Den Föiffer, z’Weggli und die Bäckerstochter

Landwirte dürften den Unterschied zwischen Äpfeln und Birnen kennen. Darum sollte man auch bei der SVP, welche ansonsten immer die Nähe zu den Landwirten betont, diesen Unterschied kennen. Bei der jüngst lancierten Volksinitiative «gegen Masseneinwanderung» werden aber Äpfel mit Birnen arg miteinander vermischt. Überrascht tut das wohl niemanden mehr…

Das Weltbild der SVP ist (einmal mehr) sehr einfach gestrickt:

Zuwanderer aus der EU verdrängen in verschiedenen Branchen Arbeitnehmer aus Drittstaaten, diese belasten anschliessend unser Sozialsystem. Zudem sind Ausländerkriminalität und Asylmissbrauch an der Tagesordnung. Dies zeigt sich auch in der Statistik der Gefängnisinsassen: 71.6% aller Insassen in Schweizer Gefängnissenwaren 2010 Ausländer, oder 7 von 10 Insassen waren ausländischer Herkunft!

Wie gewöhnt widersprüchlich

Das steht so auf der Argumente-Seite zur eingangs erwähnten Initiative. Dass auch deshalb viele Ausländer in Schweizer Gefängnissen sitzen, weil sie Kriminaltouristen sind, also gar nie in der Schweiz gewohnt noch gearbeitet haben, wird genauso unterschlagen wie die Information, wegen was für Delikten die fraglichen Ausländer einsitzen.

Und dass Zuwanderer aus der EU Arbeitnehmer aus Drittstaaten verdrängen würden, klingt zwar gut, ist aber nichts als eine Behauptung. Amüsanterweise drückte diese Aussage auch noch etwas Soziales aus: Nehmt bloss den Arbeitnehmern aus Drittstaaten ihre Arbeit nicht weg…!

Das detaillierte Argumentarium fällt dann so aus, wie man es sich von der SVP gewohnt ist: Widersprüchlich. Das gilt zumindest für jene, welche gewisse Angaben hinterfragen.

Um nur ein Beispiel zu nennen: Es wird darin erwähnt, dass man bei der Bahn mit einer Zunahme des Personenverkehrs von 45 Prozent bis ins Jahr 2030 rechne. Das ist insofern richtig, als dass diese Zunahme tatsächlich auch von der Bundesverwaltung so prognostiziert wurde. Dies jedoch nur der Zuwanderung zuzuschreiben, so wie das dann die SVP macht, ist hingegen falsch.

Das zeigt sich – wenn man genau hinschaut – drei Seiten vor dieser 45-Prozent-mehr-Bahnverkehr-Prognose. Dort ist nämlich die Rede von den Entwicklungsszenarien über die ständige Wohnbevölkerung. Beim Szenario mit der höchsten Zuwachsrate würde die Schweiz im Jahr 2030 9,5 Millionen Einwohner zählen. Gegenüber dem heutigen Bevölkerungsstand (7,8 Mio) entspricht dies – man rechne – aber nur einer Zunahme von von rund 17 Prozent.

Darum stellen wir doch ganz in SVP-Manier einfach eine weitere Behauptung auf, damit die Rechnung wieder aufgeht: Die zunehmende Anzahl Ausländer wird die Bahn häufiger in Anspruch nehmen als die Schweizer…

Fakten, richtig dargestellt

Etwas mehr Fakten, richtig eingeordnet und nicht verzerrt dargestellt, würde dem Thema Ausländer und Migration gut tun. Darum nachfolgend einige dieser Fakten.

Sie sind für einmal nicht selber zusammengestellt, sondern (ungefragt) aus dem Blog von Werner Luginbühl, BDP-Ständerat des Kantons Bern, hier abgekupfert. Die Zwischentitel wurden durch den Autor dieses Beitrags hinzugefügt, die fett gedruckten Passagen und die Gliederung entsprechen hingegen dem Original.

Wer kann einwandern?

Am 1. Juni 2002 trat die Personenfreizügigkeit mit der EU 15/EFTA in Kraft. Nachdem in den ersten Jahren noch verschiedene Beschränkungen galten, besteht mit diesen Ländern seit 1. Juni 2007 die volle Freizügigkeit (Ventilklausel bis 2014). Am 1. April 2006 trat die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die EU 10 (Osterweiterung) in Kraft und gilt seit dem 1. Mai 2011 ohne Einschränkung (Ventilklausel bis 2018). Am 1. Juni 2009 kamen Rumänien und Bulgarien dazu. Da stecken wir im Moment erst am Anfang der Übergangsfrist. Ab 2016 gilt die volle Freizügigkeit (Ventilklausel bis 2021). Das Schweizer Volk hat zu diesen Verträgen und Erweiterungen 3mal Ja gesagt.

