Hitze: Besser Schwein sein als Schwein haben

Hitzefrei klingt gut. Der Gesetzgeber hatte bisher dafür aber wenig Gehör. Ein Streifzug durch die schweizerische Gesetzgebung zeigt: Schweine haben es besser. Das ist kein Witz! Höchste Zeit also für eine Volksinitiative zum «Schutz vor Hitze»?

Mit dem Wetter ist das immer so eine Sache: Es ist nie das richtige Wetter. Entweder ist es zu trocken oder zu nass oder zu kalt oder – wie eben in diesen Tagen – zu heiss. Wir wollen aber nicht jammern, denn nur gerade 16 Grad und Regen will zurzeit ja auch niemand, nicht wahr?

Hitzefrei?

Wie immer haben wir uns mit dem zu arrangieren, was uns das Wetter beschert. Beim aktuell heissen Wetter bedeutet «sich zu arrangieren»: Nach Abkühlung suchen.

Unglücklicherweise sind für die meisten von uns aber die Sommerferien vorbei, sodass das mit der Abkühlung schwierig ist oder auf den Abend verlegt werden muss. Je nach Arbeit und Arbeitgeber liegt für viele nicht einmal kurze, leichte Bekleidung drin. So oder so: Das Arbeiten und Leben bei diesen Temperaturen fällt jung wie alt nicht leicht.

Hitzefrei wäre da nicht schlecht, denn so könnte man irgendwo das kühlende Nass aufsuchen. Nur: Der Gesetzgeber scheint das nicht zu kennen. Eine bei weitem nicht wissenschaftliche Suche nach eidgenössischen Gesetzesartikeln zum Thema Hitze hat ein relativ ernüchterndes Ergebnis gebracht.

So ist etwa in Artikel 16 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz zum Thema «Raumklima» unter anderem Folgendes zu lesen:

(…) Raumtemperatur, Luftgeschwindigkeit und relative Luftfeuchtigkeit sind so zu bemessen und aufeinander abzustimmen, dass ein der Gesundheit nicht abträgliches und der Art der Arbeit angemessenes Raumklima gewährleistet ist.

Diese Bestimmung lässt sich in diesen Tagen aber nur umsetzen, wenn die Arbeit in einem geschlossenen Raum mit entsprechender Klimaanlage ausgeführt werden kann. Wo ist das schon der Fall? Zudem sind Klimaanlagen Energieschleudern, die wir doch alle besser vermeiden sollten.

In der gleichen Verordnung findet sich in Artikel 20 noch ein Passus bezüglich Sonneneinwirkung und Wärmestrahlung:

Die Arbeitnehmer sind vor übermässiger Sonneneinwirkung sowie vor übermässiger Wärmestrahlung, die durch Betriebseinrichtungen und Arbeitsvorgänge verursacht wird, zu schützen.

Wer also draussen arbeitet, dem sollte der Arbeitgeber mindestens einen Sonnenhut aufsetzen, und wer drinnen arbeitet, der sollte doch wenigstens Rollläden oder etwas ähnliches vor seinen Fenstern haben und herunterlassen können. Die Wärmestrahlung von Druckern, Computern und ähnlichen «Betriebseinrichtungen» dürften ein «angemessenes Raumklima» hingegen noch weiter erschweren.

Immerhin nimmt der Arbeitgeber auf Schwangere und stillende Mütter etwas konkreter Rücksicht. Artikel 64 Absatz 1 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz besagt nämlich:

Schwangere Frauen und stillende Mütter sind auf ihr Verlangen von Arbeiten zu befreien, die für sie beschwerlich sind.

Artikel 8 der «Verordnung des EVD über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft» beschreibt in Sachen Temperaturen genauer, wann Arbeit für die betroffenen Frauen als «beschwerlich» gelten:

Als gefährlich oder beschwerlich für Schwangere gelten Arbeiten in Innenräumen bei Raumtemperaturen unter –5° C oder über 28° C sowie die regelmässige Beschäftigung mit Arbeiten, die mit starker Nässe verbunden sind. (…)

Tierisch gut

Daneben finden sich kaum weitere Gesetzesartikel zum Thema Hitze – zumindest nicht was uns Menschen anbelangt. Demgegenüber hat der Gesetzgeber für Tiere zahlreiche Bestimmungen erlassen, von denen wir als Arbeitnehmende nur träumen können… 😉

So ist etwa in Artikel 42 der Tierschutzverordnung Folgendes zu lesen:

Bei Hitze müssen Wasserbüffeln und Yaks Abkühlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Ganze drei Absätze sind den Schweinen und deren Schutz vor der Hitze in Artikel 28 der gleichen Verordnung gewidmet:

1 Übersteigt die Temperatur in neu eingerichteten Ställen für Schweine ab 25 kg in Gruppenhaltung und für Eber 25 °C, so ist den Tieren eine Abkühlungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.
2 Als Abkühlungsmöglichkeiten gelten Erdwärmetauscher, Zuluftkühlung, Bodenkühlung, Vernebelungsanlagen sowie mit Feuchtigkeit auf das Tier einwirkende Einrichtungen wie Duschen oder Suhlen.
3 Für Schweine in Freilandhaltung muss ab einer Lufttemperatur im Schatten von 25 °C eine Suhle und bei starker Sonneneinstrahlung eine ausreichend grosse beschattete Fläche ausserhalb der Liegehütten vorhanden sein.

