Hochbuchpreisinsel Schweiz

Was kostet eigentlich die Produktion und der Vertrieb eines Buches? Und wie viel verdient eine Autorin oder ein Autor an einem Buch?

Das sind Fragen, mit denen die Schweizer Stimmbürger sich nicht auseinandersetzen müssen sollten. Da sich diese Stimmbürger aber am kommenden 11. März über die Buchpreisbindung äussern werden – und da insbesondere seitens Befürworter immer wieder betont wird, dass diese Buchpreisbindung den Autoren zugute käme – sind die genannten Fragen sicherlich legitim.

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Bindet doch Bücher statt Preise!

Mit nur vierzehn Artikeln gehört das «Bundesgesetz über die Buchpreisbindung», über welches das Schweizer Stimmvolk am kommenden 11. März dank ergriffenem Referendum abstimmen wird, zu einem der kürzeren Rechtswerke. Doch die Kürze macht es deswegen nicht automatisch zu einem besseren Werk. Es steckt voller Widersprüche, sodass man sich letzten Endes fragen muss: Worüber stimmen wir da eigentlich ab?

Dass hier schon länger kein neuer Beitrag erschienen ist, hat nicht nur zeitliche, sondern vor allem inhaltliche Gründe: Das Bundesgesetz über die Buchpreisbindung ist dermassen unlogisch, unvollständig und inkonsistent, dass dies etwa der dritte Anlauf ist um es einigermassen anständig abhandeln zu können.

Auch die «Arena»-Sendung vom vergangenen Freitag brachte nicht wirklich Ordnung ins Getümmel, sie bestätigte vielmehr meine bisherige Beurteilung. Nun wurde dieser Beitrag etwas länger, ich bitte um Nachsicht. Auf eine Trennung in zwei Teilen habe ich verzichtet, da ansonsten beim zweiten Teil der Kontext aus dem ersten fehlen würde.

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