Eine Mehrheit ist eine Mehrheit – oder?

Mit nur gerade rund 5’500 Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 38.3 % wurden heute die E-Pässe zu 50.1 % angenommen. Knapper geht’s kaum mehr…

Von einem eigentlichen «Sieg» mag man deshalb ebenso wenig reden wie von einer «Niederlage». Ein so knappes Abstimmungsergebnis ist allenfalls eine Niederlage für den demokratischen Prozess, vermochten doch weder die Befürworter noch die Gegner der Vorlage klar zu überzeugen – und vor allem vermochten beide die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht wirklich zu mobilisieren.

Darin liegt auch die Krux an diesem Entscheid: Wenn von 23 Beteiligten alle 23 ihre Stimme abgeben, 12 für und 11 gegen die fragliche Sache, dann fällt es einem einfacher, den Entscheid zu akzeptieren, da ja alle ihre Stimme abgegeben haben. Geben aber nur 11 ihre Stimme ab und davon 6 für, 5 gegen die Sache sind, macht das Mühe. Denn: Das Potential für einen gegenteiligen Entscheid bei äusserst knappen Ergebnissen ist durchaus vorhanden.

Hierzulande wird der Minderheitenschutz sehr hoch gehalten. Dies schlägt sich zum Beispiel in Form des so genannten «Ständemehrs» bei Initiativen nieder, wonach mindestens 12 (volle) Kantone einer Vorlage zustimmen müssen. Dabei zählen immer alle 23 (Voll-)Kantone und nie nur ein Teil davon.

Bei den Volksstimmen ist das anders, da man ja die Antwort der Nicht-Stimmenden (die abwesenden 12 Beteiligten respektive Unbeteiligten) nicht kennt. Damit bleibt im Ungewissen, ob eine knappe Mehrheit wirklich eine Mehrheit ist oder nur einfach die (tatsächliche) Minderheit besser zu mobilisieren wusste.

Sollte es bei den Volksstimmen ähnlich des Ständemehrs auch einen Riegel geben welcher besagt, dass ein Entscheid je nach Stimmenverhältnis und Stimmbeteiligung nicht gültig ist? Sollte also zum Beispiel bei einem Stimmenverhältnis von 50.1 : 49.9 % nicht mindestens eine Stimmbeteiligung von zum Beispiel 45 % gegeben sein, damit ein so knapper Entscheid gilt?

Vergessen wir nicht: Andere Länder kennen auch solche Regeln, wonach zum Beispiel mindestens zwei Drittel der Stimm- oder Wahlberechtigten ihren Stimm- oder Wahlzettel abgegeben haben müssen, damit eine Vorlage oder eine Wahl überhaupt als gültig gilt.

Was meinen Sie dazu?