Wer kann aus der EU in die Schweiz einwandern? Einwandern kann, wer einen gültigen Arbeitsvertrag hat, selbständig ist oder über ausreichend finanzielle Mittel verfügt. Heute, nach 9 Jahren Praxis kann man bilanzieren, dass Schweizer Unternehmen die Möglichkeiten, Fachkräfte in der EU zu rekrutieren, rege nutzen. Von 1991 bis 2001 wanderten pro Jahr durchschnittlich 26‘000 Personen ein. Seit 2001 sind es pro Jahr durchschnittlich 50‘000 davon 34‘000 aus der EU. 83% der aus der EU Eingewanderten verfügen über einen Abschluss auf Sek-Stufe II (Berufsbildung/Matur), 51% gar über einen Hochschulabschluss. Wir haben es also mit einer Zuwanderung von überdurchschnittlich gut Ausgebildeten zu tun.

Aus der EU kommen primär Arbeitskräfte. Die Zuwanderung aus Drittstaaten hingegen betrifft in erster Linie den Familiennachzug.

Und die Folgen?

Der Bund untersucht die Auswirkung der Personenfreizügigkeit jährlich in einem Bericht. Welches sind nun die konkreten Auswirkungen der Personenfreizügigkeit gestützt auf die neuesten Untersuchungen?

  • Die Arbeitslosigkeit in der Schweiz ist trotz hoher Einwanderung halb so hoch wie in der EU. Die Arbeitslosigkeit ist bei Ausländern aus Drittstaaten am höchsten (8.3%), bei Ausländern aus der EU beträgt sie 3.8% , bei Schweizern 2.2%.
  • Die Arbeitslosenversicherung wird durch die Personenfreizügigkeit etwas stärker belastet, weil in Phasen steigender Arbeitslosigkeit Ausländer eher entlassen werden als Schweizer.
  • Die Zuwanderung hatte eine leicht dämpfende Wirkung auf die Lohnentwicklung der Schweiz. Trotzdem stiegen die Reallöhne seit 2002 pro Jahr um durchschnittlich 0.6% an.
  • Positiv wirkt sich die Personenfreizügigkeit auf AHV/IV/EO/EL aus. Arbeitsnehmende aus der EU zahlen aufgrund der günstigen Altersstruktur deutlich mehr Beiträge ein als sie beziehen.

Wie sah es mit den Sozialhilfequoten im Jahr 2009 aus?

Deutsche 1,4 %
Schweizer 2,0 %
Portugiesen 4,2 %
Drittländer 11,0 %

Insgesamt führte die Personenfreizügigkeit im Sozialhilfebereich zu leichten Mehraufwendungen.

Das Wirtschaftswachstum in der Schweiz welches in den neunziger Jahren und bis  2004 immer hinter der Eurozone nachhinkte, liegt seit 2004 in guten und schlechten Zeiten über jenem des Euroraumes. Zu diesem Wachstum beigetragen hat auch die Tatsache, dass die Firmen  weniger Arbeitsplätze ins Ausland ausgelagert haben, weil man das Personal hier rekrutieren konnte.

Zusammengefasst: Die Personenfreizügigkeit hat Wachstum und Wohlstand gestärkt und in der Schweiz Arbeitsplätze geschaffen. Die negativen Auswirkungen halten sich in Grenzen.

Wahlkampf-Getöse

Das  die Fakten. Nun zum Wahlkampf. Einen erfolgreichen Wahlkampf führt, wer Ängste in der Bevölkerung aufnimmt und taugliche Problemlösungsansätze serviert.

Die Einwanderungsinitiative nimmt real existierende Ängste auf und verschärft diese, indem sie zusätzlich geschürt werden. Der angebliche Lösungsansatz ist aber untauglich.

Was verlangt die Initiative zusammengefasst?

  • Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländern eigenständig
  • Es werden jährliche Kontingente und Höchstzahlen eingeführt unter Einbezug des Asylwesens

Die Initiative  verlangt damit eine Nachverhandlung des Abkommens über die  Personenfreizügigkeit. Das heisst, die Personenfreizügigkeit müsste in ihrer heutigen Form gekündigt werden, und der Bundesrat wäre aufgefordert, mit der EU ein Abkommen auszuhandeln, dass den Vorgaben der Initiative (Inländervorrang/Kontingente) entspricht.

