Die Stilllegungshypothek

Weil die AKW-Betreiber ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben, haben die Kunden noch einen hohen Preis zu zahlen. Die Augenreiberei zeigt auf, warum das so ist und weshalb die AKW-Betreiber kein Interesse an einer baldigen Stilllegung haben.

Verschiedentlich wurde in den letzten Wochen der Ruf laut, vor allem das AKW Mühleberg «sofort» stillzulegen. Die BKW als Betreiberin wehrt sich natürlich gegen diese Forderung: Wer lässt sich schon gerne das beste Pferd im Stall ausspannen?

Man könne die wegfallenden fünf Prozent Stromproduktion (in Bezug auf die gesamte Stromproduktion der Schweiz) mittels mehr Energieeffizienz kompensieren, meinen die AKW-Gegner. Man müsse einen entsprechenden Ersatz schaffen, meinen hingegen die Befürworter.

Was bei dieser Diskussion untergeht, ist ein ganz anderer handfester Grund, weshalb sich die Befürworter im Allgemeinen und die BKW im Speziellen gegen eine Stilllegung wehren: Die Stilllegungs- und Entsorgungskosten.

Eine gesetzliche Pflicht

Alle AKW-Betreiber sind nämlich im Rahmen des Kernenergiegesetzes verpflichtet, einen Fond für die Stilllegungs- und einen Fond für die Entsorgungskosten zu speisen (Art. 77 KEG), zu welchen eine spezielle Verordnung die Details regelt:

  • Der Stilllegungsfonds stellt die Finanzierung der Stilllegung und des Abbruchs von ausgedienten Kernanlagen sowie der Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle (Stilllegungskosten) sicher.
  • Der Entsorgungsfonds stellt die Finanzierung der Entsorgung der radioaktiven Betriebsabfälle und abgebrannten Brennelemente nach Ausserbetriebnahme der Kernanlagen (Entsorgungskosten) sicher. Entsorgungskosten, die während des Betriebs der AKWs anfallen, müssen hingegen laufend von den Betreibern bezahlt werden.

 

Zur Berechnung dieser Kosten gibt es eine Verwaltungskommission, welche alle fünf Jahre die zu erwartenden Kosten grundlegend neu berechnen muss. Dies fand das letzte Mal im Jahr 2006 statt, weshalb in diesem Jahr wieder eine Neuberechnung ansteht.

Auf der Berechnungsbasis von 2006 rechnet diese Kommission für die Entsorgung und Stilllegung während des Betriebs und nach der Stilllegung mit Gesamtkosten von 15,5 Milliarden Franken. 2,2 Milliarden Franken fallen für die Stilllegung an, 13,3 Milliarden für die Entsorgung.

Die Entsorgungskosten während der Betriebszeit sollen sich auf 7 Milliarden Franken belaufen. Davon haben die Betreiber bis Ende 2010 rund 4.8 Milliarden Franken bezahlt. Der Rest fällt ab 2011 bis zur Ausserbetriebnahme der AKWs an. Diese Kosten sind jedoch laufend durch die Betreiber zu bezahlen und fallen genauso wenig unter die beiden erwähnten Fonds wie auch die verbleibenden 2,2 Milliarden Franken.

Mit diesen geschätzten 7 Milliarden Franken werden unter anderem die Forschungs- und Vorbereitungsarbeiten der NAGRA, die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, die Erstellung und den Betrieb des zentrales Zwischenlagers in Würenlingen und den Transport sowie die Beschaffung von Lagerbehältern bezahlt.

Der Bau des geologischen Tiefenlagers, für welches die NAGRA nun schon seit Jahrzehnten einen geeigneten Standort sucht, fallen hingegen unter die 13,3 Milliarden Franken Entsorgungskosten.

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Pikantes Detail: In diesen 13,3 Milliarden Franken ist auch eine Beobachtungsphase von 50 Jahren fürs geologische Tiefenlager einkalkuliert. Dies ist jene Zeit, während welcher die radioaktiven Abfälle rückholbar sein sollen. Heute sind sich jedoch viele Experten einig, dass eine Beobachtungszeit von 50 Jahre viel zu kurz ist.

