Verschieben und nachsitzen

Wer seine Arbeit erledigt hat, räumt seinen Arbeitsplatz auf und darf nach Hause gehen. Wer noch unerledigte Arbeit hat, muss seinen Abgang verschieben und nachsitzen. Was für viele selbstverständlich klingt, gilt nicht fürs aktuelle Parlament.

Gelegentlich gibt es Erkrankungen, welche sehr selten sind, nur lokal auftreten und nur bei wenigen der betroffenen Personen hin und wieder ausbrechen. Von der Krankheit, von welcher hier die Rede ist, sind in der Schweiz nur gerade einmal 246 Personen potentiell gefährdet. Sie heisst Sisteritis.

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Der UBS-Vogel

Einige meinen, es wäre ein historischer Entscheid gewesen, dass die UBS-Aktionäre der alten Führungsriege die Décharge fürs Jahr 2007 an der gestrigen Generalversammlung verweigerte. Na dann können wir ja wieder zur Tagesordnung übergehen…

Historisch war dieser Entscheid ganz bestimmt, da er bis anhin für ein Unternehmen dieser Grösse einmalig ist. Doch noch lange nicht alles Einmalige ist auch von hoher Bedeutung.

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Boni und die machtlose Politik

Was des Schweizers Gemüt ebenso zum Kochen bringt wie Äusserungen von deutschen Finanzministern ist das Klagelied des UBS-VR-Präsidents Kaspar Villiger, wonach der Bank die «Spitzenleute» davon laufen.

Wie «spitze» diese «Spitzenleute» tatsächlich sind, von denen wohl viele schon bei der UBS arbeiteten, als diese Milliardenverluste eingefahren hatte und um staatliche Hilfe bitten musste, ist für Aussenstehende nicht nachvollziehbar.

Leichte Bewegung in der Boni-Diskussion

Doch recht scheint er zu haben, der alt-Bundesrat und neu-VR-Präsident Villiger, vermeldet doch die «NZZ am Sonntag» heute (24. Mai 2009) den weiteren «Verlust» eines «Topmanagers».

Am kommenden Mittwoch soll im Ständerat eine Motion von Anita Fetz behandelt werden, welche einen Boni-Stopp für Unternehmen mit staatlicher Unterstützung fordert. Die Zeitung «Sonntag» hat sich dazu bei den Ständeräten umgehört und es scheint, dass diese Motion angenommen werden könnte.

Derweil regt sich auch der Widerstand unter gewissen Aktionären. Wie ebenfalls die NZZ am Sonntag heute berichtet, hatten am vergangenen Dienstag 60 % der Aktionäre des Shell-Konzerns den Bericht über die Manager-Entlöhnung abgelehnt.

In diesem Bericht wird bezüglich Basissalär argumentiert, dass man sich an den anderen Marktplayern gleicher Grösse, Komplexität usw. orientiere. Der Bonus wird wiederum aufgrund des Basissalärs berechnet und kann problemlos dem Doppelten des Basissalärs entsprechen…

Wenn nun also die Aktionäre von Shell diesen horrenden Salären eine Absage erteilen, könnte Shell bald das gleiche Schicksal widerfahren wie der UBS: Die «Topleute» laufen zur Konkurrenz über.

Nationale agierende Politik –
Internationale agierende Unternehmen

Dies verdeutlicht, dass das Problem der überrissenen Saläre keineswegs nur auf unternehmerischer – und auch nicht nur politisch auf nationaler Ebene gelöst werden kann.

Da hilft es auch wenig, wenn die so genannte «Abzocker-Initiatve» hierzulande von drei Vierteln der Bevölkerung angenommen würde. Denn wenn nicht gleichzeitig in anderen Ländern ähnliche Einschränkungen eingeführt werden, dürften viele international tätigen Unternehmen in der Schweiz ins Ausland abwandern.

Deshalb ist die fragliche Motion zwar gut gemeint. Aber was es bräuchte, ist neben Lippenbekenntnissen aus den USA und Deutschland eine internationale Vereinbarung sämtlicher Staaten über die Höhe von Grundsaläre und Boni. Ohne internationales Vorgehen würde sonst nur der Grundstein gelegt für «Abzocker-Oasen», sodass sich die OECD bald wieder ans Erstellen allerlei bunter Listen machen müsste… 😉

 

Update vom 27.05.2009:

Der Ständerat hat eine Salärbeschränkung vorerst zurückgewiesen und will nun im Rahmen der Wirtschaftskommission vertieft über das Thema nachdenken.