Nun ist die Schweiz tatsächlich für die EU nach den USA und China der drittwichtigste Handelspartner (8.6% EU-Aussenhandel). Für die Schweiz repräsentiert die EU den wichtigsten Aussenhandelspartner (68% des Aussenhandels). Dieses etwas einseitige Kräfteverhältniss, bedeutet nicht, dass die Schweiz vor der EU kuschen soll. Im Gegenteil.

Aber die Vorstellung, die Schweiz sei wirtschaftlich so stark, dass sie die Bedingungen für neue oder zu revidierende Abkommen einfach diktieren kann, scheint mir angesichts dieses Verhältnisses doch etwas gewagt.

Zu Ersetzen ist Europa als Handelspartner auch nicht so leicht. Auch wenn es erfreulich ist, dass Asien als Markt wächst, macht unser drittwichtigster Handelspartner China (inkl. Hong Kong) gerade 5.4% aus.

Die entscheidende Frage ist aber die Folgende:

Was sollte die EU dazu bewegen der Schweiz – obwohl nicht Mitglied – Sonderkonditionen einzuräumen. Die Schweiz also besser zu behandeln als die eigenen Mitglieder. Die EU wird sagen, mit den bilateralen Verträgen seid ihr (die Schweiz) Teil des EU Binnenmarktes. Mit allen Vor- und Nachteilen. Das bieten wir (die EU) euch heute und wenn ihr wollt auch in Zukunft. Aber eine Sonderlösung, die nur die Vorteile beinhaltet, kommt nicht in Frage. Infolge der sogenannten Guillotine-Klausel würden auch die andern bilateralen Verträge ausser Kraft gesetzt.

Vor- und Nachteile der bilateralen Verträge

Nun stellt sich natürlich die Frage, sind denn die bilateralen Verträge für uns so wichtig?

Dank der Bilateralen Verträge ist die Schweiz Teil des EU-Binnenmarktes mit 500 Mio. Konsumenten. In diesem Markt herrscht Freizügigkeit für Personal, Kapital, Güter und Dienstleistungen. Vor allem herrscht für Schweizer Unternehmen freier Marktzutritt. Und dies ist für unsere Wirtschaft, für unser Land entscheidend. Die Schweiz ist eine offene, enorm vernetzte Volkswirtschaft, und dies ist in Zeiten der Globalisierung einer der Hauptgründe für unseren  Wohlstand.

Natürlich ist es nicht so, dass eine durchschnittliche jährliche Zuwanderung von rund 50‘000 Personen für unser Land problemlos wäre. Auch wenn das Problem den Kanton Bern weit weniger betrifft als andere Regionen (jährlicher Bevölkerungszuwachs 0.38%).

Dies ist für ein kleines Land ein Problem und ein solches Wachstum kann nicht ungebremst auf alle Zeiten erfolgen (Verkehrsinfrastruktur, Zersiedelung, Integration, Überfremdungsängste usw.). Auch ich habe darum einen Vorstoss mitunterzeichnet der den Bundesrat auffordert, Massnahmen vorzuschlagen, welche die hohe Zuwanderung der letzten Jahre reduziert.

Auch gibt es gewisse Probleme mit Scheinselbständigkeit und Lohndumping. Diese müssen entschieden bekämpft werden. Der Bundesrat hat anfangs Juli die entsprechenden Aufträge erteilt.

Aber insgesamt muss gesagt werden, die positiven Effekte der Personenfreizügigkeit überwiegen die negativen bei weitem. Die Kündigung der Personenfreizügigkeit wäre der falsche Weg. Wir müssen andere Massnahmen ergreifen. Zudem wäre eine Rückkehr zu Kontingenten wie es die Initiative fordert, eine Rückkehr zu mehr Bürokratie und zu einer erhöhten Entscheidungsunsicherheit für die Firmen.

Weiterer Handlungsspielraum vorhanden?

Kann man überhaupt etwas tun? Einen gewissen Handlungsspielraum sehe ich bei der Drittstaatenimmigration. Diese muss auf das Nötigste beschränkt werden. Dazu gehört auch, dass der Familiennachzug auf das völkerrechtliche Minimum beschränkt wird.

