Die Überwachung von allem und jedem mittels Videokameras hat – subjektiv empfunden – in den vergangenen Monaten massiv zugenommen. Es scheint das Mittel gegen potentielle Untaten zu sein. Zahlreiche Betreiber dieser Form von Überwachungssystemen missachten dabei das Datenschutzgesetz.
Die SBB haben es vor wenigen Wochen bereits angekündigt: Sie rüsten bei der Videoüberwachung massiv auf und zwar sowohl in den Zügen wie auch in den Bahnhöfen.
Die beiden vor wenigen Wochen bekannt gewordenen Überfälle in Kreuzlingen und Basel, beide im Umfeld des öffentlichen Verkehrs, und die Fahndungserfolge der Polizei nach der Veröffentlichung der Überwachungsvideos scheinen solche Systeme wenigstens in der öffentlichen Wahrnehmung zusätzlich zu legitimieren, obschon die Veröffentlichung dieser Aufnahmen datenschutzrechtlich äusserst fragwürdig ist.