Was war in meinem Kritikpunkt oben nicht klar genug ausgedrückt, sodass die UBI a) keine Stellung zu meinem Vorwurf betreffend aufgestellter Behauptung nimmt und sich stattdessen b) selber in eine Behauptung verbeisst, nämlich dass ich das Nicht-Thematisieren anderer Technologien gerügt hätte? Oder wollte man mich gar nicht richtig verstehen…?

Die UBI als Opfer unsachlicher Berichterstattung

Die UBI schreibt in ihrem Entscheid unter anderem von einer «vielfach ablehnenden Position gegen den Ausbau von Wind- und Wasserkraftwerken», was die fraglichen Verbände anbelangt.

Dieser Eindruck, dass die Umweltverbände «vielfach» sich gegen gewisse Projekt auflehnten, ist weit verbreitet. Es ist aber eben nicht mehr als ein Eindruck, der vor allem von den Medien vermittelt wird.

Konkrete Zahlen über die Parteien, welche Einsprache erheben, gibt es keine (sieben angefragte, kantonale Bau- und Energiedirektionen in Bergkantonen, die wohl verlässlichste Quelle, konnten mir keine Zahlen liefern). Und auch die «10vor10»-Redaktion nannte im fraglichen Beitrag nur Gesamtzahlen. Wie viele Projekte also tatsächlich von den Umweltverbänden, von Privaten oder durch gesetzlich beschlossene Moratorien blockiert sind, bleibt offen.

Wenn die UBI davon spricht, dass die Umweltverbände «vielfach» gegen den Ausbau derartiger Kraftwerke seien, obschon es keine konkreten Zahlen gibt, die dieses «vielfach» belegen, dann scheint sie noch gar nicht bemerkt zu haben, dass sie hier selber auf eine unsachliche Berichterstattung hereingefallen ist – oder aber hier drückt eine politische Haltung gegenüber den Umweltverbänden durch…

Zwiespältig war auch mein Eindruck von der öffentlichen Verhandlung an sich. Ich meine damit das, was nicht gesagt wurde, aber irgendwie in der Luft lag. Und von dem, was gesagt wurde, hat sich vieles nicht im schriftlichen Entscheid niedergeschlagen (insbesondere ein teilweises Zugeständnis, was die fraglichen Zahlen anbelangt).

Insgesamt bin ich überrascht, wie auf gewisse Kritikpunkte meinerseits überhaupt nicht eingegangen oder diese trotz mehrfachem Schriftverkehr vordergründig falsch verstanden wurden (es gibt dazu noch zwei weitere Kritikpunkte, die ich hier aus Platzgründen weggelassen habe). Das ist umso störender, als dass man sich an den Verhandlungen selbst wie erwähnt nicht einbringen kann.

Kritische Auseinandersetzung erwünscht?

So bliebe mir nur die Möglichkeit, diesen UBI-Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen. Auch das ist eigenartig: Von einer gerichtsähnlichen Instanz ohne Mitspracherecht bei der Verhandlung geht es direkt zum Bundesgericht, wo einem dann das verfassungsmässig garantierte rechtliche Gehör erstmals zugestanden wird…

Ich werde dieses Recht um rechtliches Gehör wohl kaum beanspruchen. Zwar teile ich den Entscheid der UBI wie oben ausgeführt nicht (was mein gutes Recht ist). Doch ein Weiterzug erscheint mir unverhältnismässig. Zudem – auch das ist unausgesprochen und liegt nur irgendwie in der Luft – wird auch so diese Beschwerde bei allen Beteiligten eine gewisse Wirkung gezeigt haben.

Ach, da wäre noch etwas: Das Verfahren vor der Ombudsstelle wie auch vor der UBI ist kostenlos. Dennoch stellten die Herren von der SRG SSR-Rechtsabteilung ohne Begründung den Antrag, mir Verfahrenskosten aufzubrummen. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, da hier keine Mutwilligkeit vorliege (soviel zum Thema Wissens- und Erfahrungsvorsprung).

Ein Medienunternehmen, das die kritische Auseinandersetzung mit redaktionellen Inhalten nicht scheut, insbesondere wenn diese noch mehrheitlich durch Gebühren finanziert werden, stellt keinen solchen Antrag.

Aber vielleicht war das auch nur das Werk eines übereifrigen Juristen…?

Vielen Dank!

