Aus dem Tod Kapital schlagen

Das Wort zum Sonntag

Aus dem Tod eines Menschen Kapital zu schlagen ist zwar nicht verboten, aber moralisch verwerflich. Es spielt dabei keine Rolle, um wen es sich handelt und was seine oder ihre Verdienste waren – im positiven wie im negativen Sinne.

In der Augenreiberei traf letzte Nacht ein Newsletter ein, welcher auf die folgende Veranstaltung aufmerksam machte:

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Frauen und Politik?

Vieles, das heute (glücklicherweise) als selbstverständlich gilt, hat noch nicht lange Bestand. Dazu gehört das Wahl- und Stimmrecht für Frauen, welches dieser Tage Anlass zu einem kurzen Rückblick gibt.

Die gestrige Tagesschau erinnerte in einem Bericht daran, dass (erst) vor 20 Jahren, im Frühjahr 1989, im Kanton Appenzell Ausserhoden als zweitletzter Kanton das Frauenstimm- und -wahlrecht eingeführt wurde.

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