Sollten diese Abfälle innerhalb von 50 Jahren tatsächlich wieder zurückgeholt werden müssen – so wie das zurzeit in Deutschland der Fall ist – wurden unzählige Milliarden in den Sand beziehungsweise in irgendein Gestein gesetzt. Dann heisst die Devise: Zurück auf Feld 1. Nur: Nochmals von vorne beginnen zu müssen ist heute genauso wenig Teil irgendeiner Kostenberechnung wie der Fall, dass aus irgendwelchen Gründen diese Abfälle nach 50 Jahren zurückgeholt werden müssten.

Und noch ein pikantes Detail: Die Verordnung über den Stilllegungsfond sieht auch den «Rückbau der Entsorgungsanlagen» vor, worunter auch das geologische Tiefenlager zu verstehen ist. Die Halbwertszeit radioaktiver Abfälle beträgt jedoch Tausende von Jahren. Ob es bis dahin die Schweiz in ihrer heutigen Form noch geben wird, ist ungewiss. Und wie hoch dann die Kosten sein werden, kann heute wohl niemand berechnen.

Vorausleistungen mit Rückständen

So vorausschauend diese beiden Fonds für die Stilllegung der AKWs und die endgültige Entsorgung der radioaktiven Abfälle trotz genannter Mängel auch erscheinen mögen, haben sie doch einen wesentlichen Nachteil: Sie werden laufend und bis zur Stilllegung der fraglichen AKWs gespiesen.

Dabei geht der Gesetzgeber von einer Betriebsdauer von 50 Jahren aus – sofern eine unbefristete Betriebsbewilligung vorliegt. Wenn dies nicht der Fall ist, haben die Zahlungen an die beiden Fonds während 40 Jahren zu erfolgen.

Das AKW Mühleberg war das letzte AKW, welches keine unbefristete Betriebsbewilligung hatte. Ob die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung und Entsorgung nach der Betriebsphase über 40 oder 50 Jahre vorausbezahlt werden müssen, spielt für die BKW finanziell sehr wohl eine Rolle.

Zwar fallen während 50 Jahren logischerweise auch mehr Abfälle an als während 40 Jahren. Doch die Kosten für den Rückbau oder die Kosten für den Bau eines Tiefenlagers bleiben praktisch die gleichen. Ein paar Fässer mit radioaktivem Müll mehr «machen den Braten nicht feisser».

Darum überrascht es nicht, dass sich die BKW um eine unbefristete Betriebsbewilligung bemühte und im 2009 schliesslich auch bekam. Doch genau dagegen regt sich nach wie vor Widerstand, weshalb im Moment noch offen ist, ob es bei einer unbefristete Betriebsbewilligung bleibt.

Entsprechend der Problematik mit diesen 40 oder 50 Jahren wäre auch eine sofortige Abschaltung des AKWs Mühleberg zu sehen, denn wie schon oben erwähnt, bleiben die Stilllegungs- und Entsorgungskosten die gleichen. Derweil hat die BKW aber noch lange nicht alle Vorauszahlungen in die beiden Fonds geleistet, schliesslich geht sie wie auch die eingangs erwähnte Kommission nun von 50 Betriebsjahren aus.

Die Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle des Bundesamts für Energie (BFE) informiert jährlich über den finanziellen Stand der beiden Fonds. Dies geschah letztmals Ende Februar 2011 mit Stand per 31.12.2010. Gleichzeitig informierte das BFE erneut über die (unveränderten) Stilllegungs- und Entsorgungskosten auf der Basis der Kostenstudie von 2006.

In der Augenreiberei hat man beide Zahlenquellen zusammengetragen, einige Prozentzahlen nachgerechnet (weil die Angaben vom BFE falsch oder nicht nachvollziehbar sind) und einige neue Berechnungen in Bezug auf die Betriebsdauer angestellt.

Stilllegungsfond

Demnach ergibt sich per 31.12.2010 die folgende Situation betreffend Stilllegungsfond (wo nicht anders erwähnt handelt es sich um Beträge in Mio CHF):

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Entsorgungsfond

Beim Entsorgungsfond präsentiert sich die Situation per 31.12.2010 wie folgt (wo nicht anders erwähnt handelt es sich um Beträge in Mio CHF):

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Alle im Verzug, die BKW erst recht

Wie aus den Tabellen oben entnommen werden kann, ist die BKW bezüglich Speisung der beiden Fonds im Rückstand – trotz 50 Betriebsjahren. Würde morgen das AKW Mühleberg stillgelegt, müsste sie in jedem Fall noch 136,3 Millionen Franken in den Stilllegungsfond einschiessen.

