Eine Mehrheit ist eine Mehrheit – oder?

Mit nur gerade rund 5’500 Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 38.3 % wurden heute die E-Pässe zu 50.1 % angenommen. Knapper geht’s kaum mehr…

Von einem eigentlichen «Sieg» mag man deshalb ebenso wenig reden wie von einer «Niederlage». Ein so knappes Abstimmungsergebnis ist allenfalls eine Niederlage für den demokratischen Prozess, vermochten doch weder die Befürworter noch die Gegner der Vorlage klar zu überzeugen – und vor allem vermochten beide die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht wirklich zu mobilisieren.

Darin liegt auch die Krux an diesem Entscheid: Wenn von 23 Beteiligten alle 23 ihre Stimme abgeben, 12 für und 11 gegen die fragliche Sache, dann fällt es einem einfacher, den Entscheid zu akzeptieren, da ja alle ihre Stimme abgegeben haben. Geben aber nur 11 ihre Stimme ab und davon 6 für, 5 gegen die Sache sind, macht das Mühe. Denn: Das Potential für einen gegenteiligen Entscheid bei äusserst knappen Ergebnissen ist durchaus vorhanden.

Hierzulande wird der Minderheitenschutz sehr hoch gehalten. Dies schlägt sich zum Beispiel in Form des so genannten «Ständemehrs» bei Initiativen nieder, wonach mindestens 12 (volle) Kantone einer Vorlage zustimmen müssen. Dabei zählen immer alle 23 (Voll-)Kantone und nie nur ein Teil davon.

Bei den Volksstimmen ist das anders, da man ja die Antwort der Nicht-Stimmenden (die abwesenden 12 Beteiligten respektive Unbeteiligten) nicht kennt. Damit bleibt im Ungewissen, ob eine knappe Mehrheit wirklich eine Mehrheit ist oder nur einfach die (tatsächliche) Minderheit besser zu mobilisieren wusste.

Sollte es bei den Volksstimmen ähnlich des Ständemehrs auch einen Riegel geben welcher besagt, dass ein Entscheid je nach Stimmenverhältnis und Stimmbeteiligung nicht gültig ist? Sollte also zum Beispiel bei einem Stimmenverhältnis von 50.1 : 49.9 % nicht mindestens eine Stimmbeteiligung von zum Beispiel 45 % gegeben sein, damit ein so knapper Entscheid gilt?

Vergessen wir nicht: Andere Länder kennen auch solche Regeln, wonach zum Beispiel mindestens zwei Drittel der Stimm- oder Wahlberechtigten ihren Stimm- oder Wahlzettel abgegeben haben müssen, damit eine Vorlage oder eine Wahl überhaupt als gültig gilt.

Was meinen Sie dazu?

12 Antworten auf „Eine Mehrheit ist eine Mehrheit – oder?“

  1. Im Schweizer Demokratieverständnis scheint es in der Tat so verankert zu sein, dass eine Mehrheit eine Mehrheit ist, wer diese auch generiert hat. Die Ungültigkeitserklärung einer Abstimmung, dürfte die Bürger schockieren und auf breites Unverständnis treffen.

    Es stellt sich hingegen die Frage, ob für wichtige Volksabstimmungen, die den Staat Schweiz im Zusammenspiel mit anderen Staaten existenziell betreffen, nicht eine Art Stimmzwang per «Notklausel» verankert werden sollte.

    Die bizarren Attacken des deutschen Finanzministers Steinbrück haben gezeigt, wie schnell der schweizerische Kleinstaat «eingekesselt» werden kann, und wie sehr selbst dümmliche Anwürfe dessen Bürger zwar auf die Palme bringen aber auch verunsichern.

    Gegen die Machtverhältnisse «Schweiz – EU» helfen weder patriotische Worte noch Trotzigkeit oder Hymnen. Es gilt zu begreifen, dass es in manchen Fällen noch darum gehen wird, sich der Mehrheit grösserer Staatenverbände zu fügen. Deutschland hat bereits mehrmals höchst merkwürdige Anwandlungen an den Tag gelegt, Grenzübertritte von Schweizern – na ja – ein ganz klein Bisschen zu verzögern. Stets neue Verträge werden ein gewisses Hegemoniestreben besonders Deutschlands nicht auf ewig befriedigen können.

    Sollte es sich so verhalten, dass uneingeschränkte Reisefreiheit künftig bloss noch mit Biometrik-Pass möglich ist, wäre im konkreten Fall diese Notklausel trotz einer Differenz von nur 5’504 Stimmen überflüssig gewesen.

    Ein indirekter Abstimmzwang über eine Ungültigkeitserklärung bei weniger als 67 % Stimmebeteiligung könnte als psychologisches Mittel durchaus der Motivation dienen. Die Bürger sollten aber vor einer derartigen Abstimmung breit informiert und munter angesprochen werden, – und sie sollten begreifen, dass sich die Machtverhältnisse in Europa NICHT zugunsten der Schweiz verschieben.

