Definiere: Minarett

Die Anti-Minarett-Initiative wurde überraschenderweise angenommen. Nun geht es darum, sie umzusetzen. Doch was ist eigentlich baulich betrachtet ein Minarett?

Die von der politischen Rechten lancierte Anti-Minarett-Initiative ist nach deren Annahme durch das Volk nun umzusetzen. Dies bestätigte gestern auch Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf.

Die politische Rechte ist dafür bekannt, dass sie die Bundesverwaltung als «Wasserkopf» bezeichnet. Mit ihrer Initiative gibt sie nun aber eben dieser Bundesverwaltung ziemlich viel zu tun und zwar indem unter anderem baurechtliche Fragen geklärt werden müssen, obschon die Initiative ja eigentlich nicht gegen den Bau von Minaretten gerichtet war…

Allem voran steht die Frage im Raum: Was ist ein Minarett – rein baulich betrachtet – und wie definiert man das baurechtlich?

Das (hier unbeschädigte) Malwiya-Minarett in Samarra, Irak:
Sieht so gar nicht wie eine «Rakete» aus…
(Quelle: Mad Canuck)

Baulich unterschiedliche Formen von «Minaretten»

Die allwissende Wikipedia meint zu Minaretten:

Ein Minarett ist ein erhöhter Standplatz oder Turm für den Gebetsrufer (Muezzin) bei oder an einer Moschee, der seit den Umayyaden (661–750) gebräuchlich ist. Von hier aus werden die Muslime fünfmal am Tag zum Gebet gerufen.

Nun können sich die Juristen der Bundesverwaltung aber nicht auf die Definition der Wikipedia berufen. Und selbst wenn: Die oben stehende Definition ist äusserst vage.

Ist ein Minarett nun ein «erhöhter Standplatz» oder «ein Turm» und wann ist das eine oder andere gegeben? Da hierzulande die bestehenden vier Minarette ohnehin keinen Gebetsrufer haben, entfällt dieses Kriterium ebenso wie der fünfmalige Gebetsruf.

Was ist «bei oder an einer Moschee»? Und wann ist eine Moschee eine Moschee? Viele der heutigen Moscheen sind ja zum Teil in Räumlichkeiten untergebracht, welche früher anderen Zwecken dienten.

Das Bahram Shah-Minarett in Gazna, Afghanistan:
Sieht so gar nicht aus wie auf den Anti-Minarett-Plakaten… und die dazugehörende Moschee ist weit entfernt.
(Quelle: wikimedia.org)

Auch das Kapitel «Architektur» enthält eher vage Angaben:

Aus Gründen der Bausymmetrie und des Status des Bauherrn oder Bauherrin wird die Anzahl der Minarette auf zwei, vier oder sechs erhöht.

Demzufolge ist alles nicht suspekt, das eine ungrade Anzahl Türme enthält, oder?

Wikipedia meint weiter:

Formal unterscheidet man Minarette mit rundem, quadratischem und polygonalem Grundriss, die in der Zeit der Osmanen oft nadelförmige Spitzen erhielten. Ihre Geschossgliederung erfolgt häufig durch Balkons, ihre dekorative Außengliederung übernehmen farbig glasierte Ziegel, Ziegelmosaik oder kalligraphische Schriftzeichen. Optische Vor- und Rücksprünge werden durch Nischen und Gesimse hervorgerufen.

Da hierzulande die meisten Bauten einen quadratischen Grundriss haben, kann man dieses Kriterium wohl kaum heranziehen, da man ansonsten andere Bauten mit quadratischem Grundriss auch verbieten würde. Die osmanische Zeit ist auch schon lange vorbei und «oft nadelförmig» ist sehr relativ.

