Billiges Politiker-Bashing

Meinungsfreiheit ist kein Freipass, seine Meinung auf eine x-beliebige Weise zu äussern, schon gar nicht wenn es um Personen geht. Etwas mehr Anstand und viel weniger Feigheit dürfte einigen Blog-Betreibern gut tun, insbesondere dann, wenn sie erwarten, ernst genommen zu werden…

Die Meinungsfreiheit ist uns Schweizern heilig und das ist auch gut so. Trotzdem gibt es die absolute Meinungsfreiheit nicht. Die Rede ist hierbei nicht davon, dass man sich im öffentlichen Raum beispielsweise mit rassistischen oder diskriminierenden Äusserungen zurückzuhalten hat.

Nein, es geht darum, dass manch einer seine Meinung deshalb nicht frei äussern kann, weil er mit mehr oder weniger schweren Folgen zu rechnen hat, sollte er dies trotzdem tut.

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Ein Chamäleon kommt selten allein

Im letzten Artikel zeigte die Augenreiberei auf, welcher Politiker einen Domain-Namen verwendet, der seinen bürgerlichen Namen enthält. Dies ist allerdings nicht immer möglich, insbesondere dann nicht, wenn ein Anderer schneller war und den entsprechenden Domain-Namen schon reserviert hat. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – oder vielleicht der politischen Gegner, wie dieser Artikel aufzeigt…

Vielleicht erinnern Sie sich noch: Anlässlich der Abstimmung zu den bilateralen Verträgen im Februar dieses Jahres reservierte sich das Nein-Komitee den Domain-Namen erfolgreiche-bilaterale.ch. «Erfolgreiche Bilaterale» war jedoch der Slogan der Befürworter. Dazu dieser «10vor10»-Beitrag vom 25. November 2008:

Da bleibt einem nur der Kommentar: Dumm gelaufen fürs Pro-Komitee. Doch Letzteres ist nicht das einzige, welches von einer derartigen Praxis betroffen ist.

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