Aus den Tabellen oben sind aber auch noch gewisse Prozentzahlen interessant. So verbleiben dem AKW Mühleberg noch 12 Jahre oder 24 Prozent bei einer Betriebsdauer von 50 Jahren. Ausstehend sind beim Stilllegungsfond aber noch knapp 36 Prozent. Die BKW ist darum nicht nur bloss per 31.12.2010 in einem Rückstand, sondern insgesamt. Bei keinem anderen AKW ist die Diskrepanz zwischen verbleibenden Betriebsjahren und bereits geleisteten Beiträgen für den Stilllegungsfond so gross wie beim AKW Mühleberg.

Doch der Stilllegungsfond ist geradezu ein «Schnäppchen» in Bezug auf die Entsorgungskosten von insgesamt 13,3 Milliarden Franken. Darin enthalten sind allerdings ebenfalls 7 Milliarden laufender Kosten, welche von den Betreibern auch laufend zu bezahlen sind. Wie hoch diese tatsächlich pro Betreiber sind, ist nicht bekannt, hier fehlt die nötige Transparenz.

Aus diesem Grund wurden die bekannte 7 Milliarden Franken (laufende Kosten) prozentual in Bezug auf die bekannten Gesamtkosten (13,3 Mia) pro AKW überschlagsmässig abgezogen und davon wiederum die bereits geleisteten Beiträge per 31.12.2010. Das Resultat ist dementsprechend mit Vorsicht zu geniessen.

Daraus ergibt sich, dass das AKW Mühleberg zwar noch 24 Prozent seiner Laufzeit vor sich hat, in diesen verbleibenden 12 Jahren bis zur Stilllegung aber noch um die 50 Prozent der zu erwartenden Stilllegungskosten in den gleichnamigen Fond einschiessen muss.

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Auch für die anderen AKW-Betreiber sieht es nicht sehr rosig aus. Sicher ist – und das bezieht sich nicht auf eine überschlagsmässige Berechnung – dass von den erwarteten 6,3 Milliarden Franken sich im Entsorgungsfond lediglich 2,8 Milliarden befinden (knapp 45 Prozent) und dies obwohl inzwischen alle AKWs mindestens die Hälfte ihrer Betriebszeit hinter sich haben.

Wundert es da jemand, dass Atomstrom bisher immer als so günstig galt…?

Fehlende Unabhängigkeit

Dieses Missverhältnis wirft natürlich auch ein fragwürdiges Licht auf jene Verwaltungskommission, welche die Beiträge der AKW-Betreiber festlegt. Laut Gesetz dürfen dieser Kommission maximal neun Mitglieder angehören, welche vom Bundesrat bestimmt werden. Vertreter der AKW-Betreiber dürfen darin auch Einsitz nehmen, allerdings nicht mit mehr als der Hälfte der Sitze. Das sieht dann so aus:

Dass in dieser Kommission Vertreter der Betreiber-Gesellschaften Einsitz nehmen, dass auch Personen Einsitz nehmen, die sich mit Atomanlagen oder mit Finanzen auskennen, mag richtig sein. Doch bei so vielen und gewichtigen AKW-Vertretern haben die anderen, teilweise wenig bekannten (und wenig kompetenten?) Vertreter wohl nur die Möglichkeit, artig den Voten der tonangebenden AKW-Betreibern zuzustimmen.

Wer bezahlt‘s?

Eine grössere Unabhängigkeit dieser Kommission wäre wünschenswert. Dass der Vizepräsident zugleich oberster Chef jenes Unternehmens ist, welches bei beiden Fonds die grössten Ausstände hat, ist stossend und Ausdruck dafür, dass eine sachlich-neutrale Festlegung der Beiträge in diese Fonds offensichtlich nicht gegeben ist.

Eines ist hingegen sicher: Egal wann welches AKW stillgelegt wird, egal wer in welcher Kommission sitzt, egal wie hoch die Rückstellungen über diese Fonds bereits getätigt wurden; die Kosten für die Stilllegung und die Entsorgung fallen in jedem Fall an. Bei einer sofortigen Stilllegung würden die Kosten insgesamt durch den Wegfall der laufenden Kosten sogar noch tiefer ausfallen.

Und: Bezahlen tun wir diese Kosten alle auf die eine oder andere Weise, entweder als energiehungrige «Konsumenten» oder als steuerpflichtige «Allgemeinheit»…

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Irrtum vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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