Balkone sind weder aus- noch eingeschlossen, da ja nur von «häufig» die Rede ist. Farbig glasierte Ziegel, Ziegelmosaik oder kalligraphische Schriftzeichen sind hingegen wegzulassen, genauso wie optische Rücksprünge durch Nischen und Gesimse, da dies abschliessend definiert ist – in der Wikipedia…

Ein Minarett der Al Nouri-Moschee in Hama, Syrien:
Ähnelt eher einem Aussichtsturm im früheren Sinne der Wachttürme denn als Machtsymbol
(Quelle: wikimedia.org)

Minarette: Vielleicht gar nicht definierbar?

Das klingt jetzt alles nach Haarspalterei. Aber so läuft das eben bei der rechtlichen Festlegung von Bauwerken. Unser Drang nach rechtlicher Definition könnte bei den nur schwer definierbaren Minaretten zu einem Stolperstein werden. Auf eine SIA-Norm kann man sich auf jeden Fall nicht abstützen.

Und die Initianten haben es verpasst, genauer zu umschreiben, was denn baulich betrachtet eigentlich ein Minarett ist, vermutlich auch weil sich solche Bauwerke gar nicht erst eindeutig definieren lassen und weil es gar nicht um Minarette ging. So bleiben viele Hintertürchen für den Bau von «sowas-Ähnlichem-wie-Minarette» offen… Das wäre dann ein Eigengoal für die Initianten.

Ob die bei der Bundesverwaltung wohl nicht Gescheiteres zu tun haben, als historisch unterschiedlich entstandene «Minarette» baurechtlich zu definieren?

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Weitere Bilder von Minaretten finden sich hier unter ArchNet.

20 Antworten auf „Definiere: Minarett“

  1. Da lassen sich in der Schweiz doch sicher Alternativen finen. Erhöhte, ausgediente und vor allem, vor der Minarettionitiative gebaute Türme, die eine Ähnlichkeit mit den oben gezeigten Türmen haben gibt’s sicher welche. Die Minarett-Initiative will ja keine Neubauten, Umbauten sind ja nicht wirklcih ein Thema …

    Am Ende des Tages stellt sich trotz Interpretation und Ausrederei die Frage, wie sich das Bild der neutralen, liberalen und ach so weit „entwickelten“ Schweiz im Ausland beweisen muss. Heidi ist hat eine grosse Aufgabe erhalten.

    PS: Gefreuter Artikel!

  2. Mit dem Artikel oben wollte ich vor allem bildlich aufzeigen, was die SchweizerInnen mit ihrem Entscheid nun eigentlich verboten haben.

    Die angebliche Islamisierung hierzulande, gegen welche dieser Entscheid ja eigentlich gerichtet ist, schaffte ich jedoch nicht bildlich darzustellen… 😉

  3. Man kann es nicht genug betonen, wir haben jetzt einen Baurechtsartikel in der Schweizerischen Bundesverfassung, der kein einziges Problem löst.

    Und das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:

    Art.1 Schweizerische Eidgenossenschaft
    Im Namen Gottes des Allmächtigen! (mit Ausrufezeichen)
    […]
    Art.72 Abs.3
    Der Bau von Minaretten ist verboten.

  4. Ich bin für eine Initiative um die Definition eines Minaretts in die BV aufzunehmen! Ist doch wichtig, oder nicht? 😉

  5. Für eine solche Initiative bin ich auch – aber nur wenn gleichzeitig auch die Definition für eine Kirche und eine Synagoge aufgenommen wird, denn halbe Sache kommen nie gut raus… 😉

  6. Ist doch schön zu sehen wie die Schweiz erneut eine Riesen Ohrfeige kassiert hat und dann wird die Sache auch gleich noch gegen die Geiseln in Libyen instrumentalisiert, einen blöderen Zeitpunkt hätte man ja wohl nicht wählen können.

    Zudem zeigt es auch gleich sehr schön, was passiert wenn man Dinge verschlampt und verzögert (Libyenaffaire), der Feind nutzt die verschlampte Zeit dann nämlich gegen einem.

