Bald mehr Transparenz im Bundeshaus

Lobbying im Bundeshaus gehört inzwischen genauso zum Parlamentsbetrieb wie das Amen in der Kirche. Wer jedoch für wen lobbyiert, ist trotz Öffentlichkeitsprinzip nur beschränkt bekannt. Das soll sich in Kürze ändern.

«Jedes Ratsmitglied kann für je zwei Personen, die für eine bestimmte Dauer Zutritt zu den nichtöffentlichen Teilen des Parlamentsgebäudes wünschen, eine Zutrittskarte ausstellen lassen», heisst es in Art. 69, Abs. 2 des Parlamentsgesetz aus dem Jahre 2002.

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Noch ein ganzes Jahr? Unerträglich!

In gut einem Jahr finden die National- und Ständeratswahlen statt. Die Ereignisse der letzten Tage lassen allerdings kein gutes Jahr erahnen…

An das Gezänk vor allem zwischen der «nicht lösungsorientierten» SVP und den anderen Bundesratsparteien sowie an das gebetsmühlenartige Quengeln der SVP um einen zweiten Bundesratssitz haben wir uns ja langsam gewöhnt. Und wir haben uns mit virtuellen Scheuklappen ausgerüstet, um diese unausgestandene Situation ertragen zu können.

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