Aus dem Tod Kapital schlagen

Das Wort zum Sonntag

Aus dem Tod eines Menschen Kapital zu schlagen ist zwar nicht verboten, aber moralisch verwerflich. Es spielt dabei keine Rolle, um wen es sich handelt und was seine oder ihre Verdienste waren – im positiven wie im negativen Sinne.

In der Augenreiberei traf letzte Nacht ein Newsletter ein, welcher auf die folgende Veranstaltung aufmerksam machte:

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