    Ja, es ist wie in einem Pokerspiel, da rächt es sich auch wenn man ein gutes Blatt hat und zulässt das der Gegner den Flop, den Turn und womöglich noch den River zu sehen bekommt.

    So wie es im kleinen (mein Fall) läuft, so läuft es anscheinend auch im grossen. Und auch wenn das noch nicht ersichtlich ist, auch in meinem Fall wird die Schweiz noch eine politische Ohrfeige kassieren, die aus einer Ecke kommen wird die man heute gar nicht vermuten würde.

    Fazit: Es ist nicht klug wichtige Dinge zu verzögern, denn die Zeit arbeitet gegen einem!

  7. Ich denke nicht, dass Schwierigkeiten aus der von Titus erwähnten Thematik entstehen, da Bauten in der Schweiz nicht nur über die Bauweise sondern auch vom Zweck her definiert werden. Eine Baute, die den Zweck eines Minaretts erfüllt, ist neuerdings – auch wenn sie nicht wie eine Rakete aussieht – verboten. Damit verbietet sich auch beispielsweise eine mobile Fahrnisbaute, die gar keine Baubewilligung braucht, als Minarett.

  8. Also sind fortan auch Kirchentürme verboten, dort schreit zwar kein Muezzin, dafür nerven da Glocken, ist doch in etwa das selbe. Und Kirchentürme dienen auch dem gleichen Zweck wie Minarette, das Glockengebimmel soll ja auch die Gläubigen rufen. Und ich finde zudem Kirchentürme sehen irgendwie noch am ehesten wie Raketen aus, die müssen einfach unter dieses Verbot fallen, bitte bitte, dann hört am Sonntag auch endlich dieses nervtötende Gebimmel auf. 😉

  9. Ein wahres Wort, Chris; trotzdem ist es so, dass nicht Kirchtürme, sondern Minarette verboten wurden und es hier um das angebliche Fehlen einer baurechtlichen Definition von Minaretten geht.

  10. google hilft:

    http://www.zuercher-lehrhaus.ch/cms/upload/docs/Minarethomepage.pdf

    Der Zweck eines Minaretts ist demnach einerseits das Setzen eines Zeichens von Präsenz und Macht des Islams und, anererseits, dient es dem Ruf zum Gebet.

    Ich bin jedenfalls überzeugt, dass beim Minarettverbot in der heutigen Diskussion die baurechtliche Problematik (leider) vernachlässigbar gering ist; der Schwerpunkt liegt mehr bei einer möglichen Verletzung der Grundrechte.

  11. Besten Dank, Herr Müller.

    Die Zeitepoche (Mittelalter) und die anderen Religionen spielen auch noch eine Rolle. Ich wollte ursprünglich einen Teil daraus zitieren, empfehle indes jedem, gleich das ganze Dokument zu lesen.

  12. Kirchen, Kirchentürme und Kathedralen waren ursprünglich auch Machtsymbole, genauso wie in den Himmel ragende Firmen Hochhäuser mit überproportionalen Firmenlogos daran. Bei letzterem geht es dann um das setzen eines Zeichens von Präsenz und Macht einer einzelnen Firma, Marke und Logo etc.

    Irgendwie ist das doch alles in etwa das selbe…

  13. Man hat schon auch deshalb in die Höhe gebaut, weil der Platz beschränkt ist, insbesondere wenn ich da z. B. an New York denke.

    Aber im Grundsatz sehe ich das ähnlich. Gerade bei den jüngsten Hochhäusern, ich glaube die entstehen in Dubai, scheint mir der Aspekt «Platz» weniger plausibel als der Aspekt des «Grösse markieren», eine spezielle Form der Machtdemonstration (obschon das selbstverständlich niemand so direkt sagt…)

  14. Aus Protest hat sogar ein Geschäftsführer von Lausanne, welcher aber in Bussigny wohnt, aus seinem Kamin ein Minarett gemacht. Das kann man hier angucken… 😉

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