Die Medienfreiheit als kommerzieller Prellbock?

Die Medienfreiheit gibt allen Medien eine gewisse «Narrenfreiheit». Aber dürfen sich Medien ohne gesellschaftlichen Auftrag auch auf dieses Grundrecht berufen, wenn es gar nicht um dessen ursprünglichen Zweck geht?

Man kann von den SRG-Medien halten, was man will, doch in einem Punkt bieten sie gegenüber den Medienkonsumenten einen grossen Vorteil: Sie verfügen über einen klaren Auftrag. Dafür sorgen die Bundesverfassung, vor allem aber das Radio- und Fernsehgesetz und die darauf abgestützte Konzession.

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«Les welsch» – nur faule Säcke und Schmarotzer?

Mit der bekannten Oberflächlichkeit wettert die «Weltwoche» wieder einmal gegen eine Minderheit. Weil das auf so dilettantisch vereinfachende Weise geschieht, lassen sich deren Aussagen auch leicht ins Gegenteil drehen. On y va?

Der Deutschschweizer «Weltwoche», nur dem Namen nach ein Blatt von Welt, scheinen langsam die Feindbilder auszugehen. Oder besser gesagt: Die klassischen Feindbilder. Zu ihnen gehört alles Fremde und Ausländische im Inland und mögliche «Bedrohungen» aus dem Ausland.

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Bindet doch Bücher statt Preise!

Mit nur vierzehn Artikeln gehört das «Bundesgesetz über die Buchpreisbindung», über welches das Schweizer Stimmvolk am kommenden 11. März dank ergriffenem Referendum abstimmen wird, zu einem der kürzeren Rechtswerke. Doch die Kürze macht es deswegen nicht automatisch zu einem besseren Werk. Es steckt voller Widersprüche, sodass man sich letzten Endes fragen muss: Worüber stimmen wir da eigentlich ab?

Dass hier schon länger kein neuer Beitrag erschienen ist, hat nicht nur zeitliche, sondern vor allem inhaltliche Gründe: Das Bundesgesetz über die Buchpreisbindung ist dermassen unlogisch, unvollständig und inkonsistent, dass dies etwa der dritte Anlauf ist um es einigermassen anständig abhandeln zu können.

Auch die «Arena»-Sendung vom vergangenen Freitag brachte nicht wirklich Ordnung ins Getümmel, sie bestätigte vielmehr meine bisherige Beurteilung. Nun wurde dieser Beitrag etwas länger, ich bitte um Nachsicht. Auf eine Trennung in zwei Teilen habe ich verzichtet, da ansonsten beim zweiten Teil der Kontext aus dem ersten fehlen würde.

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