Zunehmende Jugendgewalt: Alles nur eine Lüge oder was?

Die Kriminalität und Gewalt durch und unter Jugendlichen hat zugenommen. Das zumindest bekommen wir aus den Medien immer wieder zu hören. Aber ist dem objektiv betrachtet tatsächlich so?

Die Täter tragen im medialen Umfeld immer wieder ähnliche Übernamen: «die Schläger von München», «die Schläger von Kreuzlingen», «die Postgassen-Schläger von Bern», «die Schläger von Yverdon», «die Schläger von Basel», «die Schläger von…».

Da am vergangenen Samstag erneut in der Münchner S-Bahn ein 50-Jähriger zusammengeschlagen wurde und anschliessend seinen Verletzungen erlag, reicht die Bezeichnung «Schläger von Ort XYZ» offensichtlich nicht mehr aus, sind doch inzwischen mehrerer solcher Delikte von München bekannt.

Diese «Schläger von …» sind ausnahmslos männliche Jugendliche, weshalb man ob all diesen via Medien bekannt gewordenen Fälle versucht ist, unisono gleich allen männlichen Jugendlichen auszuweichen denn – hey, man weiss ja nie…

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Videoüberwachung: Mangelnde Erkennbarkeit (Teil 2)

Am 21. Juli dieses Jahres bemängelte die Augenreiberei die fehlenden oder unvollständigen Angaben über das Vorhandensein eines Videoüberwachungssystemens bei verschiedenen Unternehmen. Zwischenzeitlich wurden die betroffenen Unternehmen um eine Stellungnahmen gebeten. Hier nun deren Reaktionen.

Im fraglichen Artikel (welcher für ein besseres Verständnis vorzugsweise vor diesem Artikel gelesen wird) ging es nicht um die Frage «pro/contra Videoüberwachung», sondern um die Frage, ob ein Videoüberwachungssystem erkennbar ist, das heisst, ob seitens Betreiber auf ein solches hingewiesen wird.

Gemäss Datenschutzgesetz (DSG) dürfen nämlich solche Bilder nur rechtmässig beschafft werden (Art. 4, Abs. 1), das heisst, versteckt aufgenommene Bilder darf es nicht geben.

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Videoüberwachung: Häufige Missachtung des Datenschutzgesetzes

Die Überwachung von allem und jedem mittels Videokameras hat – subjektiv empfunden – in den vergangenen Monaten massiv zugenommen. Es scheint das Mittel gegen potentielle Untaten zu sein. Zahlreiche Betreiber dieser Form von Überwachungssystemen missachten dabei das Datenschutzgesetz.

Die SBB haben es vor wenigen Wochen bereits angekündigt: Sie rüsten bei der Videoüberwachung massiv auf und zwar sowohl in den Zügen wie auch in den Bahnhöfen.

Die beiden vor wenigen Wochen bekannt gewordenen Überfälle in Kreuzlingen und Basel, beide im Umfeld des öffentlichen Verkehrs, und die Fahndungserfolge der Polizei nach der Veröffentlichung der Überwachungsvideos scheinen solche Systeme wenigstens in der öffentlichen Wahrnehmung zusätzlich zu legitimieren, obschon die Veröffentlichung dieser Aufnahmen datenschutzrechtlich äusserst fragwürdig ist.

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