    [Ich habe mal verlinkt, hingegen in meinem Blog die Geschichten und den Ton noch nicht gefunden.]

  2. @ Verena
    «…dass eine Mehrheit eine Mehrheit ist, wer diese auch generiert…»: Da bin ich mir nicht so sicher. Wir hatten bisher meines Wissens noch nie eine derartige Situation (knappes Ergebnis bei tiefer Stimmbeteiligung). Zwar war das Abstimmungsergebnis zum EWR am 6. Dezember 1992 mit 49.7 Ja : 50.3 Nein auch äusserst knapp. Aber die Stimmbeteiligung lag bei 78.73 %!

    Der geschilderte Abstimmungszwang – ausser ich hätte ihn falsch verstanden – wird vermutlich kaum etwas bringen. Wer bei der ersten Abstimmung schon nicht mitmachte, den kümmert die Vorlage auch bei einer zweiten Abstimmung nicht. Es könnte eine blockierende Situation entstehen und es ginge viel Zeit verloren. Bestraft fühlten sich dann vor allem jene, welche artig ihrem Bürgerrecht nachgingen…

    Und ein Bonus-Malus-System für die Ausübung seines Bürgerrechts einzuführen, kann es ja auch nicht sein.

    Vielleicht sollten wir weniger oft abstimmen gehen dürfen. Damit erhöht sich die Wichtigkeit des Urnenganges, weil es auch über mehr abzustimmen gäbe. Der Nachteil wäre allerdings, dass man länger warten müsste, bis das Volk seinen Entscheid gefällt hat.

  3. Nun, der Begriff «Abstimmungszwang» ist vielleicht etwas hart, aber ich meine schon, dass die Bürger den Druck einer Wiederholung als Zwang empfänden. Wie ich anbrachte, wäre eine diesbezügliche Aufklärung dringend von Nöten. Sie sollten nebst der Wichtigkeit und Dringlichkeit des Abstimmungsobjekts wissen, wie viel beispielsweise an Volksguthaben – sprich Steuergeldern – so eine Abstimmung verschlingt. BR Moritz Leuenberger könnte mal offenlegen, wie viele Tonnen Papier für den Event «Abstimmung» verschlungen werden und die Ökobilanz einer Volksabstimmung kommunizieren.

    Ja, die EWR-Abstimmung habe ich noch in bester Erinnerung. Damals war’s ein Schocker. Jahre danach war ich eher froh, nicht im schwerfälligen, instabilen, undemokratischen und schliesslich verfassungslosen Euro-Raum mitmischen zu müssen.

    Die Kräfte haben sich auch unter dem Einwirken der Weltwirtschaftskrise verschoben. Für die Schweiz sehe ich diesbezüglich eine Gewichtsverschiebung von den Bürgerrechten hin zu den Bürgerpflichten. Dazu muss sich der Bürger hingegen seiner Rolle in Europa bewusst sein.

    Aus dem grossen «YES WE CAN» wird für die Schweiz ein «YES WE WANT» angebracht sein. Und diesen Willen gilt es aus dem Volk herauszuholen.

    Die Sache mit den vielen Abstimmungen und der Trägheit der schweizerischen Entscheidungsverfahren vielleicht später?

  4. Oh ja, heute ist Wunden lecken angesagt 😉

    Von einem Quorum halte ich so gut wie überhaupt nichts: Zumindest kann man dort wo ein solches existiert nicht davon sprechen, dass es in irgend einer Art und Weise dem Prinzip Demokratie förderlich wäre: Wer mit einer Niederlage rechnet, wird seine Wähler dazu anhalten einer Abstimmung fern zu bleiben. Italien könnte ein Liedchen dazu singen.

    Nein, nein, SVP und SP sollten durchaus mal über die Bücher, warum sie ihre Wähler nicht mobilisieren konnten. Übermässig Ressourcen wurden jedenfalls nicht in den Abstimmungskampf gesteckt. Man hielt das Thema schlicht für zu unwichtig, ein Nerd-Thema quasi, mit dem niemand glaubte sich profilieren zu können.

  5. Das hat was, Ugugu. Nebst der Website der «Freiheitskampagne», auf Deinem Blog verlinkt (und ansonsten nirgends gesehen), hatte ich kein ein anderes Werbemittel gesichtet – auch nicht seitens Befürworter. Aufgrund des knappen Ergebnisses haben wohl aber auch diese den Abstimmungsausgang unterschätzt.

    Von einer Abstimmung fern zu bleiben ist nach meiner Einschätzung hierzulande eher unüblich. Allenfalls legt man resp. frau leer ein.

