Eurovision? Aserbaidschanvision? Willkürvision!

Erneut erwartet uns ein Grossereignis, an dessen Austragungsort die Menschenrechte wegen diesem Ereignis sogar noch zusätzlich mit Füssen getreten werden. Kümmern tut das unter den Beteiligten niemanden. Oder vielleicht doch?

Diese Woche startet in Baku, der Hauptstadt Aserbaidschans, der alljährliche «Eurovision Song Contest». Der Austragungsort liegt deshalb in Aserbaidschan, weil dieses Land im vergangenen Jahr den Wettbewerb gewann und deshalb gemäss den Regeln der verantwortlichen European Broadcasting Union (EBU) automatisch den Zuschlag für die nächste Austragung erhält.

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Wenn nicht nur Bälle mit Füssen getreten werden

Für sportliche Grossanlässe werden inzwischen Milliarden aufgewendet um sie durchführen zu können. Die Grösse dieser Projekte führt auch zur Missachtung fundamentaler Rechte gegenüber der lokalen Bevölkerung. Und die Vergabe der Austragungsorte erfolgt immer ungeachtet der Situation der Menschenrechte im jeweiligen Land. Zu einer Verbesserung dieser Situation haben diese Sportereignisse bisher aber noch kaum beigetragen.

In weniger als drei Monaten ist es soweit: In London starten die Olympischen Sommerspiele. Die britische Hauptstadt musste sich über sechs Jahrzehnte gedulden bis sie wieder einmal den Zuschlag für die Durchführung erhielt. Das letzte Mal fanden diese nämlich 1948 statt.

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Tag des Vergessens

Der heutige 10. Dezember gilt als Tag der Menschenrechte. Betrachtet man die Schweizer Medienlandschaft, mutiert er eher zum Tag des Vergessens…

Eine geschlagene Stunde lang habe ich heute morgen gegoogelt. Die dabei verwendeten Stichworte sind: «Menschenrecht», «Menschenrechte (Schweiz)», «Tag der Menschenrechte (2011)». Zugleich habe ich die Suche auf die Schweiz und die letzten 24 Stunden eingeschränkt.

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