Heute vor vierzig Jahren durften die Frauen erstmals an einer Abstimmung teilnehmen. Gleiche Verhältnisse sind aber weder auf kantonaler noch auf nationaler Ebene geschaffen, wie eine Untersuchung der jeweiligen Parlamente zeigt.
Es brauchte lange, bis in der Schweiz auch die Frauen an die Urne zugelassen wurden. Bei einer Stimmbeteiligung von knapp 58 Prozent sagten am 7. Februar 1971 die Schweizer mit 65,7 Prozent endlich ja zur «Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts in eidgenössischen Angelegenheiten»