Die Volksrechte sollten dazu genutzt werden, grundsätzliche Anliegen durchzusetzen, welche von der Politik bisher verkannt wurden. Sie zur Durchsetzung einer Maximalforderung zu nutzen, könnte hingegen kontraproduktiv sein.
Das Steuerabkommen mit Deutschland ist in der Schweiz unter Dach und Fach, zumindest was die Behandlung dieses Dossiers im Schweizerischen Parlament anbelangt. In Deutschland selber ist bekanntermassen eine Zustimmung in der Länder-Kammer, dem dort genannten Bundesrat, hingegen gar nicht sicher.