Die polizeiliche und die juristische Kriminalität

Gewisse Statistiken erhalten viel Aufmerksamkeit. Das ist jedoch kein Garant dafür, dass diese genauer angeschaut werden und deren Sinn hinterfragt wird.

«Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig», besagt der erste Absatz von Artikel 32 über Strafverfahren der Schweizerischen Bundesverfassung. Es ist jener Passus, welcher besser unter dem Begriff «Unschuldsvermutung» bekannt ist.

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Spezialausflug ins Ausschaffungszentrum

Ausschaffungsalltag statt Ausschaffungspolemik – dies zeigt ein Film, der am Mittwoch Abend ausgestrahlt wird.

Programmhinweise sind an dieser Stelle eher unüblich. Filmdokumente, die aber etwas zeigen, von dem kaum Notiz genommen wird, obwohl diese «Sache» täglich stattfindet, bilden eine Ausnahme. Dazu gehört der Film «Vol spécial» (Spezialflug) des Filmemachers Fernand Melgar.

Vol spécialEr zeigt keine Helden, so wie das die SVP schon im Voraus herbeizureden versucht. Vielmehr illustriert er den häufig zermürbenden und manchmal beklemmenden Alltag von abgewiesenen Asylsuchenden, die ausgeschafft werden sollen.

Damit gibt Melgar Einblicke in ein Thema, das hierzulande immer wieder heiss diskutiert wird – ohne dass viele wirklich eine Ahnung haben, was das für die Betroffenen genau bedeutet.

Darum reinschauen, hin- und hergerissen sein, nachdenken, Meinung bilden und bei Bedarf hier mitdiskutieren:

Sendung «Kulturplatz» am Mittwoch Abend, 28.03.2012, ab 22.20 h auf SF1, mit einer Stellungnahme von Bundesrätin Simonetta Sommaruga (der Film selbst läuft ab 22.55 h).

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Adieu du liebe «Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit»

Frankreichs Präsident Sarkozy will nach den Ereignissen in Toulouse Gesetze verschärfen. Bedenken, dass er dabei Frankreichs Motto der «Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit» ritzt, scheint er keine zu haben.

Die Region um Toulouse hat nach der Tötung durch einen Attentäter von sieben Mensch, darunter drei Kindern, unbestritten eine Zeit grosser Ungewissheit durchgemacht. Es dürfte noch Jahre dauern, bis die dabei aufgerissenen Wunden verheilt sein werden – wenn überhaupt. Tote kann man bekanntlich nicht wieder zum Leben erwecken.

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