Die so genannte «Ausschaffungsinitiative» der SVP und der direkte Gegenvorschlag des Parlaments wollen kriminelle Ausländer aus der Schweiz schaffen. Aber warum soll man kriminelle Schweizer nicht gleich behandeln und ebenso ausschaffen?
Es herrscht ein unheimlicher Konsens zwischen der rechtskonservativen SVP und dem bürgerlich dominierten Parlament: Verurteilte kriminelle Ausländer sollen ausser Landes geschafft werden.
Das geschieht nicht sofort, sondern erst nach dem Verbüssen der jeweiligen Strafe. Sinn und Zweck von Strafen ist es bekanntlich, dass ein Verurteilter durch die jeweilige Massnahme quasi «geläutert» wird, sodass er letzten Endes nicht mehr kriminell ist oder in die Kriminalität zurückfällt.