Ich möchte es natürlich nicht unterlassen, auch noch an dieser Stelle allen zu danken, welche meine Meinung teilten (oder noch immer teilen) und mich bei dieser doch langatmigen Angelegenheit unterstützten. Die Faust im Sack können anderen machen…

Dokumente (chronologisch)

  • 27.06.2011:
    Meine UBI-Beschwerde, ohne Beilagen (2 Seiten; pdf)
  • 02.09.2011:
    • Beschwerdeantwort des Rechtsdienstes der SRG SSR (5 Seiten; wird nicht veröffentlicht)
    • Beilage 1: Transkript des Sendetextes (3 Seiten; pdf)
    • Beilage 2: Stellungnahme des Redaktionsleiters «10vor10» (4 Seiten; wird nicht veröffentlicht)
  • 18.09.2011:
    Meine Stellungnahme auf die Antworten vom 02.09.2011 (4 Seiten; wird nicht veröffentlicht, da Bezugnahme auf deren Inhalt)
  • 30.09.2011:
    Replik des Rechtsdienstes der SRG SSR (1 Seite; wird nicht veröffentlicht)
  • 02.12.2011:
    UBI-Entscheid (8 Seiten; pdf)

 

13 Antworten auf „UBI-Beschwerde abgewiesen“

  1. Sehr komisch diese ganze Geschichte, wirklich. Der Gipfel des ganzen ist dann noch der Antrag dir die Verfahrenskosten aufzubrummen. Was soll das, SRG?

  2. Ging völlig an mir vorbei – ich hätte Dich allenfalls unterstützen können.

  3. Wirklich fast unglaublich, diese Geschichte! Ich hätte dich in dieser Sache auch gerne unterstützt!
    Kürzlich habe ich einen Blogeintrag bei „Faszination Mensch“ gelesen – mir scheint, die UBI hat genau die darin beschriebenen Taktiken angewandt:
    http://faszinationmensch.wordpress.com/2012/03/03/kunstgriffe-wie-ich-gegner-platt-rede-ohne-selbst-wirklich-was-zu-sagen/#more-2288
    Nun denn, dass bei der SRG Einseitigkeit mindestens gelegentlich Trumpf ist, kann man nicht wirklich als neue Erkenntnis bezeichnen…
    Ich wünsche dir, dass du auch weiterhin nicht die Faust im Sack machst, sondern deine Hände offen lässt, damit du weiterschreiben kannst!
    Herzlich,
    Katarina

  4. @ Emanuel
    Wenn es nicht Übereifer war, dann vielleicht so eine Art Einschüchterungsversuch?

    @ Martin
    Ich hätte ja auch selber draufkommen und einmal scheu nachfragen können.

  5. Leseverstehen, eine Kompetenz, die anscheinend in der Vergangenheit viel zuwenig geschult worden ist, was sich dann bei in gewissen Gremien sitzenden älteren Semestern ungünstig auswirkt.
    😉

    BTW: Hast du eigentlich den 10vor10 Beitrag gesehen, bei dem „kurz“ über das Urteil informiert wurde? (Glaube der kam noch im Dezember, leider habe ich vergessen, mir den Sendetermin aufzuschreiben).

    Ich sass gespannt vor dem Bildschirm, konnte aber so überhaupt keinen „Lernprozess“ bei den SRGschen Text&Bildlimacher erkennen. Einstimmige Ablehnung der Beschwerde. Hei, da kann man ja noch was in Rechnung stellen (!), ganz schön dreist, liebe SRG SSR!

    Aber spannend war die Sache trotzdem, danke für deinen (nimmermüden) Effort, hinter den Dingen ab und zu das Licht einzuschalten.
    Bloggergruss vom Bobsmile

  6. @ Bobsmile
    Yep, die Redaktion fand es ziemlich wichtig, über diesen Entscheid zu frohlocken und investierte noch am Abend der öffentlichen Verhandlung, am 2. Dezember 2011, 30 Sekunden um darüber zu informieren. Da inhaltlich nichts gesagt wurde (also null „Lernprozess“ für zukünftige Beschwerdeführer), hätte man diese 30 Sekunden für wichtigere Meldungen einsetzen können. Aer hey: Wir wollen doch nicht in die Programmfreiheit eingreifen, gell? 😉

  7. @Titus:

    Spannend fände ich, wenn Du einige Originaldokumente online stellen würdest. Du hast für andere, die eine solche Beschwerde erwägen, einen sehr hilfreichen Erfahrungsbericht verfasst, aber Originaldokumente würden den Nutzen noch weiter steigern.