Für Grill-Profis sei noch präzisiert: Die Bestimmungen oben gelten natürlich nur für lebende Tiere. Für Schweinefleisch auf dem Grill ist also keine Vernebelungsanlage einzubauen um ab 25 °C die Grilladen kühl zu halten. 😉

Was ist nun mit hitzefrei?

Was lernen wir jetzt aus den Zeilen oben? Erstens, Schwein haben und Schwein sein ist ein Unterschied.

Und zweitens: Währenddem der Gesetzgeber bei Hitze ausreichend für die Tiere sorgt, scheint er den Menschen und dessen Abkühlungsbedarf vergessen zu haben. Wo der Gesetzgeber versagt, hilft nur eines: Eine Volksinitiative. Diese könnte etwa wie folgt lautet:

Übrigens, bei den aktuellen Prognosen hätten wir die ganze Woche hitzefrei, wäre eine Volksinitiative wie oben bereits angenommen worden… 😀

Wer auch gerne frei hätte, kann das über diese Facebook-Gruppe bekunden!

9 Antworten auf „Hitze: Besser Schwein sein als Schwein haben“

  1. Ein interessanter Vergleich. 🙂 Da zeigt sich wieder einmal klar, dass der Tierschutz weiter entwickelt ist als der Menschenschutz. Wie pervers das doch ist!. Aber wie kommst Du bloss auf die Idee eines solchen Vergleichs? Liegt das an der Schweinehitze?

  2. @ LD
    Genau, das lag an der Schweinehitze – im weitesten Sinne.

    Eigentlich wollte ich nur Klarheit haben, ob es so etwas wie „hitzefrei“ gibt, insbesondere was die Schulen anbelangt, welche vielfach diese Woche wieder ihren Betrieb aufnahmen. Die kantonalbernische Gesetzgebung spuckte bei der Online-Volltext-Suche aber nichts zu dem Begriff oder zum Begriff „Hitze“ aus. Vermutlich ist das irgendwie neutraler formuliert.

    Erfolgreicher verlief die Online-Suche in der eidgenössischen Gesetzgebung, allerdings häufig in Bezug auf Tiere. Voilà, darum war schon irgendwie die Schweinehitze schuld an diesem Beitrag 😀 .

  3. In Zürich dürfen die Lehrer mit den Schülern bei zu grosser Hitze entweder in den Wald oder schwimmen gehen.

    Und nun schleiche ich mich mit einem enormen Off-toppic ein. Geht ja nicht anders, hast doch Du die Seite für ein wichtiges Thema, dass nicht nur mich interessiert einfach gekappt.
    Es macht verdammt weh, wenn Du mich auf Deinem Blog so quasi als Rassist darstellst. Sinds doch Facts die ich kundtat, die Du aber in der Zwischenzeit auch nicht mehr verläugnen kannst, sofern Du mit offenen Augen rumläufst. Ich erwähnte einen Teil, einen Teil der kriminellen Ausländer, doch Du machtest daraus zu meinen Ungunsten die gesamte Masse.

    Ich erwähnte, was ich tagtäglich in der Presse las und das was war und ist. Ich getraute mich diese Missstände zu erwähnen in der Annahme, dass wir unsere Meinung frei äussen dürften. War nicht der Fall, kapptest Du doch den weiteren Werdegang der Kommentare.

    Lösch bitte meinen Kommentar, denn der hat nichts mit dem Thema zu tun, hingegen kann ich in meinen Gedanken nicht löschen wie Du mit Deinem Gedankengut unsere Kultur zugunsten des Multi-Kulti und der Globalisierung verkaufst und zusätzlich noch kriminelle Ausländer in Schutz nimmst. Machen wir weiter so, schlussendlich besteht unser Land nur noch aus Asylanten, der Schweizer wandert, mein Gott so weit wirds noch kommen, dass der Schweizer auswandert weil er sich in seinem Heimatland nicht mehr heimisch fühlt.

    Verräter den eigenen Landsleuten gegeüber zu Gunsten der Ausländer. Nur aus dem Glauben raus, dass der Schweizer die gesamte Welt retten müsse.

  4. @ Ate
    Wenn Du nicht merkst, dass „Verräter den eigenen Landsleuten gegenüber“ beleidigend ist und wenn Du die zwei einfachen Hausregeln noch immer nicht verstanden hast, dann bist Du selber schuld, wenn ich Diskussionen abwürge.