    Ich, als Unterlegener, fühle mich auf jeden Fall irgendwie über den Tisch gezogen: Nicht «das Schweizer Volk» hat gesprochen, sondern 50.1 % von 38.3 % Stimmberechtigten. Insofern käme ein Quorom der Definition «Schweizer Volk» etwas näher.

    Gäbe es allerdings eine andere Möglichkeit, wäre mir auch das Recht.

    Ich pflichte Verena bei, dass mehr und besser aufgezeigt werden muss, inwiefern der Einzelne von einer Vorlage betroffen ist und was ein Ja/Nein für ihn/sie für Auswirkungen hat. Nur halte ich es wiederum für ziemlich undemokratisch, wenn das nur mit viel Geld möglich ist…

    Habe ich das richtig mitbekommen, dass Parteien in Zukunft im TV Werbung machen können und alle gleich viel Zeit zur Verfügung haben? In die Richtung müsste es gehen: Beide Seiten hätten so die gleiche Chance…

  6. Nichwahl ist doch auch ein Bekenntnis zu einer Wahlvorlage – eben die Bekenntnis, dass man diese für nicht wichtig genug hält hinzugehen. Vielleicht nicht gerade schmeichelhaft für alle die sich engagiert haben – aber zeigt eben auch ein klares Defizit. Ein Wissensdefizit allgemeine hinsichtlich des Funktionierens von direkter Demokratie – und ein mangeldes Wissen und Verständnis für das einzelne Sachthema.
    Aber sich das Wissen anzueignen sei es was die allgemeine Bedeutung von Demokratie angeht ist ja leider in den Augen vieler immer noch Privatsache/Familiensache und nicht Aufgabe einer Gesellschaft (z.b. in der Schule).

  7. Zum von Mara angesprochenen Wissensdefizit: Hose&Dose hat das Dilema bezogen auf die Medien gut auf den Punkt gebracht.

    BR Moritz Leuenberger wiederum spricht von einer «kommunikativen Kluft», welche sich zwischen der Politik und Verwaltung einerseits und den Bürgerinnen und Bürgern andererseits auftut. In der Tat wollte ich im Vorfeld dieses Abstimmungssonntags auch noch einen bestimmten Aspekt betreffend Komplementärmedizin aufgreifen, habe dann aber davon abgesehen, weil mir dieser Aspekt zu komplex erschien – für den Moment wenigstens. Allerdings, da kein Journalist ein Allwissender ist, dürfte es diesen gleich gehen…

    Interessant dazu auch die folgenden beiden Artikel über die Rolle der (Massen-)Medien bei Abstimmungen von Claude Longchamp:

    «Mehr als nur Verstärkerwirkungen möglich» sowie «Wahlentscheidung unter Medieneinflüssen».

    Spannende Lektüre!

  8. @ Verena
    Danke für den Hinweis. Mit Ausnahme des 7. Punkts betreffen sie jedoch allesamt Wahlen und nicht Abstimmungen.

    Trotzdem, es sind interessante Thesen, welche gewiss auch hierzulande Beachtung finden sollten.

  9. @Titus

    selber würde ich eine andere Gewichtung treffen als Hosen&Dosen.
    Mag sein, dass der Grossteil der Wahlbevölkerung hinsichtlich der Möglichkeiten dieses Passes nicht genügend informiert war – aber das ist nicht der Punkt. Es fehlt vielfach das Interesse, der Wille und die Erkenntnis der Notwendigkeit sich zu interessieren. Kann man sagen satt macht faul? Wenn ein Land ein so hohes Niveau an Demokratie/Menschenrechte erreicht hat, scheint sich ein grosser Teil nicht mehr für das Zusätzliche zu interessieren? Ich hoffe ja nicht.

  10. @ Mara
    Abstimmungsübersättigung?

    Könnte durchaus sein, wobei ich noch einen Schritt weiter gehen würde:
    Wir sind tagtäglich sovielen Reizen und Botschaften ausgesetzt, dass das wirklich Wesentliche und Wichtige untergeht. Dieses Wesentliche und Wichtige blinkt nicht, leuchtet nicht, dröhnt nicht zu und ist schon gar nicht «sexy». Junge Menschen, welche abstimmen gehen, werden von gleichaltrigen, Nicht-Stimmenden entweder belächelt oder als konservativ eingestuft.

    Wir können uns gedanklich ja einmal z. B. in die 1950er Jahre zurückversetzen. Ich stelle mir vor, dass damals das Abstimmen noch ein «Ereignis» war, oder eben DAS Ereignis der Woche.

    Heute kommen uns die Öffnungszeiten der Wahllokale mit dem Kino-Besuch oder dem Squash-Training in die Quere. Und den neusten Jelmoli-Katalog zu öffnen und gleich was online zu bestellen ist halt interessanter als das Abstimmungscouvert und gleich auf die Post bringen…

    Kurz: Ich denke schon, dass es mit Übersättigung zu tun hat, aber nicht in Bezug auf die Anzahl Abstimmungstermine…

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