  8. @ Martin
    Das Problem liegt darin, dass ich nichts veröffentlichen darf, das nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, allem voran die Stellungnahmen der Beschwerdegegnerin (sagt mir wiederum mein Gefühl darüber, was richtig oder falsch ist 😉 ). Darum äussere ich mich oben auch nicht wertend über diesen Schriftverkehr.

    Der UBI-Entscheid selber wird zwar veröffentlicht, allerdings anonymisiert (Platzhalter für die Namen). Ich müsste also allenfalls Stellen einschwärzen… Ich werde heute Abend genauer anschauen, was sich machen lässt, ohne dass ich Post von der Rechtsabteilung der SRG SSR erhalte… 😀

  9. «Das Problem liegt darin, dass ich nichts veröffentlichen darf, das nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist […].»

    IMHO genügt es, wenn Du dem Persönlichkeitsschutz der beteiligten Personen Rechnung trägst.

  10. @ Katarina
    Vielen Dank für den interessanten Link. Das sind ja erschreckend viele „Kunstgriffe“, aber es ist sicher etwas Wahres dran…

    @ Martin
    Habe nun einen Mittelweg gewählt (siehe Zusatz am Schluss des Beitrages oben), der einerseits wenigstens die Chronologie und den Umfang veranschaulicht ohne aber andererseits Dinge preiszugeben, die in dieser Form primär für die UBI-Mitglieder, mich und die Mitunterzeichner bestimmt waren (damit dürfte ich niemandem zu sehr auf die Füsse treten).

  11. Die Zahlen beweisen es eigentlich klar, dass Private wie auch Verbände involviert sind. Wenn der Beitrag den Schwerpunkt einseitig auf die Verbände legt, wird zweifellos ein teilweise falscher Eindruck erweckt.

    Wenn man dies verhindern möchte, dürfte man nur noch perfekte Journalisten beschäftigen und die Kosten würden stark ansteigen.

    In der vorliegenden Sendung hätten diese dann noch irgendwo den Satz eingebaut, dass auch viele private Einsprachen vorliegen.

    Niemand hätte dies wirklich wahrgenommen, im Endeffekt würde man öfters den Einwand hören dass die Sendung zu kompliziert sei, kurz gesagt:

    Ich finde man sollte Einsprachen nur bei krasseren Fehlleistungen machen.

  12. @ H. Trickler
    Stellen Sie sich diesen Beitrag einmal ohne die fraglichen Zahlen vor, was wäre dabei herausgekommen?

    Ich meinte, dass – wie von Ihnen angesprochen – der Beitrag vereinfacht worden wäre. Vor allem aber wäre nur eine Sache im Zentrum gestanden, nämlich die Frage eines möglichen Positionswechsels seitens Umweltverbände. Wenn tatsächlich nur diese Frage im Zentrum gestanden haben soll, so wie das die UBI sieht, dann wären diese Zahlen unnütz gewesen. Dann hätte man sie auch weglassen können. Das war aber nicht der Fall, im Gegenteil: Prominenter kann man Zahlen wohl kaum darstellen, weshalb es für mich eben nicht nur um die erwähnte Frage ging.

    Hinter diesen Zahlen steckt aber noch eine andere Frage, welche sich Journalisten wohl häufig fragen (müssen): Welches „Grundwissen“ kann vom Empfänger angenommen werden? Kann vom Zuschauenden in diesem Fall angenommen werden, dass er weiss, wer alles „Verursacher“ blockierter Projekte ist? Bestimmt gibt es einige, welche die Umweltverbände (und nur sie) kennen. Eine kleine Minderheit dürfte sich bewusst gewesen sein, dass darunter auch Private sind. Dass in diesen Zahlen aber auch blockierte Projekte wegen Moratorien enthalten sind, habe ich auch erst später erfahren.

  13. @Titus:
    Es dürfte auf der Hand liegen, dass sich die Macher der Sendung wenn überhaupt nur am Rande solche Fragen stellen.

    In erster Linie gilt es die Quote hoch zu halten, in zweiter Linie inhaltlich nicht allzu falsch zu liegen, und für den Rest ist wenig oder gar keine Zeit mehr vorhanden.

    Auch wenn Ihre Kritik an der Sendung berechtigt war wird es der Sender nicht freiwillig zugeben wollen, weil es die Arbeit zu sehr erschweren würde.

    Die Aufsichtsinstanzen wollen ebenfalls diese Erschwerung vermeiden und greifen wenn überhaupt nur in gravierendsten Fällen ein.

    Daher hatten Sie zwar faktisch recht, aber dennoch kein Recht bekommen, und vor Bundesgericht imho schon gar nicht.

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