Selten werden in der Schweiz wohl so viele Reden gehalten wie um den Schweizer Nationalfeiertag. Und was bleibt davon?
«Der 1. August ist Bundesfeiertag. Er ist arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt und bezahlt.» Mehr steht nicht zum schweizerischen Nationalfeiertag in der Bundesverfassung. Immerhin regelt Letztere, wie es arbeitsrechtlich um den 1. August steht, schliesslich findet sich dieser Artikel in der Bundesverfassung auch unter dem Kapitel «Arbeit».