Im Weiteren braucht es eine konsequente Anwendung des Aufenthaltsrechts bei Leuten ohne Arbeit. Hier ist die Schweiz heute noch grosszügiger als sie sein müsste. Und dort wo die Ventilklausel noch angewendet werden kann, muss sie in Zukunft früher und schneller anwendet werden.

Zuletzt möchte ich noch daran erinnern, dass auch Schweizer die Personenfreizügigkeit nutzen. Jahr für Jahr melden sich 25‘000 – 30’000 Schweizer ins Ausland ab.

Fazit: Die starke Zuwanderung aus dem EU Raum ist letztlich ein Ausdruck der hohen Attraktivität der Schweiz als Unternehmens-, Arbeits- und Lebensstandort. Die Personenfreizügigkeit aufs Spiel zu setzen würde aber nichts anderes bedeuten als den wirtschaftlichen Erfolg, also unseren Wohlstand, aufs Spiel zu setzen. Und das wäre fahrlässig.

Das wissen die Absender der Initiative auch. Das nehme ich zumindest an. Aber es lässt sich halt so schön mit diesem Thema Wahlkampf betreiben! Uns wiederum bleibt die nicht ganz leicht Aufgabe, den Leuten zu erklären, dass man nicht den Föiffer, z’Weggli und auch noch die Bäckerstochter haben kann.

Es gibt entweder die Bilateralen mit ihren Vor-und Nachteilen oder wir sind eben aussen vor. Und dies hat – so befürchte ich – deutlich mehr Nach- als Vorteile.

 

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3 Antworten auf „Den Föiffer, z’Weggli und die Bäckerstochter“

  1. Sie sind für einmal nicht selber zusammengestellt, sondern (ungefragt) aus dem Blog von Werner Luginbühl, BDP-Ständerat des Kantons Bern, hier abgekupfert.

    … normalerweise bist Du nicht so einseitig – und vieles, was der zitierte BDP-Politiker schreibt, ist einfach zu widerlegen. Insbesondere liessen sich die Vorteile von Einwanderung auch ohne Personenfreizügigkeit nutzen, bloss mit viel weniger Nachteilen. Die SVP-Volksinitiative würde eine entsprechende Einwanderungspolitik erzwingen.

  2. @ Martin
    Die zentrale Botschaft steckt im Titel. Wenn Du nur von der Personenfreizügigkeit sprichst, dann schlägst Du alle anderen Aspekte (z. B. der freie Marktzugang) in den Wind.

    Wer mit der heutigen Situation nicht zufrieden ist, müsste den Architekten der bilateralen Verträge dafür böse sein, dass sie alles miteinander verknüpft haben. Nun kann man natürlich alles auflösen bzw. neu verhandeln. Aber ich bezweifle, dass die heutige EU, inzwischen um zahlreiche Mitgliedsländer grösser und damit komplexer, der Schweiz noch mehr entgegenkäme als dies in den heutigen Verträgen der Fall ist. Ich befürchte eher das Gegenteil, denn den Fünfer, z’Weggli und die Bäckerstochter gibt es nicht, es käme sonst, wie ebenfalls erwähnt, einer bevorzugten Behandlung eines Nicht-Mitglieds gleich.

    Zugleich, und auch das hat Luginbühl angesprochen, lässt sich nicht so einfach auf andere Märkte ausweichen.

    Allerdings: Auch im Gebälk der EU knarrt es. Dies seitens EU zu ignorieren bzw. unter den Teppich zu wischen, ist sicher die schlechteste aller Lösungen für alle Betroffenen. Und eine Diskussion ohne die Schweiz, mitten in Europa angesiedelt, darf es nicht geben.

  3. @Martin: Ich war selbständig tätig und habe in der Zeit vor der Personenfreizügigkeit versucht, qualifiziertes Personal aus dem Ausland anzustellen. Keine Chance. Null Chance. Die Kontingente gingen an grössere / andere Firmen weg. Ich weiss noch genau, wie die Firma einen Punkt erreichte, an dem sie an diesem Problem beinahe kaputt ging (ich hing dem Zusammenbruch nahe am Telefon mit einer Dame eines Amtes, das mir keine Bewilligung geben konnte / wollte). Kurz danach kam die Freizügigkeit. Sie hat alles einfacher gemacht. Und nein: Man sucht „nicht einfach so zum Spass“ Personal aus dem Ausland. Es war auch nie eine Lohnfrage.

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