Mit nur vierzehn Artikeln gehört das «Bundesgesetz über die Buchpreisbindung», über welches das Schweizer Stimmvolk am kommenden 11. März dank ergriffenem Referendum abstimmen wird, zu einem der kürzeren Rechtswerke. Doch die Kürze macht es deswegen nicht automatisch zu einem besseren Werk. Es steckt voller Widersprüche, sodass man sich letzten Endes fragen muss: Worüber stimmen wir da eigentlich ab?
Dass hier schon länger kein neuer Beitrag erschienen ist, hat nicht nur zeitliche, sondern vor allem inhaltliche Gründe: Das Bundesgesetz über die Buchpreisbindung ist dermassen unlogisch, unvollständig und inkonsistent, dass dies etwa der dritte Anlauf ist um es einigermassen anständig abhandeln zu können.
Auch die «Arena»-Sendung vom vergangenen Freitag brachte nicht wirklich Ordnung ins Getümmel, sie bestätigte vielmehr meine bisherige Beurteilung. Nun wurde dieser Beitrag etwas länger, ich bitte um Nachsicht. Auf eine Trennung in zwei Teilen habe ich verzichtet, da ansonsten beim zweiten Teil der Kontext aus dem ersten fehlen würde.
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