    Das Recht auf freie Meinungsäusserung ist kein Blanko-Scheck dafür, andere Rechte und Pflichten verletzen zu dürfen.

  5. Nur gut, dass es die Tage bereits wieder abkühlt, die Luft frisch gewaschen wird, man wieder richtig durchatmen und die ohrenbetäubenden Schweinestalllüfter wieder weggepackt werden.
    😉

    Denn was längere Hitzeperioden anrichten, sieht man an Ates haltlosem Gelaber themenfremder Polemik, mein lieber schwarzer Schwan, wieviel Frust sich doch durch den Sommer wieder angestaut hat. Ich empfehle ein kühlendes Bad in der Aare. Aber dort treiben für Ate wohl auch zu viele Multikulti-Ausländer im Wasser herum …

  6. @ bobsmile
    Ja wenn Du meinst, so wage ich mal einen Schwumm in der Aare, gleichzeitig aber verlange ich von Dir, dass Du 14 Tage lang Tele Zürich schaust und den Zürich-Teil des Tages-Anzeigers liesst, so wirst Du vielleicht (eingebettet in Deinem Gutnest) in meinem haltlosen Gelaber einen Sinn sehen. und ihn nicht mehr als themenfremde Polemik abtun.
    Wobei Themenfremd? Und dann noch Polemik?
    Die Polemik mit einem Schwumm in der Aare unter dem Grund versickern lassen? Themenfremd am Thema verbeischauen? Nun gut, kann ich auch machen, nur, mein lieber schwarzer Schwan, so frage ich mich, wurde die Erde in Kontinente aufgeteilt?
    Warum, und das ist nun fies von mir, schreit der Neger im Winter bei uns in der Schweiz, dass er am Arsch friert.? Irgendetwas wird sich Gott oder die Evuluation schon dabei gedacht haben, als er/sie die Menschen separierte. Aber wir wirken einschneidend dagegen.

    @ Titus
    Entschuldige, und entschuldige tausendfach, ich wollte Dich nicht beleidigen, nur da sind Worte, da sind Aussagen, da ist ein Frust den ein Teil der Schweizerischen Bevölkerung kundtut und ich denke, auch diesen Teil sollte man ernst nehmen, nicht immer alles auf die Abstimmungen multipizieren.

    Und ja Titus, ich kenne Deine Hausregeln, nur Titus, wenn die freie Menungsäusserung kein Blanko-Check dafür ist dass ich meine Meinung frei äussern darf, dann Titus ist es eine Untergrabung der freien Meinungsäusserung. Und dann Titus untergräbst Du mir mit Deinen Hausregel eben genau diese freie Meinunsgsäusserung. Sprich: Ate halt den Schnabel

  7. @ bobsmile
    Die Nachrichten, so wie vorgeschlagen, wirst Du Dir wohl nicht reingezogen haben, ists doch viel oberflächlicher, der hitzigen Zürcher Ate einen Schwumm in der kühlen Aare nahezulegen.
    Nun gut, abgesehen von den tag-tag-tag-täglichen Meldungen über strafffällige Ausländer, die wir scheinbar als gegeben hinnehmen müssen, weil denen die sich wehren wollen ein Sprung in die Aare empfohlen wird, frag ich mich wie ich mit diesem, für mich neuem Phänomen umgehen soll: Da wird ein Unterschriftensammler der für Ecopop unterwegs war von Ausländern angepöbelt, er solle doch mit diesem Scheiss aufhören. Weiter nicht schlimm sollte man meinen, aber genau dieser Unterschriftensammler wurde auf dem Nachhauseweg mit einer Stichwaffe angegriffen und landete im Triemli-Spital.
    Will heissen, dass man sich in der Schweiz als Schweizer inskünftig den Ausländern anzupassen hat. Wobei das so neu auch wieder nicht ist, siehe man bloss den Steuer- oder Fluglärmstreit.

    Ach, und so sinniere ich weiter, warum lässt sich dieses Land so unterjochen? Drückt – ist/heisst Kniefall auf Minderwertigkeit, da wir doch so klein sind in diesem EU-Gefüge? Zwar, grad das sollte uns gross machen, nur dafür verfügen wir über den falschen Bundesrat. Ach was waren das noch Mannen 1848!

    Nun gut, die Zeiten ändern sich, gleich wie es auch den Klimawandel immer schon gab und immer geben wird, nur wollen das einige nicht wahrhaben.

    Was ich eigentlich sagen und ausdrücken wollte, ist das Beispiel von diesem Unterschriftensammler. Das scheint mir nur der Anfang zu sein. Es wird noch verreckter kommen, aber eben, den auf ihr Heimatland bedachten Vorsichtigen empiehlt man einen Sprung in die Aare.
    @ Titus
    Ich werd nie verstehen, dass Gott- oder der Evolution entsprungen Kontinente enstanden, in der jeder seine Eigenheit vertritt, eine Eigenheit die jeden Kontinent einmalig macht, nun zu einer Einheit zusammengefügt werden soll.

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