Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen «Google Street View» hat in mehrfacher Hinsicht wegweisenden Charakter.
Nun ist das Urteil gefällt: Google hat nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts Gesichter und Kontrollschilder im Rahmen seines Dienstes «Google Street View» unkenntlich zu machen sind, bevor sie im Internet erscheinen.
Im Umfeld sensibler Einrichtungen wie etwa Gefängnissen oder Frauenhäuser sind auch weitere individualisierende Merkmale wie Hautfarbe, Kleidung, Hilfsmittel von körperlich behinderten Personen usw. so zu verwischen, dass die abgebildeten Personen nicht mehr erkennbar sind. Damit folgt das Bundesverwaltungsgericht mehrheitlich den Forderungen des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür.