Die Medienfreiheit gibt allen Medien eine gewisse «Narrenfreiheit». Aber dürfen sich Medien ohne gesellschaftlichen Auftrag auch auf dieses Grundrecht berufen, wenn es gar nicht um dessen ursprünglichen Zweck geht?
Man kann von den SRG-Medien halten, was man will, doch in einem Punkt bieten sie gegenüber den Medienkonsumenten einen grossen Vorteil: Sie verfügen über einen klaren Auftrag. Dafür sorgen die Bundesverfassung, vor allem aber das Radio- und Fernsehgesetz und die darauf abgestützte Konzession.
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